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[Seite der Druckausgabe: 14 / Fortsetzung]


2. Zukunftsweisende Stadtentwicklungskonzepte des Bundes

In einer Regierungserklärung zur Weltkonferenz „Zukunft der Städte - URBAN 21", die Anfang Juli 2000 in Berlin stattfand, machte Bundesminister Klimmt auf die zunehmende Verflechtung der Weltwirtschaft, die Internationalisierung der Finanzmärkte, die fortschreitende Integration Europas und die globalen Herausforderungen einer nachhaltigen, in der Agenda 21 beschriebenen Entwicklung als starke Einflussfaktoren auf die nationale Städtebaupolitik Deutschlands aufmerksam. Die Folgen der globalen Veränderungen konzentrieren und verstärken sich in den Städten, wie das Beispiel Arbeitslosigkeit zeigt. Der Referent für Grundsatzangelegenheiten des Städtebaus aus dem

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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) führte auf der Fachtagung der FES aus, dass diese Entwicklungen nicht nur Gefahren wie die Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der wirtschaftlichen Leistungskraft, der kulturellen Substanz oder wachsender Ausgabenlast der Kommunen bei sinkenden Einnahmen darstellen, sondern auch Chancen für die Städte bieten, mit entsprechender Modernisierungsbereitschaft und Gestaltungswillen die ökonomischen und ökologischen Grundlagen zu erhalten und zu verbessern. Die mit den neuen Aufgaben verbundenen Herausforderungen könnten allerdings nicht allein an Städte und Regionen adressiert werden, sondern beträfen alle gesellschaftlichen Bereiche. Im Zusammenhang mit der Frage, in welche Richtung sich die Städte weiter entwickeln sollen, seien alle gesellschaftlichen Gruppen aufgerufen, an Konzepten und Lösungen mitzuwirken und sich an deren Finanzierung zu beteiligen.

Der Vertreter des BMVBW betonte die Notwendigkeit einer neuen Qualität im Umgang mit der Stadt als Ausgangspunkt für die von Bundeskanzler Schröder eingeforderte Bürgergesellschaft, die sich am ehesten in der Kommune, im Stadtviertel manifestiere. Den Beitrag des Bundes zur Stärkung der baulichen, sozialen, ökonomischen sowie ökologischen Modernisierung und Erneuerung der Städte differenzierte der Referent wie folgt:

  • Städtebauförderung

Die Städtebauförderung ist aus Sicht des Bundes eines der zentralen Instrumente zur nachhaltigen Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden. Stadterneuerung erhält und stärkt gewachsene Strukturen, vermeidet Zersiedelung, verhindert zusätzlichen Verkehr, trägt zur Wiedernutzung städtischer Brachen bei und fördert die Modernisierung bzw. Instandsetzung von Gebäuden unter dem Aspekt der Energieeinsparung.

Durch die Städtebauförderung werden die Gemeinden bei der Erfüllung zentraler Aufgaben in den Bereichen Infrastruktur sowie Daseinsvorsorge unterstützt und erhalten Planungssicherheit, es werden die notwendigen Voraussetzungen für Investitionen - auch im Wohnungsbau - geschaffen, Großsiedlungen zu urbanen Stadtteilen weiter entwickelt sowie das historische Erbe der Städte (Räume, Bauwerke und städtebauliche Ensembles) erhalten. Städtebauförderung - so der Vertreter des BMVBW - bewahrt das kollektive Gedächtnis, fördert Urbanität sowie Nutzungsvielfalt und gibt damit wichtige Impulse für die Innenstädte.

Aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben ist die Städtebauförderung aus Sicht des Bundes auch ein wichtiges Instrument der Standortpolitik; sie hat in besonderem Maße wirtschafts-, konjunktur- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung. In einer im Auftrag des BMVBW vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung

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(DIW) erarbeiteten Studie wird nachgewiesen, dass jede durch die Städtebauföderung investierte DM etwa das Achtfache an öffentlichen und privaten Bauinvestitionen auslöst. Diese Ergebnisse wurden vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) und der Bundesanstalt für Arbeit bestätigt. Durch Rückflüsse über Steuern und Abgaben finanziert sich die Städtebauförderung letztlich also selbst.

  • Bund-Länder- Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf -
    die soziale Stadt"

Eine zukunftsfähige Politik für Städte und Gemeinden muss aus Sicht des Bundes folgende Gesichtspunkte beinhalten, wenn sie den in der Habitat-Agenda von Istanbul eingegangenen Verpflichtungen bezüglich nachhaltiger Siedlungsentwicklung nachkommen will:

  • Reduktion der vor allem in den Ballungsräumen spürbar werdenden Auswirkungen beschleunigter gesellschaftlicher Veränderungspozesse auf ein für die Bürger erträgliches Maß,

  • Befähigung der Bürger zur Gestaltung ihres Lebensumfeldes durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung,

  • Schaffung und/oder Erhaltung einer ausgewogenen Mischung aus Arbeiten, Wohnen und Freizeit sowie anderen Nutzungen zur Verhinderung von Segregation, Ghettoisierung und Zersiedelung,

  • Bewahrung von Stadträumen als öffentliche Räume,

  • Wahrung von Chancengleichheit, Erschwinglichkeit, Alltagsbequemlichkeit, Entfaltungs- und Kommunikationsspielräumen auch für Kinder und Jugendliche,

  • Stärkung der Städte als Standorte für Einzelhandel, Handwerk und Dienstleistungen.

Diese Anforderungen erfüllt nach Einschätzung des BMVBW das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt", das dazu beitragen soll, den gesellschaftlichen Wandel durch politische Integration abzufedern und ein neues Bürgerbewußtsein zu schaffen. Letztlich gehe es um mehr Eigenverantwortung, das zu Gemeinwohl führe. Ziel des Programms sei es, durch integrierte Ansätze unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen dazu beizutragen, die Lebensqualität in den Stadtteilen wieder herzustellen, zu erhalten und zu verbessern. Seine Umsetzung stelle ein gesellschaftliches Projekt dar, mit dem Gerechtigkeit, Beteiligung, Solidarität und Innovation erreichbar sind, wozu auch eine strategische Neuentwicklung der Städtebauförderung gehören kann.

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Flächenpolitik und Flächenmanagement

Um Flächen für Wohnen, Wirtschaft und Verkehr zur Verfügung stellen zu können, ohne gleichzeitig Zersiedelung und Zerstörung von Freiräumen voranzutreiben, ist aus Sicht des Referenten ein effektives Planungs- und Flächenmanagement unter Anwendung bzw. Nutzung

  • militärischer Konversionsflächen,

  • nicht mehr benötigter Bahnflächen,

  • eines umfassenden Flächenrecyclings

  • und einer aktiven Ausgleichpolitik zu Gunsten von Natur und Landschaft

notwendig. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind durch das Baugesetzbuch vorgegeben; danach kann (inner-)städtisches Bauland ausgewiesen, erschlossen und auf den Markt gebracht werden, wobei ökologische Belange und Bodenschutz integriert sind. Im Beispielfall der Stadt Rheine wird Bauland nur dann ausgewiesen, wenn von den begünstigten Eigentümern ein angemessener Beitrag zu den Baulandproduktionskosten erbracht wird. Dies betrifft Gemeinbedarfsflächen, die Kosten für innere und äußere Erschließung, Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs sowie naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen. Der Referent für Grundsatzangelegenheiten des Städtebaus zeigte sich davon überzeugt, dass mittels einer Bodenpolitik, die sich durch Stetigkeit, Klarheit und Gleichbehandlung aller Eigentümer auszeichnet, Preisdämpfungen für (inner-)städtisches Bauland erzielt werden können.

  • Innenstadtpolitik

Im Rahmen wirtschaftlicher, kultureller und gesellschaftlicher Stadtentwicklung kommt den Innenstädten und Stadtteilen besondere Bedeutung zu; letztere sind Orte sozialer und kultureller Begegnungen und damit Orte der Identifikation. Vor diesem Hintergrund nannte der Vertreter des BMVBW folgende Ziele einer perspektivischen Stadtpolitik:

  • stärkere Mischung von Wohnen und Arbeiten,

  • Schaffung der „Stadt der kurzen Wege",

  • Stärkung der Versorgung im Nahbereich,

  • Stärkung eines attraktiven, vielfältigen, lebendigen innerstädtischen Einzelhandels unter anderem durch klare Zielvorgaben der Gemeinden beispielsweise in Form von Einzelhandelskonzepten,

  • Verbesserung des Erscheinungsbildes des innerstädtischen öffentlichen Raums unter anderem zur Unterstützung des Einzelhandels,

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  • Erarbeitung innenstadtverträglicher Verkehrskonzepte,

  • Einbindung der Bahnhofsbereiche in die städtische Entwicklung,

  • Verbesserung der öffentlichen Sicherheit.

In engem Zusammenhang mit diesen Zielen steht das vom BMVBW vorbereitete Projekt „Planspiel Innenstadt", mit dem neue Impulse für eine zukunftsgerichtete Innenstadtpolitik erarbeitet werden sollen. Dabei erproben zwei Städte die konkreten Handlungsmöglichkeiten von Kommunalpolitik und öffentlicher Verwaltung zur Entwicklung und Belebung von Innenstädten bzw. innenstadtbezogener Funktionen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure (Vertreter von Wirtschaft/Einzelhandel, Freizeit und Kultur, Einwohnern und Vereinen etc.). Im Rahmen des Planspiels werden die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen organisiert und moderiert; als Themenfelder sind unter anderem Attraktivität/Erscheinungsbild des innerstädtischen öffentlichen Raums, Ergänzung, Aus- und Neubau in Geschäftszentren, Erreichbarkeit innerstädtischer Zentren, Bündelung von Maßnahmen und Instrumenten vorstellbar.

  • Energieeinsparung und Klimaschutz

Die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Energieeinsparung im Bauwesen - speziell im Wohnungsbau - sollen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Novellierung der Wärmeschutz- und der Heizungsanlagenverordnung in Richtung einer integrierten Energieeinsparverordnung bezieht Gebäude als Erzeuger von rund einem Drittel des Energiebedarfs in Deutschland in Konzepte zur Ressourcenschonung ein, die wiederum das übergeordnete Ziel der Reduktion von CO²-Emissionen um 25% auf jährlich 750 Mio. Tonnen bis zum Jahr 2005 gemäß der Vereinbarungen von „Rio 1992" verfolgen.

Entscheidende mittelfristige Energieeinsparungen im Gebäudebereich sind nur durch energetische Verbesserungen des Bestandes möglich. Da Bauprodukte hinsichtlich ihrer energetischen Qualitäten während der letzten Jahre schnell weiter entwickelt wurden und aufgrund moderner, automatisierter Produktionsverfahren vergleichsweise preiswert angeboten werden, ist es möglich, im Rahmen des Energieeinsparungsgesetzes schärfere Anforderungen - allerdings unter Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes - zu stellen.

Das EXPO-Projekt Kronsberg in Hannover kann als Praxistest für Energieeinsparung betrachtet werden. Auf dem Kronsberg wurden unter Berücksichtigung der künftigen Energieeinsparverordnung rund 3.000 Wohneinheiten errichtet, die das Einsparziel mit einem Energiebedarf von 45% unterhalb des derzeitigen Durchschnittsniveaus übertreffen. Die Projektrealisierung basiert auf der Kooperation von Architekten und Fachplanern; in die Durchführungs-

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phase waren Qualifizierungsmaßnahmen für die am Bau Beteiligten integriert. Schon jetzt zeige sich, dass ein integrativer Planungsansatz der geeignete Weg zur Umsetzung der hohen Ansprüche an Energieeinsparung und Umweltschutz mit vertretbarem Aufwand ist. Trotz kaum bestrittener Vorteile sei in Deutschland allerdings integrative Planung insbesondere im Wohnungsbau längst noch nicht Alltagspraxis. Der Bund erwartet, dass die Energieeinsparverordnung dieser Planungsmethode mittelfristig zum Durchbruch verhilft.

  • Städtebau und Verkehr

Notwendig ist eine integrierte Betrachtungsweise von Verkehr und Stadtentwicklung, die unter anderem durch die Zusammenlegung der beiden zuvor getrennten Bundesministerien für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau sowie für Verkehr zum BMVBW dokumentiert wird. Angesichts stetigen Verkehrswachstums - unter anderem aufgrund der gegenwärtigen siedlungsstrukturellen Entwicklungen - besteht aus Sicht des Bundes einerseits die Gefahr der zunehmenden Entfernung von der HABITAT-Forderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Auf der anderen Seite ist Mobilität aber die Grundlage einer modernen, arbeitsteiligen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft und damit Voraussetzung für lebendige und prosperierende Städte. Erhalt und zukunftsgerechter Ausbau der städtischen Verkehrsinfrastruktur sind daher ein zentrales Element zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung.

Aus diesen Gründen bleibt die Bereitstellung einer modernen, funktions- und leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für das BMVBW eine wesentliche staatliche Aufgabe, wobei es allerdings gilt, Mobilitätserfordernisse und Lebensqualität der Städte durch folgende Zielsetzungen in Übereinstimmung zu bringen:

  • Sicherung einer gefahrenarmen, sozialen und ökologisch nachhaltigen Mobilität,

  • Verbesserung und Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger,

  • Schaffung vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen bei allen Verkehrsträgern; hiervon soll vor allem der Bereich der Schiene profitieren, dem in einem integrierten Verkehrssystem eine besondere Rolle zukommt,

  • damit einhergehend Abbau von Umweltbelastungen und Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Oberstes Ziel muss aus Sicht des Bundes die Realisierung eines umweltverträglichen, integrierten Verkehrssystems sein, das die verschiedenen Verkehrsmittel und Infrastrukturnetze miteinander verknüpft, um die Nutzbarkeit der Gesamtkapazität im Bereich Verkehr zu verbessern. Auf der kommunalen Ebene bedarf es dazu umfassender Gesamtkonzepte. Im Rahmen stadtentwicklungspolitischer Strategien sollte durch geeignete Zuordnung und Mi-

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schung von Flächennutzungen Verkehr vermieden bzw. über kurze Wege abgewickelt werden. Nicht die Außenerweiterung von Städten und Gemeinden, sondern die Entwicklung von Qualität und Attraktivität bereits vorhandener Siedlungen sollte im Vordergrund entsprechender Konzepte stehen.

In diesem Zusammenhang ist die Berücksichtigung des ÖPNV bei der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes unabdingbar. Diesen Verkehrsträger fördert der Bund durch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Qualitätsoffensive für den ÖPNV. Die Länder sind seit der Regionalisierung des ÖPNVs Mitte der 1990er Jahre für die Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs verantwortlich, wobei ihnen die entsprechenden Bundesmittel und damit die Grundlage für ÖPNV-Erschließungen in bisheriger Art und in gewohntem Umfang erhalten bleiben. Darüber hinaus trägt der Einsatz von Telematik zur Kundeninformation und zur Prozessoptimierung im ÖPNV bei.

Diese Themen werden derzeit von einer Arbeitsgruppe im BMVBW behandelt, die mit Hilfe externer Sachverständiger Strategien und Maßnahmen zur Problemlösung im Verkehrsbereich vorschlagen soll.

  • Zukunftsfähigkeit der Städte

Die Zukunftsfähigkeit der Städte hängt davon ab, ob es gelingt, unterschiedliche Fachpolitiken, Kompetenzen und konkurrierenden Interessen zusammenzuführen bzw. die Abwägung von ökologischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und technologischen Aspekten zu ermöglichen. Nachhaltige Entwicklung verlangt einen intelligenten Umgang mit bzw. sparsamen Einsatz von natürlichen Ressourcen; dazu bedarf es aus Sicht des Bundes eines Informationsaustausches über kreative und innovative Maßnahmen. Das Projekt „Städte der Zukunft" des BMVBW soll in diesem Zusammenhang zu einer nachhaltigen Entwicklung in den Kommunen beitragen. Die vier teilnehmenden Modellstädte Münster, Heidelberg, Dessau und Güstrow haben sich einer Qualitätsvereinbarung verpflichtet, in der die gemeinsamen Ziele und Orientierungswerte festegelegt sind. Die ausgewählten Handlungsfelder beziehen sich auf zentrale Handlungsanforderungen an eine zukunftsfähige Städtebaupolitik:

  • haushälterisches Bodenmanagement,

  • vorsorgender Umweltschutz,

  • stadtverträgliche Mobilitätssteuerung,

  • sozialverantwortliche Wohnungsversorgung und

  • standortsichernde Wirtschaftsförderung.

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Die Modellstädte haben sich ferner zu einer prozessbegleitenden Erfolgskontrolle auf Basis ausgewählter Indikatoren verpflichtet, die zur Darstellung des erzielten Fortschritts dienen. Sie sind die Grundlage für die Ermittlung von Empfehlungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Obwohl das Projekt langfristig angelegt ist, erhofft sich das BMVBW erste Ergebnisse bereits bis Ende des Jahres 2000.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Mai 2001

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