Einzelstimmen und mehrere Listenkreuze
Da Einzelstimmen Vorrang vor der Kennzeichnung der Wahlvorschläge haben, werden die Stimmen wie folgt verteilt: Juhnke (3), Knopp (2), Anderson (3), Hecht (1) und Schmidt (2).
Die angekreuzten
Wahlvorschläge und die vier nicht vergebenen Einzelstimmen bleiben
unberücksichtigt, § 20 a Abs. 6 KWG.