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Wohnungspolitik für Einkommensschwache:Eckdaten

Ein zentrales, wenn nicht sogar das zentrale Ziel der Wohnungspolitik ist es, denjenigen Haushalten eine angemessene Wohnung zu ermöglichen, deren Einkommen und Vermögen hierzu auf dem freien Markt nicht ausreicht. Diesem Zweck dienen in Deutschland im wesentlichen zwei Politikinstrumente: der soziale Wohnungsbau und das Wohngeld. Mit dem ersten Instrument will der Staat dafür sorgen, daß Wohnungen angeboten werden, die sowohl für Einkommensschwache erschwinglich, als auch in Größe und Qualität angemessen sind. Mit dem zweiten Instrument will er einkommensschwache Haushalte befähigen, ohne übermäßige finanzielle Opfer angemessene Wohnungen zu mieten.

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Der soziale Wohnungsbau

Seit 1950 wurden in der Bundesrepublik insgesamt rd. 7 Mio. Sozialwohnungen gebaut. Seit 1987 (Gebäudezäh-lung) geht der Bestand im klassischen sozialen Wohnungsbau (1. Förderweg mit langfristigen Bindungen) rapide zurück. Der Grund: Frühere Sozialbindungen laufen aus, neue Sozialwohnungen werden nicht im gleichen Umfang gebaut.

1980 plante der Bund den vollständigen Ausstieg aus dem sozialen Wohnungsbau. 1988 stellte er nur noch 450 Millionen DM zur Verfügung. Als Antwort auf die danach einsetzende Wohnungsnot erhöhte er dann bis 1993 ständig die Mittel (Rekordförderung 1993: 3,95 Milliarden DM). Danach wurde wieder gekürzt.

Die Hauptlast des sozialen Wohnungsbaus tragen die Länder. Ihr Anteil an der Finanzierung ist seit 1978 ständig gestiegen, nämlich von damals 65% auf heute 86%. Insbesondere die westlichen Bundesländer haben zu Beginn der 90er Jahre immer höhere Mittel in den sozialen Wohnungsbau gesteckt. Allerdings ist auch ihre Förderung seit 1993 wieder rückläufig.

Für den Bezug einer Sozialwohnung im ersten und zweiten Förderweg ist ein Wohnberechtigungsschein notwendig. Er wird nur erteilt, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Beim zweiten Förderweg dürfen diese Grenzen um bis zu 60% überschritten werden. Anpassungen an die allgemeine Einkommensentwicklung werden nur in großen Abständen vorgenommen. Nach der Anpassung zum 1. Oktober 1994 waren etwa 40% aller Haushalte in Westdeutschland berechtigt, eine Sozialwohnung zu beziehen.

Fehlbeleger sind Mieter von „Sozialwohnungen", deren Einkommen über den Berechtigungsgrenzen liegen. Die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe, Sache der Länder, wird sehr unterschiedlich gehandhabt - sowohl was das Ausmaß der Einkommensüberschreitung als auch was die Höhe der Abgabe betrifft. Die Minimalabgabe wird fällig, wenn das Einkommen das vom jeweiligen Land festgelegte Ausmaß der Grenzüberschreitung erreicht hat, die Maximalabgabe in der Regel bei einer Überschreitung von 150%. Das Maximum dürfte jedoch in den wenigsten Fällen gezahlt werden, da die oberste Grenze für die Fehlbelegungsabgabe die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Kostenmiete und Fehlbelegungsabgabe zusammengenommen dürfen darüber nicht gehen.



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Das Wohngeld

Die Zahl der Wohngeldempfänger ist in den letzten 10 Jahren ziemlich konstant geblieben. Sie schwankt zwischen 1,7 und 1,95 Millionen...

...aber die Summe des gezahlten Wohngeldes ist stetig angestiegen. Deutlich lassen sich die einzelnen Wohngeldreformen (1981, 1986, 1991) ablesen. Der starke Anstieg 1992 geht auf die Einführung des Wohngeldes in Ostdeutschland zurück.

Sozialhilfeempfänger erhalten seit 1991 ein pauschaliertes Wohngeld, dessen Höhe unabhängig vom -ja ohnehin zu geringen - Einkommen, aber abhängig von der Wohnungsgröße ist. Einkommensschwache, die kein Anrecht auf Sozialhilfe haben, erhalten das sogenannte „Tabellenwohngeld", das sich u.a. nach dem Einkommen bemißt.

Seit Einführung des pauschalierten Wohngeldes ist die Zahl der Haushalte, die dieses bekommen, ständig gestiegen. Die Zahl der Haushalte, die das herkömmliche Tabellenwohngeld beziehen, ist zurückgegangen. Die Gründe:
1. die zunehmende Anzahl von Sozialhilfeempfängern, 2. die Nichtanpassung der - nominal definierten -Einkommensgrenze, unterhalb derer nur Wohngeld bezahlt wird. Auch wenn das Einkommen nur im Gleichschritt mit der Geldentwertung stieg, also real gesehen gleich blieb, verloren viele Haushalte auf diese Weise die Wohngeldberechtigung.

Während die Mieten ständig stiegen, blieben die Mietobergrenzen für die Berechnung des Wohngeldes über lange Zeiträume hinweg konstant. Die Folge: Immer mehr Wohngeldbezieher müssen tatsächlich eine höhere Miete zahlen, als bei der Festlegung des Wohngeldes zugrundegelegt wird. Die Entlastungswirkung des Wohngeldes sinkt. Die Graphik zeigt auch, daß nach der Anpassung des Wohngeldes an die Mietentwicklung im Jahre 1990 die „Überschreitungsquote" leicht zurückging.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999

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