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Tabelle IV:
Kernelemente ausgewählter Verhaltenkodizes



Explizit alle Kern- ILO

Konven-tionen

Explizit einige Kern- ILO

Konven-tionen


Löhne

Arbeits-zeit

Beschäf-tigungs-sicher-heit

Stär-kung des natio-nalen Arbeits-rechtes1

Kernar-beiter-rechte auch ge-gen na-tionales Recht2

Gültig für Zu-lieferer

Neuver-handeln, nicht Zuliefervertrag kün-

digen3

Hilfe für Arbeiterbei Vertragskündi-gung4

Apparel Partnership



x

x


x


x

x


Clean Clothes


x

x

x




x



Ethical Trading











Euratex


x






x



Independ’t

MonitoringGroups






x

x




Internat’l Canadian Business






x

x

x



ICFTU

x


x

x

x

x


x


x

Labour Behind the Label



x

x

x

x


x

x

x

Nicaragua



x

x


x





Rugmark










x

Soccer: Partners


x








x

Soccer: FIFA

x


x

x

x



x



SA8000

x


x

x


x

x

x

x

x

1. Verhaltenskodex tritt nicht an die Stelle nationalen Rechts, sondern Firma setzt sich für die Stärkung des nationalen Arbeitsrechts ein.

2. Kernarbeiterrechte der ILO haben Vorrang vor nationalem Recht, d.h. die Firma setzt sich für Koalitionsfreiheit ein, falls dies durch nationales recht einschränkt sein sollte.

3. Verstößt ein Zulieferer gegen den Verhaltenskodex, so wird ihm nicht automatisch gekündigt, sondern es wird die Behebung der Mängel angestrebt.

4. Falls einem Zulieferer doch gekündigt wird, erhalten die betroffenen Beschäftigten einen Ausgleich.

Quelle: Steelworkers Humanity Fund 1998


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Dezember 1999