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[Essentials]

  • Die Bilanz der Bundesregierung zur Verwaltungsmodernisierung besteht aus vielen Worten und wenigen Taten, aus großen Ankündigungen und kleinen Reformschrittchen. Es fehlen vor allem konkrete Umsetzungsergebnisse von systematischen, umfassenden Verwaltungsreformen auf Bundesebene
  • Die im Generalkalender „Schlanker Staat" genannten rund 800 „Moderinsierungsprojekte der Bundesverwaltung" sind nur eine Aneinanderreihung von Maßnahmen ganz unterschiedlicher Dimension und Qualität. Einzelinitiativen zu verschiedenen Aspekten von Verwaltungsreform, die von den Ressorts selbst veranlaßt werden und nicht weiter abgestimmt sind, mögen es auch noch so viele sein, ergeben kein systematisches Umsetzungskonzept für die Modernisierung der Bundesverwaltung
  • Oft wir die Streichung von Fördermaßnahmen als Reformprojekt angeführt, doch handelt es sich dabei nur um Sparmaßnahmen. Von einem wegweisenden Reformansatz kann da keine Rede sein - es sei denn, man erklärt das Sparen schlechthin als Reformkonzept.
  • Beim Bund mangelt es weiterhin an echter Reformbereitschaft und dem Willen zu grundlegenden Strukturveränderungen. Einzelmaßnahmen kurieren an den Krisensymptomen - Finanznot, Überregulierung, mangelndes Kostenbewußtsein - herum. Vor allem gibt es für eine systematische Aufgabenüberprüfung der Bundesverwaltung kein flächendeckendes Konzept. Jedes Ressort fürht nach eigenem Strickmuster eine Organisationsuntersuchung durch, die Marschroute bestimmt die jeweilige politische Führung. Auf Vergleichbarkeit mit anderen Ministerien wird ebensowenig Wert gelegt wie auf die Übertragbarkeit der Maßnahmen und Ergebnisse
  • Laut Bundesrechnungshof fehlen bis heute eine „ressortübergreifende Koordinierung der Maßnahmen zur Anpassung der Organisationsstruktur mit dem Ziel der Konzentration auf ministerielle Aufgaben" sowie Systematik und Professionalität bei der Durchführung von Organisationsuntersuchungen in den Ministerien.
  • Im Zentrum der „Reform" steht der Personalabbau, ohne daß ein Personalentwicklungskonzept, das diesen Namen verdient, oder eine systematische Personalpolitik erkennbar sind . Das Zufallsprinzip, die normale Fluktuation (z.B. durch Pensionierungen, Versetzungen etc.) und die „Rasenmähermethode" herrschen vor. Nur drei von fünfzehn Ressorts haben bislang seriöse Personalbedarfsrechnungen angestellt, und weniger als die Hälfte haben damit begonnen, ein Leitbild für ihre ministerielle Tätigkeit zu entwickeln.
  • Mit der Stärkung dezentraler Ressourcenverantwortung bzw. Der Einführung des AKV-Prinzips (Zusammenlegen von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung in einer Hand) befaßt sich nur das Auswärtige Amt in einem Modellprojekt. Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Ressorts gehört nicht zur erklärenden Zielsetzung des Modellersuchs.
  • Eine umfassende Mitarbeiterbeteiligung zum Beispiel bei der Aufgabenanalyse und Aufgabenkritik hat in den meisten Ministerien des Bundes bzw. Deren nachgeordneten Behörden nicht stattgefunden.
  • Bislang existieren kkeine praktikablen Vorschläge zur effizienten Bündelung von ministeriellen Aufgaben, durch die die Zahl der Bundesministerien verringert werden könnte, von der Umsetzung solcher Konzepte ganz zu schweigen. Dabei hält es der Bundesrechnungshof für „unabdingbar, geeignete ressortinterne und ressortübergreifende Projektstrukturen zur vernetzten Gesamtwahrnehmung von Regierungsfunktionen einzurichten".
  • Die Bündelung von Aufgaben empfielt sich z.B. im Bereich Bildung, Forschung und Technologie; wenn Innovation tatsächlich zu einem ressortübergreifenden Aktionsfeld der Bundesregierung werden soll, müssen die bislang auf mindestens acht Ministerien verteilten Zuständigkeiten vernetzt werden. Ähnliches gilt für die Entwicklungszusammenarbeit, deren Qualität entscheidend auch bestimmt wird durch die Wirksamkeit und die Effizienz der ausführenden Verwaltung. Oberste Priorität sollte die Bündelung aller ebtwicklungsspolitischen Funktionen in einem „Ministerium für globale Zukunftssicherung" haben, statt die Zersplitterung auf BMZ und über 30 Referatein 13 Bundesressorts vom Auswärtigen Amt bis zum Wirtschaftsministerium.
  • Der allgegenwärtige Sparzwang droht, das Projekt Verwaltungsreform auszuhöhlen. Die akute Finanznot wirkte zunächst als Motor für die Modernisierung des öffentlichen Sektors. Lautet das oberste Prinzip aber, daß die Reform nichts kosten darf, sind Informations- und Kommunikationstechnik, Fort- und Weiterbildung und andere elementare Modernisierungsdesiderate gefährdet. Wie will man die Beschäftigten im öffentlichen Dienst für Reformprojekte gewinnen, wenn sie diese nur als Stellenstreichung und Sparmaßnahme erfahren?
  • Benötigt wird eine grundlegende Strukturreform von Politik und Verwaltung. Die wird die Verwaltung nicht alleine bewerkstelligen können. Eine Verwaltungsreform der Verwalter kann es nicht geben, auch dann nicht, wenn sie wissenschaftlich noch so kompetent und engagiert unterstützt wird. Notwendig ist vielmehr das Eingreifen der Politik.


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[Einleitung]

Der Worte sind genug gewechselt.
Laßt mich nun endlich Taten sehn.
Indes Ihr viele Pläne drechselt,
kann etwas Nützliches geschehn.

(ein bißchen frei nach Goethe, Faust I)

Die Bundesverwaltung braucht dringend eine grundlegende Reform, um den heutigen schwierigen Anforderungen gerecht zu werden - darüber sind sich Politiker und Verwaltungsexperten einig. 15 Jahre lang hat die Bundesregierung sich um eine solche Modernisierung bemüht, seit 1995 mit der modischen Metapher „Schlanker Staat": Was ist aus dem ehrgeizigen Projekt geworden?

Die Bilanz nach 1 ½ Jahrzehnten: Viel Papier wurde veröffentlicht, große Pläne verkündet; eine bunte Reihe kleiner, nicht aufeinander abgestimmter Projekte in Geng gesetzt; und häufig war vom Sparen und vom Personalabbau die Rede. Woran es allerdings bis heute erkennbar fehlt, sind konkrete Umsetzungen einer systematischen Strukturreform der Bundesverwaltung.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juni 1999

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