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6. Fazit

Die Ausführungen haben deutlich gemacht, daß mit der Konversion ehemaliger militärischer Liegenschaften in der Dimension, wie sie in den neuen Bundesländern gegeben ist, Neuland beschritten wird. Mit Ausnahme der Verwertung von Gewerbeflächen kann auf gängige Modelle nicht zurückgegriffen werden. Zudem ist eine Verwertung der Liegenschaften nicht in allen Bundesländern gleich günstig. Brandenburg, das zum Teil über attraktive Objekte verfügt, ist durch den Vorbehalt des Bundes benachteiligt. Auch Areale in anderen Bundesländern dürften aufgrund der fehlenden Infrastruktur nahezu unveräußerbar sein.

Private Investoren, insbesondere aus den Reihen der Industrie, zögern mit dem Aufkauf solcher Flächen. Gerade in den neuen Bundesländern können sie auf eine Vielzahl von Offerten zurückgreifen: ehemalige Gewerbeflächen stehen dort ebenso zur Verfügung wie die Möglichkeit einer Ansiedlung auf der 'grünen Wiese'.

Letztere wird entschieden bevorzugt, weil Investoren sich in diesem Fall nicht um mögliche Altlasten und deren Beseitigung sorgen müssen. Hier ist der

[Seite der Druckausgabe: 46]

Gesetzgeber aufgerufen, Industrie- und Gewerbeansiedlungen zunächst nur auf ehemaligen Gewerbe- oder WGT-Flächen zu gestatten.

Grundsätzlich muß kritisch angeführt werden, daß bisher geeignete Konzepte für die Konversion fehlen. [ Fn.12: Dazu siehe u.a.: Beschek, Heinz: Es fehlen die geeigneten Konzepte; in: Handelsblatt, 1.9.1994, Seite 7 sowie: Schmitz, Wieland: Die Konversion setzt die Industrie unter Anpassungsdruck; in: Handelsblatt, 12.9.1994] Außerdem zeigen die vorstehenden Ausführungen, daß eine Vielzahl von Behörden, staatlichen und halbstaatlichen Einrichtungen sowie privaten Gesellschaften miteinander bei der Beplanung, Veräußerung, Vermarktung und Entwicklung der WGT-Liegenschaften konkurrieren, was sich gerade in diesem Fall bisweilen negativ auswirkt. Zwar wird von den verschiedenen beteiligten Gesellschaften immer wieder betont, daß die jeweilige regionale Entwicklung nicht ohne Beteiligung der Kommunen vollzogen werden soll. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, daß Kommunen aufgrund ihrer fehlenden finanziellen Voraussetzungen oft nicht in der Lage sind, die Entwicklung in eigener Regie zu betreiben. Und so könnte in Zukunft häufig am Bedarf der Kommune vorbei geplant werden.

Die Veräußerungsgesellschaften, wie beispielsweise die TLG, stehen unter dem Druck ihres Auftraggebers, des Bundes, der die Abwicklung so schnell wie möglich über die Bühne bringen möchte. Weil kurzfristige Erfolgsmeldungen erwünscht werden, ist die Erstellung sorgfältig geplanter Nutzungskonzepte nicht möglich. Es ist somit zu befürchten, daß um der schnellen Vermarktung willen teilweise nur wenig durchdachte Lösungen entstehen.

Trotz allem bestehen mit den bedeutenden zentral gelegenen Flächen bzw. Standorten der ehemaligen Militärareale - entsprechendes gilt für aufgegebene Industriegrundstücke und für eine Nutzungsintensivierung geeignete kommunale Flächen - zahlreiche Möglichkeiten, kleine, mittlere und große Städte in ihrer Wirtschaftstätigkeit und Bevölkerungsentwicklung nachhaltig zu fördern - und dabei ökonomische, ökologische und städtebauliche Ziele zu verfolgen.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | August 1999

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