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Demokatisierung und gesellschaftliche Reformen in Zentralasien / Paul Georg Geiss - [Electronic ed.] - Bonn, 2002 - 17 S. = 65 KB, Text . - (Politikinformation Osteuropa ; 96) - ISBN 3-89892-044-5
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2002

© Friedrich-Ebert-Stiftung


INHALT




[Seite der Druckausg.: 1-2 = Titelblatt]
Seite der Druckausg.: 3]

Kurzfassung:

Im Westen wird die politische Transformation Zentralasiens aus der Perspektive der Demokratisierung, der Entstehung zivilgesellschaftlicher Strukturen und der Menschenrechte wahrgenommen. Diese Perspektive erschöpft sich meist im Aufzählen von Transformationsdefiziten, weil sie die rechtskulturellen und gemeinschaftsbezogenen Bedingungen der Region nicht ausreichend berücksichtigt. Eine realistische Reformagenda für Zentralasien setzt aber voraus, dass politische, administrative und rechtliche Reformen auf die vorhandenen Gemeinschaftsstrukturen bezogen werden. Dabei erweist sich insbesondere die Herstellung von Rechtsgemeinschaft als wichtige Voraussetzung nachhaltiger Demokratisierung. Bei der Planung und Durchführung von Reformen spielen die staatlichen Akteure eine zentrale Rolle.

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1. Einleitung

Die Ereignisse vom 11. September und deren Folgen rückten die zentralasiatischen Nachbarstaaten Afghanistans in das Zentrum der internationalen Politik. Tadschikistan, Usbekistan und Turkmenistan wurden zu Schlüsselstaaten der internationalen Allianz gegen den „Terrorismus„. Mit der Einnahme Kabuls durch Truppen der Nordallianz und nach der Afghanistankonferenz in Bonn haben sich unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen die diplomatischen Bemühungen um eine politische Lösung für Afghanistan intensiviert. Im Rahmen einer umfassenden Friedensordnung wird auch der politischen Stabilisierung der zentralasiatischen Nachbarstaaten ein hoher Stellenwert eingeräumt.

Zehn Jahre nach dem Zerfall der Sowjetunion stellt sich für die deutsche und europäische Außenpolitik das Problem der politischen Transformation Zentralasiens auch verstärkt in einem sicherheitspolitischen Kontext. Das Interesse an politischen Reformen und die Bereitschaft zu deren Unterstützung steigen damit. Worin solche Reformen bestehen und wie sie umgesetzt werden können, wird jedoch von Politikern wie Experten kontrovers beurteilt. So war die westliche Zentralasienpolitik – nicht zuletzt auch aufgrund der Einbindung der Region in die OSZE – oft weniger von den lokalen Gegebenheiten als von den Desideraten des westlichen Demokratie- und Menschenrechtsverständnisses geprägt.

Hier soll daher kurz die westliche Perzeption der Region dargestellt und deren zugrundeliegenden Annahmen problematisiert werden. Ausgehend vom Problem der Beständigkeit politischer Ordnung werden dann die zentralasiatischen Rahmenbedingungen für Reformen skizziert und lokale Reformansätze in ausgewählten Gesellschaftsbereichen (Verwaltung, Rechtssystem, Bildungswesen, Wirtschaft und Politik) beschrieben. Im Anschluss werden einige lokale Reformansätze beschrieben, Reformperspektiven angedeutet und abschließend einige Implikationen für die deutsche und europäische Zentralasienpolitik erörtert.

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2. Westliche Perzeptionsperspektiven des politischen Wandels

Das Problem der gesellschaftlichen und politischen Transformation in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion wird im Westen politisch und politikwissenschaftlich als Problem der Entstehung demokratischer Herrschaftsordnungen und zivilgesellschaftlicher Strukturen gedeutet. Die Stabilität der politischen Ordnung wird unmittelbar mit der Demokratisierung und politischen Liberalisierung verknüpft. In dieser Hinsicht allerdings erbrachten die ersten zehn Jahre der Transformation von „totalitären„ zu „demokratischen„ Herrschaftsstrukturen in Zentralasien – in diesem Punkt berühren sich die westliche und zentralasiatische Perzeption der vermeintlichen politischen Entwicklung –nur bescheidene Ergebnisse: Die zweite Runde der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in den Jahren 1999 und 2000 lieferte erneut reichhaltiges Anschauungsmaterial über die Widerstandsfähigkeit der Region gegen die Demokratie. 1 [ J. Anderson , Authoritarian Political Development in Central Asia: The Case of Turkmenistan. In Central Asian Survey (CAS) , Vol. 14, 1995/4, S. 509-27; Markus Wehner, Im Reich des großen Führers. Turkmenistan – eine zentralasiatische Despotie. In Osteuropa , 2001/2, S. 127-34; Beate Eschment, Autoritäre Präsidialregime statt Parteiendemokratien. Enttäuschte Erwartungen in Zentralasien. In Aus Politik und Zeitgeschichte 2000. ]
Auch Kasachstan und Kirgisien, die bisher als die demokratiefreundlicheren Republiken der Region gegolten hatten, verloren während dieser Wahlen viel von ihrer Reputation. 2 [Cf. ‚Diary of a Free Election -- Nazarbayev Style,‘ Central Asia Monitor ( CAM) , 1998/6, S. x, 7-9; M.-C. v. Gumppenberg, Meinungsfreiheit und Opposition in Kasachstan, Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien (BIOST) - Aktuelle Analysen , 1998/35, S. 1-5; Statement of the National Democratic Institute (NDI), International Election Observer Delegation to Kyrgyzstan’s October 29, 2000 Presidential Election , Bishkek October 31 2000; OSCE - Office for Democratic Institutions and Human Rights, Kyrgyz Republic - Presidential Elections 29 October 2000 - Final Report , Warsaw 16 January 2001.]

Westliche Politiker, Diplomaten und Politikwissenschaftler erklären die Langsamkeit des Reformprozesses nicht selten mit dem mangelnden politischen Willen der politischen Eliten und den persönlichen Machterhaltungsinteressen der zentralasiatischen Präsidenten. 3 [Zum Beispiel: A. Polat, Karimov Will Stay in Office, but Recent Elections sent Mixed Messages. In CAM , 2000/1, S. II; P. Goble, How Authoritarian Regimes Use Elections. In CAM , 1999/6, p. II; 106th Congress 2d Session, House Concurrent Resolution 397, House of Representative - October 30, 2000.]
Aus diesem Blickwinkel wird die Fixierung der zentralasiatischen Präsidenten auf die politische Stabilität als Vorwand zur autoritären Selbstlegitimierung wahrgenommen.

Die neunziger Jahre standen aber auch im Zeichen der Verankerung, Förderung und Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure in der Region, die die gesellschaftlichen Voraussetzungen für nachhaltige Reformen schaffen und einen Demokratisierungsprozess von unten in Gang setzen sollen. Internationale NGOs, private Financiers und die Mitarbeiter staatlich unterstützter Hilfsprogramme organisierten Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen der verarmten Bevölkerung und bemühen sich in den unabhängigen Staaten um die Stärkung der „civil society„. Im Gleichschritt begannen Sozialwissenschaftler die Entstehung, Entwicklungsmöglichkeiten und Defizite von Zivilgesellschaften in der Region zu analysieren. 4 [R. D. Kangas, State Building and Civil Society in Central Asia, S. 271-91; P. M. Carley, The Legacy of the Soviet Political System and the Prospects for Developing Civil Society in Central Asia, S. 292-317. Beide in V. Tismaneanu, Political Culture and Civil Society in Russia and the New States of Eurasia , New York-London 1995; Z. Galieva, Civil Society in the Kyrgyz Republic in Transition. In CAM , 1998/5, S. 7-10; D. Saltmarshe, Civil Society and Sustainable Development in Central Asia. In CAS , vol. 15, 1996 /3-4, S. 387-98.]
In ähnlicher Weise wurde die Beurteilung der politischen Entwicklung der Region mit der Menschenrechtsfrage gekoppelt. Aus dieser Perspektive sind Usbekistan und Turkmenistan, die permanent und systematisch die politischen Rechte der Bevölkerung verletzen, die rückständigsten Staaten Zentralasiens. 5 [Human Rights Watch World Report 2000 ( http://www.hrw.org/wr2k/ ); Amnesty I nternational ( http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/WJahresberichtAkt?OpenView&Start=1&Count=20 0 )]

Die Ereignisse vom 11. September und deren Folgen relativierten diese westliche Perspektive. Als Nachbarstaaten Afghanistans wurden die zentralasiatischen Staaten wichtige Bündnispartner der Allianz gegen der „Terrorismus„. Das repressive Vorgehen etwa Usbekistans gegen vermeintliche Anhänger des politischen Islam erscheint im Kampf gegen den „Internationalen Terrorismus„ in einem neuen Licht. Hatten Experten und Politiker bei den Bombenattentaten von 1999 in Taschkent und Moskau, die tschetschenischen Terroristen zugeschrieben wurden, die Beteiligung der Inlandsgeheimdienste anfänglich nicht ausgeschlossen, so fügt sich nach dem 11. September die Gewaltbereitschaft militanter islamistischer Gruppierungen im GUS-Raum in das Täterprofil der Anschläge von New York und Washington.

Einerseits genießen die säkular orientierten Regime Zentralasiens als Bollwerke gegen den politischen Islam angesichts der veränderten außenpolitischen Situation verstärkt westliche Unterstützung, andererseits wird das repressive Vorgehen der Regierungen gegen islamische Gruppierungen – neben der Verarmung der Bevölkerung – auch wei-

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terhin als Hauptursache der Radikalisierung und Politisierung des Islams wahrgenommen. 6 [ Z. B.: Karl-Heinz Moder, Zentralasien: Aus dem Kalten Krieg in die autoritäre Eiszeit. In Politikinformation Osteuropa , Nr. 93, Nov. 2001 (Friedrich-Ebert-Stiftung), S. 17.]

Die Debatte um die Demokratisierung der sogenannten Transformationsstaaten wird aber zu abstrakt geführt, weil politische Reformvorschläge nicht ausreichend auf die real existierenden politischen Verhältnisse Bezug nehmen. So gehen Empfehlungen zur Verbesserung der Verfassungen und der Wahlgesetze an der politischen Realität vorbei, in der aufgrund fehlender Rechtstraditionen politische Streitigkeiten nicht rechtlich, sondern politisch ausgetragen werden.

In ähnlicher Weise stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die politische Liberalisierung auf die staatliche Einheit hat, wenn die staatliche Integrität weder wie in westlichen Gesellschaften durch den Verfassungspatriotismus der Bürger gewährleistet ist, 7 [D. Sternberger, Verfassungspatriotismus , Frankfurt 1990.] noch vom Militär, das sich der Aufrechterhaltung der Staatsordnung verpflichtet fühlt, verteidigt wird – wie 1960/61, 1971/72 und 1980 in der Türkei 8 [Vgl. U. Steinbach, Unter der Hypothek der Tradition - das türkische Experiment mit der Demokratie. In R. Tetzlaff (Hrsg.), Perspektiven der Demokratisierung in Entwicklungsländern, Hamburg 1992, S. 33-54.]. In Zentralasien gibt es auch keine starken Gesellschaftskonventionen, die – wie in Japan – den politischen Pluralismus zu regulieren vermöchten. 9 [Paul Georg Geiss, Political community and state structures in European and non-European Societies: Europe and Japan in comparative view. In M. Gammer, ed., Community, Identity and the State (Proceedings of the International Workshop, Tel Aviv University, Tuesday 17 April 2001.), forthcoming.] Wie kann der demokratische Wettbewerb funktionieren, wenn er nicht in eine gemeinsame Rechtskultur gebettet ist? Und wie können in einer Region, in der die Politik nicht in Rechtstraditionen eingebettet ist, zivilgesellschaftliche Strukturen entstehen? So leisten zahlreiche westlich finanzierte NGOs wichtige Beiträge zur Milderung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Probleme der Bevölkerung, es gelingt ihnen jedoch nicht, die partikularistischen Orientierungen ihrer Klientel, einschließlich ihrer lokalen Mitarbeiter, zu überwinden. 10 [Vgl. D. M. Abramson, Aid in Uzbekistan. In CAM , 1999/6, S. 1-11.] Die Geltung liberaler Grundrechte setzt ebenfalls Rechtsstaatlichkeit voraus, in deren Rahmen auch die Tätigkeit der Staatsorgane der Kontrolle unterzogen ist.

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3. Die Stabilität der politischen Ordnung als Problem und Ziel politischer Reformen

Uwe Halbach zufolge gibt es beim Aufbau nationalstaatlicher Strukturen in Zentralasien einen Zielkonflikt zwischen politischer Stabilität und Demokratisierung. Der Bürgerkrieg in Tadschikistan veranschaulichte, dass die politische Liberalisierung starke regionalistische Kräfte freisetzen kann, die die staatliche Einheit gefährden und die Durchsetzung der Politik des Zentralstaats verhindern. Dieses Problem – die Wahrung der staatlichen Einheit bei gleichzeitiger Bemühung um mehr politische Partizipation und um mehr politische Verantwortung für Lokalpolitiker – bestimmt auch die Debatte um die Dezentralisierung des Verwaltungsapparats und die Wahl von Lokalverwaltungen. In Kirgisien etwa wurden am 16. Dezember 2001 die Vorsteher der Lokalverwaltungen von 460 Dörfern und Städten gewählt. 11 [RFE/RL Kyrgyz News, 24. November 2001.] Hier wie in der Debatte um Verwaltungsreformen in Kasachstan stellt sich die Frage, wie einheitliche Verwaltungsstrukturen bewahrt werden können, wenn die Vorsteher lokaler Gemeinschaften durch Volkswahlen von den zentralen Instanzen unabhängig werden.

Die Errichtung einer stabilen politischen Ordnung kann daher nicht einfach auf Demokratisierung reduziert werden. Die westliche, rechtstaatliche parlamentarische Demokratie ist zwar ein sehr stabiler politischer Ordnungstypus, aufgrund der unterschiedlichen kulturellen, gemeinschaftlichen und ökonomischen Voraussetzungen kann das parlamentarische „Westminster-Modell„ jedoch kein angemessener Bezugspunkt für politische Reformen in Zentralasien sein. Vielmehr müsste nach den normativen Bezugspunkten gefragt werden, von denen aus erst politische Reformen konzipiert und evaluiert werden können. 12 [Die Unterscheidung zwischen normativer und faktischer Ordnung wurde von T. Parsons in seiner berühmten Studie The Structure of Social Action (New York: Free Press 1949 (1937), S. 91) eingeführt und bezieht sich auf den Sachverhalt, dass nicht jede Ordnung stabil ist. Politische Ordnungen, die nur auf Zwangsmittel und ökonomischer Effizienz beruhen, können als faktische Ordnungen nur kurzfristig Stabilität sichern. Langfristig stabil werd en solche Ordnungen erst, wenn sie auch in den normativen Orientierungen und Bindungen ih rer Mitglieder verwurzelt sind. Vgl. J. C. Alexander, The Modern Reconstruction of Classical Thought: Talcott Parsons. (Theoretical Logic in Sociology, vol. 4), Berkeley and Los Angeles: University of California Press 1983, S. 20-7; E. Durkheim, The Division of Labour in Society , New York: Macmillan 1933. (French: De la division du travail social. Paris: Quadrige/Presses Universitaires de France 1996 (1893).), S. 201; R. N. Bellah (ed.), Emile Durkheim on Morality and Society , Chicago: University of Chicago Press 1973, S. 87-8.]

Wenn eine neue stabile Ordnung durch die Interpenetration gemeinschaftlicher und politischer Handlungsorientierungen entsteht, müssen Überlegungen zu politischen und ökonomischen Reformen in der Region die vorhandenen Gemeinschaftsstrukturen und das kulturelle Selbstverständnis berücksichtigen. Wie wird das politische Integrationsproblem in Gesellschaften gelöst wird, die nicht auf Rechtstaatlichkeit beruhen? Oder anders gefragt: Unter welchen Voraussetzungen ist der politische Liberalismus trotz starker regionalistischer und partikularistischer Kräfte keine Gefahr für die politische Stabilität von Regimes, die nicht primär rechtstaatlich organisiert sind?

In der außereuropäischen Welt sind Rechtsstaatlichkeit und universalisierte Formen von Rechtsgemeinschaft entweder gar nicht oder nur rudimentär entwickelt worden. 13 [Richard Münch, Die Struktur der Moderne. Grundmuster und differentielle Gestaltung des institutionellen Aufbaus der modernen Gesellschaften , Frankfurt 1992 (1984), S. 267-8.]
In vielen lateinamerikanischen und asiatischen Staaten sah sich nach Phasen der politischen Liberalisierung immer wieder das Militär veranlasst, vorübergehend die politische Macht zu ergreifen, um die staatliche Integrität zu schützen. In den älteren Demokratien Asiens hielten darüber hinaus ein starkes Nationalbewußtsein, eine ausgeprägte kulturelle Identität der politischen Eliten und starke Gesellschaftskonventionen regionale und partikularistische Orientierungen in Schranken und verhinderten so den staatlichen Zerfall. 14 [Vgl.: Geiß, Paul Georg, Voraussetzungen und Grenzen politischer Reformen in Turkmenistan. Ein sozial wissenschaftlicher Erklärungsversuch zur Politik in Zentralasien. In Osteuropa , 2000/2, S. 176-88; Ibid., Western and Local Political Discourse on Authority Relations in Central Asia. A Sociological Elucidation. In CAM 2000/6, S. 1-6.; Ibid., The Problem of Political Order in Contemporary Kazakhstan and Turkmenistan In Moshe Gammer (ed.), Post Soviet Central Asia , (Frank Cass & Co) Ilford (Essex), (in Drucklegung); Ibid., Communal Commitment and Political Order in Change: The Pretsarist and Tsarist Central Asia , Dissertation an der Universität Wien, 2000. ]
Wie aber kann in den jungen zentralasiatischen Staaten eine politische Ordnung errichtet werden, die in den kulturellen und gemeinschaftlichen Orientierungen der Gesellschaften verankert ist?

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4. Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen für Reformen


Die staatliche Einheit beruht auf persönlichen Herrschaftsbeziehungen

Politik in Zentralasien ist nicht in einer demokratisch-rechtsstaatlichen politischen Kultur verankert und die historisch-gesellschaftlich Entwicklungen in dieser Region brachte bisher weder inhaltlich noch funktional jene spezifisch europäische Gesellschaftskonstellation hervor, die die Entstehung unpersönlicher staatlicher Herrschaftsstrukturen und die Universalisierung von Gemeinschaftsbindungen begünstigt. 15[--] Politik beruht in Zentralasien – wie in vielen anderen außereuropäischen Staaten – auf persönlicher Herrschaft, die oft in eine partikularistische politische Kultur eingebettet ist. Aufgrund der unterschiedlichen Form der politischen Vergemeinschaftung spielt in Zentralasien das persönliche Element eine andere Rolle als in rechtsstaatlich organisierten Demokratien. Aus diesem Grund unterliegen politische Prozesse wie Wahlen auch anderen Gesetzmäßigkeiten. 16[--]


In Zentralasien gilt der Primat des Politischen

Die Sowjetisierung Zentralasiens ging mit dem Niedergang der lokalen Rechtskultur einher. Während die Zarenherrschaft versucht hatte, tribale und islamische Rechtsordnungen ins Rechtssystem des Zarenreichs zu integrieren, betonten die Sowjetbehörden den Primat der Politik über die Rechtsordnung und unternahmen alles, um diese lokalen Rechtskulturen zu zerstören. Zwar etablierte die Sowjetmacht ein sozialistisches Rechtssystem mit Richtern und Staatsanwälten, das gewisse Ähnlichkeiten mit westlichen Rechtssystemen aufwies. Diese Institutionalisierung war jedoch nur formal. Da die KPdSU alle Ernennungen in der Judikative kontrollierte, fanden Parteimitglieder eine breite Palette von Möglichkeiten, die Rechtssprechung zugunsten einer Klientel zu beeinflussen. So begab sich die Sowjetordnung vollkommen der Möglichkeit, Politik in einer Rechtskultur zu verwurzeln, die von der Bevölkerung getragen wurde. Die Zerstörung der Rechtskultur gehört zu den nachhaltigsten Elementen des politischen Erbes, das weiterhin die Herrschaftsbeziehungen bestimmt und westlich orientierte Politiker daran hindert, in der sogenannten Transformationsperiode ernsthafte Demokratisierungserfolge zu erzielen.


Die zentralasiatische Politik ist geprägt von Regionalismus, Klientelismus und Partikularismus

Regionalistische und partikularistische politische Orientierungen sind ein wesentliches Merkmal der politischen Kultur Zentralasiens, das je nach Standpunkt und Betätigungsfeld unterschiedlich beschrieben werden kann: als Clans, Mestnicestvo, Mafia, Klientelpyramiden, Seilschaften. Dieser Regionalismus darf nicht als Defekt, sondern muß als Strukturmerkmal der politischen und gesellschaftlichen Ordnung wahrgenommen werden.

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In Zentralasien gibt es keine demokratischen Kräfte, die gesellschaftlich verwurzelt sind.

Unter westlich orientierten Angehörigen der urbanen Bildungsschicht (Intelligenzija) mag es überzeugte Demokraten geben, die meist auch in Moskau studiert haben (z. B.: Samira Sydykova von der unabhängigen Zeitung Res Publika in Kirgisien). Der europäisierte Teil dieser Bildungsschicht ist jedoch kaum in der Bevölkerung verwurzelt und seit dem Zerfall der Union wirtschaftlich marginalisiert.

Demokratie ist vielfach auch nur eine taktische Parole im politischen Machtkampf, die vor allem von Politikern benachteiligter Regionen und sogenannten „Oppositionellen„ verwendet wird. Die Parole dient auch zur Mobilisierung von NGO-Ressourcen. Es gibt kaum Hinweise, dass solche „demokratischen Kräfte„ an der Macht mit ihrem politischen Gegner anders umgehen würden als die derzeit Herrschenden.


In Zentralasien dominieren informelle Strukturen.

In den verschiedensten Gesellschaftsbereichen sind informelle Strukturen wichtiger als formale. So gibt es im Geschäftsleben kein funktionierendes Vertragsrecht. Das Prinzip pacta sunt servanda gilt nur bedingt und nur bei personeller Kontinuität der Vertragspartner. Bei personellen Veränderungen kommt es oft zu Nachverhandlungen abgeschlossener Verträge. Arbeitskräfte werden bevorzugt entlang informeller Strukturen (z. B. gleiche Abstammungsgruppe, Kolchose etc.) rekrutiert. Diese Strukturen beruhen auf Beziehungen des wechselseitigem Vertrauens und auf gemeinsamen Interessen.


In Zentralasien sind Gemeinschaftsstrukturen islamisch geprägt

Der Islam ist ein wesentlicher Prägefaktor der zentralasiatischen Gemeinschaftsstrukturen und ist auch in den säkularisierten Gesellschaften Zentralasiens weiterhin wirksam. Unabhängig vom Säkularisierungsgrad sind die islamischen Rites de passage (Beschneidung, Hochzeit, Beerdigung und Totengedächtnisfeier) die wichtigsten Elemente des Familien- und Gemeinschaftslebens. In Usbekistan und Tadschikistan ist der Islam in der Nachbarschaftsgemeinde (Mahallah) verankert. Diese war in vorsowjetischen Zeiten eine islamische Glaubensgemeinschaft mit einer Moschee, die über Verwandtschaftsbeziehungen hinausging und deren Mitglieder nach der Scharia lebten. Die Glaubensgemeinschaft kam auch darin zum Ausdruck, dass Familienfeste nicht nur Sache der Verwandten, sondern der gesamten Mahallah (Hochzeitskomitees, finanzielle und logistische Unterstützung) waren. Der turkmenische, kasachische und kirgisische Islam ist hingegen stärker von tribalen Traditionen geprägt. Hier hat sich die Scharia nicht gegen das tribale Gewohnheitsrecht durchsetzen können und ist daher auch kein historischer Referenzpunkt für die Neuinterpretation kollektiver Identität. 17 [Paul Georg Geiss, Political Community and Islam in Central Asia . In Haas, Siegfried, Strasser, Andrea/ Heuberger, Valeria/Mangott, Gerhard: Zentralasien und Islam (Mitteilungshefte des Deutschen Orientinstituts), Hamburg 2002 (in Drucklegung).]
In den Städten Kasachstans, Kirgisiens und Turkmenistans gibt es in der Regel auch keine Mahallahs. Die Angehörigen der Titularnationalitäten organisieren sich vielmehr nach ihren Herkunftskolchosen und -regionen.


Patriarchalische Gesellschaftsstrukturen

Die zentralasiatischen Gesellschaften sind patriarchalisch geprägt. Bereits in ihrer frühen Kindheit lernen die Kinder in der Familie, die Namentabus und Rangordnungen zwi-

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schen den Geschwistern einzuhalten. In den Nachbarschafts- und Dorfgemeinschaften lernen sie die Regeln des Anstands und des respektvollen Umgangs mit Älteren und den Ältesten (Aksakale). Die Aksakale genießen in der Regel innerhalb ihrer Gemeinschaften hohes Ansehen und werden vielfach als Ratgeber und Schiedsrichter von Konflikten geschätzt. Außerhalb der traditionellen Lokalgemeinschaften förderte die Sowjetisierung Zentralasiens zwar ein egalitäreres Rollenverständnis von Männern und Frauen. Sie beseitigte jedoch keineswegs die patriarchalischen Strukturen innerhalb der Lokalgemeinschaften.


Die Kluft zwischen Lokalgemeinschaften und Staatsstrukturen

Die Kluft zwischen Lokalgemeinschaften und Staatsstrukturen ist historisch: Bereits im Emirat von Buchara gab es einen strukturellen Konflikt zwischen den Verantwortlichkeiten der Lokalnotabeln und denen der patrimonial eingesetzten Beamten fremder Herkunft: Während lokale Führer primär ihren Gemeinschaften gegenüber verantwortlich waren, dienten von außen eingesetzte Statthalter und Beamte vor allem jenen Begs, Khanen und Emiren, denen sie ihre Ämter verdankten.

Zu Sowjetzeiten entstand eine ähnliche Kluft zwischen den Angehörigen der Nomenklatura und den einfachen Sowjetbürgern. Viele Apparatschiks waren jedoch lokal verwurzelt und nutzten ihre Kontakte, um für ihre Herkunftsregionen wirtschaftliche Ressourcen zu mobilisieren. Diese Kluft zwischen Staat und Lokalgemeinschaften wurde nach dem Zerfall der Union angesichts des wirtschaftlichen Niedergangs noch deutlicher sichtbar.

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5. Reformansätze in Zentralasien


Die gemeinschaftliche Verankerung politischer Reformen

Aus Sicht der politischen Soziologie entstehen stabile, d. h. normativ basierte politische Ordnungen durch die Interpenetration von politischen und gemeinschaftlichen Bereichen. Die Transformation eines politischen Regimes in ein anderes kann daher nicht einfach durch politische oder ökonomische Reformen erreicht werden kann, wie Michael Gorbacev feststellen mußte. Die Systemtransformation berührt auch gemeinschaftliche und kulturelle Kontexte, die gegenüber äußeren Einflüssen außerordentlich beständig sind, und wirft Fragen der kollektiven Identität und des kulturellen Selbstverständnisses auf. Wenn erfahrene Diplomaten und Politiker feststellen, daß nachhaltige politische Reformen aus der Region selbst erwachsen müssen und nicht von außen aufgesetzt werden können, beziehen sie sich auf diesen Sachverhalt.

Stabile politische Ordnungen lassen sich nur dann dauerhaft institutionalisieren, wenn die vorhandenen Gemeinschaftsstrukturen diese politische Ordnung durchdringen und das Commitment der Bevölkerung zur politischen Verfassung fokussieren können. Das erfolgreichste Beispiel für eine solche gemeinschaftliche Durchdringung der politischen und ökonomischen Sphäre in der außereuropäischen Welt lieferte die traditionelle japanische Familien- und Dorfgemeinschaft (ie), nach deren Modell die japanischen Unternehmensgemeinschaften, Ministerialbürokratien und Parteien geschaffen wurden. 18 [J. Hendry, Understanding Japanese Society, London 1987, pp. 24-39.] Wenn eine solche Verknüpfung nicht erfolgt, entsteht ein Legitimitätsproblem. Die Bereitschaft zum freiwilligen politischen Gehorsam wird geschwächt. In einer solchen Situation muss sich die Politik, die wenig umzuverteilen hat, vor allem auf staatliche Zwangsmittel stützen.


Integration des Islam

Ohne die Integration islamisch geprägter Gemeinschaftsstrukturen werden die zentralasiatischen Staaten nicht von dauerhaftem Bestand sein. Wie oben angedeutet sind die historischen Voraussetzungen hierfür unterschiedlich: Da das islamische Recht in Usbekistan und Tadschikistan historisch Wirklichkeit war und für islamisch orientierte Bevölkerungsgruppen der Referenzpunkt gesellschaftlicher und politischer Reformvorstellungen bleibt, ist die Einbeziehung des Islam für die säkular orientierten Eliten hier ungleich wichtiger, aber auch schwieriger als in Turkmenistan, Kasachstan und Kirgisien, wo der politische Islam aufgrund der fehlenden historischen Erfahrung mit der Scharia bislang auf nur wenig Resonanz stieß. Die politische Ordnung wird nur dann von dauerhaftem Bestand sein, wenn es den politischen Eliten gelingt, islamische Gemeinschaftsbindungen und Elemente der islamischen Rechtskultur in die staatliche Rechtsordnung zu integrieren. Die Übernahme von islamischen Rechtstraditionen kann zwar selektiv erfolgen, muß aber so angelegt sein, dass sich die Bevölkerung sich in der Rechtsordnung wiederfindet.


Integration der Lokalgemeinschaften in die staatliche Lokalverwaltung

Um die Kluft zwischen den Lokalgemeinschaften und den staatlichen Strukturen zu verringern, müssen diese Lokalgemeinschaften besser in die staatlichen Lokalverwaltungen integriert werden. Zwar sehen alle zentralasiatischen Verfassungen in Dörfern und Städ-

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ten lokale Selbstverwaltungsorgane vor (z. B. der kengesh in Turkmenistan, der zhergiliktüü kengesh in Kirgisien), diese existieren jedoch nicht als ein Teil der staatlichen Gebietsverwaltung, deren Vorsteher (Hakime) von außen ernannt werden, sondern neben dieser. Die lokalen Selbstverwaltungsorgane werden aber die Identifikation der Bevölkerung mit staatlichen Einrichtungen erst dann herstellen, wenn sie reale Möglichkeiten erhalten, ihre Interessen gegenüber den Behörden zu artikulieren und staatliche Ressourcen für die Lösung ihrer Probleme zu mobilisieren. 19 [In Turkmenistan, z. B., wird der Kengesh von einem gewählten Ältesten ( arcyn ) angeführt, der von den ernannten Hakimen der Bezirke und Städte kontrolliert wird. Diese Räte dürfen Lokalsteuern einheben und Lokalbudgets erstellen und sind für die Lösung lokaler wirtschaftlicher oder ökologischer Probleme zuständig, wie auch für die Einhaltung lokaler Sitten und Bräuche. Im Extremfall können sie unverbesserliche Wiederholungstäter aus den Dorfgemeinschaften ausschließen. (Šochrat Kadyrov: Turkmenistan: c etyre goda bez SSSR , Moscow 1996, S. 94-97; O. Musaev, Stroitel’stvo demokrati c eskich institutov v nezavisimom i nejtral’nom Turkmenistane. In Turkmenskij nacional’yj institut demokratii i prav çeloveka pri prezidente Turkmenistana (Hg.): Demokratija i Pravo , Band 2, Aschgabad 1998, S. 78-79.)]

Die Einbeziehung der Mahallah als Einheit der lokalen Selbstverwaltung seitens der usbekischen Behörden ist vielleicht der bisher am weitesten reichende Versuch, lokale kulturelle und gemeinschaftliche Orientierungen mit der Staatsordnung zu verbinden: 20 [Cf. E. Massicard, T. Trevisani, Die usbekische Mahalla zwischen Staat und Gesellschaft, Berlin 1999 (FU-Berlin - Institut für Ethnologie - Schwerpunkt Sozialanthropologie: Sozialanthropologische Arbeitspapiere , Nr. 73)]
Seit 1993 bemühen sich die Behörden in allen Dörfern und städtischen Nachbarschaftsgemeinden Usbekistans um die Eröffnung von Mahallah-Büros. Diese Büros werden von einem staatlich besoldeten Vorsitzenden (Rais) und einem Sekretär (Kotib) geleitet, die von der Bürgerversammlung für jeweils zweieinhalb Jahre gewählt werden und für die Verteilung staatlicher Sozialleistungen unter den armen und bedürftigen Bewohnern zuständig sind. Darüber hinaus sollen sie sich auch um das lokale Gemeinschaftsleben (Hochzeiten, Schulen, Straßen, Streitschlichtung, Finanzen, etc.) der Mahallah kümmern. Damit übernehmen die Büros Aufgaben, die vorher von den informell anerkannten Aksakalen und den Ältestenräten wahrgenommen worden waren.

Die „Mahallisierung„ Usbekistans ist ein flächendeckender Versuch, die Kluft zwischen Staat und Gesellschaft (Lokalgemeinschaften) zu schließen oder zumindest zu verringern. Der Erfolg dieser Bemühungen wird sehr stark davon abhängen, wie sich die Beziehungen zwischen dem traditionellen Aksakalen und den Mahallah-Büros entwickeln. Wenn beide Instanzen Wege der Zusammenarbeit finden und das Büro auch die Interessen der Mahallah in der Bezirks- oder Stadtverwaltung (Hokimijat) erfolgreich vertreten kann, könnte die Kluft zwischen Staat und Gesellschaft verringert und die Bindung der Bevölkerung an die staatliche Ordnung gestärkt werden.


Rechtsreformen

Rechtsreformen müssen auch dahingehend konzipiert werden, ob und in welchem Ausmaß sie vorhandene Gemeinschaftsbindungen mit der staatlichen Rechtsordnung verknüpfen. So könnte das hohe Sozialprestige und die Konfliktregelungskompetenz der Aksakalen für die staatliche Ordnung genützt werden, indem sie in eine Schöffengerichtsbarkeit einbezogen werden oder als Friedensrichter über die Sanktion zivil- und strafrechtliche Delikte von geringerer Bedeutung entscheiden dürfen. Eine solche Wiedereinführung der Laiengerichtsbarkeit würde an vorsowjetische Rechtstraditionen anknüpfen und müsste mit der Kodifizierung des lokalen Gewohnheitsrechts (Familienrecht; Nachbarschaftsrecht in Mahallahs etc.) und dessen Einbindung ins staatliche Rechtssystem einhergehen. Durch solche Reformen könnten die Rechtsgemeinschaft und die Legitimität der staatlichen Ordnung gestärkt werden. 21 [Vgl. Paul Georg Geiss, Legal Culture and Political Reforms in Central Asia. I n Central Asia and the Caucasus. Journal of Social and Political Studies , 2001/6 (12).]


Der Staat als wichtigster Reformakteur

Aus den oben dargebotenen Anmerkungen sollte sichtbar werden, daß westliche Reformkonzepte auch deshalb auf wenig Resonanz gestoßen sind, weil ihre rechtskulturellen und rechtsgemeinschaftlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Es ist daher

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von großer Bedeutung, dass Politik rechtsgemeinschaftlich eingebettet und in einer Rechtskultur verankert wird.

Wenn man die Entstehungsgeschichte der westlichen Rechtskulturen bedenkt, so entsprechen den beiden großen europäischen Rechtstraditionen auch zwei unterschiedliche Entstehungsmodi, die bis heute das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft prägen: Die angloamerikanische Rechtskultur entstand durch die Evolution der gewohnheitsrechtlichen Traditionen des Common Law, das die Gesellschaft bereits vor der Herausbildung von Staatsstrukturen integriert hatte. Dieses Rechtssystem regulierte die Entstehung staatlicher Strukturen und beschränkte die Macht des Königs und seiner Beamten. In Kontinentaleuropa wurde hingegen die Rechtsgemeinschaft vom absolutistischen Staat durchgesetzt, der – im Bündnis mit dem aufstrebenden Bürgertum und einem am römischen Recht geschulten Fachbeamtentum – ständische Privilegien einschränkte und regionale Rechtspartikularismen beseitigte. In beiden Fällen entstanden durch die Konstitutionalisierung universalisierte auf Rechtsstaatlichkeit bzw. auf Rechtsherrschaft (rule of law) beruhende Rechtsordnungen. 22 [Münch 1992, S. 284-95.]

Wenn wir diese beiden Entstehungsmodi von Rechtskultur auf Zentralasien beziehen, wird sichtbar, daß die Evolution des Gewohnheitsrechts in Richtung der rechtlichen Integration von Herrschaftsbeziehungen zur Beschränkung der Staatsgewalt keine realistische politische Option mehr ist. Wie oben angedeutet wurden zentralasiatische Traditionen des Gewohnheitsrechts in der Zarenzeit stark eingeschränkt und verloren in der Sowjetzeit jede politische Bedeutung. Die westlichen, insbesondere angloamerikanischen Bemühungen um die Verbreitung zivilgesellschaftlicher Strukturen – ein solches Entwicklungskonzept impliziert ja eine gewohnheitsrechtliche, nicht staatlich geprägte Integration der Gesellschaft – ist daher wenig erfolgversprechend. Auch die Propagierung westlicher Rechtsauffassungen und Staatsbürgerschaftskonzepte, die kaum Bezüge zu vorhandenen lokalen Traditionen herstellen können, wird kaum vom Erfolg gekrönt sein. Es bestehen daher gute Gründe für die Annahme, dass unter den gegebenen Voraussetzungen eher Staatsstrukturen als zivile Akteure in der Lage sein werden, rechtsgemeinschaftliche Bindungen in den Republiken zu verankern. Ferner werden eher starke als schwache Staaten in der Lage sein, die Bindung der Beamten, Politiker und Bürger an eine gemeinsame Rechtsordnung durchzusetzen. In diesem Sinne ist der Hypothese der amerikanischen Politikwissenschaftlerin Pauline Luong zuzustimmen, dass starke Staaten wie Usbekistan einer rechtsstaatlichen politischen Ordnung näher stehen als etwa Kasachstan, Kirgisien oder Russland unter Jelzin, die bisher als aussichtsreichste Kandidaten für demokratische Reformen galten. 23 [Pauline J. Luong, The Future of Central Asian Statehood. I n CAM , 1999/1, S. 1-10.]

In dieser Perspektive erscheint der Staat als wichtigster politischer Akteur, der in der Lage ist, nachhaltige Reformen einzuleiten und durchzusetzen. Angesichts der zentrifugalen Tendenzen regionalistischer und partikularistischer Kräfte ist die Reformfähigkeit des Staates daran zu messen, in welchem Ausmaß es ihm gelingt, Staatsinteressen gegenüber Partikularinteressen durchzusetzen. Zur Erhöhung seiner Lenkungskapazität müßten auch entsprechende Verwaltungsreformen durchgeführt werden.


Verwaltungsreformen

Eines der Hauptprobleme der Verwaltungsstrukturen Zentralasiens liegt in der Abhängigkeit der Beamten von den Spitzen des Verwaltungsapparats und den Politikern. Da alle exekutiven politischen Ämter faktisch durch Ernennung besetzt werden, ist eine klare

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Trennlinie zwischen Beamtentum und Berufspolitikern auch gar nicht zu ziehen. Da der Erwerb eines Amtes oft mit Aufwendungen verbunden sind, stehen leitende Beamten unter um so größerem finanziellen Druck, je kürzer ihre Amtsperioden ausfallen. In Staaten wie Turkmenistan und Kirgisien, wo Akime und Gouverneure meist nur noch für ein Jahr bestellt werden, ist die Reformkapazität des Verwaltungsapparats entsprechend niedrig.

Um die Stellung des Fachbeamtentums zu stärken, müssten der Zugang zum Öffentlichen Dienst durch ein standardisiertes Auswahlverfahren gesteuert, die Beamtenlaufbahn mit angemesseneren Gehältern attraktiver gestaltet und der Beamtenstatus auf Lebenszeit eingeführt werden. Durch eine solche Verwaltungsreform wäre es für Beamte leichter, ihren Aufgaben nachzukommen, und sie wären vom Druck befreit, die finanziellen Aufwendungen für den Erhalt des Amtes während der oft kurzen Amtszeit in Form von Geschenken für erwiesene Dienste wieder einzutreiben. Eine solche Verwaltungsreform müßte mit Mechanismen der internen Verwaltungskontrolle gekoppelt werden.


Wirtschaftsreformen

Auch bei den Wirtschaftsreformen wird der Staat eine wichtige Rolle zu spielen haben: Die Privatisierung der Industrie und Landwirtschaft, die Konvertibilität der Landeswährungen und Investitionsschutzabkommen sind keine hinreichenden Maßnahmen, um die wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Staaten zu lösen. Kirgisien hat – nicht zuletzt auch aufgrund seiner Abhängigkeit von externen Finanztransfers – liberale wirtschaftliche Reformen nach den Vorstellungen des Weltwährungsfond durchgeführt, der erhoffte wirtschaftliche Aufschwung hat sich jedoch noch nicht eingestellt. Durch die Privatisierung der Landwirtschaft und die Auflösung der Kolchosen wurde aber auch das Netz sozialer Sicherheit zerstört, ohne dass der Staat in die Lage versetzt worden wäre, ein staatliches Sozialsystem zu finanzieren. Andererseits führte die Privatisierung von Industriebetrieben vielfach nur zur Veräußerung der Produktionsmittel, so dass es in vielen Teilen Kirgisiens keine Industrieproduktion mehr gibt.

Unabhängige Wirtschaftsforscher wie Richard Pomfret haben hingegen festgestellt, daß Usbekistan trotz gegenteiliger Empfehlungen des Weltwährungsfonds am Staatsinterventionismus festhielt und bessere output performances erzielte als die Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die zu einer schnellen Liberalisierung der Volkswirtschaft übergegangen sind. In der ersten Hälfte der neunziger Jahre wurde die Abhängigkeit von Importen durch eine Import-Substitutionsstrategie reduziert und die eigene Industrieproduktion auf einem relativ hohen Niveau gehalten. Mitte der neunziger Jahre kam es zu einer makroökonomischen Trendumkehr: Mit einer restriktiven Geldpolitik wurde die Hyperinflation beseitigt. Die Handelspolitik wurde liberalisiert, inländische Industriebetriebe wurden aber durch die Kontrolle des Devisenhandels und mehrere Wechselkurse geschützt. Die Reduktion der Einfuhrzölle im März 2001 und die graduelle Anpassung des offiziellen Wechselkurses an den Schwarzmarktkurs werden als weitere Schritte zur Liberalisierung des Handels und der Konvertibilität der Landeswährung beurteilt. 24 [Richard Pomfret, Recent economic reforms in Uzbekistan. In The Central Asia Caucasus Analyst , September 26, 2001. ]

Am Beispiel Usbekistans wird sichtbar, dass dem Staat bei der Wirtschaftstransformation eine wichtige Steuerungsfunktion zukommt. Seine Aufgabe besteht auch darin, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen und deren Umsetzung zu ga-

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rantieren. Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung wird es entscheidend sein, ob es dem Staat gelingt, die Abhängigkeit vom Rohstoffexport zu verringern und international wettbewerbsfähige Wirtschaftssektoren aufzubauen, wie dies viele südostasiatische Staaten mit Erfolg vorführten und wie es im IT-Bereich auch einem Land wie Tunesien gelang.


Bildungsreformen

Ein weiterer wichtiger Reformbereich ist das Bildungssystem. Aufgrund der sowjetischen Bildungspolitik und der Einführung der allgemeinen Schulpflicht weist Zentralasien eine im Vergleich zur übrigen muslimischen Welt niedrige Analphabetenrate auf. Infolge des Zerfalls der Union ist es jedoch auch im Bildungsbereich zu massiven Einbrüchen gekommen. Die Emigration vieler europäischer Fachkräfte und die Wirtschaftskrise haben ganze Forschungslandschaften verwaisen lassen, und viele wissenschaftliche Kontakte mit Kollegen aus anderen Unionsrepubliken wurden abgebrochen. Die verbliebenen Wissenschaftler und Universitätslehrer können sich kaum der Forschung und Lehre widmen, da sie aufgrund ihrer unzureichenden Bezahlung Nebenerwerbstätigkeiten nachgehen müssen.

Ein kleiner, aber hochqualifizierter Kreis von Forschern und Universitätslehrern müsste daher angemessen bezahlt und mit den technischen Hilfsmitteln ausgestattet werden, um Forschung und Lehre auf internationalem Niveau zu garantieren. Angesichts des hohen gesellschaftlichen Prestiges der human- und geisteswissenschaftlichen Fächer müsste vor allem die Ausbildung von Ingenieuren und Technikern forciert werden. Die Postgraduiertenausbildung von Studenten an westlichen Universitäten müsste in den technischen Studienrichtungen verstärkt gefördert werden.

Russisch wird weiterhin die regionale Verkehrs- und Wissenschaftssprache bleiben. Die Internationalisierung der Forschung und Lehre wird jedoch nur auf der Basis des Englischen gelingen. Aus diesem Grund sollte der Englischunterricht sowohl im sekundären als auch tertiären Schulsektor ausgebaut werden.

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6. Implikationen für die deutsche und europäische Zentralasienpolitik

Wenn die dargelegte Analyse zutrifft, dann werden in Zentralasien politische und gesellschaftliche Reformen eher durch starke als durch schwache staatliche Strukturen gewährleistet. Nur starke Staaten sind in Zentralasien in der Lage, die Gesetzestreue der Bürger und Beamten sicherzustellen und die staatliche Rechtseinheit durchzusetzen. Dadurch eingeübte und entstandene Rechtstraditionen wären eine wichtige Voraussetzung für die Gewährung größerer politischer Freiheiten. Reformprozesse sollten daher kurz- und mittelfristig weniger an den Fortschritten in Fragen der politischen Liberalisierung und der Etablierung von formalem Parteienpluralismus, sondern vielmehr an Erfolgen im Bereich der Rechts-, Verwaltungs-, oder Wirtschaftsreformen gemessen werden. Andererseits bieten auch starke staatliche Strukturen keine automatische Garantie für erfolgreiche Reformen und die Schaffung einer stabilen Ordnung. Starke Staaten nutzen ihren Handlungsspielraum oft nur, um die Kontrolle über die Bevölkerung zu intensivieren und die Effizienz der Polizei- und Militärapparate zu erhöhen. Auch in Zentralasien gibt es hierfür einige Anzeichen.

In einer kritischen Beurteilung der politischen Entwicklung in Zentralasien müssen aber die ungünstigen Rahmenbedingungen für nachhaltige Demokratisierungserfolge Berücksichtigung finden. Wenn die politische Entwicklung evaluiert wird, sollte man dies weniger mit formalen Demokratiebegriffen sondern in Hinblick auf Formen der politischen Partizipation tun. Dabei wäre zu fragen, ob alle Regionen im politischen Zentrum gleichmäßig vertreten sind oder ob einzelne Regionen das politische Zentrum dominieren. Gibt es informelle politische Mitgestaltungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Forschungseinrichtungen („think tanks„) und verschiedene Interessensgruppen? In welchem Ausmaß sind Lokalgemeinchaften in der staatlichen Lokalverwaltung integriert? In welchem Verhältnis stehen die Staatsinteressen zu den Partikularinteressen der politischen Eliten? Diese und ähnliche Parameter liefern zuverlässigere Indikatoren für die Repräsentativität von Regierungen und für die politischen Entwicklung als zum Beispiel die Anzahl der formal zu Wahlgängen zugelassenen Parteien, wobei der Ausgang Wahlen dank der Kontrolle der Medien und der Registrierung der Kandidaten vorhersehbar ist.

Was die westliche Menschenrechtspolitik anbelangt, sollten weniger die politischen Partizipations- als die liberalen Freiheitsechte politisch thematisiert und eingefordert werden: In welchem Ausmaß verletzt der Staat die Privatsphäre und Eigentumsrechte seiner Staatsbürger? Wo werden Bürger ohne ordentliches Gerichtsverfahren festgehalten und verurteilt? Wie sieht die Lage von Häftlingen in den Gefängnissen aus? Die Thematisierung solcher Übergriffe auf die Privatsphäre der Staatsbürger sollte mit Kooperationsangeboten verbunden werden: etwa der Unterstützung lokaler Reformvorhaben zur Verbesserung der internen Normenkontrolle im Polizei- und Justizapparat oder der Ausbildung örtlicher Polizei- und Strafvollzugsbeamten an europäischen Polizeiakademien.

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Anmerkungen

Hinweis:
Die Anmerkungen sind zusätzlich im laufenden Text in [] eingefügt

1 J. Anderson, Authoritarian Political Development in Central Asia: The Case of Turkmenistan. In Central Asian Survey (CAS), Vol. 14, 1995/4, S. 509-27; Markus Wehner, Im Reich des großen Führers. Turkmenistan – eine zentralasiatische Despotie. In Osteuropa, 2001/2, S. 127-34; Beate Eschment, Autoritäre Präsidialregime statt Parteiendemokratien. Enttäuschte Erwartungen in Zentralasien. In Aus Politik und Zeitgeschichte 2000.

2 Cf. ‚Diary of a Free Election -- Nazarbayev Style,‘ Central Asia Monitor (CAM), 1998/6, S. x, 7-9; M.-C. v. Gumppenberg, Meinungsfreiheit und Opposition in Kasachstan, Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien (BIOST) - Aktuelle Analysen, 1998/35, S. 1-5; Statement of the National Democratic Institute (NDI), International Election Observer Delegation to Kyrgyzstan’s October 29, 2000 Presidential Election, Bishkek October 31 2000; OSCE - Office for Democratic Institutions and Human Rights, Kyrgyz Republic - Presidential Elections 29 October 2000 - Final Report, Warsaw 16 January 2001.

3 Zum Beispiel: A. Polat, Karimov Will Stay in Office, but Recent Elections sent Mixed Messages. In CAM, 2000/1, S. II; P. Goble, How Authoritarian Regimes Use Elections. In CAM, 1999/6, p. II; 106th Congress 2d Session, House Concurrent Resolution 397, House of Representative - October 30, 2000.

4 R. D. Kangas, State Building and Civil Society in Central Asia, S. 271-91; P. M. Carley, The Legacy of the Soviet Political System and the Prospects for Developing Civil Society in Central Asia, S. 292-317. Beide in V. Tismaneanu, Political Culture and Civil Society in Russia and the New States of Eurasia, New York-London 1995; Z. Galieva, Civil Society in the Kyrgyz Republic in Transition. In CAM, 1998/5, S. 7-10; D. Saltmarshe, Civil Society and Sustainable Development in Central Asia. In CAS, vol. 15, 1996 /3-4, S. 387-98.

5 Human Rights Watch World Report 2000 (http://www.hrw.org/wr2k/); Amnesty International (http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/WJahresberichtAkt?OpenView&Start=1&Count=200)

6 Z. B.: Karl-Heinz Moder, Zentralasien: Aus dem Kalten Krieg in die autoritäre Eiszeit. In Politikinformation Osteuropa, Nr. 93, Nov. 2001 (Friedrich-Ebert-Stiftung), S. 17.

7 D. Sternberger, Verfassungspatriotismus, Frankfurt 1990.

8 Vgl. U. Steinbach, Unter der Hypothek der Tradition - das türkische Experiment mit der Demokratie. In R. Tetzlaff (Hrsg.), Perspektiven der Demokratisierung in Entwicklungsländern, Hamburg 1992, S. 33-54.

9 Paul Georg Geiss, Political community and state structures in European and non-European Societies: Europe and Japan in comparative view. In M. Gammer, ed., Community, Identity and the State (Proceedings of the International Workshop, Tel Aviv University, Tuesday 17 April 2001.), forthcoming.

10 Vgl. D. M. Abramson, Aid in Uzbekistan. In CAM, 1999/6, S. 1-11.

11 RFE/RL Kyrgyz News, 24. November 2001.

12 Die Unterscheidung zwischen normativer und faktischer Ordnung wurde von T. Parsons in seiner berühmten Studie The Structure of Social Action (New York: Free Press 1949 (1937), S. 91) eingeführt und bezieht sich auf den Sachverhalt, dass nicht jede Ordnung stabil ist. Politische Ordnungen, die nur auf Zwangsmittel und ökonomischer Effizienz beruhen, können als faktische Ordnungen nur kurzfristig Stabilität sichern. Langfristig stabil werden solche Ordnungen erst, wenn sie auch in den normativen Orientierungen und Bindungen ihrer Mitglieder verwurzelt sind. Vgl. J. C. Alexander, The Modern Reconstruction of Classical Thought: Talcott Parsons. (Theoretical Logic in Sociology, vol. 4), Berkeley and Los Angeles: University of California Press 1983, S. 20-7; E. Durkheim, The Division of Labour in Society, New York: Macmillan 1933. (French: De la division du travail social. Paris: Quadrige/Presses Universitaires de France 1996 (1893).), S. 201; R. N. Bellah (ed.), Emile Durkheim on Morality and Society, Chicago: University of Chicago Press 1973, S. 87-8.

13Richard Münch, Die Struktur der Moderne. Grundmuster und differentielle Gestaltung des institutionellen Aufbaus der modernen Gesellschaften, Frankfurt 1992 (1984), S. 267-8.

14 Vgl.: Geiß, Paul Georg, Voraussetzungen und Grenzen politischer Reformen in Turkmenistan. Ein sozialwissenschaftlicher Erklärungsversuch zur Politik in Zentralasien. In Osteuropa, 2000/2, S. 176-88; Ibid., Western and Local Political Discourse on Authority Relations in Central Asia. A Sociological Elucidation. In CAM 2000/6, S. 1-6.; Ibid., The Problem of Political Order in Contemporary Kazakhstan and Turkmenistan In Moshe Gammer (ed.), Post Soviet Central Asia, (Frank Cass & Co) Ilford (Essex), (in Drucklegung); Ibid., Communal Commitment and Political Order in Change: The Pretsarist and Tsarist Central Asia , Dissertation an der Universität Wien, 2000.

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17 Paul Georg Geiss, Political Community and Islam in Central Asia. In Haas, Siegfried, Strasser, Andrea/ Heuberger, Valeria/Mangott, Gerhard: Zentralasien und Islam (Mitteilungshefte des Deutschen Orientinstituts), Hamburg 2002 (in Drucklegung).

18 J. Hendry, Understanding Japanese Society, London 1987, pp. 24-39.

19 In Turkmenistan, z. B., wird der Kengesh von einem gewählten Ältesten (arcyn) angeführt, der von den ernannten Hakimen der Bezirke und Städte kontrolliert wird. Diese Räte dürfen Lokalsteuern einheben und Lokalbudgets erstellen und sind für die Lösung lokaler wirtschaftlicher oder ökologischer Probleme zuständig, wie auch für die Einhaltung lokaler Sitten und Bräuche. Im Extremfall können sie unverbesserliche Wiederholungstäter aus den Dorfgemeinschaften ausschließen. (Šochrat Kadyrov: Turkmenistan: cetyre goda bez SSSR, Moscow 1996, S. 94-97; O. Musaev, Stroitel’stvo demokraticeskich institutov v nezavisimom i nejtral’nom Turkmenistane. In Turkmenskij nacional’yj institut demokratii i prav çeloveka pri prezidente Turkmenistana (Hg.): Demokratija i Pravo, Band 2, Aschgabad 1998, S. 78-79.)

20 Cf. E. Massicard, T. Trevisani, Die usbekische Mahalla zwischen Staat und Gesellschaft, Berlin 1999 (FU-Berlin - Institut für Ethnologie - Schwerpunkt Sozialanthropologie: Sozialanthropologische Arbeitspapiere, Nr. 73)

21 Vgl. Paul Georg Geiss, Legal Culture and Political Reforms in Central Asia. In Central Asia and the Caucasus. Journal of Social and Political Studies, 2001/6 (12).

22 Münch 1992, S. 284-95.

23 Pauline J. Luong, The Future of Central Asian Statehood. In CAM, 1999/1, S. 1-10.

24 Richard Pomfret, Recent economic reforms in Uzbekistan. In The Central Asia Caucasus Analyst, September 26, 2001.


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