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TEILDOKUMENT:




[Seite der Druckausg.: 12 ]


4.
Eröffnungsrede von Bundesminister Carl-Dieter Spranger


„Ich danke Ihnen für die Einladung, die 4. Jahreskonferenz des deutschen NRO-Forums Weltsozialgipfel zu eröffnen. Ich bin ihr gerne gefolgt, weil mir daran liegt. Ihnen einmal persönlich zu sagen, wie sehr die politische Leitung und die Mitarbeiter des BMZ Ihre aktive und kritische Begleitung bei der Umsetzung der Kopenhagen-Beschlüsse schätzen. Daß Sie den Entwicklungsminister bitten, Ihre heutige Veranstaltung zu eröffnen, werte ich auch als Ausdruck unserer vertrauensvollen und in letzter Zeit immer engeren Zusammenarbeit.

I.

Sie haben für die Jahreskonferenz 1997 ein weitgreifendes und anspruchsvolles Thema gewählt, das sowohl in Entwicklungsländern als auch bei uns hochaktuell ist: die Rolle des Staates und der sogenannten Zivilgesellschaft in der sozialen Entwicklung. Ich möchte dazu im folgenden Ihrer Veranstaltung einige allgemeine Anregungen mit auf den Weg geben und außerdem aufzeigen, in welchem Rahmen wir in unserer staatlichen Entwicklungszusammenarbeit bereits Konsequenzen gezogen haben.

II.

Die Erfahrungen aus vier Jahrzehnten internationaler Entwicklungszusammenarbeit haben gezeigt, daß erfolgreiche Entwicklung das Zusammenspiel aller staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kräfte voraussetzt. Die Konzentration der Förderung auf einen Bereich kommt langfristig einer zu einseitigen Ernährung gleich: Mangelerscheinungen sind die Folge. Dies gilt insbesondere für die soziale Entwicklung: Wir werden der großen Herausforderung der Beseitigung der weltweiten Armut nur dann erfolgreich begegnen können, wenn Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen Verantwortung übernehmen und jeder Part den Beitrag leistet, der ihm möglich und zu dem er fähig ist.

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    »Nachhaltige soziale Entwicklung nur mit einem funktionsfähigen und effektiven Staat." Carl Dieter Spranger

III.

Was die Rolle des Staates angeht, gibt der diesjährige Weltentwicklungsbericht, der sich just mit diesem Thema befaßt, einige wichtige Hinweise:

Er betont, daß sich nachhaltige soziale Entwicklung nur mit einem funktionsfähigen und effektiven Staat erreichen läßt. Patentrezepte gibt es dabei nicht. Vielmehr muß jedes Land entsprechend seiner kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Besonderheiten vorgehen. Grundsätzlich sollte der Staat sich aber auf die Aufgaben konzentrieren, die von der Privatwirtschaft und gesellschaftlichen Gruppen nicht erfüllt werden können. Zu diesen Kernaufgaben gehören:

  • eine Rechtsordnung aufzustellen und Rechtssicherheit zu gewährleisten,
  • für makroökonomische Stabilität zu sorgen,

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  • eine grundlegende Infrastruktur bereitzustellen,
  • den Schutz der sozial Schwachen zu gewährleisten
  • und die Umwelt zu schützen.

Ein schwacher Staat, zumal noch mit niedrigem Entwicklungsstand, hat natürlich Schwierigkeiten, diese anspruchsvolle Liste von Kernaufgaben wahrzunehmen und damit den Entwicklungsprozeß zu fördern. Reiche, entwickelte Länder haben zumindest die besseren Grundlagen. Der Bericht weist deshalb zu Recht darauf hin, daß zwar die Rolle des Staates in jedem Land den Fähigkeiten von Regierung und Verwaltung angepaßt sein muß, daß die Regierung aber immer darauf achten muß, diese Fähigkeiten weiter zu verbessern. Hier liegt schon ein wesentlicher Ansatzpunkt für die Entwicklungspolitik

IV.

Deutschland ist deshalb seit einigen Jahren dazu übergegangen, in der Entwicklungszusammenarbeit die Beratung im Wirtschafts-, Rechts- und Verwaltungssektor noch mehr in den Vordergrund zu rücken. Wir unterstützen und stärken staatliche Institutionen bei der Wahrnehmung der genannten Kernaufgaben; wo nötig helfen wir auch bei der Schaffung neuer effizienter öffentlicher Verwaltungen. Gerade der wirtschaftliche Reformprozeß in vielen Partnerländern hat hier vielfachen Bedarf entstehen lassen: Denken Sie beispielsweise an den Abbau von Zöllen im Rahmen einer außenwirtschaftlichen Liberalisierung. Der Verlust an Zolleinnahmen muß in der Regel durch andere Staatseinnahmen ausgeglichen werden. Dies erfordert Reformen im Steuersystem und eine leistungsfähige Steuerverwaltung.

    Unsere Hilfe soll einen Beitrag zur „Guten Regierungsführung" leisten

Unsere Beratungshilfe soll einen Beitrag zur „Guten Regierungsführung" mit ihren verschiedenen Aspekten leisten. Dies ist eine Grundvoraussetzung für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in unseren Partnerländern. Was wir unter „Guter Regierungsführung" verstehen, ist aus den fünf entwicklungspolitischen Kriterien, an denen wir Art und Umfang unserer Zusammenarbeit ausrichten, abzulesen. Es ist die Beachtung der Menschenrechte, die Rechtssicherheit, die Beteiligung der Bevölkerung am politischen Prozeß, eine marktfreundliche und soziale Wirtschaftsordnung sowie die Entwicklungsorientierung der Regierung. In allen diesen Bereichen haben wir in den letzten Jahren die Zusammenarbeit ausgebaut. Projekte der Regierungsberatung erstrecken sich zunehmend auf die Felder Sozialpolitik, Rechtspolitik, Dezentralisierung und Steuerwesen. Derzeit werden ca. 250 bilaterale staatliche Projekte in diesen Bereichen mit einem Gesamtumfang von rund 200 Mio. DM durchgeführt.

    Armutsbekämpfung angemessen verankern

Lassen Sie mich nur ein Beispiel nennen: Seit 1993 unterstützen wir die Regierung Malawis, eines der sechs ärmsten Länder der Erde, durch Beratung bei der Integration sozialpolitischer Inhalte in die allgemeine Wirtschafts- und Strukturpolitik. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der Planungskapazität des „Ministeriums für Wirtschaftsplanung und Entwicklung" und anderer Fach- und Sektorministerien. Damit wollen wir die Armutsbekämpfung und soziale Entwicklung sowohl in den sektoralen Entwicklungspolitiken als auch in der öffentlichen Investitions- und Ausgabenplanung angemessen verankern. Die neue demokratische Regierung Malawis sieht in der Armutsbekämpfung das Kernstück ihrer Politik. Dabei geht sie von der Erkenntnis aus, daß Armutsreduzierung nur bei einem breitgefächerten wirtschaftlichen Wachstum unter Wahrung des makroökonomischen Gleichgewichts durchsetzbar und erreichbar ist. Dieser richtige Ansatz verdient unsere Unterstützung.

[Seite der Druckausg.: 14 ]

V.

Meine Damen und Herren, so wichtig ein funktionsfähiger und effektiver Staat für eine nachhaltige soziale Entwicklung auch ist - Regierung, Parlament und das Rechtswesen alleine werden das Ziel nicht erreichen können. Ebenso unerläßlich ist die Unterstützung dieser Aufgabe durch die Bürger und die gesellschaftlichen Gruppen, die sie bilden. Ich verwende in diesem Zusammenhang nicht gern die Bezeichnung „Zivilgesellschaft", auch wenn dieser wohl aus dem angelsächsischen Sprachgebrauch übernommene Begriff in der deutschen entwicklungspolitischen Diskussion viel gebraucht wird.

    Wer genau gehört zur sogenannten Zivilgesellschaft?

Zum einen ist der Begriff sehr schwammig: Wer genau gehört zur sogenannten Zivilgesellschaft? Interessengruppen jeder Art? Politische Parteien? Lokale Selbsthilfegruppen? Unabhängige Medien? Die Privatwirtschaft? Existiert eine Zivilgesellschaft automatisch oder muß sie erst geschaffen werden? Wie und von wem? Bis heute gibt es kein allgemeines einheitliches Verständnis, was unter der Zivilgesellschaft zu verstehen ist. Ich sehe daher die Gefahr, daß wir bei der Verwendung dieses abstrakten Begriffs aneinander vorbeireden. Die Vielzahl der gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen läßt sich nicht treffend mit einem einzelnen Ausdruck wiedergeben. Wir seilten daher in jedem Einzelfall differenziert klarstellen, wen genau wir meinen, wenn wir von der gesellschaftlichen Ebene jenseits des Staates sprechen.

    Der Staat ist in seinen Kernfunktionen unersetzbar

Zum anderen warne ich vor der unkritischen Begeisterung, die oft mit der Verwendung des Begriffs Zivilgesellschaft einher geht: Einzelne Gruppen der Gesellschaft sind nicht automatisch demokratisch ausgerichtet oder entwicklungsorientiert eingestellt. Viele gesellschaftliche Institutionen arbeiten nicht uneigennützig - um ein vorsichtiges Wort zu wählen - geschweige denn effizient. Genausowenig repräsentieren sie in jedem Fall den Willen der breiten Bevölkerung. Ich halte daher die oft gehörte Empfehlung, in Ländern mit einem schwachen, korrupten Staat könne ein Ausgleich über die verstärkte Förderung der sogenannten Zivilgesellschaft erreicht werden, in dieser Form für zu pauschal und gefährlich. Der Staat ist zumindest in seinen Kernfunktionen unersetzbar und darf auch hier nicht aus seinen Pflichten entlassen werden. Der Staat ist auch nicht dem Wesen nach schlechter, ineffizienter, ethisch minderwertiger und gefährlicher als nichtstaatliche Organisationen oder Gruppen (siehe Mafia oder Terrorgruppen). Die Erfahrung lehrt, daß ein schwacher Staat in aller Regel auch mit schwachen gesellschaftlichen Strukturen einhergeht. Wenn es an den notwendigen Rahmenbedingungen, insbesondere im rechtlichen Bereich, fehlt, sind auch gesellschaftliche Gruppierungen häufig gleichermaßen schwach, undemokratisch und korrupt. Gerade in Osteuropa, wo das Konzept der sogenannten Zivilgesellschaft bei Kritikern des staatlichen Autoritarismus an Beliebtheit gewann, zeigen sich heute deutlich die Grenzen dieses Ansatzes.

VI.

Unabhängig von dieser Kritik an einem unglücklichen Begriff steht es außer Frage, daß den Nichtregierungsorganisationen und vielfältigen gesellschaftlichen Initiativen in unseren Partnerländern wichtige Aufgaben bei der sozialen Entwicklung zukommen.

    NRO in den Partnerländern kommen wichtige Aufgaben bei der sozialen Entwicklung zu

Sie können Reformanstrengungen des Staates wirksam ergänzen, die Beteiligung der Bevölkerung an politischen Willensbildungsprozessen organisieren und eine wichtige Mittlerfunktion einnehmen. Schließlich kann auch der breite Bereich der sozialen Entwicklung unmöglich allein vom Staat gestaltet werden. Daß sich der Staat dabei leicht übernimmt, zeigt die aktuelle Entwicklung in fast allen Industrieländern, in denen die Grenzen des Sozialstaats sichtbar geworden sind.

[Seite der Druckausg.: 15 ]

Nichtregierungsorganisationen, Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen, zum Teil auch die Kirchen, manchmal auch Partei- und Verbandsorganisation stehen der Bevölkerung - und hier insbesondere den Randgruppen, deren Interessen sie vertreten, in der Regel sehr nahe und genießen in manchen Ländern mehr Vertrauen als staatliche Institutionen. Wenn solche Organisationen von armen, unterprivilegierten Bevölkerungsgruppen getragen werden, können sie Selbsthilfewillen und Eigeninitiative wirksam mobilisieren. Sie verfügen zum Teil über konkrete Erfahrungen, wie sich die wirtschaftliche, soziale und ökologische Situation in Entwicklungsländern unmittelbar verbessern läßt und wie man die Selbsthilfeanstrengungen auch armer Bevölkerungsgruppen wirkungsvoll unterstützen kann. Sie vertreten die Stimmen und Interessen der Armen im Gespräch und in der Auseinandersetzung mit ihren Regierungen. Sie unterstützen sie gegenüber bürokratischen und oftmals entwicklungshemmenden staatlichen Stellen. Damit leisten sie zugleich einen wichtigen Beitrag zum Aufbau entwicklungsfördernder Strukturen.

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Welches Fazit ergibt sich aus diesen Überlegungen? Zum einen sollte die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen grundsätzlich den selben Ansprüchen entsprechen wie die mit staatlichen Institutionen. Die Forderung nach demokratischer Ausrichtung und Entwicklungsorientierung gelten beispielsweise für beide Bereiche gleichermaßen. Zum anderen sollten die staatlichen und gesellschaftlichen Anstrengungen wo immer möglich miteinander verflochten werden, um einen maximalen Nutzen zu erzielen. So fördern wir bereits seit 1990 über die kirchlichen Zentralstellen eine kolumbianische Gruppe von Nichtregierungsorganisationen, die mit verschiedenen Maßnahmen zunächst eine möglichst breite Beteiligung der Bevölkerung an der Formulierung einer neuen Verfassung erreichen wollte. Seit der Verabschiedung 1991 konzentriert sich die Arbeit darauf, die Bedeutung der verfassungsrechtlichen Errungenschaften mit Kleinbauern, Arbeitern, Frauen und ethnischen Minderheiten zu diskutieren und die Bürger zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu motivieren.

    Zusammenarbeit staatlicher und gesellschaftlicher Initiativen

In einem Regionalentwicklungsprojekt in Mali arbeiten wir seit 1993 mit dem Ministerium für aride und semiaride Gebiete zusammen. Im Zentrum der Bemühungen, die Lage der Flüchtlinge und intern Vertriebenen in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht zu stabilisieren, steht die angestrebte Zusammenarbeit staatlicher und gesellschaftlicher Initiativen. Dies sind für mich Beispiele einer Zusammenarbeit, wie wir sie in Zukunft verstärkt anstreben sollten.

VII.

Meine Damen und Herren, der Titel Ihrer Jahreskonferenz stellt die Rolle des Staates und die Rolle der Gesellschaft in Beziehung zur sozialen Entwicklung. Eine zentrale gestaltende Kraft bleibt dabei ungenannt: Der Markt oder die Privatwirtschaft, es sei denn, Sie möchten auch diese mit dem Begriff Zivilgesellschaft erfassen. Nachhaltige soziale Entwicklung kann nicht stattfinden ohne die Schaffung von Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Dies ist die Aufgabe der Privatwirtschaft. Weder der Staat noch der informelle Sektor können dauerhaft Arbeitsplätze in ausreichendem Maße zur Verfügung stellen.

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Nicht ohne Grund ist die Hauptaussage des diesjährigen Weltentwicklungsberichts, daß nur Staat und Markt gemeinsam eine nachhaltig erfolgreiche Entwicklung verwirklichen können.

    Miteinander auch mit der Privatwirtschaft

Die Entwicklungszusammenarbeit der 70er und 80er Jahre hat die Bedeutung der Privatwirtschaft meines Erachtens nicht ausreichend gewürdigt. Mit der Veröffentlichung eines Konzepts zur Förderung der Privatwirtschaft haben wir für die staatliche Seite unsere Vorstellungen dargelegt. Diese setzen wir mit teilweise neu geschaffenen Instrumenten wie z.B. Investitionsanreizen und Garantien seit Jahren erfolgreich um. Ich möchte Sie anregen, diese Diskussion auch im nichtstaatlichen Bereich verstärkt zu führen. Welche Rahmenbedingungen benötigt die Privatwirtschaft, um zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung verstärkt beitragen zu können? Welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit sehen Sie aus Sicht der Nichtregierungsorganisationen?

Insoweit möchte ich die zentrale Aussage des Weltentwicklungsberichts ergänzen: Nur mit einem Zusammenwirken staatlicher und wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Anstrengungen werden wir langfristig einen Beitrag zur sozialen Entwicklung leisten können.

    Die Möglichkeiten der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit noch lange nicht voll ausgeschöpft...

Die Möglichkeiten der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit scheinen mir bei alledem noch lange nicht voll ausgeschöpft zu sein. So, wie wir für ein noch engeres Zusammenwirken aller Kräfte in den Entwicklungsländern eintreten müssen, sollten wir auch bei uns weiter nach einem noch wirksameren Miteinander zwischen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit wie auch der Privatwirtschaft suchen. Mit der zunehmenden Einbindung der Nichtregierungsorganisationen in große internationale und nationale Konferenzen, mit dem Instrument der Ländergespräche und der Vereinbarung zwischen der GTZ und den politischen Stiftungen über eine Zusammenarbeit vor Ort haben wir schon Fortschritte erzielt. Wir sollten aber hier nicht enden: die gewaltige Herausforderung, soziale und wirtschaftliche Entwicklung in unseren Partnerländern zu fördern, ist genug Anlaß, weitere Anstrengungen zu unternehmen und vielleicht auch neue, unkonventionelle Wege zu gehen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine fruchtbare Diskussion und sehe mit Interesse den Ergebnissen Ihrer Konferenz entgegen."


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Mai 2000

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