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TEILDOKUMENT:




Zusammenfassende Handlungsempfehlungen

Empfehlung 1:

Der Gesetzgeber und die Träger des Kapitalmarktes sind aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Risikokapitalmarkt in Deutschland zu schaffen.

Empfehlung 2:

Innovative Unternehmensgründungen und junge Unternehmen müssen durch Eigenkapital finanziert werden, denn sie erfordern insbesondere dann, wenn sie technologieorientiert sind, über einen vergleichsweise langen Zeitraum Kapital, welches überproportionalen Chancen und Risiken ausgesetzt ist. Deshalb wird Kapital benötigt, welches die Anlaufverluste der Unternehmung ausgleicht, in vollem Umfang haftet und im übrigen die Liquidität der Unternehmung schont.

Empfehlung 3:

Dem Beteiligungskapitalmarkt oder Venture Capital Markt kommt im Rahmen der Eigenmittelfinanzierung von jungen innovativen Unternehmen durch Dritte die entscheidende Bedeutung zu. Trotz einer dynamischen Entwicklung des deutschen Beteiligungskapitalmarktes im Verlauf dieses Jahrzehnts ist er jedoch im Vergleich zu den USA oder Großbritannien unterentwickelt.

Empfehlung 4:

Innovative Unternehmen müssen ein ausgeprägtes Investor-Relations-Verständnis entwickeln, eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit betreiben, ihre Publizitätsscheu abbauen und insgesamt durch eine verbesserte Unternehmenspräsentation Reputation aufbauen. Nur wer um potentielle Kapitalgeber wirbt, Informationsdefizite abbaut und offen für externen Sachverstand ist, wird auch Kapital erhalten und erfolgreich am Markt agieren können.

Empfehlung 5:

Politik und Gesellschaft sollten persönliche Risikobereitschaft und die Bereitschaft zur Innovation auch dann positiv bewerten, wenn sie nicht zu einem wirtschaftlichen Erfolg geführt hat.

Empfehlung 6:

Die Regierungen der Bundesländer sind aufgefordert, Gründungslehrstühle an den Universitäten einzurichten, an denen gezielt unternehmerisches Denken und Handeln gefördert wird. Darüber hinaus werden die Landesregierungen aufgefordert, im Rahmen einer umfassenden Reform der schulischen und universitären Ausbildung die Gründungsbereitschaft gezielt zu fördern. Hierzu müssen die Lehrpläne entsprechend angepaßt werden und die Querschnittskommunikation zwischen Hochschule, Forschung und Wirtschaft durch eine leistungsfähige Infrastruktur verbessert werden.

Empfehlung 7:

Die für öffentliche Forschung verantwortlichen Ministerien sind aufgefordert, durch geeignete Beurlaubungsregeln und durch die Möglichkeit der Mitnahme erworbener Ansprüche in der Altersversorgung erfahrenes Forschungspersonal zu motivieren, in technologieorientierten Unternehmensgründungen tätig zu werden und ihr Know-How einzubringen.

Empfehlung 8 :

Eine neue Bundesregierung hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von professionell gemanagtem Venture Capital zu schaffen.

Empfehlung 9:

Junge Unternehmen sollten eine faire Chance erhalten, sich im Markt zu etablieren, auch wenn ihre Überlebensfähigkeit noch nicht dauerhaft gesichert ist. Großunternehmen und die öffentliche Hand müssen sich dieser Verpflichtung stärker bewußt werden.

Empfehlung 10:

Langfristig ist die Neutralität des Steuerrechts in Bezug auf die unterschiedlichen Anlageformen zu fordern. Nur wenn wettbewerbsverzerrende steuerliche Privilegien einiger Anlageformen beseitigt werden, wird Anlagekapital auch in junge innovative Unternehmen fließen.

Empfehlung 11:

Die neue Bundesregierung wird deshalb aufgefordert eine zeitlich begrenzte Förderung für Investitionen in arbeitsplatzschaffendes Produktivvermögen zu initiieren, um zumindest die steuerliche Benachteiligung dieser Anlageform zu neutralisieren bzw. sie gezielt zu fördern.

Empfehlung 12:

Damit sich eine neue Finanzierungskultur für junge Technologieunternehmen schneller entwickelt, sollte befristet auf fünf Jahre eine steuerliche Privilegierung der Geldanlage in Seed Capital Fonds eingeführt werden, indem Verluste in diesem Bereich bis zur Höhe von 125% steuerlich abzugsfähig sind.

Empfehlung 13:

Unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten ist die Forderung nach mehr Wettbewerb im Emissionsgeschäft aufzustellen. Wir brauchen in Deutschland eine Kultur von Investmentbanken, um den Zeitraum von der Unternehmensgründung bis zum Börsengang erheblich zu verkürzen. Deshalb muß die neue Bundesregierung Anreize für einen Markteintritt von Investmentbanken schaffen, damit diese sich verstärkt auf dem deutschen Markt engagieren.

Empfehlung 14:

Deutschland benötigt ein Börsensegment, welches zum Ziel hat, junge innovative Unternehmen zu fördern, und auf künstliche Markteintrittsschranken weitgehend verzichtet. Vorbild hierfür ist der „alternative investment market (AIM)" in Großbritannien, der keine derartigen Zulassungsvoraussetzungen kennt. In diesem Zusammenhang ist eine privatrechtliche Organisation dieses alternativen Marktes sinnvoll, die in Konkurrenz zu den bestehenden Börsensegmenten steht.

Empfehlung 15:

Eine neue Bundesregierung hat die Aufgabe, die Vielzahl von Fördermaßnahmen auf Bundes- und Landesebene in einem oder einigen wenigen Fördermaßnahmen zusammenzuführen. Darüber hinaus sollte sie bei neuen staatlichen Initiativen das Stadium des Modellversuchs überwinden und ein der öffentlichen Kreditfinanzierung vergleichbares Programm auflegen.


©Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Oktober 1998

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