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[Essentials]
[Überblick] Die Entstehung der Slowakischen Republik (SR) als souveräner Staat am 1. Januar 1993 wird in allgemeinen auf das tschechisch-slowakische Pattergebnis der Parlamentswahlen im Juni 1992 zurückgeführt, als sich die Tschechoslowakei gerade in einem Prozeß radikaler gesamtgesellschaftlicher Systemveränderung befand. Nach dem Wahlausgang standen sich zwei Parteien gegenüber - die slowakische Bewegung für eine demokratische Slowakei (HZDS) von Vladimír Meciar und die tschechische Bürgerlich-Demokratische Partei (ODS) unter V. Klaus -, die in fast allen Bereichen gegensätzliche Positionen vertraten, jedoch eine Föderalregierung bildeten und eine gemeinsame Transformationspolitik fortsetzen sollten. Die Unvereinbarkeit der Koalitionsverbindung bestand vor allem darin, daß die Wahlgewinner speziell in der Wirtschaft divergierende Transformationsvorstellungen hatten sowie ein unterschiedliches Demokratieverständnis und einen eigenen Führungsstil. Die politische Elite, die nach 1989 und verstärkt nach 1992 in der Slowakei an die Macht gelangte, setzte sich überwiegend aus ehemaligen Reformkommunisten des Prager Frühlings" von 1968 sowie KP-Kadern zusammen. Diese Generation ist von der Idee der Reformierbarkeit der sozialistischen Wirtschaft und dem Glauben an einen dritten Weg" zwischen Sozialismus und Kapitalismus geprägt. Seite an Seite mit den Nationalisten kritisierten sie Prags wirtschaftliche Umgestaltung und weckten Illusionen über spezifisch slowakische, schmerzlose Lösungen. Die starke Vertretung der Reformkommunisten in der slowakischen Führungsschicht (von 150 Abgeordneten des Nationalrats waren 99 ehemalige KP-Mitglieder) wurde möglich, weil sie sich geweigert hatten, das tschechoslowakische Lustrationsgesetz konsequent anzuwenden. Gleichzeitig war die Ausrufung der SR Ergebnis von Bestrebungen nationalistisch und separatistisch orientierter slowakischer Kreise, vor allem aus den Reihen der Nationalpartei (SNS) und der HZDS, die schließlich in der Verselbständigung der Slowakei mündeten: Am 17. Juli 1992 verkündete der Slowakische Nationalrat einseitig die Souveränität der SR, noch während der Koalitionsgespräche zwischen der HZDS und ODS. Am 1. September 1992 wurde die slowakische Verfassung verabschiedet, die am 1. Oktober 1992 in Kraft trat. Damit war die SR de facto selbständig. Nachdem die Unterhändler der HZDS und ODS zu keiner Einigung bei der Gestaltung der weitreichenden Reformvorhaben sowie bei der Lösung der umstrittenen tschechisch-slowakischen Kompetenzenaufteilung zwischen der föderalen und der Landesebene gelangten und die selbständige SR deklariert war, bestand Klaus auf einer raschen Auflösung des gemeinsamen Staates, auf die er sich schließlich mit Meciar einigte. Diese Entscheidung wurde am 25. November 1992 in einer sehr knappen Abstimmung des Parlaments (einer bzw. zwei Stimmen der Drei-Fünftel-Mehrheit in beiden Kammern) ratifiziert, was der Spaltung nachträglich Legalität verlieh. © Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | September 2000 |