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TEILDOKUMENT:


[Seite der Druckausg.: 69]



Anhang


Maßnahmenprogramm des Flughafenkonzepts der Bundesregierunga)


    a) = Das Maßnahmenprogramm stammt aus dem Entwurf des Flughafenkonzepts, den das Bundeskabinett am 30. August 2000 beschlossen hat. Dieser Entwurf wird noch mit den Ländern und Verbänden erörtert. Das Flughafenkonzept erhält erst danach seine abschließende Fassung.


Zur Weiterentwicklung des bewährten multizentralen Flugplatzsystems der Flughäfen und anderen Flugplätze im Rahmen eines effizienten und umweltschonenden integrierten Gesamtverkehrssystems als notwendigen Beitrag zur Sicherung des Verkehrs- und damit Wirtschaftsstandortes Deutschland und seiner Arbeitsplätze wird die Bundesregierung die folgenden Maßnahmen umsetzen:

Maßnahmen

Aktionen

Zeitraum

1.
Gemeinsam mit den Ländern Weiterentwicklung des von der VMK1) 1999 verabschiedeten "Konzepts der Flughafen-Kapazitätsentwicklung" einschließlich der Anbindung an die Landverkehrswege Straße und Schiene.

Fortschreibung des VMK-Konzepts der Flughafen-Kapazitätsentwicklung

bis 2005

2.
Integration Flughäfen mit Kapazitätsentwicklungszielen in den Bundesverkehrswegeplan mit



2.1.
Feststellung der gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit, der Bauwürdigkeit sowie der Dringlichkeit von flughafenbezogenen Infrastrukturmaßnahmen bei Fernverkehrswegen des Bundes im Hinblick auf eine verkehrsträgerübergreifende Gesamtverkehrsplanung;

Überarbeitung in der laufenden Bundesverkehrswegeplanung

bis 2002

2.2
Entwicklung eines zusätzlichen Entscheidungskriteriums zu den Auswirkungen infrastruktureller Anbindungsverbesserungen für Flughäfen auch im Hinblick auf deren internationale Wettbewerbsfähigkeit;

Entwicklung durch Forschungsprojekt
(bereits vergeben)

2002

2.3
Beseitigung von Engpässen in Flugplätzen (gemäß VMK-"Konzept der Flughafen-Kapazitätsentwicklung") durch Flugplatzbetreiber zur Optimierung (effizienter) verkehrsträgerübergreifender Mobilitätsketten.

Einwirkung der öffentlichen Gesellschafter auf Flugplatzbetreiber durch entsprechende Gesellschafterbeschlüsse

laufend

    1)= VMK Verkehrsministerkonferenz des Bundes und der Länder

[Seite der Druckausg.: 70]

Die Bundesregierung wird zum Schutz der Flughafenanwohner gegen Fluglärm

3.1.
eine Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) vorlegen, mit der die Schutzzone 1 und die Schutzzone 2 neu bestimmt wird;

Änderung Fluglärmgesetz

bis 2002

3.2.
gemeinsam mit den Ländern Regelungen entwickeln, mit denen weitere Anforderungen an Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm (Planungszonen) neu und wirksamer festgelegt werden;

in Frage kommen eine

- reine Länderregelung,

- Regelung im Fluglärmgesetz,

- Fluglärmschutzverordnung im Rahmen des Luftverkehrsgesetzes oder

- eine Regelung im Raumordnungsgesetz

bis 2002

3.3.
den Anwendungsbereich des Fluglärmgesetzes auf andere Flugplätze erweitern;

Änderung Fluglärmgesetz

bis 2002

3.4.
Vorschläge für eine wirksamere Beteiligung von Bürgern und Systempartnern des Luftverkehrs bei Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm erarbeiten und verfahrensmäßig verankern.

Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Hinzuziehung von Systempartnern und Bürgerinteressenvertretungen zur Erarbeitung von Vorschlägen

ab Herbst 2000



Die Bundesregierung wird zum Schutz der Nachtruhe vor Fluglärm

4.1.
neben den zwei Tagesschutzzonen eine gesonderte Nachtschutzzone ausweisen, die einen erhöhten Schutz der Anrainer vor Störung der Nachtruhe sicher stellen;

Änderung Fluglärmgesetz

bis 2002

4.2.
zur Minderung des Nachtfluglärms eine Weiterentwicklung der An- und Abflugrouten und –verfahren sowie laufende gemeinsame Prüfung mit den Piloten veranlassen;

Anweisung an DFS2) und LBA3)

Sofort

4.3.
eine härtere Ahndung von Verstößen sicher stellen;

drastische Erhöhung des Bußgeldrahmens der Luftverkehrs-Ordnung und der durch das LBA zu verhängenden Bußgelder

2001

4.4.
das Eintreiben von gegen ausländische Piloten verhängten Bußgeldern ermöglichen.

Änderung Luftrecht

2001


    2) = DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
    3) =LBA Luftfahrt- Bundesamt


[Seite der Druckausg.: 71]

Die Bundesregierung wird zur Verringerung von Schadstoffbelastungen mit Nachdruck darauf hinwirken, dass

5.1.
Forschungsmittel für entsprechende technische Weiterentwicklungen zur Verfügung gestellt werden und Forschungen zur Verminderung von Schadstoffbelastungen und deren Auswirkungen verstärkt erfolgen;

Schwerpunkt Forschungsprogramme

2002

5.2.
technische Anforderungen an Triebwerke und Flugkraftstoffe verschärft werden;

internationale Gremien

sofort

5.3.
Markteinführungen nach höchstem technischen Standard beschleunigt erfolgen und ein entsprechender ökonomischer Druck auch international aufgebaut wird.

Gebühren- und Entgeltstrukturänderung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene

sofort

5.4.
Flughafenbetreiber die Entwicklung von Schadstoffbelastungen in ihrem Umfeld sorgfältig und kontinuierlich messen und bewerten, um abträgliche Entwicklungen rechtzeitig erkennen zu können;

Aufforderung an ADV4), DLR5) und UBA6), Vorschläge für standardisierte Verfahren zu entwickeln

2001

5.5.
Flughafenbetreiber und Luftverkehrsgesellschaften im Rahmen freiwilliger Verkehrspartnerschaften Konzepte zur möglichst weitgehenden Verlagerung des Personen- wie Frachtverkehrs auf die Schiene entwickeln und umsetzen.

Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Luftverkehrsgesellschaften

2001

5.6.
Bund und Länder die Schienenanbindung von Flughäfen im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten zur Verringerung des Kfz-Verkehrs und seines Schadstoffbeitrags fördern und

durch Umsetzung des VMK-Kapazitätsplans

Ab 2000

5.7.
die Länder die schienengebundene ÖPNV-Bedienung der Flughäfen weiter entwickeln.

durch Umsetzung des VMK-Kapazitätsplans

Ab 2000


    4) =ADV Arbeitsgemeinschaft Deutscher Flughäfen e.V.
    5) =DLR Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
    6) =UBA Umweltbundesamt


[Seite der Druckausg.: 72]

Die Bundesregierung wird zur Verringerung der Schadstoff-Emissionen

6.1.
für eine Engpassbeseitigung bei der europäischen Flugsicherung eintreten, um verspätungsbedingten Mehrausstoß von Emissionen abzubauen;

siehe Maßnahmen 7.1 und 7.2


6.2.
DAS EMISSIONSABHÄNGIGE LANDEENTGELT AN DEUTSCHEN FLUGHÄFEN EINFÜHREN;

LANDEENTGELTSTRUKTURÄNDERUNG

2001

6.3.
WEITERHIN FÜR EINE KEROSINBESTEUERUNG DER GEWERBLICHEN LUFTFAHRT AUF INTERNATIONALER EBENE EINTRETEN, SOFERN NICHT WIRKSAMERE MAßNAHMEN EINGEFÜHRT WERDEN KÖNNEN;

UNTERSTÜTZUNG DER UMSETZUNG DES AKTIONSPLANSLUFTVERKEHR UND UMWELT DER KOMMISSION

BEREITS LAUFEND

6.4.
NACHDRÜCKLICH DIE ENTWICKLUNG UND EINFÜHRUNG WIRKSAMER UND MARKTKONFORMER EMISSIONSVERRINGERNDER ÖKONOMISCHER INSTRUMENTE IM RAHMEN DER ICAO FORDERN;

UNTERSTÜTZUNG DER UMSETZUNG DES AKTIONSPLANS ‚LUFTVERKEHR UND UMWELT DER KOMMISSION UND ENTSPRECHENDE MITWIRKUNG IM UMWELTAUSSCHUSS DER ICAO

BEREITS LAUFEND

6.5.
FLUGHAFENBEDINGTE VERSPÄTUNGEN BEKÄMPFEN.

ENTWICKLUNG UND UMSETZUNG VON MODELLEN UND VERFAHREN ZUM ABBAU FLUGHAFENVERURSACHTER VERSPÄTUNGEN GEMEINSAM MIT ADV UND DFS

2001



DIE BUNDESREGIERUNG WIRD ZUR BESEITIGUNG DER ENGPÄSSE BEI DER EUROPÄISCHEN FLUGSICHERUNG ZUM AUSBAU EINES SICHEREN, UMWELTFREUNDLICHEN, WIRTSCHAFTLICHEN UND BEDARFSGERECHTEN FLUGSICHERUNGSSYSTEMS

7.1.
DIE PLANUNGS- UND REGULIERUNGSFUNKTION VON EUROCONTROL STÄRKEN;

UNTERSTÜTZUNG FÜR MITGLIEDSCHAFT DER EU IN EUROCONTROL

LAUFEND

7.2.
AUF EINE GEMEINSAME EUROPÄISCHEN LUFTRAUMPLANUNG DRÄNGEN.





[Seite der Druckausg.: 73]

Die Bundesregierung wird zur Sicherung auch zukünftiger Anpassungsmöglichkeiten der Flughafeninfrastruktur

8.1.
die Länder auch weiterhin darin unterstützen, vorhandene Infrastruktur-Kapazitätspotenziale zu bewahren, zu entwickeln oder zu nutzen;

einzelfallbezogen im Rahmen der Zuständigkeiten und Möglichkeiten

Sofort

8.2.
die bisherige Doppelspurigkeit der Flughafen-Zulassungsverfahren beseitigen und

Änderung der Regelungen des Luftverkehrsgesetzes zur Flugplatzgenehmigung

2001

8.3.
zukünftig je nach Art des Flugplatzes für die Zulassung einer Flugplatzanlage jeweils nur ein bestimmtes Verfahren vorsehen;

Änderung der Regelungen des Luftverkehrsgesetzes zur Flugplatzgenehmigung: entweder Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren

2001

8.4.
das Verfahren über die Zulassung des Flugplatzbetriebes grundsätzlich ändern;

Änderung der Regelungen des Luftverkehrsgesetzes zur Flugplatzgenehmigung: Die Betriebsgenehmigung wird nach dem Verfahren der Anlagengenehmigung ausgerichtet.

2001

8.5.
ein rechtlich getrenntes Unternehmergenehmigungsverfahren einführen.

Änderung der Regelungen des Luftverkehrsgesetzes zur Flugplatzgenehmigung: Ein weiteres, von den Zulassungsverfahren rechtlich getrenntes Unternehmergenehmigungsverfahren wird eingeführt, ohne dass ein verwaltungsmäßiger Mehraufwand für die Zulassungsbehörden entsteht.

2001



[Seite der Druckausg.: 74]

Die Bundesregierung wird für eine möglichst weitgehende Verlagerung des Kurzstreckenflugverkehrs auf die Schiene zur Nutzung der ökologischen wie ökonomischen Vorteile

9.1.
die Anbindung der Flughäfen an den Schienenfernverkehr unterstützen;

nach Maßgabe der Bewertung im Bundesverkehrswegeplan. Dabei wird die Dringlichkeitsbewertung aus der Flughafen-Kapazitätsplanung der VMK7) und der TEN8)-Konzeption der EU-Kommission berücksichtigt.

2002

9.2.
die Einführung integrierter Beförderungsdokumente und passagierbegleitenden Gepäcktransports unterstützen und

Luftfahrt- wie Bahnunternehmen werden aufgefordert, möglichst schnell gemeinsame Lösungen zu entwickeln.

2001

9.3.
Off-Airport-Check-In9) in Bahnhöfen und Hotels ermöglichen.

Entwicklung kurzfristiger Lösungen gemeinsam mit den Unternehmen. Die notwendigen Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt werden.

2001

    7) = VMK Verkehrsministerkonferenz des Bundes und der Länder
    8) = TEN Trans-European Network /Transeuropäische Verkehrsnetze
    9) = Einchecken außerhalb eines Flughafens mit Ausgabe von Bordkarten und Entgegennahme des Reisegepäcks.


[Seite der Druckausg.: 75]

Die Bundesregierung begrüßt kapazitätsausnutzende und –steigernde Konzepte der Luftfahrt wie die Kooperationskonzepte der Flughäfen oder das Satellitenflughafenkonzept der Verbände und

10.1.
FORDERT DIE NOTWENDIGEN MAßNAHMEN GEMÄß DEM FLUGHAFEN-KAPAZITÄTSPLAN DER
VMK AUCH DURCHZUFÜHREN;

AUFFORDERUNG AN DIE LÄNDER, FLUGPLÄTZE IN IHREM VERANTWORTUNGSBEREICH ZU ENTSPRECHENDEN ANPASSUNGSMAßNAHMEN ANZUHALTEN.

2001

10.2.
EMPFIEHLT SATELLITENFLUGPLÄTZE UND DEREN AUSBAU IM INTEGRIERTEN VERKEHRSSYSTEM DER JEWEILIGEN REGION EINZUBINDEN;

AUFFORDERUNG AN INTERNATIONALE VERKEHRSFLUGHÄFEN, IN IHRER REGION ZU IHRER EIGENEN ENTLASTUNG SATELLITENFLUGPLÄTZE UND DEREN ENTWICKLUNG ZU UNTERSTÜTZEN, UND AN DIE LÄNDER, SIE UMWELTVERTRÄGLICH IN DAS INTEGRIERTE VERKEHRSSYSTEM EINZUBINDEN.

2001

10.3.
BEGRÜßT REGIONALE WIE INTERNATIONALE KOOPERATIONEN
VON FLUGHÄFEN.

AUFFORDERUNG AN FLUGHAFENUNTERNEHMEN WIE DEREN GESELLSCHAFTER, SOWEIT KARTELLRECHTLICH ZULÄSSIG, KOOPERATIONSANSÄTZE AUCH AUF INTERNATIONALER EBENE WEITER ZU ENTWICKELN.

2001



Die Bundesregierung wird zur Sicherung und Stärkung einer leistungsfähigen Infrastruktur und zur Unterstützung ihrer Politik zur Sicherstellung und Schaffung neuer Arbeitsplätze

11.
weiterhin auf der Grundlage der jetzigen ordnungspolitischen Vorgaben und unter Wahrung der wirtschafts-, struktur- und verkehrspolitischen Belange an den einzelnen Standorten die Privatisierung der Anteile des Bundes fortsetzen.

Fortsetzung der Privatisierung von Bundesanteilen an den einzelnen Standorten

laufend


[Seite der Druckausg.: 76 = Leerseite]


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Dezember 2001

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