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TEILDOKUMENT:
[Essentials]
Zusammenfassung Eines der schwierigsten Probleme der EU-Osterweiterung besteht darin, den Agrarsektor der MOE-Länder in die "Gemeinsame Agrarpolitik" (GAP) zu integrieren. Die Übernahme des jetzigen subventionierten Agrarpreissystems würde mittelfristig zu einer Mobilisierung des beachtlichen Agrarpotentials der MOE-Länder führen und die schon jetzt kaum vertretbaren Kosten der GAP weiter um ca. ein Drittel steigern. Eine Übernahme des EU-Agrarsystems ist jedoch nicht nur aus finanzpolitischen, sondern auch aus ordnungspolitischen Gründen nicht vertretbar. Warum sollten die MOE-Länder in das überholte EU-Agrarsystem integriert werden, das ohnehin aufgrund des internen Problemdrucks (Kosten) sowie externen Bedingungen (Handelsliberalisierung im Rahmen des GATT bzw. WTO) zu reformieren ist. Überschüsse würden kostspielig aufgebaut, die dann durch zusätzliche Ausgleichszahlungen wieder reduziert werden müßten. Deshalb sollte die EU die 1992 begonnene Reform ihrer Agrarpolitik auch gegen den Widerstand der Bauernverbände fortführen und den MOE-Ländern die Illusion nehmen, sie könnten einmal vom Segen der Agrarsubventionen der EU profitieren. Vielmehr sollte die EU die Hilfen zur Beseitigung von Strukturdefiziten (unzureichende Vermarktungssysteme, Privatisierung und Dekollektivierung der Landwirtschaft, betriebliche Restrukturierung, Verbesserung der Infrastruktur) in den MOE-Ländern, die jetzt schon teilweise im Rahmen des PHARE-Programms gewährt werden, erhöhen und dauerhaft institutionalisieren. Nur eine konsequente Fortführung der Reform der EU-Agrarpolitik, die Unterstützung der Strukturreformen in den MOE-Ländern und eine weitergehende Handelsliberalisierung im Agrarbereich wird die Landwirtschaft nicht zum Stolperstein einer EU-Osterweiterung werden lassen. Noch immer spielt der Agrar- und Nahrungsmittelsektor in den meisten MOE-Ländern eine wichtige volkswirtschaftliche Rolle, so daß der Versuch, die Landwirtschaft von den gemeinsamen EU-Regelungen dauerhaft auszuklammern, weder von den MOE-Ländern akzeptiert noch der Logik und den Regelungen des gemeinsamen Marktes entsprechen würde. Denkbar wären höchsten drei- bis fünfjährige Übergangsregelungen, die der EU etwas mehr Zeit lassen, ihr überholtes Agrarsystem zu ändern. Angesichts der zunehmenden Unterschiede der Agrarwirtschaft einzelner EU-Mitgliedsländer ist dabei eine stärkere Verlagerung agrarpolitischer Kompetenzen auf die Regionen anzustreben. © Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | April 1999 |