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TEILDOKUMENT:

I. Teil
Die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft Rußlands. - [1.]




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I. Teil
Die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft Rußlands

1. Generaloberst der Justiz Jurij G. Djomin
Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation und Hauptmilitärstaatsanwalt




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Günther Wagenlehner: Einführung

Die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft ist eine wichtige Hauptabteilung der russischen Generalstaatsanwaltschaft. Sie ist zuständig für Disziplinar- und Strafverfahren aller Soldaten und sonstigen Uniformierten Rußlands und seit einigen Jahren auch für die Rehabilitierung der gerichtlich verurteilten Russen sowie Ausländer. Daher haben wir die Gelegenheit des Besuches des Hauptmilitärstaatsanwaltes in Bonn gerne wahrgenommen, ihn um einen Vortrag über sein Arbeitsgebiet zu bitten.

Dieser Vortrag ist im folgenden unverändert abgedruckt und durch drei Schaubilder der Befehlsstränge ergänzt worden. Das erste Mal wird dieses für die Ordnung in Rußland so wichtige Organ authentisch dargestellt.

Durch den Stalin-Erlaß vom 1. Juli 1941 wurde die sowjetische Hauptmilitärstaatsanwaltschaft zum wichtigsten Organ für die Verfolgung und Verurteilung der deutschen Kriegsgefangenen und später auch Zivilisten in der SBZ. Seit 1991 ist die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation zuständig für die Rehabilitierung derselben Deutschen, die ihr Vorgänger damals anklagte. Das ist heute unser wichtigster Grund, sich damit zu beschäftigen.

Man sollte aber auch nicht vergessen, daß die russische Generalstaatsanwaltschaft eine lange eigene Tradition hat. Sie wurde im Jahre 1722 begründet und feierte im Jahre 1997 feierlich ihr 275. Gründungsjahr.

Generaloberst Djomin schloß seinen Vortrag im Juli 1998 in Bonn mit den Worten:

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In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal die große „Bedeutung solcher Begegnungen, die wir jetzt erleben, unterstreichen und betonen, daß es notwendig ist, ständige Arbeitskontakte mit den Organen der Militärjustiz, militärischen Behörden und Strafverfolgungsbehörden zu unterhalten, auch mit denen Deutschlands, deren Erfahrung nicht nur Aufmerksamkeit und intensive Erforschung verdienen, sondern auch schöpferisch von dem russischen System der Militärjustiz verwendet werden muß."

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Organe und Aufgaben der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft

Organe der Militärjustiz existieren in vielen Ländern in ganz unterschiedlicher Form. Es gibt Staaten, in denen sie vollkommen der militärischen Führung unterstellt sind, in anderen wiederum sind sie von dieser nicht so sehr abhängig.

In den heutigen Streitkräften der USA, Algeriens, Spaniens, Israels, Frankreichs und anderer Länder, in denen es von dem allgemeinen zivilen System unabhängige Militärstrafrechts- und Militärverwaltungsrechtssysteme gibt, unterliegt die Arbeit der auf den ersten Blick selbständigen Militärjustizorgane der Kontrolle der militärischen Führung.

Von der Organisation und Arbeitsweise her stellt das russische Militärjustizsystem ein sehr demokratisches System dar (ähnliche gibt es gegenwärtig in Ungarn, Polen und anderen Ländern). Eine auf den ersten Blick so mutige und kategorische Aussage wie diese bedeutet allerdings keinesfalls, daß die russische Militärjustiz keinerlei Mängel hätte und nicht der Vervollkommnung bedürfte. In erster Linie meinen wir und sprechen wir von dem riesengroßen Potential, über das sie zweifellos verfügt und das in Zukunft stärker realisiert werden wird. Die Schaffung von Militärgerichten und einer Militärstaatsanwaltschaft, die ihre Vollmachten im System der staatlichen Gerichte und Staatsanwaltschaft übernehmen, ohne von irgendwelchen Machtorganen - also auch von der militärischen Führung - abhängig zu sein, ist zu einer echten Errungenschaft Rußlands im Bereich der Rechtspflege und der Aufsicht in den Streitkräften geworden. Die Militärstaatsanwaltschaft übt ihre Vollmachten außerhalb des Militärge-

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richtssystems und des juristischen Dienstes des russischen Verteidigungsministeriums aus.

Die russische Militärstaatsanwaltschaft hat einen langen Werdegang durchlaufen. Ihre Geschichte beginnt mit der Unterzeichnung des Erlasses Peters I. an den Senat vom 12. Januar 1722 und ist bereits mehr als 275 Jahre alt. Sie hat eine reichhaltige und lehrreiche Erfahrung. Geschaffen als Organ der obersten Aussicht in der Truppe, als „Auge des Staates", wie es der Große Zar Peter ausdrückte, gelangte die Staatsanwaltschaft in einzelnen Phasen ihrer Entwicklung von ihren Funktionen her bis auf die Ebene eines Organs der Staatsführung und sank bis in die Tiefen der Pflichten der Militärjustiz europäischer Länder des 19. Jahrhunderts, welche vollkommen von den militärischen Führungsorganen abhängig war.

In dem im Januar 1992 verabschiedeten „Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation" wurden die Organe der Militärstaatsanwaltschaft überhaupt nicht erwähnt. Es wurden Forderungen nach ihrer Beseitigung laut. Allerdings wurden die von ihnen gesammelten Erfahrungen und objektive Faktoren berücksichtigt und spielten eine Rolle nicht nur für die Erhaltung des Systems der Militärstaatsanwaltschaft, sondern auch für die Festigung ihrer Unabhängigkeit von den militärischen Führungsorganen. Der Objektivität halber sei angemerkt, daß früher die militärische Führung wirklich einen gewissen Einfluß auf die Arbeit der Militärstaatsanwälte ausübte, da diese Teil der parteipolitischen Struktur der Streitkräfte waren und es ein System gab, in dem Arrest und Übergabe von Rechtsbrechern an die Gerichte mit der militärischen Führung abgesprochen wurden. Allerdings haben die Abschaffung der Absprachen und die Entparteiisierung der Organe der Militärstaatsanwaltschaft und der russischen Streitkräfte insgesamt die Situation grundlegend verändert. Im Hinblick auf die Soldaten fand nun das verfassungsmäßige Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz Anwendung, unabhängig von Dienstgrad oder Dienststellung des Betroffenen.

Durch eine Anordnung des Präsidiums des Obersten Sowjets der Russischen Föderation vom 13. Januar 1992 wurde das System der Organe der Militärstaatsanwaltschaft dem Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation unterstellt und gehört damit zum einheitlichen System der staatsanwaltlichen Organe auf dem Hoheitsgebiet Rußlands. Am 17. November 1995 hat der Präsident der Russischen Föde-

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ration das „Föderationsgesetz über Änderungen und Ergänzungen zum ‘Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation’ unterzeichnet, welches in bedeutendem Maße einen Schlußstrich zog unter die langanhaltenden Streitigkeiten darüber, wie die Staatsanwaltschaft in Rußland und damit auch die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft aussehen muß. Unter der Überschrift „Weiteres" hat Abschnitt VI des Föderationsgesetzes die Besonderheiten der Organisation und der Schaffung der Arbeitsvoraussetzungen für die Organe der Militärstaatsanwaltschaft festgelegt, ihre Struktur, Vollmachten, Besetzung mit neuem Personal, Finanzierung und materiell-technische Ausstattung.

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Was sind die Organe der Militärstaatsanwaltschaft heute?

Sie sind eine spezialisierte Struktur, die im Namen der Russischen Föderation die Erfüllung der auf dem russischen Hoheitsgebiet geltenden Gesetze überwacht und weitere durch Föderationsgesetze festgelegte Aufgaben in den Streitkräften der Russischen Föderation sowie anderen auf gesetzlicher Grundlage geschaffenen Truppen und Truppenformationen wahrnimmt. Die Militärstaatsanwälte überwachen außerhalb die Einhaltung der Gesetze in den im Ausland stationierten Verbänden und Einheiten der russischen Streitkräfte.

Die Militärstaatsanwaltschaft erfüllt ihre Aufgabe ganz unabhängig von jeglichen lokalen oder militärischen Behörden; sie untersteht nur dem Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation, der ihre Arbeit sowohl unmittelbar, als auch über den Hauptmilitärstaatsanwalt, der sein Stellvertreter ist, leitet. Er wird nach der Vorstellung des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation vom Föderationsrat der Russischen Föderation ernannt, was eine weitere Garantie seiner Unabhängigkeit bedeutet.

Neben den allgemeinen Organisations- und Arbeitsprinzipien der Organe der Staatsanwaltschaft müssen für die Militärstaatsanwaltschaft zusätzlich folgende hervorgehoben werden.

  • Militärstaatsanwälte und -untersuchungsrichter haben den Status von Soldaten; sie gehören zum einheitlichen zentralisierten System der Organe der Staatsanwaltschaft, wobei niedriger stehende

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    Staatsanwälte dem höherstehenden und dem Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation unterstehen.

  • Die Finanzierung, soziale Versorgung und materiell-technische Ausstattung der Militärstaatsanwaltschaft erfolgen durch das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation, die Führung anderer Truppen und Truppenformationen mit den Mitteln, die ihnen zu diesem Zweck aus dem Föderationshaushalt zur Verfügung gestellt werden.

Die Struktur der Militärstaatsanwaltschaft besteht aus:

  • der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft, die struktureller Bestandteil der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation ist;
  • den Staatsanwaltschaften der Militärbezirke, der Flotten, der Moskauer städtischen Militärstaatsanwaltschaft, der Militärstaatsanwaltschaft der Strategischen Raketentruppen, der Militärstaatsanwaltschaft der Föderationsgrenztruppen Rußlands und den Staatsanwaltschaften anderer Truppen, die den Staatsanwaltschaften der Subjekte der Russischen Föderation angeglichen sind;
  • der Staatsanwaltschaft der Standorte, die denen der Städte und Kreise angeglichen sind.

Struktur, Personal und Dislozierung der Organe der Militärstaatsanwaltschaft werden vom Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation bestimmt.

Die Grundlage bildet das territoriale Aufsichtsprinzip. Es gibt drei Ebenen: oben steht die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft, in der Mitte die Militärstaatsanwaltschaft des Militärbezirks, unten die des Standorts (der Garnison). In letzter Zeit haben Struktur und zahlenmäßige Stärke des Zentralapparates der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft bedeutende Veränderungen erfahren. Es wurden dort neue Einheiten geschaffen und bestehende verstärkt, wobei gleichzeitig eine Neuorganisation vorgenommen wurde und diejenigen beseitigt wurden, die nicht effektiv genug gearbeitet hatten. Die Perfektionierung der Militärstaatsanwaltschaft geht weiter und muß im Sinne der Konzeption der Militärreform verlaufen - das ist ganz normal. Aber keine Reorganisation darf nur um der Reform selbst willen durchgeführt werden.

Die Militärstaatsanwälte und -untersuchungsrichter mit ihrem Status als Soldaten sind unabhängig von der militärischen Führung und dieser nicht rechenschaftspflichtig. Sie erfüllen ihre Pflichten auf dem Gebiet der Rechtsprechung unter den Bedingungen, in denen Streit-

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kräfte und andere Truppen arbeiten, was ihre Mobilität und ständige Bereitschaft zum Handeln in extremen Situationen vorbestimmt. All das ist unmöglich, wenn die Militärjuristen keinen Militärdienst leisten sowie keine militärischen Dienstgrade und keine spezielle Ausbildung haben.

Die Art des Militärdienstes in den Organen der Militärstaatsanwaltschaft wird bestimmt durch die Forderung nach einer Garantie der Unabhängigkeit der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, die das „Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation" sowie andere Gesetze und Rechtsnormen vorsehen. Die Prinzipien der Unabhängigkeit der Organe der Militärstaatsanwaltschaft, die in den nationalen Gesetzen verankert sind, entsprechen in vollem Maße auch den Normen des Völkerrechts.

Die Finanzierung und andere Formen der Schaffung der Arbeitsvoraussetzungen der Militärstaatsanwaltschaften und ihrer Mitarbeiter werden, wie bereits erwähnt, durch den Föderationshaushalt verwirklicht, indem dem Verteidigungsministerium der Russischen Födera-
tion und der Führung der anderen Truppen und Truppenformationen für diese Zwecke Gelder bereitgestellt werden.

Die Tatsache, daß die Militärstaatsanwaltschaften und ihre Mitarbeiter materiell und finanziell von einer militärischen Behörde versorgt werden, darf keineswegs als Zeichen ihrer Abhängigkeit von der militärischen Führung betrachtet werden. Die Mittel für diese Zwecke sind in besonderen Kapiteln militärischer Ausgaben des Staates (im Föderationshaushalt) vorgesehen, und die entsprechenden sie finanzierenden und versorgenden Dienste des Verteidigungsministeriums und der Grenztruppen Rußlands haben lediglich die Aufgabe, sie an die Militärstaatsanwaltschaften weiterzuleiten. Zu diesen Mitteln gehören die Dienstbezüge, finanzielle und materielle Versorgung der Staatsanwälte, Untersuchungsrichter und des zivilen Personals der Militärstaatsanwaltschaften.

Heute erfüllt die Militärstaatsanwaltschaft neben ihren Hauptfunktionen, der Überwachung (Aufsicht) auch andere Funktionen, insbesondere die eines Koordinators der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden in ihrem Kampf gegen Kriminalität sowie bei der strafrechtlichen Verfolgung.

Gemäß Artikel 126 der Strafprozeßordnung der RSFSR über Straftaten, die von Soldaten, zu Wehrübungen einberufenen Wehrpflichti

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gen, Mitarbeitern des militärischen Bauwesens, Mannschaftsdienstgraden, Matrosen, Unteroffizieren, Kompaniefeldwebeln, Praporschchiks, Bootsleuten sowie Offizieren des Föderationssicherheitsdienstes und des Dienstes für Auslandsaufklärung der Russischen Föderation oder auch von Zivilpersonal der Streitkräfte der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Dienstpflichten oder am Standort eines militärischen Verbandes oder einer militärischen Dienststelle begangen werden, wird das Ermittlungsverfahren von Untersuchungsrichtern der Militärstaatsanwaltschaften geführt. Der Entwurf der neuen Strafprozeßordnung der Russischen Föderation sieht vor, diesen Ansatz so beizubehalten.

In Ausübung der Strafverfolgung vor Gericht treten die Staatsanwälte, auch die Militärstaatsanwälte, als staatliche Ankläger auf. Ihre Vollmachten werden durch die Prozeßgesetzgebung der Russischen Föderation definiert. Sie haben das Recht, sich mit Anträgen an das Gericht zu wenden oder in jeder Phase des Prozesses in das Verfahren einzusteigen, wenn es der Schutz der Bürgerrechte oder die gesetzlich geschützten Interessen von Gesellschaft oder Staat erfordern.

Durch das geltende Föderationsgesetz ist die Funktion des Schutzes der Bürgerrechte durch die Staatsanwaltschaft bedeutend gestärkt. Gewährleistung und Schutz der Menschenrechte haben im Werte-
system eines Rechtsstaates eindeutig Vorrang. Zum ersten Mal sind in der Geschichte der Entwicklung des russischen Rechtssystems der Schutz von Menschenrechten und -freiheiten sowie Bürgerrechten und -freiheiten durch das „Föderationsgesetz über die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation" zu einem eigenständigen Arbeitsbereich gemacht worden.

Auch Hauptmilitärstaatsanwaltschaft organisiert ihre Arbeit im Interesse des konkreten Menschen. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit befindet sich der Schutz seiner verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten. Während früher die Militärjustiz in starkem Maße auf Bestrafung ausgerichtet war, so ist ihr Hauptzweck heute der Schutz der Soldaten, ihrer Persönlichkeit, Rechte und Freiheiten, ihrer Ehre und Würde sowie die Gewährleistung von Recht und Ordnung und klare Einhaltung der Dienstvorschriften.

Die Militärstaatsanwälte leisten im Rahmen der ihnen vom „Föderationsgesetz über die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation" übertragenen Vollmachten große Arbeit in dieser Richtung:

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Sie bearbeiten Anträge und Klagen von Soldaten und deren Familienmitgliedern, erklären Opfern die Verfahren des Schutzes ihrer Rechte, machen, wenn ein Gesetzesbruch durch Behörden oder Amtspersonen festgestellt wurde, Vorlagen zur Beseitigung desselben, ergreifen Maßnahmen, um Schuldige zur Verantwortung zu ziehen und Schadensersatz zu leisten, legen Protest ein, wenn Rechtsakte geltenden Gesetzen widersprechen, und stellen, falls erforderlich, vor Gericht die Forderung, diese für ungültig zu erklären. Wenn es eine ausreichende Begründung gibt, leitet der Militärstaatsanwalt ein Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Die Achtung der Menschenrechte in den Streitkräften der Russischen Föderation und anderen militärischen Formationen befindet sich nicht nur ständig im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Militärstaatsanwaltschaft, sondern ist auch eines der Kriterien dafür, inwiefern Recht und Ordnung in den Streitkräften beachtet werden und wie effektiv die Militärstaatsanwaltschaften arbeiten.

Diese Arbeit basiert auf der Rechtsgrundlage, die aus den nationalen Rechtsnormen und völkerrechtlichen Akten besteht.

Soldaten in der Russischen Föderation haben alle verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten mit einigen Einschränkungen, sie sich aus der Besonderheit ihres Status ergeben, aber durch gesetzlich festgelegte Privilegien kompensiert werden. Das neue Föderationsgesetz der Russischen Föderation „über den Status der Soldaten" vom 27. Mai 1998 sieht für mehrere Kategorien von Soldaten, Bürgern, die bereits aus dem Militärdienst entlassen sind, und ihre Familienmitglieder eine Erhöhung des Wehrsoldes, eine Erweiterung der Rechte und Privilegien, Garantien und Kompensationen materieller Art vor. Die Militärstaatsanwälte sind angewiesen, im Rahmen ihrer Befugnisse die Umsetzung dieses Gesetzes durch alle Amtspersonen wirksam zu überwachen.

Dennoch ist die Frage nach den Rechten der Soldaten eines der aktuellen Probleme. Nicht umsonst ist sie zum Diskussionsgegenstand auf den vor kurzem in Genf und Moskau unter der Schirmherrschaft des Internationalen Roten Kreuzes durchgeführten Konferenzen geworden.

Allein 1997 erhielten die Organe die Militärstaatsanwaltschaft mehr als 26.000 Beschwerden, von denen ein bedeutender Teil befriedigend gelöst wurde, es wurden 46.377 Personen empfangen und im Zuge der

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Aufsichtstätigkeit die Rechte von mehr als 36.000 Soldaten, deren Familienmitgliedern und anderer Bürger wiederherstellt.

Erstmals in der Arbeitspraxis der Organe der Militärstaatsanwaltschaft wurde die Umsetzung der Gesetze überprüft, die sozialen Schutz, sichere Dienstbedingungen und die Rechte von Soldatinnen zum Inhalt haben. Auf der Grundlage einer Vorlage der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft sind vom Verteidigungsministerium der Russischen Föderation Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Rechtsbrüche ergriffen und ein entsprechender Befehl herausgegeben worden. In der jetzigen Phase verschärft sich das Problem des Schutzes der Rechte von Soldaten im Zusammenhang mit der Reform der Streitkräfte.

Die Militärstaatsanwälte verstärken die Überwachung der Umsetzung der Gesetze bei der Durchführung der Militärreform und insbesondere auf dem Gebiet des sozialen Schutzes der Soldaten, deren Entlassung unmittelbar bevorsteht, und mit dem Ziel der Erhaltung und sinnvollen Nutzung des freiwerdenden militärischen Geräts.

Der Verfassungssatz, der besagt, daß der Mensch, seine Rechte und Freiheiten den höchsten Wert darstellen, wird auch dadurch verwirklicht, daß ein gnadenloser Kampf geführt wird gegen Kriminalität, bei der auch Vorschriften verletzt, Dienstbefugnisse mißbraucht und andere Rechtsbrüche begangen werden, auf die die Militärstaatsanwälte in aller Schärfe und Prinzipientreue reagieren.

Aktualität hat bei uns auch das Problem des Eindringens von Drogensüchtigen in die Armee erlangt.

Ein ganz anderes Problem ist die Verhinderung von Verletzungen der Dienstvorschriften in den Beziehungen zwischen den Soldaten.

Der Kampf gegen diese Art von Straftaten ist von uns zu einem eigenständigen Arbeitsbereich gemacht worden. In der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft ist eine Gruppe zur Überwachung der Einhaltung der Gesetze bei der Untersuchung dieser Straftaten eingerichtet worden, die aktiv handelt. Die Lage ist unter Kontrolle, allerdings wäre es noch verfrüht, von positiven Fortschritten zu sprechen.

Ein wichtiges Mittel zur Verwirklichung der Rechte der einfachen Soldaten auf vorschriftsgemäße Dienstbedingungen und persönliche Unversehrtheit ist die Praxis der unangemeldeten Besuche von Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft geworden. Eine Gruppe von Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft oder der Untersuchungsorgane (30-40

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Personen) geht in den einen oder anderen Verband, wo dann Befragungen, medizinische Untersuchungen des Personals, Gespräche mit Rechtsbrechern und andere Maßnahmen durchgeführt werden, die nicht nur darauf abzielen, ein richtiges Bild von der Lage zu bekommen, sondern auch wirklich gemeinsam mit der militärischen Führung die festgestellten Rechtsbrüche und Mängel zu beseitigen. Seit August 1997 bis heute sind 15 solcher Überprüfungen der Befolgung von Gesetzen durchgeführt worden mit dem Ziel, sichere Dienstbedingungen zu schaffen, körperlichen Verletzungen vorzubeugen und vorschriftswidrige Erscheinungen zu bekämpfen. Die Rechte Hunderter von Soldaten sind wiederhergestellt worden. Diese Arbeit wird aktiv von der militärischen Führung und dem Verteidigungsminister der Russischen Föderation persönlich sowie den Leitern anderer Behörden, die über militärische Formationen verfügen, unterstützt.

In engem Zusammenhang mit der Verletzung der Dienstvorschriften über die Beziehungen zwischen den Soldaten wurde auch das Problem der Wehrdienstentziehung zwischen den Soldaten wurde auch das Problem der Wehrdienstentziehung angegangen. Die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft hat sich über die Verwaltungschefs und die Medien am 23. März dieses Jahres an die Soldaten gewandt, die ihre Einheiten verlassen hatten, und sie aufgefordert, sich freiwillig bei den Organen der Militärstaatsanwaltschaft zu melden, damit die Umstände ihres unerlaubten Entfernens von der Truppe sorgfältig aufgeklärt werden, denn laut der Anmerkung zu Artikel 337 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation kann ein Soldat, der sich erstmals unerlaubt von der Truppe entfernt, einer strafrechtlichen Verfolgung entgehen, wenn dieses unerlaubte Entfernen durch eine Anhäufung schwerwiegender Umstände begründet war. In diesem Zusammenhang haben sich bereits mehr als 5.000 Soldaten freiwillig bei der Militärstaatsanwaltschaft gemeldet, und die Mehrheit ist bereits von einer strafrechtlichen Verfolgung befreit worden.

Eine besondere Rolle bei der Prävention von Straftaten spielt die Überwachung der Gesetzmäßigkeit des Ermittlungsverfahren.

Die Ausrichtung auf Gewährleistung der Vollständigkeit und Objektivität der Untersuchung wird in den Organen der Militärstaatsanwaltschaft verknüpft mit strengster Einhaltung der Gesetzmäßigkeit. Menschenrechtsverletzungen wie die strafrechtliche Verfolgung eindeutig Unschuldiger, die eindeutig illegale Verhaftung oder vorläufi-

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ge Festnahme oder Untersuchungshaft, das Erpressen von Aussagen kommen bei der Militärstaatsanwaltschaft nicht vor.

Die Organe der Militärstaatsanwaltschaft haben Bedeutendes geleistet bei der Wiederherstellung der historischen Gerechtigkeit gegenüber Personen, die politische Repressalien zu erleiden hatten, darunter auch Ausländer. Dieses Arbeitsfeld ist nicht nur von gesamtstaatlicher, sonder auch von völkerrechtlicher Bedeutung.

Die Militärstaatsanwaltschaft wird auch in Zukunft ihre Effektivität auf dem Gebiet des Schutzes von Menschen- und Bürgerrechten und
-freiheiten erhöhen.

Die allgemeine Tendenz der Entwicklung und Annäherung der russischen Gesetzgebung und Rechtspraxis an internationale Standards sowie die Integration Rußlands in die europäische und die Weltgemeinschaft werden auf jeden Fall auch Auswirkungen auf die Arbeit der Militärjustizorgane haben. Deren weitere Perfektionierung ist losgelöst von diesen Prozessen unmöglich.

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Abb. 1: Stellung der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft in der Struktur der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation

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Abb. 2: Struktur des Apparates der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft

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Abb. 3: Aufbau der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft


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