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TEILDOKUMENT:


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2. Ausgewählte Konzepte gegen die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland

2.1 Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalts Arbeitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärte im Oktober 1998, es sei gelungen, den hohen Bedarf an Ausbildungsplätzen zu decken und damit allen Jugendlichen eine berufliche Startmöglichkeit zu eröffnen. Auch Bildungsträger, Berufsfachschulen und Hochschulen mit ihren gezielten Aktionen zur Inanspruchnahme von Studienplätzen hätten dazu beigetragen, die angespannte Ausbildungsplatzsituation im Land Sachsen-Anhalt zu bewältigen. Zudem mache die hohe berufliche und regionale Flexibilität der Jugendlichen deutlich, daß der Wert einer Ausbildung und die Schwierigkeiten der Angebotssituation in den Familien verinnerlicht wurde. Die Bereitschaft, für einen Ausbildungsplatz auch den Wohnort zu wechseln, müsse auch im Hinblick auf die nächsten Jahre weiter gestärkt werden.

Nach dem Haushaltsplanentwurf der Landesregierung für 1999 wird es erneut eine finanzielle Förderung der betrieblichen Ausbildung geben, die sich allerdings noch stärker auf die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen für benachteiligte Jugendliche konzentrieren werde.

Neben dieser finanziellen Förderung von Ausbildungsplätzen gibt es außerdem berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugendliche. Die Arbeitsämter bieten berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen an, die auf eine Berufsausbildung oder die Aufnahme einer Arbeit vorbereiten. Dazu gehören „tip-Lehrgänge" (testen, informieren, probieren) mit einer Dauer von höchstens 3 Monaten, Grundausbildungslehrgänge mit einer Dauer von bis zu 12 Monaten, Förderlehrgänge für behinderte Jugendliche (bis zu 36 Monate) und Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen (bis 12 Monate Dauer).

Jugendliche ohne berufliche Erstqualifikation werden aufgefordert, sich in den für sie zuständigen Arbeitsämtern nach diesen Lehrgängen zu erkundigen. Bei einer Teilnahme haben sie Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Diese wird gewährt, wenn den Teilnehmenden nicht genügend Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen.

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Wenn die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit auch drei Monate nach ihrer Beendigung nicht zur Vermittlung in eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle geführt haben, kann der Jugendliche an einer Qualifizierungsmaßnahme des Landes teilnehmen. Diese Maßnahmen sollen ganz überwiegend praktische Fertigkeiten in Betrieben in den folgenden Sektoren vermitteln:

Metall

Nahrung

Elektro

Transport

Bau

kaufmännisches Gewerbe

Holz

Baugewerbe

Druck

Versicherung

Bekleidung

Gastgewerbe

Bildungsträger organisieren diese Maßnahmen im Auftrag des Landes und in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit. Sie werben die Praktikumsbetriebe an, sorgen für sozialpädagogische Betreuung und vermitteln den Jugendlichen berufsspezifische theoretische Kenntnisse. Die Maßnahmen dauern maximal ein Jahr, wobei durchaus der frühere Übergang in ein Ausbildungsverhältnis oder eine Arbeitsstelle angestrebt wird. Die Jugendlichen werden vom Maßnahmeträger im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses eingestellt und erhalten eine monatliche Vergütung in Höhe von 521,- DM brutto.

Die in den Maßnahmen erworbenen praktischen Fertigkeiten werden den Jugendlichen bescheinigt und können auf Antrag bei den Kammern und im Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb teilweise auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes finanziert.

Außerdem gibt das Land Einstellungshilfen für Jugendliche unter 25 Jahren (mit erstem Wohnsitz in Sachsen-Anhalt), die im Anschluß an ihre Berufsausbildung länger als 6 Monate arbeitslos sind oder im Anschluß an ihre Berufsausbildung länger als 3 Monate arbeitslos sind und

- aus außerbetrieblicher oder vollzeitschulischer Ausbildung kommen oder

- Ausländer oder Aussiedler sind oder

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a)seit mindestens 1 Jahr arbeitslos gemeldet sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben oder

b)im Anschluß an eine Projekt- oder Qualifizierungsmaßnahme des Landes eingegliedert werden sollen

c) die über den betrieblichen Bedarf ausgebildet wurden, wobei der eigene betriebliche Bedarf dann erreicht ist, wenn die von dem jeweiligen Ausbildungsjahrgang weiterbeschäftigten Auszubildenden eine Zahl von 7 v.H. der Gesamtbeschäftigten ausmacht. Die Zuwendung kann gewährt werden, wenn ein zusätzlicher, unbefristeter, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz in Sachsen Anhalt geschaffen wird, der tarifvertraglichen Regelungen oder ortsüblichen Bedingungen entspricht.

- Arbeitgebende können die Förderung erhalten für

d) das 2. Beschäftigungsjahr, wenn das entsprechende Beschäftigungsverhältnis im 1. Jahr vom Arbeitsamt gefördert wird,

e) das 1 . Beschäftigungsjahr, wenn hierfür keine Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch genommen werden können.

Der Zuschuß beträgt

a) bei Förderung des 2. Beschäftigungsjahres bei Vollzeitbeschäftigung 8.000 DM und bei Teilzeitbeschäftigung 5.000 DM;

b) bei Förderung des 1. Beschäftigungsjahres 12.000 DM (Vollzeit) und 8.000 DM (Teilzeit).

2.1.1 Halle / Saale

In der Stadt Halle waren im Monat 1998 Mai 4423 Jugendliche unter 25 Jahren (9,94%) von Arbeitslosigkeit betroffen. Im Monat Juli ist die Anzahl auf 5628 gestiegen (12%). Dies steht in engem Zusammenhang mit der Beendigung der Lehrausbildung und der Nichtübernahme der Auszubildenden in eine Festanstellung.

Allerdings verdeutlicht die Statistik des Arbeitsamtes, daß Jugendliche mit einer Berufsausbildung relativ schnell vermittelt werden können, da diese Jugendlichen eine höhere soziale Kompetenz aufweisen. Diese Jugendlichen nehmen aber auch Arbeitsangebote an, die nicht ihrer Qualifikation entsprechen. Dies wirkt sich für Ju

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gendliche ohne Ausbildung besonders negativ auf dem Arbeitsmarkt aus, da sich dadurch die Arbeitsmöglichkeiten für die „Nichtqualifizierten" wesentlich verringern.

Deswegen bietet das Arbeitsamt für arbeitslose Jugendliche ohne Ausbildung - aber auch für sozial benachteiligte Jugendliche mit Abschluß - Maßnahmen mit großen praktischen und Qualifizierungsanteilen sowie mit einer sozialpädagogischen Begleitung an, um eine Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Arbeitsamtsprojekte

Es nehmen ca. 900 Jugendliche an Fort- und Weiterbildungs-, Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen teil. In den vier Jugendwerkstätten der Stadt werden 148 Jugendliche durch ABM auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Die Chancen der Jugendliche auf dem Arbeitsmarkt erhöhen sich immens, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können. Daher werden besonders durch die Abteilung Berufsberatung des Arbeitsamtes Angebote bereitgehalten, um auch Jugendliche mit und ohne Hauptschulabschluß auf eine Ausbildung vorzubereiten. In diesen berufsvorbereitenden Maßnahmen sind ca. 350 Jugendliche integriert.

Desweiteren besteht für sozial benachteiligte Jugendliche die Möglichkeit einer überbetrieblichen Ausbildung, in der Stützlehrer und Sozialpädagogen umfangreiche Hilfe und Unterstützung anbieten. Zur Zeit nehmen ca. 590 Jugendliche diese Ausbildung wahr. Die Maßnahmen laufen vorrangig auf der Grundlage von Förderrichtlinien des Bundes, des Landes oder der Bundesanstalt für Arbeit und somit besteht relativ geringer Handlungsspielraum für die Kommunen.

Ein möglicher Kritikpunkt wird in der Bezahlung von Jugendlichen in den AB-Maßnahmen gesehen. Alle Teilnehmer erhalten das gleiche Entgelt, unabhängig vom Alter und unabhängig davon, ob sie eine Ausbildung haben oder nicht.

Neben den Maßnahmen des Arbeitsamtes bestand und besteht weiterhin ein erheblicher Bedarf, sozial benachteiligte Jugendliche zusätzlich zu fördern. Deswegen hat die Stadt Halle folgende Initiativen gestartet: Durch das Jugendamt wurde ein Projekt entwickelt, welches von der EU befürwortet wurde und von zwei Trägern der freien Jugendhilfe mit 40 Teilnehmern durchgeführt wird. Bei diesem STEP - Projekt (Schul- und Trainingsprogramm im Europa Projekt) handelt es sich um ein niedrigschwelliges Angebot für Jugendliche, die entweder die Schule abgebrochen haben oder seit langer Zeit weder Bildungs- noch Arbeitsmöglichkeiten wahrgenommen haben. Die Vermittlung dieser Jugendlichen erfolgt vorrangig über Streetworker.

Desweiteren hat sich die Stadt an einer Ausschreibung des Landes für das Projekt „Sofortprogramm für arbeitslose Jugendliche" beteiligt. Insgesamt nehmen 80 Jugendliche im Alter von 18-24 Jahren (20 mit Ausbildung; 60 ohne Ausbildung) dieses Angebot einer einjährigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wahr, um danach bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben bzw. eine Leistungsberechtigung beim Arbeitsamt zu erhalten. Diese Jugendlichen arbeiten vielfach in Projekten der Jugendhilfe und Altenpflege und konnten gut in den Arbeitsprozeß einbezogen werden.

Die Zusammenarbeit der Berufsberater, Arbeitsvermittler des Arbeitsamtes sowie die der Sozialarbeiter der öffentlichen und freien Jugendhilfe soll in Zukunft noch effektiviert werden. Die Arbeitsvermittler und Berufsberater kennen die Jugendlichen oftmals nur aus Gesprächen, können aber - besonders bei der Zielgruppe der sozial benachteiligten Jugendlichen - nicht die sozialen Defizite des einzelnen Jugendlichen einschätzen. Hier muß der Sozialarbeiter, der den Jugendlichen kennt, in die Beratung einbezogen werden, um möglichst ein Hilfesystem für den Jugendlichen zu vereinbaren. Ein vernetztes System soll z.B. bereits beim Sachbearbeiter im Sozialamt einsetzen und sich neben dem Streetworkbereich vor allem über die Sozialpädagogen in den Jugendtreffs, aber auch Lehrerinnen und Lehrer fortsetzen.

Deswegen ist es ein Vorhaben, zusammen mit den in der Stadt tätigen Trägern der Jugendhilfe, den sozialen Diensten der Stadt, Jugendhilfeeinrichtungen, dem Schulamt, Freien Trägern offener Jugendarbeit, Beratungsstellen, dem Arbeitsamt und der IHK das Modellprojekt „Integration durch Bildung und Arbeit" zu entwickeln. Demnach soll mit jedem einzelnen Jugendlichen, der nicht in der Lage ist, sich selbständig eine berufliche Lebensperspektive aufzubauen, gemeinsam ein individueller Hilfe- und Förderplan erarbeitet werden. Entsprechend seinen Voraussetzungen und

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seiner Möglichkeiten soll er eine Zusatzqualifizierung erhalten, an berufsvorbereitenden Maßnahmen mit einer anschließenden Ausbildung teilnehmen oder in einem Arbeitsprojekt beschäftigt werden, um für weitere Angebote motiviert zu werden. In diesem flexiblen System soll der Jugendlichen arbeiten, um auf den Arbeitsmarkt vorbereitet zu werden.

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2.2 Brandenburg

In Brandenburg wird jeder zusätzliche neu eingerichtete Ausbildungsplatz gefördert. Zusätzlich sind solche Ausbildungsplätze, die die Anzahl der Ausbildungsplätze in einem Betrieb auf einen Wert oberhalb des Durchschnitts der Anzahl der Ausbildungsplätze der letzten drei Jahre bringen. So wird generell der Zuwachs an Ausbildungsplätzen gefördert und - nicht wie bei der ursprünglichen Ortleb-Prämie - eine hohe Ausbildungsquote prämiert, was allemal dort, wo sich Ausbildung betriebswirtschaftlich lohnt, z.B. in kleinen Dienstleistungsbetrieben, problematisch gewesen ist. Die Höhe der Fördersumme beträgt derzeit 3.000 DM bzw. 4.000 DM (für Mädchen in frauenuntypischen Berufen). Ein zweiter Förderschwerpunkt bezieht sich auf Lehrlinge aus Konkursbetrieben, die - infolge der steigenden Anzahl betrieblicher Insolvenzen - den Ausbildungsmarkt zunehmend belasten.

Ein weiteres Handlungsfeld für die Landesregierung waren die Berufsschulen und beruflichen Vollzeitschulen, wobei hier bundespolitische Diskussionen aufgegriffen und in konkrete pragmatische Handlungskonzepte umgesetzt worden sind oder werden sollen. Im Rahmen der Organisation des Berufsschulunterrichts finden insbesondere zur Festlegung des Blockunterrichts regelmäßig enge Abstimmungen zwischen den Oberstufenzentren, den Trägern der überbetrieblichen Ausbildung und den Ausbildungsbetrieben statt. Diese erfolgen regional und konkret auf Klassen und Ausbildungsberufe bezogen. Die Diskussion um die „Optimierung der Ausbildungszeit" wurde in den drei Kammerbezirken des Landes mit den Vertretern der Kammern und Oberstufenzentren unter Leitung des Bildungsministeriums geführt. Im Ergebnis dieser Diskussion wurde festgestellt, daß landesweite Regelungen kontraproduktiv sind, da regionale Besonderheiten und Bedürfnisse der Betriebe besser

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vor Ort berücksichtigt werden können und entsprechende Regelungen mit den Oberstufenzentren vereinbart werden können. Die Weiterentwicklung von Zusatzangeboten wird dadurch unterstützt, daß die Stundentafeln für die Berufsschulen so gestaltet werden, daß die Oberstufenzentren über ein großes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung des Unterrichts verfügen.

Zusammengefaßt bestehen derzeit vier Förderansätze im Land Brandenburg, wobei diese in abgestufter Form aufeinander abgestimmt sind:

Die erste Stufe zielt auf eine Erweiterung der Zahl von betrieblichen Erstausbildungsplätzen durch die Gewährung von Prämien für alle Betriebe, die die Zahl ihrer Ausbildungsplätze über das bisherige Niveau erhöhen. In der zweiten Stufe soll die Zahl derjenigen Betriebe, die ausbildungsgeeignet sind, durch eine Förderung von Ausbildungsverbünden erhöht werden. Mit der dritten Stufe werden betriebsnahe Plätze finanziert, die von den Ausbildungsvereinen der Kammern in ausbildungsstarken Betrieben angeboten werden, die schon über ihren eigenen Bedarf hinaus ausbilden. In der vierten Stufe finanziert das Land Ausbildungsplätze im „kooperativen Modell" mit in der Regel alternierenden Lernarten (schulisch und fachpraktisch), in dem die Lernenden zwar einen Schülerstatus haben, aber zu einem Abschluß in einem anerkannten Ausbildungsberuf geführt werden.

Die brandenburgische Arbeitsministerin Regine Hildebrandt vertritt die Position, daß die Diskussion um eine Lückenschließung des Ausbildungsangebots insbesondere in Ostdeutschland die zunehmende inhaltliche Krise des dualen Ausbildungsystems verdecke. Das aus der Tradition des Handwerks entstandene, in eine Vielzahl von abgegrenzten Berufen aufgesplitterte Berufsprinzip sei den sich verändernden Strukturen und Qualifikationsanforderungen an eine zukunftsfähige Ökonomie nur bedingt gewachsen, es hinke in seinen (komplizierten) Modernisierungsprozessen den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen - insbesondere im Bereich von Industrie, Handel und Dienstleistungen - inzwischen stark hinterher und stoße auf erhebliche Entwicklungs- und Wachstumsbarrieren. Es erscheine insbesondere fraglich, ob die Qualfikationsanforderungen in den neuen Wachstumsbranchen sich im bisherigen dualen Ausbildungssystem vermitteln ließen.

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Prognosen ließen befürchten, daß der Lernort „Betrieb" ein bildungspolitisch knappes Gut werden wird. Es stelle sich daher zunehmend die Frage, ob die immer knapper werdende Ressource „betriebliche Lernfelder" ausschließlich mit dem Arbeitnehmerstatus eines Auszubildenden verbunden sein muß oder ob sie nicht im Wechsel von schulischer bzw. universitärer Ausbildung und betrieblichen Ausbildungszeiten allen Auszubildenden unabhängig von ihrem Status zukommen sollte.

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2.3 Mecklenburg-Vorpommern

Der Mangel an Lehrstellen in vielen Bereichen der Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes ist ein zentrales politisches Thema in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb hat die Landesregierung unter Federführung des Wirtschaftsministers eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel eingesetzt, die Handlungsspielräume des Landes zur Beseitigung von Ausbildungshemmnissen und zur Schaffung eines ausbildungsfreundlichen Klimas zu untersuchen. Darin arbeiten Vertreter der Wirtschaft, Gewerkschaften, kommunalen Landesverbänden, Arbeitsverwaltung und Ministerien zusammen.

Die am „Ausbildungspakt 2000" Beteiligten haben sich auf eine langfristig angelegte Lehrstelleninitiative in Mecklenburg-Vorpommern verständigt, um mehr betriebliche Lehrstellen in Unternehmen, Praxen und Verwaltungen jetzt und in den nächsten Jahren zu schaffen und konkrete Maßnahmen vereinbart.

Für das „Landesprogramm zur Schaffung von zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen" stellte die Landesregierung der ausbildenden Wirtschaft in den Jahren 1997 und 1998 für das Programm 74 Mio. DM bereit.

Berufsschulunterricht

Die Landesregierung hat durch eine Reihe von Maßnahmen die Organisation des Berufsschulunterrichts betriebsnaher ausgestaltet. Allgemeines Ziel ist die weitere Flexibilisierung der durchschnittlich jährlich 480 Stunden Berufsschulunterricht, um

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mehr Zeit für die betriebliche Ausbildung zu gewinnen. Die Möglichkeiten des Blockunterrichts, der flexiblen Ferienzeiten und die Organisation des Berufsschulunterrichtes sollen örtlich und branchenspezifisch zwischen der Berufsschule und den Betrieben noch besser abgestimmt werden. Bewährte Zeitmodelle sollen optimiert, veröffentlicht und neue erprobt werden. Die Landesregierung ist der Auffassung, daß enge Regularien, die auf die grundsätzliche Abschaffung des zweiten Berufsschultages zu Lasten von täglich neun Stunden Unterricht gerichtet sind, für Mecklenburg-Vorpommern nicht in Betracht kommen.

Durch Gründe, die nicht bei den Berufsschulen, sondern in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zu suchen sind, kam es 1997 zu einem Einbruch bei den betrieblichen Lehrstellen im Bauwesen. So wurden Ende Juni in Mecklenburg-Vorpommern über 1.000 betriebliche Ausbildungsstellen weniger als im Vorjahr bei der Arbeitsverwaltung gemeldet. Von Seiten der Wirtschaft wurde signalisiert, daß man eine „Straffung" - nicht Verkürzung - des Berufsschulunterrichtes als positives Signal für eine Steigerung der Ausbildungsbereitschaft ansehen würde.

Vor diesem Hintergrund wurde mit den Bauverbänden des Landes und dem ABC-Bau vereinbart, den vorliegenden Beschulungsplan unter dem Gesichtspunkt zu ändern, daß mehr Zeit für die betriebliche Ausbildung verbleibt. Zur Grundlage gehört, daß in den Bauberufen, beginnend mit dem ersten Lehrjahr, der wöchentliche Blockunterricht so zu planen ist, daß 39 Stunden erteilt werden. Dadurch werden im ersten Lehrjahr die drei Wochen vom 22.06.98 bis zum 10.07.98 frei für die betriebliche Ausbildung. Sollte wegen Lehrermangel der volle Unterrichtsumfang nicht erteilt werden können, sind trotzdem 39 Stunden pro Woche als erteilt worden anzunehmen. Dem zuständigen ABC-Bau sind die zusätzlichen „freien Wochen" rechtzeitig zu melden, damit durch diesen die Koordinierung mit den Betrieben erfolgen kann. Angestrebt wird, dieses Modell auch auf das zweite Lehrjahr zu übertragen. Bei zehn Wochen mit je 40 Unterrichtsstunden im zweiten und neun Wochen mit je 40 Unterrichtsstunden im dritten Lehrjahr kann eine weitere Woche für die betriebliche Ausbildung zur Verfügung gestellt worden. Bei der überbetrieblichen Ausbildung wird es zu Kürzungen kommen.

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Im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit und Qualifizierung für Mecklenburg-Vorpommern" (AQMV) werden Maßnahmen zur Orientierung und Qualifizierung von benachteiligten Jugendlichen durchgeführt. Ziel dieser Maßnahmen ist es in erster Linie, benachteiligte arbeitslose Jugendliche zu befähigen, eine Berufsausbildung zu beginnen oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Gefördert werden auf diesem Wege insbesondere das Nachholen von Sonder-, Haupt- oder Realschulabschlüssen als wichtigste Voraussetzung zur Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung. Häufig werden diese Maßnahmen auch mit Betriebspraktika verbunden, um den Jugendlichen den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern.

Da sozial benachteiligte Jugendliche häufig auch an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit teilnehmen, wurde in vielen Fällen diese Beschäftigung durch Qualifizierungsmodule ergänzt, die zum Ziel hatten, Schul- bzw. Berufsabschlüsse nachzuholen. Diese Maßnahmen werden durch Landes- und Mittel des Europäischen Sozialfonds finanziert. Zuwendungsempfänger für derartige Maßnahmen können in Mecklenburg-Vorpommern sowohl staatlich anerkannte Bildungsträger als auch Träger der Freien Jugendhilfe sein. Im Jahre 1997 wurden 20 Projekte mit 907 Teilnehmern (776 männliche und 131 weibliche) und mit einem Fördervolumen von insgesamt 14,8 Mio. DM gefördert. Im laufenden Jahr wurden bis Anfang Dezember 44 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 19,4 Mio. DM gefördert, Insgesamt nahmen 1.284 junge Erwachsene an diesen Maßnahmen teil (404 weibliche und 880 männliche).

Neben den Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen vor allem die regionalen Programme zur Einstellungsförderung den Berufseinstieg der Jugendlichen. Im Jahre 1998 wurden diese Maßnahmen stärker auf die Förderung der Einstellung von jugendlichen Arbeitslosen bis 25 Jahren ausgerichtet, indem durch Schaffung von zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen in den Unternehmen der jeweiligen Region geschaffen wurden. Dazu wurden die Lohnkostenzuschüsse in laufenden Programmen erhöht und in bisher nicht beteiligten Regionen neue Programme eingerichtet. Damit sind die regionalen Programme zur Einstellungsförderung landesweit wirksam. Bis zu 1.500,- DM/Monat für maximal 12 Monate kann ein Lohnkostenzuschuß gewährt werden.

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Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Förderfähig sind überwiegend jugendliche Arbeitslose im Alter bis 25 Jahre (auch als Sozialhilfeempfänger).
  • Es muß eine dreimonatige Arbeitslosigkeit vor Einstellung vorliegen (diese Bedingung entfällt jedoch bei Einstellung im Anschluß an eine außerbetriebliche Ausbildung).
  • Es darf drei Monate vor der Einstellung keine betriebsbedingten Entlassungen im antragstellenden Unternehmen gegeben haben.
  • Eine zusätzliches unbefristetes und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (auch Teilzeit) wird begründet.
  • Es besteht eine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung von mindestens 12 Monaten.

Den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten werden zur Durchführung der regionalen Programme auf Antrag entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt, die in Verantwortung der Wirtschaftsförderer vor Ort auf der Grundlage abgestimmter Fördergrundsätze an einstellungsbereite Unternehmen weitergereicht werden. In den Jahren 1997/98 sind die regionalen Programme mit einem Mittelvolumen von rd. 27 Mio. DM ausgestattet. Davon profitierten insgesamt ca. 2500 Personen. Hiervon waren etwa 1200 Jugendliche unter 25 Jahren.

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2.4 Thüringen

In Thüringen waren zum Jahresende 1998 über 4000 Jugendliche unter 20 Jahren arbeitslos gemeldet, davon ca. 8% ohne und ca. die Hälfte mit Hauptschulabschluß. Für diesen Personenkreis soll 1999 ein neues Programm initiiert werden, das über einen Beschäftigungsanteil mit laufender intensiver Betreuung durch Bildungsträger zur Berufsausbildung hinführen soll. Gemäß der Thüringer Kooperationsempfehlung soll die Maßnahme in enger Zusammenarbeit Jugendamt - Sozialamt - Arbeitsamt durchgeführt werden. Wie das Projekt und die Finanzierung im Detail aussehen wer

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den, ist noch in der Diskussion und bedarf der Abstimmung, um Überschneidungen mit dem Sonderprogramm des Bundes zu vermeiden.

Ein anderes gravierendes Problem der Jugendarbeitslosigkeit betrifft die „Zweite Schwelle". Nach dem Länderbericht Thüringen des IAB-Betriebspanels wird nur etwa jeder zweite Ausbildungsabsolvent von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen wird. 17.500 junge Thüringer waren im Juni 1998 arbeitslos gemeldet (August 1998: 24.500), obwohl 70% von ihnen über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Um das Problem der „Zweiten Schwelle" zu reduzieren, wurde ein Programm zur Eingliederung Jugendlicher über das Landesprojekt ‘JANA - Jugend in Arbeit nach Ausbildung’ - entwickelt. So konnten 1997 immerhin 860 zuvor arbeitslosen Jugendliche die „zweite Schwelle" überwinden. [Fn.2: Vgl. Bilanz der bisherigen und neuen Möglichkeiten der Thüringer Arbeitsmarktpolitik", in: AKTEUR- Zeitschrift des Thüringer Sozialministeriums und des Europäischen Sozialfonds, Nr.11, 1998, S. 8]

Im Auftrag des Thüringer Sozialministeriums vereinbarte die BBJ Servis GmbH mit 38 Maßnahmeträgern, jeweils 20 Jugendliche in ein Projekt aufzunehmen, das mit einer einmonatigen Orientierung und der gemeinsamen Suche geeigneter, dem Ausbildungsniveau entsprechender Arbeitsplätze begann und in Arbeitsverhältnisse von mindestens einem Jahr Dauer mündete. In dieser Beschäftigungszeit findet eine arbeitsplatzbezogene Qualifizierung statt. „Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhielten im ersten Monat je 1.050 DM Unterhaltsgeld aus Landesmitteln und beziehen während der Beschäftigung ein tarifliches oder ortsübliches Entgelt. ...Die Arbeitgeber erhalten für die Beschäftigung motivierter junger Mitarbeiter bis zu 1.800 DM monatlich als Lohnkostenzuschuß vom Land bzw. aus dem Europäischen Sozialfonds." [Fn.3: Gerd Fuchs: JANA, in: AKTEUR- Zeitschrift des Thüringer Sozialministeriums und des Europäischen Sozialfonds, Nr.8, 1997, S. 15]

Das Landesprogramm „JET = Job-Einstieg in Thüringen" richtet sich an langzeitarbeitslose Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren, die in kleinen Betrieben der Region und mit Teilabschlüssen für das Arbeitsleben qualifiziert werden sollen. Außerdem gibt es ein Sonderprogramm, das sich an langzeitarbeitslose, alleinerziehende junge Frauen richtet. Bewerber suchen sich dabei ihren Arbeitsplatz selber aus, un-

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terstützt durch den Projektträger. Arbeitgebern kann im ersten Halbjahr ein Lohnkostenzuschuß bis zu 90 Prozent gewährt werden; er wird für jedes halbe Jahr etwas geringer und sinkt zum Schluß auf etwa 30 Prozent. „Das und die arbeitsplatzbezogene Qualifizierung und Beratung sind auch eine Art Wirtschaftsförderung gerade in Regionen, wo kleine Firmen vor der Frage stehen, wie soll es weitergehen. Die Vorhaben werden vom Freistaat und vom ESF gefördert..." [Fn.4: „JET und FIT = Job-Einstieg für Jugendliche und Frauen in Thüringen", AKTEUR- Zeitschrift des Thüringer Sozialministeriums und des Europäischen Sozialfonds, Nr.6, 1997, S. 8] Der Ausbildungsplan für JET trägt den Erfordernissen der Unternehmen Rechnung. Der Schwerpunkt der Qualifizierung ist tätigkeitsbezogen im Unternehmen, ist aber auch abhängig vom qualitativen Stand der Teilnehmer. „Zur Verbesserung der Mobilität der Teilnehmer in den Projekten werden an den verschiedenen ‘Standorten’ überregionale Qualifizierungsmaßnahmen sowie der Erfahrungsaustausch durch die drei Träger organisiert und koordiniert." [Fn.5: a.a.O., S. 9]

Das Landesprogramm „JOB -Jugendliche ohne Betriebspraxis in Arbeit" zielt auf arbeitslose Jugendliche an der „Zweiten Schwelle", die keine betriebliche Ausbildung haben und mindestens sechs Monate arbeitslos sind. Sie sollen dauerhaft in ein Beschäftigungsverhältnis integriert werden. „JOB" ist auch offen für die Absolventen außerbetrieblicher Ausbildung, für Jugendliche, die keine Leistungen des Arbeitsamtes erhalten, und für jugendliche Sozialhilfeempfänger. Am 1.12. 1998 nahmen 1933 Jugendliche an dem neuen Programm teil, davon konnten bereits 1580 Teilnehmer in Arbeit vermittelt werden.

Die neue Maßnahme verläuft in drei Phasen:

  1. In der Eingangsphase, die zwei Monate dauert, werden die Teilnehmer beraten, weitergebildet und über Berufspraktika mit ihren künftigen Arbeitgebern bekanntgemacht. In dieser Zeit erhalten die Jugendlichen monatlich 1.000 DM. Diese Kosten trägt das Land.

  2. Die zweite Phase beginnt mit dem Abschluß eines Arbeitsvertrages zu tariflichen oder ortsüblichen Bedingungen für mindestens ein Jahr. Während des Arbeitsverhältnisses gewährleisten die Träger der Maßnahme eine kontinuierliche Betreu-

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    ung der Teilnehmer und die arbeitsplatzbezogene Qualifizierung, um die Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren. Die Kosten der Phase II - Zuschuß an die Arbeitgeber in Höhe von 1.800 DM - leistet ebenfalls das Land bzw. das jeweilige Arbeitsamt. Auch die Gelder für Begleitung, Qualifizierung und Koordinierung werden aus Landesmitteln gewährt.

  1. Nach Beendigung der Phase II können die Arbeitgeber für ein weiteres Jahr Fördermittel vom Land oder vom Arbeitsamt erhalten, wenn sie mit den Jugendlichen einen unbefristeten Dauerarbeitsvertrag abschließen." [Fn.6: „Bilanz der bisherigen und neuen Möglichkeiten der Thüringer Arbeitsmarktpolitik", in: AKTEUR- Zeitschrift des Thüringer Sozialministeriums und des Europäischen Sozialfonds, Nr.11, 1998, S. 8]

Das Sozialministerium hofft, daß die Arbeitsämter den Vorschlag aufgreifen und in Phase III nach der Landesförderung eine vergleichbare Zuwendung als Integrationshilfe aus der freien Förderung des § 10 SGB III gewähren. Langzeitarbeitslosigkeit unter Jugendlichen dürfe sich nicht entwickeln.

Das Programm ließ den Trägern sowie Arbeits- und Sozialämtern einige Monate Zeit zur Teilnehmergewinnung und Aquirierung von Arbeitsplätzen. Die Sensibilisierung der Arbeitspartner, insbesondere der Wirtschaft, wurde mit einer Arbeitsmarktkonferenz und entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit initiiert. Geeignete Träger für die Projektumsetzung wurden in Abstimmung mit den Arbeits- und Sozialämtern gesucht.

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2.5 Berlin

In Berlin gibt es verschiedene Beschäftigungsmaßnahmen für arbeitslose Jugendliche, die in eine Vernetzung der verschiedenen Akteure in den Stadt-Bezirken eingebunden werden. Die Berliner Erfahrungen mit dem „Lohnkostenzuschußprogramm für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen" und dem Modellvorhaben „Stelle statt Stütze" zeigen nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen, daß die Integration von Sozialhilfeempfängern/innen direkt in Wirtschaftsunternehmen gelingen kann, aber immer nur in vergleichsweise geringem quantitativen Umfang.

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Dies sei plausibel aus der sehr schwierigen Arbeitsmarktlage zu erklären und mache es notwendig, zweigleisig vorzugehen: Neben der Integration in reguläre Wirtschaftsunternehmen müßten alle weiteren Möglichkeiten genutzt werden, Beschäftigungsverhältnisse, z.B. auch bei Beschäftigungsträgern und Arbeitsförderbetrieben, zu schaffen. Nur durch dieses zweigleisige Verfahren könnten wesentlich mehr junge Menschen eine entsprechende Integrationschance über ein Arbeitsverhältnis erhalten, das sie unabhängig von der Sozialhilfe macht und einen eigenen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III erwerben läßt.

Das Programm „Integration durch Arbeit - IdA" setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  1. Bereitstellung zusätzlicher Beratungskompetenz, um junge Menschen über zwei Jahre lang bei ihrer beruflichen Eingliederung zu unterstützen (Integrationsberatung);

  2. Vereinheitlichung und Erhöhung der Attraktivität von Programmen zur Förderung der Beschäftigung von Sozialhilfeempfänger/innen in Unternehmen der Berliner Wirtschaft;

  3. Integration in Beschäftigungsverhältnisse u.a. zur Verbesserung der bezirklichen Infrastruktur;

  4. Programm zur Beschäftigung und Qualifizierung von sozialhilfeabhängigen Schulabgängern/innen, die keinen Ausbildungsplatz finden können;

Integrationsberatung

Die bezirklichen Arbeitsgruppen „Hilfe zur Arbeit" erhalten zeitlich befristet für zwei Jahre personelle Unterstützung zum Aufbau einer Integrationsberatung. Die Bezirksämter können seit September 1997 folgende neue Teile des Programms „Hilfe zur Arbeit" umsetzen: Lohnkostenzuschußprogramm nach § 18 Abs. 4 BSHG, Auswahl geeigneter Sozialhilfeempfänger/innen für die berlinweit zu praktizierende „Qualifizierte Arbeitsvermittlung" und Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern.

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Die Jugendlichen, die nicht mit Hilfe eines Lohnkostenzuschusses in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes integriert werden können, sollen über zwei Jahre durch eine Beratungsperson begleitet werden, die gemeinsam mit ihnen einen beruflichen Entwicklungsplan aufstellt und während der Qualifizierung, der Beschäftigung, der Praktika, der betrieblichen Eingliederung etc. als Ansprechpartner/in für Fragen und Probleme zur Verfügung steht. Die Berater rekrutieren sich aus anerkannten Trägern der beruflichen Bildung, Weiterbildung und Beschäftigungsförderung, aus den Servicegesellschaften und gemeinnützigen und privaten Arbeitsvermittlungen, den Kammern und den Personalabteilungen der Betriebe.

Gemeinsamer Ausgangspunkt dieser neuen Aktivitäten ist die Integrationsberatung, die zusätzlich zur sozialpädagogischen Beratung, Betreuung und Begleitung durch die Sozialen Dienste der Bezirksämter und in den Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen nach § 19 BSHG eingerichtet wird, und mit diesen zusammenwirken soll.

Für die Berater wird für jeden zu beratenden Jugendlichen eine Aufwandspauschale in Höhe von 2.000,- DM veranschlagt. Zu den Arbeitsschritten gehört die

  • persönliche Kontaktaufnahme und ausführliche Erstberatung,

  • die Erstellung eines persönlichen Entwicklungsplans,

  • die Umsetzung der im Entwicklungsplan vereinbarten Schritte

  • die Begleitung während der Beschäftigung

  • und die Qualifizierung und nachgehende Beratung und Klärung des Verbleibs sechs Monate nach Beendigung der Maßnahmen. Ein Berater soll maximal 60 Jugendliche beraten. Die Beratung muß sich an den entsprechenden Zielgruppen orientieren und ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. Der Zeitraum, der für die Beratung angesetzt wird, umfaßt insgesamt 2 Jahre.

Die Kosten für die Integrationshelfer werden aus Senatsmitteln und über den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Die Integrationsberatungen müssen intensiv mit den Stellen „Hilfe zur Arbeit" der Bezirksämter und den Arbeitsämtern zusammenarbeiten. Die Betriebe, die Sozialhilfeempfängern/innen beschäftigen, erhalten einen jährlichen Lohnkostenzuschuß in Höhe von bis zu 30.000 DM. Darüber hinaus

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kann das Bezirksamt in Abstimmung mit den Arbeitgebern im Einzelfall einer Teilnahme an einem EU-geförderten Qualifizierungsangebot zustimmen.

Die jugendlichen Sozialhilfeempfänger/innen sollten im Rahmen des Lohnkostenzuschuß-Programms vorrangig im Dienstleistungssektor und bei kleinen und mittleren Betrieben beschäftigt werden. In Berlin werden in den nächsten Jahren in den nächsten Jahren verstärkt geeignete Arbeitskräfte gebraucht, die qualifiziert und kundenorientiert arbeiten, z.B. in der Gebäude- und Straßenreinigung, der Abfallwirtschaft und im Facility-Management. Bisher nehmen diese Arbeitsplätze bei der Berufswahl von Jugendlichen wegen ihrer vermeintlich mangelnden Attraktivität aber nur eine nachgeordnete Bedeutung ein. In einer einjährigen Beschäftigung sollen Jugendliche fachlich kompetent die verschiedenen Arbeitsbereiche kennenlernen und sich berufliche Fertigkeiten und das erforderliche Fachwissen aneignen, um so eine Basis für einen dauerhaften Einstieg in die Branche zu finden.

Qualifizierungsprogramme für junge Sozialhilfeempfänger/innen

Unter den jungen Sozialhilfeempfängern/innen sind viele, die vor dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit als un- oder angelernte Beschäftigte tätig waren und die dem Verdrängungswettbewerb auf dem Arbeitsmarkt zum Opfer gefallen sind. Diese Jugendlichen sind nicht an dem Nachholen einer beruflichen Ausbildung interessiert, sondern an der Integration in den Arbeitsmarkt. Dem stehen aber - abgesehen von dem generellen Mangel an Arbeitsplätzen - auch individuelle Vermittlungshemmnisse entgegen. Für diese Jugendlichen sind spezielle Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich, die ihre Chancen auf berufliche Wiedereingliederung erhöhen.

Die Qualifizierungsmaßnahmen für diese Jugendlichen sind für die Dauer von 6 Monaten einzurichten, weil sich erfahrungsgemäß erst nach diesem Zeitraum Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ergeben. Diese Maßnahmen sollten Qualifizierungsbausteine wie beispielsweise die Vermittlung von „Schlüsselqualifikationen" und Konfliktbewältigungsstrategien, Berufsorientierung, berufsspezifische Qualifizierungen, Bewerbungstraining und die Durchführung von Betriebspraktika bei zukünftigen Arbeitgebern umfassen und auf die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes ausgerichtet sein. Während der Qualifizierungsmaßnahme wird den Teil

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nehmern/innen die Sozialhilfe weiter bezahlt, unabhängig von der Dauer und der Stundenzahl der Maßnahme. Die Bezirksämter sind aufgefordert, ihren Ermessensspielraum bei der Gewährung von Sozialhilfe in diesem Sinne ausüben.

Integration in Beschäftigungsverhältnisse zur Verbesserung der bezirklichen Infrastruktur

Auch denjenigen, die schon zu Opfer des Verdrängungswettbewerbs um Arbeitsplätze geworden sind, sollen Integrationschancen ins Erwerbsleben geboten werden, damit sie den Anschluß an die Arbeitswelt nicht verlieren. Die jungen Menschen sollen mit ihrer Arbeitskraft in Feldern eingesetzt werden, die unter gemeinnützigen Gesichtspunkten dringend im Bezirk bearbeitet werden müssen, sei es im Bereich der sozialen, der ökologischen oder der kulturellen Infrastruktur.

Hierbei ist insbesondere der Bedarf auf folgenden Feldern zu berücksichtigen:

  • Verbesserung der sozialen und urbanen Infrastruktur sowie Wohnumfeld
    verbesserung
  • Unterstützung alter und mobilitätseingeschränkter Menschen
  • Mitarbeit in kommunalen Kultur- und Medieninitiativen und im öffentlichen Bibliothekswesen
  • Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum
  • Verbesserung der Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
  • Verschönerung bezirkseigener Flächen und Gebäude
  • Unterstützung der Schulen im Rahmen ihres Bildungsauftrags

Entscheidend ist, daß die Maßnahmen konkret auf die besonders belasteten Gebiete zugeschnitten sind, damit sie den Menschen zugute kommen, die in diesen Gebieten wohnen und leben.

[Seite der Druckausgabe: 44]

Qualifizierung und Arbeit für sozialhilfeabhängige Schulabgänger/innen in
privaten Betrieben

Durch Abschluß eines sozialversicherungspflichtigen Praktikantenvertrages mit einem Betrieb der Privatwirtschaft soll den Jugendlichen die Möglichkeit der Beschäftigung als auch der Qualifizierung geboten werden. Die Jugendlichen erhalten dadurch einen ersten Einblick in das Berufsleben. Durch zusätzliche vorberufliche und berufliche Qualifizierung soll den Jugendlichen:

  • die Chance für das Nachholen eines qualifizierten Schulabschlusses geboten werden,
  • die Chance für die Vermittlung eines Ausbildungsplatzes erhöht und/oder
  • die Chance für den Übergang in eine Beschäftigung verbessert werden.

Das Angebot richtet sich vor allem an lernschwache, sozialhilfeabhängige Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren, die die allgemeinbildende Schule eventuell ohne oder mit unterdurchschnittlichem Abschluß verlassen haben, auf Grund unterschiedlicher - beispielsweise persönlicher, sozialer und kommunikativer Defizite und Problemlagen - noch nicht ausbildungsreif sind und deshalb in der Regel keinen Ausbildungsplatz finden.

In der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit werden den Jugendlichen mindestens in einem Betrieb der Privatwirtschaft Grundkenntnisse Grundfertigkeiten in Hinblick auf die spätere Berufsausbildung oder Beschäftigung vermittelt. Die andere Zeit steht für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Qualifizierung bei einem Bildungsträger zur Verfügung, für das die Teilnehmer/innen vom Praktikumsbetrieb freigestellt werden.

Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote seitens der privatwirtschaftlichen Unternehmen und Betriebe sollen den handwerklichen, gewerblichen, technischen und auch den Dienstleistungsbereich umfassen und können daher in allen Branchen angesiedelt sein und den Praktikanten einen berufsfeldorientierten Überblick verschaffen. Die Integration in den ersten Arbeitsmarkt ist oberstes Ziel.

[Seite der Druckausgabe: 45]

Die Teilnehmer/innen erhalten eine monatliche Vergütung in Höhe von 500,- DM netto (ca. 650,- DM brutto). Die Höhe ist so bemessen, daß auch ein finanzieller Anreiz zum Übergang in ein reguläres Berufsausbildungsverhältnis geboten besteht.

Die Finanzierung der Praktikumsvergütungen einschließlich der Sozialabgaben in Höhe von ca. 9.200 DM pro Teilnehmer/in und Jahr wird aus eingesparten Mitteln der Sozialhilfe sichergestellt. Die Kosten der Qualifizierung sowie die benötigten Regiekosten werden aus ESF-Mitteln kofinanziert. Bis zu 200 zusätzliche Plätze können im Rahmen des Haushalts 1998 bzw. des Haushaltsplanentwurfs 1999 vom Senat finanziert werden.

ABM-Programm für arbeitslose Jugendliche

Mit einem zusätzlichen ABM-Programm für Jugendliche sollen bis zu 1.000 junge Menschen beschäftigt und qualifiziert werden, die bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und zusätzlich Sozialhilfe erhalten. Die Jugendlichen sollen insbesondere in Kindertagesstätten, sozialen Einrichtungen, in der Verwaltung und in öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten eingesetzt werden. Die Arbeitsämter sind bereit, die ABM-Stellen im Rahmen des gegebenen ABM-Kontingents zielgerecht in dem erforderlichen Umfang bereitzustellen.

Bezirkliche Beschäftigungs-Netzwerke

Die bezirklichen Akteure in innerstädtischen Bezirken benötigen professionelle arbeitsmarktliche Unterstützung, die direkt an den Strukturen und Problemen vor Ort ansetzt. Ortskundige bezirkliche Beschäftigungsagenturen sollen als Dienstleister für das Bezirksamt tätig werden. Ihre Schwerpunkte liegen in der direkten Dienstleistung für Fragen der beruflichen Integration, der Erschließung von Beschäftigungspotentialen sowie der Vernetzung der Akteure wie Jobbörsen, Arbeitsvermittler, Betriebe, Sozialeinrichtungen, Bildungs- und Beschäftigungsträger.

Verfahren in Modellbezirken

Bezirkliche Beschäftigungs-Netzwerke sollen die Arbeitsgruppen „Hilfe zur Arbeit" regelmäßig informieren über:

[Seite der Druckausgabe: 46]

  • private Arbeitgeber, die bereit sind, Sozialhilfeempfänger/innen zu beschäftigen
  • bezirksbezogene Infrastrukturprojekte bei Beschäftigungsträgern und Arbeitsförderbetrieben in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse
  • sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse
  • berufliche Weiterbildungen, Integrationsmaßnahmen.

Darüber hinaus soll eine Arbeitsvermittlung von Sozialhilfeempfängern/innen erfolgen. Ziel dieses Modells ist es, denjenigen, die wegen ihrer Arbeitslosigkeit einen Antrag auf Sozialhilfe stellen müssen, sofort Wege aufzuzeigen, die es ihnen ermöglichen, eine neue Beschäftigung zu finden.

Im Rahmen dieses Modellverfahrens wird die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales die Möglichkeit prüfen, ob und ggf. in welchem Rahmen neue Wege beschritten werden können, Sozialhilfe zu beantragen.

2.5.1 Beschäftigungspakt Berlin-Neukölln

Der „Beschäftigungspakt Berlin - Neukölln" geht auf eine Initiative der Europäischen Union und lokale Partner zurück. Er versteht sich als ein lokales Bündnis für Standortsicherung und Beschäftigung und zeichnet sich durch sechs Aktionen aus.

Aktion 1: Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und der Beschäftigung von Sozialhilfeempfangenden und Arbeitslosen in Berlin-Neukölln

Die Aktion mit einer Laufzeit vom 1.04.1998 bis zum 31.03.2000

zielt auf:

  • die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit insbesondere von jugendlichen Sozialhilfeempfängern, ausländischen Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen (kalkulierte Anzahl: 75 100 Jugendliche und Langzeitarbeitslose),
  • ihre praktische Heranführung an die Arbeitswelt und
  • Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen im Bereich der Betriebe, die von Wohnungsbaugesellschaften beauftragt werden.

[Seite der Druckausgabe: 47]

Partner sind:

  • die Stadt und die Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH,
  • die Ideal Baugenossenschaft, ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen eG,
  • kleine und mittlere Unternehmen im Umfeld dieser Gesellschaften,
  • das Arbeitsamt Berlin Süd,
  • das Bezirksamt Neukölln, insbes. Abt. Gesundheit und Soziales,
  • die Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen und
  • die gsub Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH.

Finanzierung:

  • Projektmittel ESF-Fondsverwaltung der Senatsverwaltung für Arbeit
  • Lohnkostenzuschüsse über das Arbeitsamt Berlin Süd
  • Lohnkostenzuschüsse über das Sozialamt (§ 18 [4] BSHG)
  • Eigenmittel der Wohnungsbaugesellschaften und der Betriebe

Das Projekt-Management liegt bei der Beschäftigungs- und Qualifizierungsinitiative in Tempelhof mbH.

In Neukölln sind dies vor allem Sozialhilfeempfänger - mit steigender Tendenz -, die inzwischen mehr als 15% der Wohnbevölkerung darstellen. Besonders geht es um ausländische Jugendliche und Langzeitarbeitslose. Der quantitative Umfang und die soziale Lage dieser Zielgruppen ist brisant, insbesondere unter den Jugendlichen innerhalb des S-Bahn-Ringes in Neukölln-Nord.

Konzeptidee ist es, die Verbesserung des Wohnumfeldes mit der Beschäftigung der o.g. Zielgruppen zu verknüpfen und dabei die Potentiale und das Know-how der ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften und ihrer Betriebe zu nutzen. Die Wohnungsbaugesellschaften haben ein Interesse daran, das Wohnumfeld, insbesondere aber auch die Situation ihrer Mieter, die überdurchschnittlich häufig arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen, zu verbessern. Die Gesellschaften stellen für die Aktion 1 Räumlichkeiten zur Verfügung, übernehmen Betriebskosten und stellen Kontakte zu jenen Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben her, die zusätzliche Einstellungen

[Seite der Druckausgabe: 48]

vornehmen sollen. Außerdem kennen sie die Bedarfe und Nöte der Bevölkerung in ihren Wohngebieten und haben Kontakt zu den bereits etablierten Einrichtungen und Projekten.

Die Heranführung an die Arbeitswelt geschieht durch praxisnahe ABM-Maßnahmen und durch Praktika in Betrieben im Rahmen von ABM. Bereits konzipiert ist eine ABM für Jugendliche als Malergehilfen, die zur Graffitibeseitigung in Hausfluren, Treppenhäusern oder im Außenbereich eingesetzt werden. Außerdem wird eine Sozialberatungsstelle durch BEQUIT mbH aufgebaut, indem z.B. Hausaufgabenhilfen angeboten und Bewerbungsschreiben verfaßt werden. Auch eine Fahrradwerkstatt und soziale Betreuungsangebote sind angedacht. Weitere Maßnahmen beinhalten ganz konkrete Hilfen für ältere oder hilfsbedürftige Mieter, wie zum Beispiel „Balkongestaltung" oder „Waschküchenservice".

Die Betriebe, die im Rahmen der Aktion 1 zusätzliche Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, werden finanziell unterstützt. Dabei erhalten sie eine spezielle Hilfe bei der Antragsbearbeitung zur Senkung ihres administrativen Aufwandes. Folgende Fördermittel stehen zur Verfügung:

Ein Lohnkostenzuschuß in Höhe von DM 18.000 pro Jahr wird von den Sozialämtern vergeben. Im Auftrag der Senatsarbeitsverwaltung führt die Servicegesellschaft gsub das Programm „Stelle statt Stütze" durch, das auf neue Weise Beschäftigung und Qualifizierung verbindet und über das Betriebe bis zu 25.000 DM im Falle der Einstellung von Sozialhilfeempfängern erhalten können.

Auch für die Zielgruppen der Arbeitslosen, die Leistungen über die Bundesanstalt für Arbeit beziehen, gibt es ab 1.1.1998 erstmals auch im ehemaligen Westteil Berlins die Möglichkeit, die ansonsten zu zahlende Unterstützung in einen Zuschuß an Betriebe umzuwandeln (DM 26.000 pro Jahr).

[Seite der Druckausgabe: 49]

Aktion 2: „Neue GründerZEIT": Junge Menschen machen sich selbständig Junge Unternehmen bleiben am Markt

Die Aktion mit einer Laufzeit vom 1.7.1998 bis zum 30.06.2000 zielt auf die

  • Ermutigung junger Leute zur Selbständigkeit (50 Existenzgründungen),
  • Schaffung 100 neuer Arbeitsplätze und die
  • Unterstützung von 30 jungen Unternehmen.

Partner sind:

  • Existenzgründer und junge Unternehmen aus Neukölln,
  • Betriebe aus Neukölln als Paten und Sponsoren,
  • die Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen,
  • das Bezirksamt Neukölln,
  • das Arbeitsamt Berlin Süd,
  • die Volkshochschule Neukölln,
  • die Investitionsbank Berlin (IBB),
  • europäische Partner und die
  • IQ Consult.

Eine Besonderheit der Initiative „Neue GründerZEIT" ist es, die Zielgruppe junger Menschen zwischen 18 und 35 zu ermutigen, sich selbständig zu machen. Im Falle der erfolgreichen Gründung wird durch direkte und indirekte Beschäftigungseffekte ein Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geleistet. Insbesondere werden auch Existenzgründerinnen unterstützt. Die Existenzgründer werden in ein lokales Netz von Unterstützern eingebunden, das von bezirklichen und regionalen Einrichtungen bis zu Patenschaften mit örtlichen Unternehmen reicht. Außerdem steht ein Expertenteam online und bei Bedarf auch persönlich zur Verfügung.

Aber auch bereits existierende Firmen (junge Unternehmen) werden unterstützt, insbesondere bei der Erschließung überregionaler Absatzmärkte und bei der Stabilisierung ihrer wirtschaftlichen Lage (Stichworte: modulare Fortbildung, Selbstlernmaterialien, Unterstützung durch das Wirtschaftsamt Neukölln, durch Unternehmensberatungen und Banken).

[Seite der Druckausgabe: 50]

Gründungen gerade durch junge Leute scheitern häufig aufgrund a) mangelnder fachlicher Kompetenz, b) fehlender Eignung als Unternehmerpersönlichkeit bzw. falscher Vorstellungen vom Unternehmertum oder c) mangels Startkapital. bzw. mangelnder finanzieller Liquidität. Deshalb soll der Existenzgründer durch vorgeschaltete Qualifizierungskurse, während der er das notwendige Know-how erwerben kann und in denen sein Vorhaben auf den Prüfstand kommt, unterstützt werden. Des weiteren werden über die Aktion 2 begleitende Fortbildungen in Modulen und mit EDV-gestützten Selbstlernmaterialien angeboten. Außerdem soll Existenzgründern für die Startphase bzw. zur Aufnahme von Krediten ein Startkapital zur Verfügung gestellt werden (Anm.: die Auswahl erfolgt im Einzelfall durch die Sponsoren, Start-Risikokapital zwischen 5.000 und 50.000 DM). Dieser revolvierende Venture-Kapitalfonds soll sich sowohl aus privaten als auch aus öffentlichen Mitteln speisen.

Ein weiteres Spezifikum besteht darin, daß sich diese Aktion an Erfahrungen mit dem Programm „Livewire" orientiert. Über dieses Programm wurden in Großbritannien seit Anfang der achtziger Jahre ca. 15 Tsd. Existenzgründungen auf den Weg gebracht. Ebenso fließt das Know-how des in Belfast ansässigen Trägers „LEDU Local Enterprise Development Unit" mit ein, der sich seit Jahren speziell mit der Entwicklung kleiner Firmen beschäftigt.

Als erste Kampagne zu der Aktion 2 fand im November 1997 erstmalig die Vergabe eines „Existenzgründerpreises" in Neukölln statt, wobei die aus Großbritannien stammende Idee des „Start up your own business award" mit großer öffentlicher Resonanz adaptiert wurde.

Aktion 3: Bündnis Ausbildungsnetzwerk Neukölln

Die Aktion mit einer Laufzeit vom 1.06.1998 bis zum 31.05.2000 zielt auf die

  • Erhöhung des Angebotes an Ausbildungsplätzen
  • die Erleichterung des Übergangs an der „zweiten Schwelle"
  • die Schaffung von zusätzlichen „Verbundausbildungsplätzen"
  • die Einrichtung des „Aktionsbüro Ausbildung" Hermannplatz

[Seite der Druckausgabe: 51]

  • neuartige Maßnahmekombination incl. Betriebspraktikum an der „Zweiten Schwelle"
  • Erprobung neuer Wege der Gewinnung von Ausbildungsplätzen
  • besondere Berücksichtigung nicht-deutscher Jugendlicher
  • Wichtigste Partner sind:
  • kleine und mittlere Unternehmen des Bezirks und Nachbarbezirken
  • Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen
  • Arbeitsamt Berlin Süd (Berufsberatung
  • Internationaler Bund für Sozialarbeit (IB)
  • Annedore-Leber-Berufsfortbildungswerk
  • Oberstufenzentren
  • Die Finanzierung erfolgt durch:
  • das Arbeitsamt Berlin Süd (§ 10 SGB III, incl. direkter Förderung ausländischer Mädchen)
  • die Senatsverwaltung für Arbeit über gsub mbH (Lohnkostenzuschüsse für Berufsanfänger des Landes Berlin)
  • Fördermittel des Landes nach ARP (Arbeitsmarktpolitisches Rahmenprogramm) und nach Sonderprogrammen für die Einrichtung von Ausbildungsverbünden und von Ausbildungsplätzen
  • Europäische Mittel aus den „Mainstream-Programmen"

Das Projektmanagement liegt beim Verein für Wirtschaft und Arbeit in Neukölln e.V. (mit dem „Aktionsbüro Ausbildung").

Im Rahmen des Paktes sollen diese Initiativen gebündelt und unter dem Stichwort „Bündnis Ausbildungsnetzwerk" durch neue Organisationsstrukturen, neue inhaltliche Ideen und Aktivitäten ergänzt und erweitert werden.

Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auch der Integration behinderter Jugendlicher sowie ausländischer Mädchen bzw. junger Frauen gewidmet werden.

Die praktische Umsetzung wird in verschiedenen, teilweise parallel laufenden Einzelschritten in Angriff genommen:

[Seite der Druckausgabe: 52]

  • Verfassung einer pragmatisch orientierten Studie über die Ausbildungssituation in den Bezirk Neukölln und den Nachbarbezirken (Einzugsgebiet des AA Berlin Süd)
  • Erarbeitung einer Akquisitionsstrategie für Betriebe
  • Einrichtung eines „Aktionsbüros Ausbildung" (ABA), in enger Anbindung an das örtliche Arbeitsamt, die zuständige Senatsverwaltung und den Verein
  • Akquisition von zusätzlichen Ausbildungsplätzen
  • Organisation von Ausbildungsverbünden
  • Organisation von Informationsveranstaltungen mit Betrieben und beteiligten Partnern. Weiterführung und Intensivierung der bisherigen „Ausbildungsforen" des Vereins
  • Erarbeitung von öffentlichkeitswirksamen Materialien

Eine weitere Initiative dieser Aktion bezieht sich auf die sogenannte „zweite Schwelle" und richtet sich an junge Menschen, die nach der Ausbildung arbeitslos werden. Für solche Jugendlichen ist ein öffentlich finanziertes, berufspraktisches Halbjahr, begleitet durch Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen, vorgesehen, das die Arbeitsuche unterstützen und ihre Übernahme auf einen Arbeitsplatz doch noch ermöglichen bzw. erleichtern soll. (Finanzierung: 3 Monate über Arbeitslosengeld, im Anschluß 3 Monate über Berufsbildungsbeihilfe der Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen).

Die ehemalige Berliner Senatorin für Arbeit, Frauen und berufliche Bildung, Dr. Christine Bergmann, bewertete das Neuköllner Bündnis für Ausbildung auf der Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung in Halle als ein Beispiel dafür, daß die Kooperation auf kommunaler Ebene zwischen verschiedenen Akteuren glücken kann. „Da sitzt die Wirtschaft, das Arbeitsamt, der Berliner Senat, die Wohnungsbaugesellschaften zusammen und überlegen: Wo können wir noch einen Ausbildungs-Verbund initieren? Kann die Wohnungsbaugesellschaft nicht noch einige Sozialhilfe-empfangenden Jugendlichen übernehmen, wenn sie einen Lohnkostenzuschuß erhält? Ich halte das für sehr vernünftig, weil man vor Ort ziemlich genau weiß, wo es Arbeiten gibt, die gemacht werden können."

[Seite der Druckausgabe: 53]

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2.6 Konzepte gegen die Jugendarbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen

„Jugend in Arbeit" ist eine Initiative, die der nordrhein-westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Axel Horstmann 1998 gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Arbeitsverwaltung ins Leben gerufen hat, um die wachsende Zahl langzeitarbeitsloser Jugendlicher in NRW zu senken. Sie erweitert die bereits mit den Handwerkskammern des Landes begonnene Initiative zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten dieser Arbeitsmarktgruppe erheblich.

Die Initiative will Jugendliche in bezahlte Arbeit bringen, ihnen Berufserfahrung verschaffen und somit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Denn die Erfahrung zeigt: Je länger junge Menschen ohne Arbeit sind, desto schwieriger wird es für sie, im Berufsleben wieder Fuß zu fassen.

Hieran setzt die NRW-Initiative an. Sie beinhaltet keine unverbindlichen Absichtserklärungen, sondern ein konkretes Angebot: Beschäftigungsmöglichkeiten in Betrieben für alle arbeitswilligen und arbeitsfähigen langzeitarbeitslosen Jugendlichen. Jeder einzelne von ihnen erhält eine realistische Chance.

Die spezifischen Defizite des einzelnen jungen Arbeitslosen, aber auch seine Stärken werden berücksichtigt. Ein differenzierter Stufenplan führt den langzeitarbeitslosen Jugendlichen zu einer befristeten Anstellung im Betrieb. Sind Bereitschaft und Eignung vorhanden, kann er nach eingehender Beratung und anschließender Vereinbarung eines beruflichen Entwicklungsplanes eine reguläre Beschäftigung aufnehmen. Die Modalitäten des Beschäftigungsverhältnisses umfassen einen 30-Stunden-Vertrag plus einen Tag pro Woche Qualifizierung, zunächst für ein Jahr befristet. Stellt sich in den Beratungsgesprächen heraus, daß ein direkter Berufseinstieg noch nicht der optimale Weg ist, werden vorab Qualifizierungen, Trainings und betriebliche Praktika organisiert.

Ein so ehrgeiziges Projekt kann nur gelingen, wenn genügend Unternehmen bereit sind, arbeitsloser jungen Menschen zunächst befristete Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten. Nach den Erfahrungen im Vorfeld der Initiative ist das der Fall. Die Unternehmen erhalten für die Zeit der befristeten Beschäftigung eine anteilige Erstattung de Lohnkosten und gewährleisten die Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Qualifikationen und Berufserfahrung. Angesprochen sind Jugendliche bis zu 25 Jahren, die länger als ein Jahr keine Arbeit hatten und beim Arbeitsamt als langzeitarbeitslos gemeldet sind.

Bisherige Erfahrungen zeigen: Das traditionelle Verfahren über Einladungen der Arbeitsverwaltungen und (Kurz-)Gespräche allein genügt als Strategie bei der Vermittlung langzeitarbeitsloser Jugendlicher nicht. Die extrem unterschiedlichen und lebensgeschichtlich sehr verschiedenartig wirkenden Problemlagen sowie die individuellen Stärken bleiben in einer so verkürzten „Kooperation" unberücksichtigt.

Bei ihrer Problemlösung geht die Landesregierung unkonventionelle Wege: Alle Jugendlichen unter 25 Jahren in NRW, die bei den Arbeitsämtern als langzeitarbeitslos gemeldet sind, werden vom Ministerium angeschrieben. Hierzu gehören Personen ohne Berufsausbildung, Ausbildungsabbrecher oder Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung. Jeder von ihnen erhält das konkrete und verbindliche Angebot einer auf ein Jahr befristeten Anstellung in einem Betrieb. Das Ziel, wirklich alle als langzeitarbeitslos gemeldeten Jugendlichen anzusprechen, ist ein arbeitsmarktpolitisches Novum.

Da auch ein Ministerbrief keineswegs garantiert, daß alle Angeschriebenen das Angebot aufgreifen, ist in einem zweiten Schritt die persönliche Ansprache der Jugendlichen durch Berater/innen vor Ort vorgesehen. Hierzu wird keine neue Beratungsstruktur etabliert, sondern auf bewährte Einrichtungen, die über langjährige Erfahrungen bei der Arbeit mit Jugendlichen verfügen, zurückgegriffen. Dazu gehört die Jugendberufshilfe.

Berater/innen gehen offensiv vor und suchen den Jugendlichen auch zu Hause auf. Sie überprüfen die Arbeitsbereitschaft, ermitteln die Schul- und Berufsverläufe sowie

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die Schwächen und Stärken des Jugendlichen. Auf der Basis dieses „Persönlichkeitsprofils" erarbeiten sie in Kooperation mit den jungen Frauen und Männern einen individuellen Entwicklungsplan für die berufliche Wiedereingliederung, vermitteln den Wünschen und Fähigkeiten auf der einen und dem Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes auf der anderen Seite entsprechende Beschäftigungsverhältnisse.

Die enge Kooperation zwischen Beratern und Fachkräften der Kammern, die einstellungsbereite Betriebe akquirieren, gewährleistet eine optimale Vermittlung. Wesentlicher Bestandteil der so zustande gekommenen Arbeitsverhältnisse ist die Qualifizierung, regelmäßig oder geblockt. Die flexible Projektkonzeption erlaubt einen individuellen Zuschnitt der Qualifizierung auf die Bedürfnisse, Wünsche und Voraussetzungen des Jugendlichen und des Betriebes. Sie kann damit sowohl berufsfachliche als auch allgemeinbildende bzw. die persönliche und soziale Kompetenz steigernde Inhalte haben. Die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist wünschenswert und im Handwerkskammerprojekt auch an vielen Stellen realisiert. Aber auch so schon sind die Ziele der Initiative hoch gesteckt.

Ergeben sich im Lauf der Beratungsgespräche Hinweise auf persönliche Defizite, die einer direkten Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis entgegenstehen, werden Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Praktika vorgeschaltet. Die vorbereitenden Maßnahmen sind ebenfalls individuell zugeschnitten und können unterschiedlich Zeiträume umfassen. Die Berater begleiten die Jugendlichen dauerhaft: Bei Fragen und Problemen stehen sie ihnen als lokale Ansprechpartner zur Verfügung Ihre Tätigkeit und vor allem die professionelle Koordination aller beteiligten Akteure vor Ort dürften sich als wesentliche Erfolgsdeterminanten der Aktion erweisen.

Die Initiative „Jugend in Arbeit" wird gemeinsam getragen von den Kammern und den Arbeitgebern, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Arbeitsverwaltung, den Wohlfahrtsverbänden und den Kommunen.

Wesentliche Aufgaben der Kammern sind die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit bei Betrieben sowie die Akquisition von Arbeitsstellen. Sie sind zugleich die Budget

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verwalter für Lohnkostenzuschüsse aus dem Programm. Zu den Aufgaben der Arbeitsämter gehören die Veranlassung der im Entwicklungsplan vorgesehenen qualifizierenden Bausteine sowie die Abstimmung des weiteren Verfahrens. Die Arbeitsämter sprechen als erste mit den Jugendlichen im Rahmen der Meldepflicht und leiten deren Adressen nach Rücksprache mit ihnen weiter an die Berater/innen.

Finanzen

Für das dreijährige Programm „Jugend in Arbeit" sind zusätzliche Mittel im Landeshaushalt eingestellt. Hinzu kommen die Mittel, die beim Land sowie bei der Arbeitsverwaltung für die verschiedenen Vorbereitungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bereitstehen, sowie Lohnkostenzuschüsse für Betriebe, die Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.

Ansprechpartner I

Jugendliche, die noch nicht von einem Berater angesprochen worden sind, können sich beim zuständigen Arbeitsamt melden oder die Adressen ihrer Ansprechpartner bei der Info-Hotline erfragen, die demnächst eingerichtet wird.

Ansprechpartner II

Bei den sechzehn Industrie- und Handelskammern sowie den sieben Handwerkskammern gibt es Fachkräfte bzw. Ansprechpartner. An einem „Runden Tisch" werden Stellen und Jugendliche zusammengeführt. Beteiligt sind die Fachkräfte der Kammern, die Berater der Jugendlichen, die Träger der verschiedenen Qualifizierungsmaßnahme sowie Vertreter der Arbeitsverwaltung. Die Geschäftsführung liegt bei dem arbeitsmarktpolitischen Regionalsekretariat vor Ort.

2.6.1 Kommunale Beispiele

2.6.1.1 Kreis Mettmann

Schon sein 1991 existiert ein kommunales Programm (genannt: Ausbildungsprogramm) zur Förderung und Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsplätze für sozialhilfebeziehende Jugendliche im Alter von bis zu 25 Jahren. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 19 Abs. 1 BSHG. Dabei finden besondere Beachtung:

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  • Benachteiligte Jugendliche, die mit geringen schulischen Qualifikationen und/oder persönlichen und sozialen Defiziten belastet sind.
  • Junge Frauen, denen verstärkt die Möglichkeit gegeben werden soll, im gewerblich-technischen Bereich ausgebildet zu werden.

Das Kreissozialamt finanziert einem Ausbildungsbetrieb, der einen zusätzlichen Ausbildungsplatz anbietet (bei einer 3jährigen Ausbildungzeit), in Form monatlicher Zahlungen (durchschnittlich 1.400 DM pro TN/Monat), zwei Jahre lang die tarifliche oder gesetzliche Ausbildungsvergütung incl. des Arbeitgeberanteils. Im dritten Ausbildungsjahr erhält der Betrieb eine auf 50% reduzierte Finanzierung. Übernimmt der Ausbildungsbetrieb die/den Auszubildende(n) nach Ausbildungsende, fördert der Kreis Mettmann rückwirkend die Hälfte der Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahrs. Geeignete Jugendliche werden über die kreiseigene sozialpädagogische Begleitung den Betrieben vorgeschlagen. Diese haben Auswahlrecht; den Betrieben und den Jugendlichen wird für die Ausbildungszeit weiterhin sozialpädagogische Begleitung angeboten, insbesondere bei sozialen und arbeitsrechtlichen Problemen.

2.6.1.2 Kreis Paderborn

Seit 1994 baut der Kreis Paderborn kontinuierlich sein integriertes Programm „Maßnahmen zur Berufsintegration von Sozialhilfebeziehenden" aus. In enger Kooperation mit dem örtlichen Arbeitsamt und unter Nutzung aller verfügbaren Programme und Trägerpotentiale ist ein bausteinartig zusammengesetztes Handlungskonzept mit beachtlichem Volumen entstanden, das frühzeitig auch die jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 23 Jahren als eine Schwerpunktzielgruppe in den Blick nahm. Aktuell bereitet der Kreis Paderborn die zweite Fortschreibung des Kreisprogramms für den Kreistag vor. Einen zentralen Bestandteil bildet dabei, noch mehr als zuvor, die berufliche Integration jugendlicher Sozialhilfebeziehender. Zusätzlich zu den bestehenden Instrumenten ist, ähnlich dem Vorgehen im Kreis Mettmann, auch hier der Einstieg in die Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsplätze vorgesehen.

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2.6.1.3 Sponsoring für zusätzliche Ausbildung in Dortmund

Die Stadtsparkasse Dortmund hat sich 1995 entschlossen, zusätzlich zu ihren eigenen umfänglichen Ausbildungsanstrengungen über ein Sponsoring-Modell einen Beitrag für zusätzliche Ausbildungsplätze in Dortmund zu leisten. Aus ihrem Selbstverständnis als Kreditinstitut für die kleinen und mittelständischen Unternehmen der Region will die Stadtsparkasse Dortmund da einstehen, wo vor allem fehlende finanzielle Kapazitäten der Betriebe verhindern, erstmalig Ausbildung anzubieten bzw. das Ausbildungsangebot auszuweiten. Dafür steht ein Fördertopf mit einem Volumen von jährlich ca. 350.000 DM, also bis heute über eine Million DM, zur Verfügung. Mit diesen Mitteln konnten nach heutigem Stand 24 zusätzliche Ausbildungsverhältnisse geschaffen werden. Acht weitere Ausbildungsplätze werden in der nächsten Zeit hinzukommen. Hier suchen die Ausbildungsbetriebe, die eine „Finanzierungs-
zusage" haben, noch nach geeigneten Auszubildenden.

Gemeinnützige Unternehmen, die oftmals auch schon Nutznießer des Spendenengagements der Stadtsparkasse waren, können für zusätzliche Ausbildungsplätze von der Stadtsparkasse Dortmund die vollständige Übernahme der Ausbildungsvergütungskosten einschließlich des Arbeitgeberanteils erwarten. Am Markt operierende Wirtschaftsbetriebe erhalten Förderungen von bis zu 50%.

Über engen Kontakt mit der IHK und der Kreishandwerkerschaft wird sichergestellt, daß wirklich zusätzliche Ausbildungsplätze gefördert werden, wobei insbesondere kleine Betriebe, die mit Hilfe der Sponsorenmittel erstmalig ausbilden können, im Blick stehen. Der lokale Bezug der Sparkassenaktivität wird an der Eingrenzung auf Dortmunder Betriebe und ausbildungslose Jugendliche aus Dortmund deutlich.

Die Reaktion auf das Angebot der Stadtsparkasse Dortmund ist seitens ausbildungsbereiter Betriebe sehr stark. [Fn.7: Die bisherigen Ausführungen zu Nordrhein-Westfalen beziehen sich auf Informationen Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) in Bottrop, die für das Land die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik in Nordrhein-Westfalen Beratungsarbeit leistet.]

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2.6.1.4 Stadt Krefeld

Die Stadt Krefeld hat seit 1.9.1994 eine Zentralstelle für Beschäftigungsförderung (ZFB) eingerichtet, die seit 1.9.1998 als Abteilung in das neu strukturierte Amt für Kinder, Jugend, Familie und Beschäftigungsförderung integriert wurde.

Von einer Bündelung der Aktivitäten an zentraler Stelle wurde eine systematischere und effektivere Problembewältigung erwartet. Entlang ihrem Handlungsgrundsatz „Fördern & Fordern" berät, informiert und betreut die ZFB die Zielgruppen individuell im Hinblick auf einen beruflichen (Wieder-)Einstieg und will den mißbräuchlichen Bezug kommunaler und bundesstaatlicher Transferleistungen unterbinden. Zudem konzipiert und koordiniert die ZFB arbeitsmarktgerechte Qualifizierungsmaßnahmen und wirbt bei der EU, dem Bund und dem Land NRW die erforderlichen Mittel ein.

Eine der Grundlagen erfolgreicher ZFB-Arbeit ist die verläßliche und konstrutive Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen. Die ZFB vernetzt alle arbeitsmarktlich relevanten Akteure der Region. Beispielhaft für die vernetzte Arbeit ist die mit Spitzenvertretern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft besetzte Krefelder Runde „Arbeit & Wirtschaft" unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters oder das vom Arbeitsamt Krefeld im Sommer 1997 ins Leben gerufene Entscheidergremium „Krefelder Netzwerk gegen Jugendarbeitslosigkeit".

Eine ganze Reihe der von der ZFB durchgeführten Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt die Stadt bei der Aufgabe, ihr umfangreiches Infrastrukturangebot zu erhalten und zu pflegen: Sei es im ökologischen, sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Bereich oder in den Bereichen Handwerk, Büro und Verwaltung.

Unter dem strukturpolitischen Aspekt lassen sich die Resultate der ZFB besonders gut am Beispiel der „strukturorientiert-integrierten Projekte" darstellen. Sie zeichnen sich durch eine für die Projektrealisation unabdingbare Verknüpfung von Beschäfti-

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gungsförderung mit Infrastrukturmaßnahmen aus. Dieses Konstrukt ermöglicht es, die zur Finanzierung maßgeblichen EU-, Bundes- und Landesmittel einzuwerben.

Neben verbesserten arbeitsmarktlichen Wettbewerbschancen der Teilnehmer/innen schaffen diese Projekte nach Darstellung des Leiters der ZFB einen zusätzlichen Handlungsspielraum und eine zusätzliche Wertschöpfung für die Stadt. Denn bei der angspannten Haushaltslage sähe sich die Stadt ohne die „integrierten Projekte" außer Stande, manche infrastrukturverbessernde Maßnahme als Beitrag zum strukturellen Wandel der Region zu finanzieren.

Die Zentralstelle für Beschäftigungsförderung lädt alle Personen zu einem obligatorischen Informations- und Beratungsgespräch ein, die einen Neuantrag auf Sozialhilfe stellen. Doch zunehmend werden auch Personen zu einem Gespräch aufgefordert, die bereits schon längere Zeit im Sozialhilfebezug stehen. Die Info- und Beratungsgespräche haben das Ziel, die individuellen Möglichkeiten der Qualifizierung oder Beschäftigung auszuloten und den weiteren beruflichen Werdegang zur Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt zu entwickeln.

Jugendberufshilfe

Die Anlauf- Koordinierungsstelle der Jugendberufshilfe wurde am 1.3.98 auf Empfehlung der Krefelder Runde „Arbeit und Wirtschaft" und dem Koordinierungskreis „Netzwerk gegen Jugendarbeitslosigkeit" bei der Zentralstelle für Beschäftigungsförderung eingerichtet Der Aufgabenkatalog umfaßt neben der Beratung und der individuellen Betreuung arbeitsloser Jugendlicher die Bewertung laufender Maßnahmen, die Entwicklung neuer Projekte und einen Informationsservice für Multiplikatoren und Institutionen. Die Anlauf- und Koordinierungsstelle steht dabei in engem Kontakt zum Arbeitsamt.

Die Koordinierungsstelle war zunächst mit einer der vom Landschaftsverband geförderten Jugendberufshilfestellen und einer ABM-Kraft besetzt. Am 1.7.1998 kam die zweite Jugendberufshilfestelle dazu, und seit dem 15.08.98 wurde das Team noch durch einen Sozialpädagogen („Casemanager") und zwei Verwaltungskräfte erwei-

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tert, die als vom Arbeitsamt refinanzierte Kräfte eine zeitlich befristete Anstellung haben.

Zunächst wurde eine Bestandsaufnahme in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt vorgenommen, was in Form des Handbuchs „Wer macht was für wen" und der beiden Maßnahmekataloge, die im August diesen Jahres erschienen sind, dokumentiert worden ist. Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit stellt die Vernetzung dar. Ein Instrument dafür stellt der neu strukturierte Fachkräfte-Arbeitskreis dar, an dem alle wichtigen Akteure, die vor Ort mit den Jugendlichen, sei es als Berater oder als sozialpädagogische Betreuung in berufsvorbereitenden Maßnahmen arbeiten, beteiligt sind. Dieser Kreis hat, nachdem zunächst die Interessen der Teilnehmer abgefragt worden sind, am 28.9.98 die endgültige Zielsetzung bestimmt.

Die Vernetzung der Jugendberufshilfe wurde über den Fachkräfte-Arbeitskreis hinaus im Wesentlichen durch zwei flächendeckende Projekte intensiviert und realisiert. Zum einen sind die Netzwerkpartner an der Landesinitiative „Jugend in Arbeit" beteiligt. Zum anderen verfügt der Modellversuch „Casemanagement", der am 1.8.1998 startete, unter Beteiligung der Netzwerkpartner (Arbeitsamt, der Arbeiterwohlfahrt, dem Sozialwerk Krefelder Christen e.V., der In Via Katholische Mädchensozialarbeit, dem Diakonischen Werk und dem Internationalen Bund.) über Netzwerkstruktzren. Für die Realisierung dieses zusätzlichen Betreungsangebotes hat die Arbeitsverwaltung 500.000 DM zur Verfügung gestellt. Die Organisation übernimmt die Zentralstelle für Beschäftigungsförderung.

Durch die Beteiligung der Jugendhilfeträger an den Programmen „Jugend in Arbeit" und „Casemanagement" geht die Zielrichtung der Arbeit stärker in Richtung Verselbständigung durch Integration in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt. Darüber hinaus wird die soziale Arbeit durch die Erstellung von Entwicklungsplänen meßbar und auswertbar.

Im Rahmen dieser Programme unterliegen insbesondere die Jugendlichen, die Leistungen vom Sozialamt oder vom Arbeitsamt beziehen, nach dem Prinzip „Fördern und Fordern" positiver Unterstützung des Förderns. Das heißt, die Angebotspalette

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ist so ausgerichtet, daß nahezu jedem/jeder Jugendlichen eine geeignete Maßnahme zur Eingliederung offeriert werden kann. Sollten Jugendliche aus nicht nachvollziehbaren Gründen die unterstützenden Maßnahmen ablehnen, müssen sie damit rechnen, daß ihnen Leistungen gekürzt werden.

Die Programme „Jugend in Arbeit" und „Arbeit und Qualifizierung für Jugendliche" führen zu einer engen Kooperation mit der Wirtschaft, was durch die Unterstützung beider Maßnahmen seitens der Kammern und den Verbänden sowie den Krefelder Arbeitgebern deutlich zum Ausdruck kommt.

Modellprojekt „Case Management"

Die Zentralstelle für Beschäftigungsförderung bietet in Kooperation mit dem Arbeitsamt, der Arbeiterwohlfahrt, dem Diakonischen Werk, dem Internationalen Bund für Sozialarbeit, der In Via Katholische Mädchensozialarbeit und dem Sozialwerk Krefelder Christen e.V. ein zusätzliches flächendeckendes Beratungs- und Betreuungsangebot für arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche mit dem Ziel an, diese mittel- und langfristig in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt zu integrieren.

Bei den o.g. Kooperationspartnern steht jeweils ein Sozialpädagoge bzw. eine Sozialpädagogin zur Verfügung, der/die nach einer Stärken/Schwäche-Analyse mit den Jugendlichen einen persönlichen Entwicklungsplan erstellt. Die Jugendlichen werden solange begleitet, bis das aufgestellte Ziel erreicht ist. Die Sozialpädagogen nehmen ggf. an den Fortbildungsangeboten teil und treffen sich in regelmäßigen Abständen an einem „Runden Tisch", der einerseits Raum für Informations- und Erfahrungsaustausch läßt, andererseits dazu genutzt wird, den Maßnahmeverlauf anhand der Entwicklungspläne laufend auszuwerten. Das Projekt ist zunächst auf ein Jahr angelegt und wird vom Arbeitsamt finanziert. Der „Runde Tisch" wird von der Zentralstelle für Beschäftigungsförderung moderiert unter Teilnahme des Arbeitsamtes.

Von der Struktur her ist das Projekt eng an die Initiative „Jugend in Arbeit" angelehnt, Es handelt sich um eine einzelfallbezogenene Förderung Das heißt, die Träger erhalten 50% der Förderung für einen Teilnehmer nach Durchführung der Erstberatung und 50% für die Erstellung eines Entwicklungsplans, der mit dem Arbeitsamt abge-

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stimmt sein muß. Allerdings erhalten die Träger die zweite Rate erst sechs Monate nach Einreichen des abgestimmten Entwicklungsplans. Diese Konstruktion führt zu einem quantifizierbaren Berichtswesen, das eine genaue Auswertung in Hinblick auf Zielgruppe und Angebote ermöglicht.

Die Akquirierung erfolgt auf unterschiedlichen Wegen. Zum einen weist das Arbeitsamt Jugendliche zu, zum anderen können die Casemanager selbst aus ihren Arbeitsbereichen Jugendliche vorschlagen, die nach einer Prüfung seitens des Arbeitsamtes aufgenommen werden. Darüber hinaus kann die Zentralstelle für Beschäftigungsförderung Jugendliche dem Arbeitsamt zur Zuweisung vorschlagen. Um auch die Jugendlichen zu erreichen, die weder beim Arbeitsamt noch bei der Zentralstelle für Beschäftigungsförderung gemeldet sind, wurden auch die Jugendeinrichtungen in Krefeld in die Teilnehmergewinnung eingebunden.

Die kommunale Jugendberufshilfe setzt an verschiedenen Krefelder Hauptschulen durch ihre beratend-betreuende und organisatorisch-koordinierende Arbeit neue präventive Akzente in der Jugendsozialarbeit. Schulabbrecher/innen oder Jugendliche mit einem ganz schwachen Hauptschulabschluß sind die Zielgruppe des Modells „AQJ - Arbeit und Qualifizierung für (noch) nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche". Dessen Konzeption verbindet in Analogie zum dualen Ausbildungssystem schulischen Unterricht mit einem betrieblichen Praktikum. Sinn und Zweck dieser Kombination ist es, die Teilnehmer/innen für eine Ausbildung oder Beschäftigung fit zu machen.

Gegenüber der Zielgruppe „Sozialhilfeempfänger" im erwerbsfäigen Alter ist der Grundgedanke „Fördern & Fordern" handlungsleitend. Den Teilnehmer/innen wird ein breites Spektrum berufsfördernder Angebote und ein hohes Maß an unterschiedlichsten Unterstützungsleistungen offeriert. Von den Teilnehmer/innen wird eingefordert, sich bei echten, greifbaren beruflichen Perspektiven auf neue Herausforderungen einzulassen und sich aktiv an deren Verwirklichung zu beteiligen. Verweigern sie dennoch ihre Mitarbeit aus nicht nachvollziehbaren Gründen, müssen sie mit einer stufenweise Kürzung der Sozialhilfe bis hin zur Einstellung rechnen.

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„Arbeiten und Lernen"

Innerhalb der „Arbeiten & Lernen"-Maßnahmen bereiten sich in einem Jahr noch nicht ausbildungs- oder arbeitsfähige Jugendliche in überschaubaren Gruppen in verschiedenen Arbeitsfeldern fachlich und praktisch auf eine Ausbildung bzw. Umschulung und die Arbeitswelt vor. Es gibt auch die Möglichkeit, den Hauptschulabschluß nachzuholen. Nachfolgend werden einige Projektbeispiele skizziert.

Projekt „Mehrgenerationen-Wohnen"

7 der 25 Wohneinheiten eines Mehrfamilienhauses werden altengerecht ausgestaltet. Die im Rahmen des Projekts vergebenen Aufträge an Krefelder Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes implizieren einen wirtschaftsfördernden Aspekt.

Durch ihre aktive Mitwirkung an dem Bauprojekt werden insgesamt 48 arbeitslose Jugendliche zum „Qualifizierten Bauwerker" geschult. Diese Qualifizierung dient gleichzeitig zur Vorbereitung auf eine anschließende Ausbildung oder Umschulung im Krefelder Handwerk bzw. beim Bildungszentrum des Bauhandwerks zu Facharbeitern im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Schon die Qualifizierung zum Bauwerker trägt dazu bei, die Integrationschancen der jungen Menschen in den ersten Arbeitsmarkt deutlich zu erhöhen bzw. im Anschluß einen Facharbeiterbrief zu erwerben. Neben dem Zertifikat resultieren die verbesserten Übergangschancen in die Berufswelt zu einem wesentlichen Teil aus den im Arbeitsprozeß eingeübten und vertieften sozialen Schlüsselqualifikationen und sog. Arbeitstugenden.

Inhaltlich sind bei dem Projekt die Orientierungs- und Feststellungsmaßnahmen und die Qualifizierungs- und Beschäftigungsphasen zu unterscheiden. In der Orientierungs- und Feststellungsmaßnahme im Bildungszentrum des Bauhandwerks bekommen die Teilnehmer die Gelegenheit, sich ausführlich über die angebotenen Berufsfelder zu informieren. Gleichzeitig werden sie bereits theoretisch als auch praktisch an die Anforderungen des Projekts herangeführt. Auch dient dieser Projektabschnitt dazu, die geeignetsten Teilnehmer festzustellen und auszuwählen.

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In der anschließenden Qualifizierungs- und Beschäftigungsphase haben jeweils 24 Jugendliche die Möglichkeit, sich zu Bauwerkern zu qualifizieren. Dabei findet sich auch in diesem Projekt die für alle „Arbeiten & Lernen" Maßnahmen charakteristische, aufeinander abgestimmte Verknüpfung eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsanteils im Verhältnis eins zu eins. Eine sozialpädagogische Betreuung sichert die Stabilisierung und Unterstützung der Teilnehmer während der gesamten Maßnahme.

Als Träger dieser beschäftigungsfördernden Initiative fungiert ein Trägerverbund mit der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG und der Zentralstelle für Beschäftigungsförderung der Stadt Krefeld. Bauherr ist die Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG. Bildungsträger sind die Bildungszentren des Bauhandwerks e.V. Das Arbeitsamt Krefeld, die Kreishandwerkerschaft Krefeld, die Innungen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, Handwerksbetriebe der Region sowie das Amt für Wohnungswesen der Stadt Krefeld sind als Kooperationspartner zu nennen.

Die Finanzierung des Gesamtprojekts wird durch Fördermittel des Bundes, des Arbeitsamtes Krefeld, der EU bzw. des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes NRW (Bewilligungsbehörde: Versorgungsamt Köln) für die Qualifizierungsanteile sowie durch eine Wohnungsbauförderung des Ministeriums für Bauen und Wohnen NRW im Rahmen des Programms „Zukunftsweisende Bauvorhaben" sowie durch Eigenmittel der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG und der Stadt Krefeld sichergestellt. Die von den Jugendlichen im Rahmen der Maßnahme erbrachten Leistungen tragen beispielsweise dazu bei, Baustelleneinrichtungen zu finanzieren.

Projekt „Buskaps"

Mit dem Umbau von Bushaltestellen zu Buskaps soll die Leistungsfähigkeit, Akzeptanz und Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs verbessert werden. Denn zum einen können die Haltevorgänge an den Buskaps sicherer, zügiger und komfortabler abgewickelt werden. Zum anderen wird durch den behinderten-, alten- und kinderwagengerechten Umbau verschiedenen Zielgruppen überhaupt erst die

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gleichberechtigte Teilhabe an einer regionalen Mobilität ermöglicht. In einem ersten Schritt werden 116 Bushaltestellen umgebaut.

Die Maßnahme kombiniert einen Beschäftigungs- und einen Qualifizierungsteil im Verhältnis eins zu eins. Mit dieser bewährten Konstruktion werden Langzeitarbeitslose mit schwerwiegenden vermittlungshemmenden Merkmalen zu Werkern im Straßenbau qualifiziert und beim Umbau von Bushaltestellen zu Buskaps beschäftigt.

Der Qualifizierungsteil wird von den Bildungszentren des Bauhandwerks e.V. durchgeführt und ist auf die Erfordernisse des Beschäftigungsteils ausgerichtet. Der Beschäftigungsteil erfolgt im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Je nach dem Grad der Anforderung, den die einzelnen Arbeitsschritte mit sich bringen, werden die Bauunternehmen mit in die Ausführung einbezogen. Etliche Teilbereiche lassen sich dabei sogar ausschließlich von den Teilnehmern bewältigen.

Die Projektlaufzeit beträgt zwei Jahre. Die Qualifizierungs- und Beschäftigungsphasen werden dabei in zwei Abschnitte zu je einem Jahr unterteilt. Jedem Abschnitt geht eine Feststellungs- und Orientierungsmaßnahme voran, die einerseits der Auswahl und andererseits der Information und der theoretischen und praktischen Heranführung der potentiellen Teilnehmer an das Projekt dient.

Die Stadt Krefeld kooperiert bei diesem Projekt durch die Zentralstelle für Beschäftigungsförderung als Träger und dem Tiefbauamt mit dem Arbeitsamt Krefeld, den Bildungszentren des Bauhandwerks e.V., der Kreishandwerkerschaft Krefeld, der Straßen- und Tiefbau-Innung linker Niederrhein und Krefelder Bauunternehmen. Zur Finanzierung der Maßnahme haben sich das Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, das Arbeitsamt Krefeld und die Stadt Krefeld zusammengeschlossen.

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Projekt „Ökologische und pädagogische Umgestaltung von öffentlichen Spielflächen"

Ortstermine auf traditionell ausgestatteten öffentlichen Spielplätzen machten augenfällig, was eine wissenschaftliche Untersuchung mit „einseitig", „wenig geeignet für Kinder" oder schlichtweg „mangelhaft" bewertete. Diesem Veränderungsbedarf soll jetzt im Rahmen einer zweijährigen Maßnahme entsprochen werden. Ca. zehn öffentliche Spielplätze im gesamten Krefelder Stadtgebiet, vorzugsweise im Einzugsbereich kinderreicher Familien, sollen unter ökologisch-pädagogischen Gesichtspunkten zu öffentlichen Spiel- und Erlebnisflächen umgestaltet werden.

Der ökologische Aspekt hebt dabei auf ein sinnvoll und sozial gestaltetes Lebensumfeld ab und kann somit auch als ein Bestandteil ökologischer Stadterneuerung verstanden werden. Das pädagogische Moment zielt nach dem hier zugrunde liegenden neueren Ansatz auf eine aktive Beteiligung des sozialen Umfeldes. Die ökologische und pädagogische Umgestaltung öffentlicher Spielflächen verfolgt ein ganzes Bündel von Zielen. Die zum Teil strukturlosen Flächen sollen zu Hügellandschaften mit Aussichtspunkten, Schluchten und Mulden umgestaltet werden. Die Grenzen sind fließend, nicht Beton oder Steine trennen verschiedene Spielbereiche, sondern Bodenmodellierung und Pflanzen.

Die Flächen sollen der reichen Phantasie von Kindern Raum bieten. Gleichfalls sollen sie, ähnlich einem „Dorfplatz", einen Treffpunktcharakter entwickeln können und Möglichkeiten zu altersübergreifenden Sozialkontakten bieten.

Ein weiteres erklärtes Ziel der Umgestaltung ist die Schaffung von Spielmöglichkeiten für behinderte Kinder. Damit ist das Ziel einer verbesserten Integration der behinderten Kinder in ihre soziale Umwelt ebenso verknüpft wie der spielerische Abbau von Barrieren zu Gleichaltrigen.

Die „ökologisch-pädagogische Umgestaltung von öffentlichen Spielplätzen" kombiniert ein Beschäftigungsprojekt mit Auftragsvergaben an Krefelder Unternehmen. Das Beschäftigungsprojekt bietet Teilnehmern verschiedener Altersgruppen mit sozialen Benachteiligungen die Chance, sich für einen beruflichen Einstieg fit zu ma

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chen. Jedoch ist die Teilnahme Jugendlicher besonders erwünscht. 15 Interessierte können über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen teilnehmen und 10 Sozialhilfeempfänger werden aus dem Programm „Arbeit für Krefeld" für dieses Projekt gewonnen.

Die Finanzierung wird unter dem Titel Stadterneuerung aus Mitteln der Städtebauförderung getragen, aus Mitteln der Arbeitsverwaltung für die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie einem Eigenanteil der Stadt Krefeld zuzüglich der einzubringenden Sozialhilfe.

2.6.1.5 Köln

„Arbeit sofort" heißt ein Programm, das sich an Jugendliche und junge Erwachsene in Köln-Kalk richtet, einem Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf, für den es Landesmittel gibt. Mit dem Projekt wird Jugendlichen die Möglichkeit geboten, sich ihren Lebensunterhalt sofort verdienen zu können. Träger des Projekts, das seit dem November 1998 läuft, ist der Internationaler Bund für Sozialarbeit (IB).

Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren, die beim Sozialamt in Kalk Sozialhilfe beantragen und aus dem Stadtteil Kalk kommen, kinderlos und arbeitsfähig sind, werden, sofern die Bedingungen für Sozialhilfe erfüllt sind, an das IB-Arbeitsprojekt in der Rolshoverstraße verwiesen (schriftliche Zuweisung). Die arbeitslosen Jugendlichen bekommen über das Projekt die Möglichkeit, sich den Lebensunterhalt zu verdienen.

Ins Programm aufgenommen werden können darüber hinaus Jugendliche unter 18 Jahren, die im Haushalt der Eltern Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten und weder eine Schule noch eine berufsbezogene Maßnahme besuchen bzw. sich in Ausbildung befinden. Sie werden vom Sozialamt eingeladen, sich über dieses Angebot zu informieren. Die Eltern müssen damit einverstanden sein.

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Beratung

Innerhalb der ersten Woche findet die erste ausführliche Beratung statt, um das Teilnehmerprofil zu erstellen und ggf. den Praktikantenvertrag abzuschließen. Weitere Beratungsgespräche folgen mindestens einmal im Monat, so daß nach 3 Monaten die „Clearingphase" abgeschlossen ist. Spätestens nach 6 Monaten wird ein Perspektivenplan für die jungen Erwachsenen erstellt, der auch an das Sozialamt geht.

Zur Beratung der Teilnehmer gehört es,

  • einen passenden Arbeitseinsatz,
  • die passende Arbeitszeit,
  • interne und externe Qualifizierungsangebote,
  • die Entwicklung von Perspektiven (Ausbildung bzw. Arbeit) zu finden
  • und die Bearbeitung sozialer/persönlicher Probleme.

Arbeitsfelder

Im ersten Schritt wurden die Werkstatt und das Büro in der Rolshover Straße durch die Teilnehmer aus- und umgebaut und mitgestaltet. In der neu gestalteten Werkstatt werden in enger Zusammenarbeit mit einem ortsansässigen Entsorgungsunternehmen Elektroaltgeräte, insbesondere Geräte der EDV und Bürokommunikation, fachgerecht zerlegt. Zusätzlich können noch weitere Tätigkeiten in anderen Gewerken des Arbeitsprojektes, der Verwaltung etc. in der Rolshover Straße auf dem Gelände des IB, einer ehemaligen Batteriefabrik, übernommen werden.

Vorgesehen ist außerdem, Aufträge aus der Bezirksverwaltung und/oder von gemeinnützigen Einrichtungen zu übernommen. Dabei soll es um einfache Verwaltungs- und Hausmeistertätigkeit im Bezirksamt gehen. Außerdem soll der Sozialdienst der Außenstellen des Bezirksamtes unterstützt werden.

Zum Aufgabenprofil von „Arbeit sofort" sollen auch öffentliche Tätigkeiten wie Kehr- und Ordnungsaufgaben gehören. Für die Übernahme eines Auftrags spielt jedoch eine wichtige Rolle, daß die Qualifikationsziele des Projekts in den Arbeiten verwirklicht werden können. Die Kehr- und Ordnungstruppe kann über das Bezirksamt „gebucht" werden. Dafür ist eine Überprüfung der Durchführbarkeit nötig und die fachgerechte Entsorgung der gesammelten Materialien sicherzustellen.

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Angestrebt wird, nach Beendigung der Anlaufphase im letzten Schritt Aufträge von gewerblichen Auftraggebern gegen Bezahlung anzunehmen. Mit diesen Auftraggebern können gemeinsam mit dem Jugendlichen Projektideen umgesetzt werden wie z.B. der Bau eines Karnevalswagen, die Instandsetzung von Fußballplätzen in Köln-Kalk, Hilfsdienste für jedermann etc. Anleiter aus den entsprechenden Berufsfeldern soll die praktischen Ausführungen begleiten und die jungen Leute anlernen.

Qualifizierung

Um die Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf den Übergang in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis vorzubereiten, besteht im Praktikum die Möglichkeit, sich entsprechend seinen Vorkenntnissen und Berufsperspektiven zu qualifizieren. Die Qualifizierung ist Arbeitszeit.

Im Rahmen der internen Qualifizierung werden Grundkenntnisse der EDV, Aufbau und Funktionsweisen der einzelnen Komponenten von PC's und alle für die aktuelle Arbeit nötigen Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt. Externe Qualifizierungsangebote können Alphabetisierung, Deutsch als Fremdsprache, Bewerbungstraining, Gabelstaplerführerschein, Führerschein, Schulabschlüsse, berufsspezifische Qualifikationen, etc. beinhalten.

Praktikantenvertrag

Nach der Eingewöhnung (i.d.R. 1-2 Wochen) soll jede/r Teilnehmer/in den Praktikantenvertrag abschließen. Er verpflichtet sowohl den Träger wie auch die/den Praktikantin/en. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 30, mindestens jedoch 19,25 Wochenstunden. Damit besteht in jedem Fall ein sozialversicherungspflichtiges Praktikumverhältnis. Vorschüsse werden nur zu Beginn bei Mittellosigkeit ausgezahlt. Ein Praktikantenvertrag kann von den Teilnehmern jederzeit gekündigt werden.

Das Angebot „Arbeit sofort" richtet sich vorwiegend an Jugendliche und junge Erwachsene ohne Arbeitspraxis, mit negativen Schul- und Ausbildungserfahrungen sowie erheblichen sozialen und persönlichen Problemen. Aufgrund der vielfältigen Probleme und erheblicher Konfliktpotentiale sollen im Projekt von allen Beteiligten

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akzeptierte Regeln und für Verstöße entsprechende Sanktionen entwickelt und durchgesetzt werden, heißt es in der Projektskizze. Darüber hinaus sollen für den Umgang mit besonders schwierigen und auffälligen Praktikanten/innen kompetente Kooperationspartner (wie z.B. Drogenberatung, Bewährungshilfe, Polizei) gewonnen werden, um über die Möglichkeiten des Praktikums hinausgehende Alternativen zu erarbeiten. Sollte der Verbleib eines/r Praktikanten/in im Praktikum trotz aller Bemühungen gefährdet sein, muß mit dem zuständigen Fallmanager im Sozialamt das weitere Verfahren abgeklärt werden.

Im Rahmen des „Kalk-Programms" (Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf) werden drei Stellen für die Durchführung des Programms zunächst für ein Jahr finanziert. In dem Programm arbeiten eine Sozialarbeiterin, ein Lehrer und ein Arbeitsanleiter. Alle drei haben Erfahrung mit der Zielgruppe und dem Beschäftigungssektor.

Erfahrungen

Innerhalb der ersten zehn Wochen Erfahrung mit dem Projekt war eine der größten Überraschungen für die IB-Mitarbeiter, daß die Jugendlichen mit großem Eigeninteresse am Projekt teilnehmen. Die anfangs gehegte Befürchtung, daß der Pflichtcharakter der Projektteilnahme zu Motivationsschwäche und Aggressivität bei den Jugendlichen führen würde, hat sich als Vorurteil herausgestellt. „Es stimmt einfach nicht, wenn gesagt wird, die wollen nicht arbeiten", erklärt einer der Arbeitsanleiter.

Wie wichtig Jugendliche das Projekt als Chance für ihre Entwicklungsmöglichkeit wahrnehmen, zeigte sich bei einigen z.B. darin, daß sie bereits vor der regulären Arbeitszeit auf dem Arbeitsgelände des IB anwesend sind. Allerdings mag dabei auch eine Rolle spielen, daß sie zuhause kein eigenes Zimmer haben bzw. problematische Wohnverhältnisse. Jedoch gab es auch vereinzelt Fälle, daß Jugendliche, die dem Projekt vom Sozialamt zugewiesen worden sind, nicht vorstellig wurden. Ein potentieller Teilnehmer drückte im Verlauf des Beratungsgesprächs seinen Unmut über die geringe Bezahlung aus und entschied sich dafür, Arbeit als Gerüstbauer auf dem regulären Arbeitsmarkt zu suchen („Wißt Ihr, auf dem Gerüstbau verdiene ich ja das Doppelte.").

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Die Regel ist jedoch, daß die Jugendlichen dem Projekt positiv gegenüberstehen. Diese Jugendlichen, die oftmals „schulmüde" und noch nicht ausbildungsfähig sind in einer regulären Ausbildung, werden offenbar adäquat angesprochen durch die Komibination von praktischer Arbeit, individueller sozialarbeiterischer Betreuung, Qualifikationsangeboten (Praktika) und der individuellen Freiheit, eine Arbeitszeit zwischen 19,5 und 30 Wochenstunden wählen zu können. Der „Verdienst" beträgt monatlich mindestens 540 DM (19,5 Wochenstunden) und maximal 800 DM (30 Wochenstunden). Abgerechnet wird nach Minuten („Stechuhr") entsprechend der geleisteten Arbeitszeit. Das könnte auch bedeuten, daß jemand, der weniger als 19,5 Wochenstunden erbracht hat, weniger als 540 DM verdient. Das pädagogische Prinzip dabei lautet „Du hast es in der Hand, wieviel du verdienst."

Die Bezahlung entsprechend der geleisteten Arbeitszeit hat als projektinterne Anreizstruktur bisher ausgereicht zur Motivation der Mitarbeiter. Grundsätzlich gibt es nur die Möglichkeit, einen zugewiesenen Sozialhilfebezieher wegen Arbeitsunfähigkeit abzulehnen oder ihn später aus dem Projekt an das Sozialamt zurückzuweisen, falls er sich als nicht „sozial verträglich" erwiesen hat (z.B. gewalttätig wird). In den ersten zehn Projektwochen ist dies jedoch nicht notwendig geworden.

Typisch für die Illustration der Einstellung der Jugendlichen, weshalb sie die Projektteilnahme nicht als Zwang betrachten, ist eine solche Antwort eines Teilnehmer: „Ich hatte Lust, ‘mal etwas anderes zu machen." Für den Arbeitsmarkt kann der 19jährige bisher nur den Besuch einer Sonderschule vorweisen. Er wünscht sich, bald eine Ausbildung als Maler oder Lackierer machen zu können. Die Projektbetreuung wird ihm bei der Ausbildungsplatzsuche behilflich sein, z.B. bei der Abfassung eines Bewerbungsschreibens. Auch der Einsatz von Lohnkostenzuschüssen durch den Projektträger an einen Arbeitgeber ist für eine bestimmte Zeitstrecke möglich. Die Projektmitarbeiter leisten in manchen Fällen auch Überzeugungsarbeit, daß es sinnvoll ist, daß sich ein Jugendlicher erneut einer schulischen Laufbahn zuwendet. Das kann bedeuten, daß er einen Schulabschluß (Haupt- und Realschule) nachholt oder eine weiterführende Schule besucht. Allerdings sind viele der Teilnehmer „schulmüde" und stehen solchen Ideen eher ablehnend gegenüber. Andererseits hat sich in der Beratungsarbeit auch herausgestellt, daß Jugendliche nicht immer über Ausbildungs- und schulische Bildungsmöglichkeiten informiert sind.

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Teilnehmer des Projektes sprechen von ihrer Angst, auf der Straße sozial abzusacken, Drogen zu nehmen und/oder kriminell zu werden. Aus diesem Grund sind sie motiviert, die Chancen, die ihnen „Arbeit sofort" bietet, zu nutzen. Die sozial-gefährdende Komponente des lokalen Milieus der Jugendlichen im sozialen Brennpunkt des Kölner Stadtteils Kalk begegnet den Jugendlichen auch, wenn sie außerhalb des IB-Areals bei der Reinigung städtischer Spielplätze eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um Arbeiten, die sonst nicht erledigt würden. Einige der Jugendlichen zeigten Unmut und Abwehr, für solche Tätigkeiten in ihrem Wohnbezirk eingesetzt zu werden, weil sie die soziale Sanktionierung anderer arbeitsloser Jugendlicher fürchteten. Gezwungen wird zu solcher Tätigkeiten jedoch niemand. Hilfreich wäre es, so ein Arbeitsanleiter, wenn ähnlich wie in den Niederlanden für solche Arbeiten spezielle „peppige Arbeitskleidungen" genutzt werden könnten. Das würde den Stolz der Jugendlichen stärken.

Ziel des Projektes ist es, die Jugendlichen zur Selbstaktivierung anzuregen, sich entweder einen Ausbildungsplatz zu suchen, einen Schulabschluß zu machen oder eine Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt anzutreten. Sie sollen sich nicht passiv am Sozialhilfebezug orientieren. Die Betreuung der Jugendlichen nimmt deshalb zwar Rücksicht auf die individuelle Leistungsfähigkeit des einzelnen. Dabei hat sie den Punkt im Auge zu behalten, daß sich der Jugendliche trotz des persönlichen Umgangs nicht zu wohl im Projekt fühlt und selbstzufrieden im sozial geschützten Raum dauerhaft einrichtet.

Wichtig sei es, daß die Teilnehmer lernen, die „Unwirtlichkeiten" des normalen Arbeitslebens aushalten zu können. Das heißt, regelmäßig am Arbeitsplatz zu erscheinen und auch eine gewisse Anpassungsfähigkeit zu entwickeln. „Denn viele Jugendliche, die hier sind, tendieren dazu, ihre Arbeit hinzuschmeißen, wenn sie meinen, der Chef sei ihnen blöd gekommen", beobachtet eine der Projektmitarbeiterinnen.

Als vorteilhaft habe sich erwiesen, Recyclingarbeiten (Demontage von Computern, Fernsehern u.a.) für ein namhafte Recyclingunternehmer der Region durchführen zu können. Das Unternehmen liefert Material heran, ohne bestimmte Fristen und Verarbeitungs-Kontingente vorzuschreiben. Das versetzt das Projekt in die Lage, je nach

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Teilnehmerzahl (die fluktuiert) und Leistungsfähigkeit unterschiedliche Mengen an Altlasten demontieren zu können, ohne zeitlich unter Druck zu geraten. Voraussetzung dafür war, daß umgekehrt der Projektträger durch die Arbeiten keine Einnahmen erwirtschaftet. Mittelfristig soll bei entsprechender Produktivität über eine finanzielle Vergütung (Sponsoring) mit dem externen Unternehmen gesprochen werden.

Vereinzelt konnten sich Teilnehmer bereits in der Anlaufphase des Projekts in externen Praktika qualifizieren. Eine Teilnehmerin absolvierte zuerst ein vierwöchiges und anschließend ein zweiwöchiges Praktikum in einer Floristenwerkstatt. Sie hofft, in diesem Bereich eine Ausbildung machen zu können. Eine andere Teilnehmerin befindet sich als Tierpflegerin in einem Praktikum bei einem Tierarzt. Dank der guten Erfahrung will der Tierarzt sie ab dem 1.8.1999 als Auszubildende übernehmen. Eine andere Teilnehmerin wird mit großer Wahrscheinlichkeit eine Ausbildung als Groß- und Außenhandelskauffrau beginnen. Vorher hatte sie eine Ausbildung als Kinderpflegerin.


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