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[Seite der Druckausgabe: 100]


Anhang

Auszug aus der Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 20. Oktober 1998

4. Effiziente und umweltgerechte Verkehrspolitik

Wir wollen ein Verkehrssystem, das die Mobilität aller Menschen flächendeckend und umweltverträglich gewährleistet. Verkehrsinvestitionen sind für nachhaltiges Wachstum unverzichtbar. Die Arbeitsplatzchancen der Mobilitätswirtschaft werden genutzt.

Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands von zentraler Bedeutung. Die Investitionen in Verkehrswege und Umschlagplätze sind deshalb zur Umsetzung der ökonomischen und ökologischen Ziele in ein umfassendes Verkehrskonzept zu integrieren, das die Voraussetzungen für die Verlagerung möglichst hoher Anteile des Straßen- und Luftverkehrs auf Schiene und Wasserstraßen schafft.

Der Bundesverkehrswegeplan ist in diesem Sinne zügig zu überarbeiten. Dies gilt für die zu aktualisierenden Verkehrs- und Preisprognosen, die Bewertungsmaßstäbe, die verkehrsträgerübergreifenden Integrationseffekte und für die Sicherstellung der Finanzierbarkeit einschließlich der Folgekosten.

Bis zum Abschluß der Überprüfung des Bundesverkehrswegeplan wird es bei im Bau befindlichen Maßnahmen keine Bauunterbrechung geben. Bereits vergebene Aufträge werden ausgeführt.

An der Priorität für den Aufbau Ost wird festgehalten. Das schließt die Prüfung von Alternativen zu bisherigen Vorhabenplanungen, wie die „Mitte-Deutschlandbahn" (Kassel-Erfurt-Chemnitz-Dresden-Görlitz) und die „Sach-sen-Magistrale" (Chemnitz-Plauen-Nürnberg), ausdrücklich ein.

Die besonderen Anforderungen an Mobilität gerade im ländlichen Raum werden berücksichtigt.

Die Bahnreform muß zum Erfolg geführt werden. Dafür sind faire und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für alle Verkehrsträger herzustellen und vorhandene Benachteiligungen der Bahn insbesondere bei den Wegekosten zu beseitigen. Wir werden die europa- und wettbewerbsrechtlich zulässigen und finanzierbaren Möglichkeiten zur Senkung der Trassenpreise

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nutzen. Ein fairer, diskriminierungsfreier Wettbewerb auf der Schiene wird durch geeignete Maßnahmen gewährleistet. Um die Modernisierung des Schienennetzes voranzutreiben, streben wir an, die Investitionsmittel für Straße und Schiene schrittweise anzugleichen. Wir werden dafür sorgen, daß die gesetzlich festgelegten Mittelanteile für Schienen-Nahver-kehrsprojekte bestimmungsgemäß eingesetzt werden.

Die öffentlichen Verkehrssysteme müssen zuverlässiger, schneller, behindertengerechter und attraktiver werden; den besonderen Belangen von Frauen ist Rechnung zu tragen. Eine Qualitätsoffensive für den ÖPNV setzt den Erhalt der Regionalisierungsmittel sowie eine dauerhaft gesicherte Förderung nach dem GVFG voraus.

Die Magnet-Schwebebahn Transrapid ist eine hochentwickelte Technologie. Grundlage für die Realisierung des Projekts sind die Vereinbarungen im Eckpunktepapier zwischen dem Bund, der Deutschen Bahn AG und der Industrie vom April 1997. Darüber hinaus gehende Kosten hinsichtlich Investition und Betrieb wird der Bund nicht übernehmen. Unabhängig von der Strecke Hamburg-Berlin soll die Perspektive hinsichtlich der Weiterentwicklung und Anwendung der Magnetschwebetechnik in Deutschland - gegebenenfalls über eine andere Referenzstrecke - offengehalten werden.

Es ist ein Gesamtkonzept für einen modernen, umweltverträglichen Individualverkehr zu erarbeiten. Dazu gehören folgende Elemente: Verbesserung der Kraftstoffqualität, Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, strenge Abgasgrenzwerte, insbesondere für Lkw, und Einführung des 3-Liter-Autos.

Der Schutz vor Verkehrslärm, besonders während der Nachtruhe, wird auf eine verbesserte gesetzliche Grundlage gestellt. Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung ist aus dem Schienenbautitel ein Sonderprogramm Lärmschutz für Härtefälle an bestehenden Schienenstrecken aufzulegen.

Wir wollen die Verkehrssicherheit verbessern. Dazu werden wir den Städten und Gemeinden durch eine Novellierung der StVO größere Spielräume zum besseren Schutz von Fußgängern und Radfahrern sowie zur Reduzierung der Geschwindigkeiten in geschlossenen Ortschaften eröffnen und uns dazu an den verkehrspolitischen Forderungen des Deutschen Städtetages orientieren.

Zur Bekämpfung des Alkohols am Steuer als einer der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr werden die Rechtsfolgen der jetzigen 0,8 Promille-Grenze ab 0,5 Promille angewandt.

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Zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Verkehrsträger auf den europäischen Transportmärkten wollen wir die Harmonisierungsdefizite im Bereich der Steuer- sowie der technischen und Sozialvorschriften beseitigen. Dadurch wird die internationale Marktposition der deutschen Verkehrsunternehmen im Straßen- und Schienengüterverkehr sowie der Binnenschiffahrt gestärkt. Vollzugs- und Kontrolldefizite bezüglich bestehender Rechtsvorschriften werden abgebaut und die Kontrolldichte insbesondere hinsichtlich von Gefahrguttransporten verstärkt. Das Sicherheitskonzept für Gefahrguttransporte wird verbessert.

Wir werden an einer umfassenden und umweltgerechten Lösung des Transitproblems für den gesamten Alpenraum aktiv mitwirken.

Der Einsatz der Verkehrstelematik in Deutschland und in der EU wird vorangetrieben mit dem Ziel des schrittweisen Aufbaus eines kompatiblen Telematiksystems mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten, z.B. für City- und Fernverkehrslogistik, für integrierte Transportketten, telematische Zugleitsysteme, verbesserte Fahrgastinformation sowie Stauvermeidung.

Zur gerechten Anlastung der Wegekosten wird die zeitabhängige Lkw-Vignette möglichst frühzeitig durch eine fahrleistungsabhängige elektronische Gebührenerhebung ersetzt. Dies trägt auch zur Verlagerung von Güterverkehrsanteilen auf Schiene und Schiff bei.

Die Rahmenbedingungen für den Kombinierten Verkehr werden verbessert.

Der Luftverkehr ist zur Sicherung der Mobilität notwendig. Deutschland wird an der Entwicklung des Weltluftverkehrs weiterhin beteiligt bleiben. Gleichzeitig gilt es, die ökologischen Belastungen zu vermindern. Kurzstreckenverkehr gehört auf die Schiene, nicht in die Luft. Die Verknüpfung der Verkehrs-träger muß deshalb weiter verbessert werden.

Die bestehenden Flughafenplanungen müssen im Zusammenwirken von Ländern und Bund aufeinander abgestimmt werden, um eine bessere Kooperation zu erreichen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.

Wir werden uns auf EU-Ebene nachdrücklich für eine Kerosin-Besteuerung im innereuropäischen Luftverkehr und für die Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung im grenzüberschreitenden Luftverkehr einsetzen.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Mai 2001

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