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Zusammenfassung der Diskussion

Die anstehende EU–Osterweiterung wird von vielen Fragen, die teils große Skepsis, teils große Zuversicht ausdrücken, begleitet. Die Euphorie der Wendezeit am Anfang der neunziger Jahre ist einer abgekühlten und nüchtern-rationalen Auseinandersetzung mit diesem Vorhaben gewichen. Im Vordergrund stehen die jeweils eigenen Interessen und (natürlich schützenswerten) Besitzstände. Das beträchtliche Chancenpotential wird zwar nicht gering geachtet, aber letztlich eher zögerlich ergriffen.

Diese Gegensätzlichkeiten spiegelten sich auch in den Diskussionsbeiträgen deutlich wieder, die sich, in Variationen, immer wieder um einige wenige Themen drehten. Die folgende Zusammenfassung gliedert sich deshalb nach diesen Schwerpunkten. Da die Diskussionsbeiträge eher selten auf bestimmte MOE-Länder abzielten und eine ganze Reihe von Problemfeldern allen Ländern gemein sind, wird in dieser Zusammenfassung auch nicht auf einzelne Länder abgehoben, sondern es wird in allgemeiner Form von „MOE-Raum", „Ländern" oder „Staaten" gesprochen. Die Schwerpunkte umfassen

  1. Kritisches Zustimmungspotential

  2. Schwache Wettbewerbsstrukturen als Beitrittsrisiko

  3. Soziale Sicherung in den MOE-Staaten und das Prinzip Freizügigkeit

  4. Löcheriger Umweltschutz als Wettbewerbsvorteil

  5. Regeln sind gut, Kontrollen ...

  6. Spielräume für Eigeninteressen der MOE-Staaten

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(1) Kritisches Zustimmungspotential

Die Zustimmung für eine EU-Osterweiterung ist in den derzeitigen wie in den zukünftigen Mitgliedsländern in ihrer Gesamttendenz abnehmend; die Zustimmungsrate insgesamt pendelt um kritische 50%. Abgesehen von wenigen Ausnahmen (z.B. Dänemark), überwiegen in den Mitgliedsländern die Ängste vor einer baldigen Erweiterung (vgl. beispielsweise die „Themenpapiere" der Task-force „Erweiterung" im Generalsekretariat des Europaparlaments).

Die Zustimmungsbereitschaft wird im Kern von zwei Faktoren bestimmt: erstens, ist der Beitritt in den MOE-Ländern im wesentlichen ein Elitenprojekt,

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das in der breiten Bevölkerung relativ schwach „vermittelt" ist (und hierin unterscheiden sich die MOE-Länder wenig von EU-Europa). Zweitens, werden die (z.T. auch überzogenen) Hoffnungen überlagert von ganz konkreten Zukunftsängsten, wie beispielsweise Sorgen um die Erwerbstätigkeit, die Beibehaltung des sozialen Status, Angst vor Kriminalität usw. – Sorgen, die wiederum keineswegs spezifisch für die MOE-Staaten sind. Der Unterschied in der Problemsituation liegt darin, dass eine breite und gesicherte Zustimmung in den MOE-Ländern der entscheidende „Motor" für einen (baldigen) Beitritt, und damit eben auch für die dafür notwendigen und durchzusetzenden Reformen, darstellt.

Hier sind Maßnahmen und Instrumente zur Aufklärung gefragt, die diesen Teilen der Bevölkerung die Ängste nehmen und die realen Gewinne des Beitritts bzw. der Erweiterung besser vermitteln können. Die Verantwortung für eine solche Aufklärung liegt zu gleichen Teilen bei der EU-Kommission, den Mitgliedsländern und der Politik der Beitrittsländer selbst. Sollte die Zustimmung auf diesem kritischen Niveau verharren, wird dies einen wirklichen Integrationsprozess in Europa erheblich verzögern. Ein „Nichtaktivieren dieses Motors" könnte (um in dem Bild eines Konferenzteilnehmers zu bleiben) sogar zu einem Fehlschlag für die angestrebte EU- Erweiterung insgesamt führen.

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(2) Schwache Wettbewerbsstrukturen als Beitrittsrisiko

Auch wenn es nicht wünschenswert ist, so wird es doch kaum zu verhindern sein, dass sich zumindest übergangsweise die MOE-Länder zu einer ökonomischen Peripherie entwickeln werden. Sie werden hochwertige Güter aus dem Westen einführen, und Waren aus den Bereichen der Leichtindustrie (Textilien u.ä.), des Agrarsektors, sowie der arbeits- und rohstoffintensiven Industrien ausführen.

Damit hätte sich die strategische Situation der MOE-Länder im Prinzip ins Gegenteil verkehrt. Zu RGW-Zeiten stand einer starken Peripherie (die MOE-Länder) ein schwaches Zentrum (die SU) gegenüber: Die SU lieferte (billige) Rohstoffe, und die MOE-Länder exportierten verarbeitete, z.T. technologisch hochwertige Güter. Heute finden sich diese Länder abermals in einer peripheren Situation wieder, stehen aber einem starken Zentrum gegenüber: Die verarbeiteten Produkte der MOE-Länder stehen im Wettbewerb mit denen der EU und der anderen fortgeschrittenen Industrieländer. Dieser periphere Charakter des MOE-Raums und eine Anpassung an die Strukturen einer modernen

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internationalen Arbeitsteilung kann nur durch einen baldigen Beitritt wieder entschärft werden.

Was aber ist dafür eine realistische Zeitperspektive? Die Antwort darauf wird mit dem Fortschreiten des Prozesses im Grunde genommen immer ungenauer. Dass der notwendige Reformprozess Zeit braucht, ist fast schon die konkreteste Aussage.

Nicht zuletzt ist die Frage nach einem realistischen Zeitplan eng mit dem politischen Willen und der politischen Durchsetzungskraft für eine Neuordnung insbesondere in der Landwirtschaft und im Kohle- und Stahlbereich (als interne Faktoren) verbunden, und darüber hinaus mit internationalen Entwicklungen, die unter dem Begriff Globalisierung subsumiert werden (externe Faktoren).

Die derzeitige Struktur der Montanindustrie und Agrarwirtschaft stellt sich als ein allgemeines Problem für einen baldigen Beitritt dar. Die Montanindustrie steht (trotz aller Fortschritte in der Restrukturierung) symbolisch für die „left overs" der Privatisierung und der daran geknüpften Probleme auch der sozialen Reorganisation der Länder. Die Landwirtschaft hat z.T. nicht überlebensfähige Größenstrukturen (Kleinbetriebe, Nebenerwerb, Subsistenzwirtschaften), die wenig marktorientiert sind. Diese Rahmenbedingungen sind in keiner Weise wettbewerbsfähig gegenüber den (hoch subventionierten) EU-Strukturen und dem Weltmarkt. Die MOE-Länder finden sich damit in einem Dilemma wieder: Eine Beibehaltung dieser Strukturen ist so oder so auszuschließen, aber die sozialen Kosten einer großflächigen Restrukturierung unterminieren die Zustimmung zur Integration. Umgekehrt wird die EU schlecht beraten sein, auf die strikte Einhaltung des „acquis" zu pochen, weil dies unter den gebenen Umständen den Aufbau von Wettbewerbsfähigkeit der MOE-Industrien und ihre Integration in die europäischen Produktionsketten nur schwächen kann.

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(3) Soziale Sicherung in den MOE-Staaten und das Prinzip Freizügigkeit

Die Basis für ein effektives Sozialsystem in den MOE-Staaten ist grundsätzlich gegeben, auch wenn die noch aus der sozialistischen Zeit stammenden Grundlagen (und die damit verknüpften Philosophien) als nicht unproblematisch anzusehen sind. Die Schwierigkeit liegt insbesondere in der auffälligen Kluft zwischen dem kodifizierten Anspruch und der realisierbaren Wirklichkeit. Die Verwurzelung egalitärer Vorstellungen wirkt bis heute nach und verschärft zusätzlich die Ängste und Unsicherheiten gegenüber den neuen Strukturen.

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Eine Verbesserung in diesem Bereich ist deshalb auch eine Bedingung für einen größeren Zuspruch der Bevölkerung zum Integrationsprozess.

Spiegelbildlich steht auf der Seite der EU-Mitgliedsländer die Frage der Freizügigkeit – immerhin eine der vier Freiheiten des Binnenmarktes! Ängste hinsichtlich dieser Frage wurden schon bei dem Beitritt Griechenlands, Spaniens und Portugals virulent, erwiesen sich aber als letztlich nicht berechtigt. So wie die „Schwemme" von Arbeitsuchenden aus diesen Staaten ausblieb, ist auch die zukünftige Situation hinsichtlich der MOE-Länder einzuschätzen. Eine „Völkerwanderung" wird aller Wahrscheinlichkeit nach ausbleiben – und dies gerade aufgrund der EU-Osterweiterung. In ähnlicher Weise sind Befürchtungen der Bevölkerung in den MOE-Ländern wenig fundiert, die sich auf eine „Landnahme" durch die vermögenderen Westeuropäer beziehen.

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(4) Löcheriger Umweltschutz als Wettbewerbsvorteil?

Die Situation der Umwelt in den MOE–Staaten ist neben den rein ökonomischen Fragen ein besonders schwerwiegendes Problem. Der Hinweis darauf, dass die in diesem Bereich benötigten Mittel Summen darstellen, die ganz eindeutig über dem Bruttosozialprodukt der einzelnen Nationalökonomien stehen, verdeutlicht das allgemeine Dilemma der Länder in diesem Bereich. Nüchtern betrachtet ist eine Angleichung an die aktuell geltenden Umweltstandards der EU zumindest in der näheren Zukunft kaum möglich. Die Forderungen nach Übergangszeiten, die sich zwangsläufig und notwendig daraus ergeben, müssen als berechtigt betrachtet werden. Das enthebt die Beitrittsländer anderseits aber nicht der Aufgabe, hier deutliche Prioritäten zu setzen und selbst aufgestellte Standards einzuhalten.

Eine nicht zu unterschätzende Gefahr stellt die bereits stattfindende Ausnutzung dieser umweltpolitischen Situation als Standort- und Wettbewerbsvorteil dar, und dies auch unter Beteiligung westeuropäischer Unternehmen. Auch wenn solche Strategien aus der Sicht der MOE-Staaten nachvollziehbar sind, so bedrohen sie doch die Lebensgrundlagen aller europäischen Staaten in gleicher Weise, und so letztlich auch den Integrationsprozess selbst. Ein geeintes Europa unter Ausklammerung des Umweltschutzes kann es nicht geben.

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(5) Regeln sind gut, Kontrollen ...

Mit dem „Acquis" sind die Beitrittskriterien benannt, in den laufenden Verhandlungen werden Auflagen formuliert, und in den periodischen Fortschrittsberichten wird die Annäherung daran kontrolliert. Dennoch führt nichts daran vorbei, dass Umsetzung und Kontrollen in erster Linie intern durch die beitrittswilligen Staaten selbst in Angriff genommen werden müssen. Voraussetzung für die eigenverantwortliche Kontrolle ist jedoch auch eine deutliche Umgestaltung und Reform der gesamten öffentlichen Verwaltung in den MOE-Staaten. Mehr verwaltungstechnische Effizienz und eine generelle Transparenz sind hier die entscheidenden Stichwörter. Durch die Parallelität von Verwaltungsneubau und Übernahme des „Acquis" (der ja auch in sich keineswegs widerspruchsfrei ist) entstehen hier für die Beitrittsländer erhebliche „Beitrittskosten".

Andererseits: Eine Integration, die sich durch eine reine Verordnungspolitik seitens der EU-Kommission auszeichnen würde, wäre ebenso bedenklich. Sie würde nicht nur die gerade erst neu erlangte Souveränität der Länder in Frage stellen, sondern sie müsste zwangsläufig an der außerordentlich differenzierten Problemlage der Länder vorbeigehen und zusätzliche Hürden für einen zügigen Beitritt, wie er etwa von der Wirtschaft gefordert wird, aufbauen. Ein einheitliches Regelwerk ist da nötig, wo für mehrere oder alle Mitglieder Probleme entstehen können (z.B. in der Atomwirtschaft, Großchemie etc.). Zwingt man den Beitrittsländern auch für lokale Problemlagen EU-einheitliche (oder auch auf westeuropäischen Vorstellungen gewachsene) Regeln auf, nimmt man ihnen die Chance, sich zu profilieren und von der Vielfalt des Binnenmarktes zu profitieren. Kontrollen sollten deshalb eher einen unterstützenden und beratenden Charakter haben, als auf strikte Einhaltung zu pochen und damit Widerstände auf beiden Seiten zu provozieren. Regulative Vielfalt macht nicht zuletzt auch eine der Stärken des Binnenmarktes aus, den die bisherigen Mitglieder für sich als selbstverständlich in Anspruch nehmen.

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(6) Spielräume für Eigeninteressen und Eigenverantwortung der Beitrittsländer

Die „Reife" für einen Beitritt wird maßgeblich und in erster Linie durch die MOE Länder selbst bestimmt. Hier liegt ein entscheidender Aspekt der Diskussion um den Beitritt selbst wie um seine Konsequenzen. Dies bedeutet die Übernahme von Eigenverantwortung nicht nur für eine so oder so überfällige Reform der allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Strukturen, sondern

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auch für eine Umgestaltung der öffentlichen Verwaltung, die ihrerseits den Erfordernissen eines erweiterten Europas noch nicht entspricht. Hier liegt es zunächst bei den beitrittswilligen Staaten selbst, ihren Parlamenten und Regierungen, den Weg zu ebnen, bevor durch die EU-Kommission unterstützend eingriffen werden kann.

Da es sich bei der bevorstehenden EU-Osterweiterung nicht um eine hegemoniale Großmachtpolitik handelt, ist die Ausgestaltung der EU-Vorlagen den Beitrittskandidaten zu einem hohen Maße selbst überlassen. Die sich hieraus ergebenden Spielräume für die Berücksichtigung der Eigeninteressen muss mit den beschriebenen, zwangsläufigen Reformen und einer Eigenverantwortlichkeit, die dem Sinn und den Werten der europäischen Gemeinschaft entspricht, einhergehen (und nicht unbedingt mit jedem Detail von Müllentsorgungsvorschriften).

Vor diesem Hintergrund ist auch die immer wiederkehrende Frage nach einem realistischen Zeitplan zu begreifen. Dieser wird in letzter Konsequenz nicht durch die EU, sondern durch die Staaten selbst vorgegeben, und zwar in dem Maße, wie sie zu einer Harmonisierung ihrer wirtschaftlichen und administrativen Strukturen in der Lage sind. Dies wird auch in der Bewertung der (laufenden) Verhandlungen deutlich, in der die Eigenverantwortung der MOE-Länder in allen Bereichen (Ökonomie, Umweltpolitik, Sozialsystem usw.) auch weiterhin den Rahmen und das Tempo für die Erweiterung bilden wird. Eine auch durch Subventionen „versüßte" Verordnungspolitik kann nicht die vernünftige Richtung bei diesem Prozess sein. Die beratende und auch kommunikative Funktion der EU-Kommission wird damit keineswegs in Frage gestellt, doch eine ausgedehnte Finanzierung für die noch zu reformierenden Bereiche kann es nicht geben. Soviel Unbill auch „der Globalisierung" und „der EU-Erweiterung" zugeschrieben werden mag – die wichtigen Entscheidungen müssen in den Ländern in Ost und West selbst getroffen, vertreten und verantwortet werden; es ist die nationale Politik, die Tempo und Richtung des Integrationsprozesses bestimmt.

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Fazit

Die mit den einzelnen Diskussionsbeiträgen angesprochenen Aspekte der bevorstehenden EU-Osterweiterung verdeutlichen zwar auf der einen Seite die enormen Anforderungen, die die Beitrittskandidaten, die derzeitigen Mitgliedsländer und die EU- Kommission noch zu bewältigen haben, aber auf der anderen Seite auch die enormen Chancen eines in sich gefestigten Europas.

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Es sollte nicht vergessen werden, worauf Nicolaus van der Pas in seinem Eingangsvortrag hingewiesen hat: Dass nämlich vor den politischen Umwälzungen der Jahre 1989/90 die Neugestaltung eines „europäischen Hauses", formuliert von dem damaligen Staats- und Parteichef der Sowjetunion, Michael Gorbatschow, noch wie eine ferne, utopische Zukunft klang. Selbst die größten Optimisten hätten damals das heute Mögliche und Machbare für reine Träumerei gehalten. Allein schon aus diesem Grund sollte jetzt der Erweiterung ein hohes Maß an Unterstützung zukommen.

Die Wahrnehmung der nicht zu unterschätzenden Schwierigkeiten sollten durchaus ihre Berücksichtigung finden, aber nicht ausschließlich den Prozess der Erweiterung bestimmen; denn entsprechend der gelungenen Erweiterung der letzen Jahrzehnte von sechs auf fünfzehn Mitgliedsstaaten sollte doch auch die bevorstehende mit Zuversicht betrachtet werden können.

Politische, wirtschaftliche, soziale, ökologische und kulturelle Diskrepanzen würden in einem gespaltenen Europa eine gefährliche Unbekannte bilden. Die über Jahrzehnte herbeigesehnten gesamteuropäischen Gestaltungsmöglichkeiten sind seit einem Jahrzehnt Wirklichkeit geworden – und sie sollten im kommenden genutzt werden.

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Moderation:

Dagmar Deckstein
Süddeutsche Zeitung, München

Udo Riedesel
Fernseh-Journalist, Stennweiler

Referentinnen und Referenten:

Dr. Michael Dauderstädt
Abt. Internationaler Dialog der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn

Prof. Dr. Jerzy Hausner
Minister a.D., Krakauer Akademie der Wirtschaftswissenschaften, Krakau

Prof. Ing. Jaroslav Jakš
Hochschule für Ökonomie, Prag

Dr. Raita Karnite
Direktorin, Institut für Wirtschaftswissenschaft
Lettische Akademie der Wissenschaften, Riga

Dr. Wolfgang Quaisser
Osteuropa-Institut, München

Armin Sorg
Abteilungsdirektor Wirtschaftspolitik und Außenbeziehungen der Siemens AG, München

Dr. Ditmar Staffelt, MdB
Wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Berlin

Nicolaus G. van der Pas
Generaldirektor der Generaldirektion „Erweiterung",
Europäische Kommission, Brüssel >

Hans Weber
GEFAA-Systemberatung mbH, Berlin

Tagungsplanung/-organisation:

Hannelore Hausmann und Ilona Reuter
Wirtschafts- und sozialpolitisches Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abt. Wirtschaftspolitik, Bonn

Verfasser der Broschüre:
Dr. Wolfgang Potratz unter Mitarbeit von Siamak Farhur,
Institut Arbeit und Technik, Gelsenkirchen


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Januar 2001

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