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TEILDOKUMENT:
Vorbemerkungen des Herausgebers Unmittelbar vor dem 50. Jahrestag der Eröffnung des Parlamentarischen Rates im Bonner Museum Alexander Koenig am 1. September 1948 hatte der Gesprächskreis Geschichte der Friedrich-Ebert-Stiftung zu einer Veranstaltung eingeladen, um historische Hintergründe, Wirken und Ausstrahlung dieses Gremiums zu erörtern, das nach monatelangem Ringen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erarbeitet hat. Gemäß dem Willen der Besatzungsmächte USA, England und Frankreich sollte der Parlamentarische Rat nach Hitler-Diktatur und Weltkrieg eine föderalistische Verfassung für eine neue deutsche Demokratie schaffen. Er selbst strebte aber nur ein provisorisches Basisgesetz an, das erst nach Erringung der deutschen Einheit einer gesamtdeutschen Verfassung Platz machen sollte. Als Ergebnis intensiven Ringens und hartnäckiger Diskussionen wurde im Mai 1949 schließlich das Grundgesetz verabschiedet. Es war ein äußerst mühsam ausgehandelter Kompromiß nicht nur zwischen dem Parlamentarischen Rat und den westlichen Besatzungsmächten, sondern auch zwischen dem Rat und den unterschiedlichen Bestrebungen der Länder sowie auch zwischen den im Rat vertretenen Parteien, die gegensätzliche staats- und gesellschaftspolitische Ziele verfolgten und ihrerseits im übrigen keineswegs monolithische Blöcke waren. In dem Ziel, aus dem Versagen der Weimarer Republik und den Verbrechen des Dritten Reichs zu lernen, eine dauerhafte deutsche Demokratie zu schaffen und ein erneutes Abgleiten in eine Diktatur unmöglich zu machen, war man sich zwar einig. Die Vorstellungen über die Wege zu diesem Ziel gingen jedoch weit auseinander. Carlo Schmid etwa, der für die SPD als Leiter des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz erheblich prägte, war nicht nur der Gegenspieler des christdemokratischen Ratspräsidenten Konrad Adenauer, sondern hatte auch konzeptionelle Differenzen mit dem Parteivorstand um Kurt Schumacher im fernen Hannover. Was schließlich als Ergebnis juristischer Beratungen und politischer Pressionen herauskam, konnte sich sehen lassen, wenn es auch den meisten Mitgliedern des Parlamentarischen Rates sehr schwer fiel, dem Kompromiß zuzustimmen. Wie die weitere Entwicklung zeigte, war das Grundgesetz aber erheblich mehr als ein Bauriß für einen Notbau" - so hatte es Carlo Schmid gesehen. Es hat vielmehr neben der positiven wirtschaftlichen Entwicklung wesentlich zur Stabilität unserer Demokratie beigetragen. Als mehr oder minder unverhofft nach vier Jahrzehnten der Teilung Deutschland wieder geeint wurde und die Zeit des Provisoriums zu Ende ging, hatte sich das Grundgesetz insgesamt so sehr bewährt, daß trotz erheblicher Bedenken nicht nur seitens der SPD auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung für das geeinte Deutschland verzichtet wurde. Auf vielfachen Wunsch werden die Papiere der Veranstaltung hier für eine breitere Leserschaft vorgelegt. Der historische Überblicksvortrag von Hans Mommsen wurde erweitert um einen Exkurs über Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung. Die von Peter Merseburger geleitete Podiumsdiskussion zwischen Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin und Christel Hanewinckel - beide sozialdemokratische Mitglieder der Gemeinsamen Verfassungskommission mit westlichen bzw. östlichen Hintergrund - sowie dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans-Peter Schneider wurde von Dr. Dieter Gosewinkel für den Druck bearbeitet. Zum besseren Verständnis werden noch einige Materialien der Verfassungskommission im Anhang abgedruckt. Bonn, im Dezember 1998
© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | April 1999 |