FES HOME MAIL SEARCH HELP NEW
[DIGITALE BIBLIOTHEK DER FES]
TITELINFO / UEBERSICHT



TEILDOKUMENT:



[Seite der Druckausg.: 6 = Leerseite ]

[Seite der Druckausg.: 7 ]


1. Einleitung: Zur Relevanz des Folgeprozesses


Spätestens als die Ergebnisse des Weltgipfels für Soziale Entwicklung (WSSD) im März 1995 in Kopenhagen feststanden, wurde klar, daß dieser Gipfel nicht der Höhepunkt, sondern, wie UNO-Generalsekretär Boutros-Ghali konstatierte, "nur der Beginn eines neuen globalen Prozesses" sein konnte.

Mit Kopenhagen war es gelungen, die 'soziale Frage', genauer die Bekämpfung von Armut, Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung, auf die internationale Agenda zu setzen. Aber erst im Folgeprozeß wird sich entscheiden, ob die Regierungen tatsächlich zu ihrer Selbstverpflichtung stehen, diesen Themen "bis ins 21. Jahrhundert hinein höchste Priorität zu geben" [Fn 1: Copenhagen Declaration on Social Development, para. 1,].
Für sie geht es nun darum, die Beschlüsse von Kopenhagen in konkretes politisches Handeln umzusetzen.

Es herrscht Einigkeit darüber, daß dies in erster Linie auf nationaler Ebene erfolgen muß. Eine wirksame Kontrolle der Umsetzung und die notwendige Weiterentwicklung der Beschlüsse ist jedoch nur im Rahmen der UNO möglich. Das Follow-up auf internationaler Ebene ist damit für Erfolg oder Scheitern des Gesamtprozesses von zentraler Bedeutung.

Das UNO-Sekretariat hat für den Folgeprozeß auf zwischenstaatlicher Ebene sechs grundsätzliche Aufgaben identifiziert: [Fn 2: UN Doc. E/1995/102 vom 27. Juni 1995 ("Implementation and follow-up to the Copenhagen Declaration on Social Development and the Programme of Action of the World Summit for Social Development. Note by the Secretariat."), para. 21-22.]

  • Die (fortgesetzte) Bewertung der sozialen Verhältnisse weltweit.
  • Die Überprüfung der Umsetzung der zehn Verpflichtungen und der Prinzipien und Ziele des Kopenhagen-Gipfels, einschließlich der erreichten Fortschritte und der Hauptprobleme.
  • Der Erfahrungsaustausch unter Regierungen und anderen "Partnern" über die Umsetzung des Aktionsprogramms und die Entwicklung zusätzlicher politischer Leitlinien.
  • Die Unterstützung regionaler Zusammenarbeit für soziale Entwicklung, insbesondere in Afrika.
  • Die Überprüfung der Unterstützung nationaler Aktivitäten durch das UN-System, einschließlich der relevanten Aktivitäten der Internationalen Finanzinstitutionen.
  • Die Überprüfung der Ansätze zur Finanzierung sozialer Entwicklung, einschließlich der 20:20-Vereinbarung und der Initiativen zur Schuldenreduzierung bzw. -streichung.

Eine zusätzliche, vom Sekretariat nicht explizit genannte Aufgabe, besteht in der qualitativen Weiterentwicklung der Kopenhagen-Beschlüsse mit dem Ziel klarer politischer Entscheidungen, etwa im Bereich innovativer Finanzierungsmechanismen, und neuer Rechtsinstrumente, z.B. eines Protokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

[Seite der Druckausg.: 8 ]

Zivilgesellschaftliche Organisationen (NGOs) können, gerade wenn es um die Kontrolle der Umsetzung und die konzeptionelle Weiterentwicklung der Ergebnisse von Kopenhagen geht, auch im internationalen Folgeprozeß eine wichtige Rolle spielen.

"Following the international Conferences in Rio, in Vienna, in Copenhagen, in Cairo and in Beijing, there is an important role for NGOs in making sure that the commitments reached at these Conferences are honoured. You must watch. You must speak. You must insist. You must act."

(UNO Generalsekretär Boutros-Ghali bei der 48. Konferenz von NGOs und UN-Department of Public Information (DPI) im September 1995 in New York).


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Mai 2000

Previous Page TOC Next Page