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TEILDOKUMENT:

II. Teil
Dokumentation. - [ 2.]




[Seite der Druckausg.: 111]

2. Günther Wagenlehner: Kommentar zur „Gemeinsamen Erklärung von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und Präsident Boris N. Jelzin über die Rehabilitierung unschuldig Verfolgter"

Die Vorgeschichte dieser deutsch-russischen Erklärung, die am 16. Dezember 1992 in Moskau verkündet wurde, ist im Abschnitt „Rehabilitierung aus deutscher Sicht" der Einführung in die vorliegende Publikation dargestellt worden. Unser Fazit heißt: Wenn nicht nur eine einseitige deutsche Erklärung zur Verfolgung und Verurteilung der Deutschen in der Stalin-Ära erreicht werden sollte, dann war diese Gemeinsame Erklärung das Optimum. Das hat sich in den bilateralen Verhandlungen der „Deutsch-russischen Arbeitsgruppe zur Zusammenarbeit in humanitären Fragen" deutlich gezeigt.

Wir dokumentieren im folgenden den Text dieser Gemeinsamen Erklärung aus dem Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 139 vom 22. Dezember 1992.

Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl nahm in seiner Erklärung vor der Presse am 16. Dezember 1992 in Moskau im Beisein von Präsident Jelzin kurz dazu Stellung. Auch diese Stellungnahme haben wir beigefügt, entnommen aus dem Bulletin vom 22.12.1992.

Diese gemeinsame deutsch-russische Erklärung ist aus folgenden Gründen wichtig:

  1. ist sie eine einheitliche deutsch-russische Stellungnahme von höchster Ebene zur Verfolgung Unschuldiger in den totalitären Phasen der deutschen und russischen Geschichte.
  2. bildet diese Erklärung die rechtliche Basis der individuellen Rehabilitierung in Rußland, wenn ein Antragsteller diese über die allgemeine moralische Rehabilitierung hinaus begehrt.
  3. ist sie auch die Rechtsbasis für die Einrichtung von Verwaltungsorganen mit den entsprechenden Aufgaben der Rehabilitierung.
  4. bildet die Gemeinsame Erklärung eine allseits anerkannte Grundlage für gemeinsame Maßnahmen zur Aussöhnung zwischen dem deutschen und russischen Volke. Sie gehört zur Präambel aller einschlägigen Verträge und Vereinbarungen.

[Seite der Druckausg.: 112]

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Dokumentation
Gemeinsame Erklärung von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und Präsident Boris N. Jelzin über die Rehabilitierung unschuldig Verfolgter


Deutschland und Rußland

  • eingedenk der unheilvollen Abschnitte, ihrer gemeinsamen Geschichte.
  • als Ausdruck ihres Bekenntnisses zu Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
  • in dem Wunsch, mit dieser Erklärung zur Aussöhnung zwischen dem deutschen und dem russischen Volk beizutragen, stimmen überein:

Den unschuldigen Opfern von Willkür und Unterdrückung muß Gerechtigkeit widerfahren.

Sie anerkennen die Bemühungen, dem einzelnen Betroffenen Rehabilitierung zu verschaffen und sprechen sich für eine beschleunigte Fortführung dieser Bemühungen im Einzelfall aus.

Sie stellen fest, daß die zu Unrecht Verurteilten und unschuldig Verfolgten moralisch rehabilitiert sind.

Wer über diese Erklärung hinausgehend individuelle Rehabilitierung begehrt, kann diese in individuellem Verfahren verfolgen.

Sie sind sich darüber einig, daß Rehabilitierungsentscheidungen nicht als Grundlage für Forderungen dienen können. die im geltenden Recht und zu den internationalen Verpflichtungen beider Seiten in Widerspruch stehen,

Aus der Erklärung des Bundeskanzlers vor der Presse in Moskau

Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl gab auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Präsident Boris N. Jelzin am 16. Dezember 1992 in Moskau folgende einleitende Erklärung ab:

[Seite der Druckausg.: 113]

„Hinweisen möchte ich schließlich auf die von Präsident Jelzin und mir getroffene Gemeinsame Erklärung zur Rehabilitierung von zu Unrecht Verurteilten und Verfolgten. Diese moralische Rehabilitierung schließt aus deutscher Sicht sowohl zu Unrecht verurteilte deutsche Kriegsgefangene wie auch Opfer sowjetischer Militärtribunale in der früheren Sowjetischen Besatzungszone ein."


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Februar 2000

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