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[Seite der Druckausgabe: 7]


1. Die Macht der Finanzdienstleistungsunternehmen

Macht läßt sich nach der klassischen Definition von Max Weber als Chance beschreiben, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen. Macht ist zunächst ein wertfreier Begriff; ihre Existenz sagt noch nichts über deren Ausübung aus. Entscheidend ist daher, wie diese Macht ausgeübt wird, ob sie mißbraucht oder legitim und verantwortungsvoll ausgeübt wird. In einem sozialen Gefüge kann jedoch alleine das Vorhandensein großer Machtkonzentrationen oder eines erheblichen Machtgefälles problematisch sein, wenn das freie Spiel der Kräfte dadurch eingeschränkt wird.

Heutzutage bestehen zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden vielfältige Geschäftsbeziehungen, deren Palette vom unverzichtbaren Girokonto über den Konsumentenkredit und die Baufinanzierung bis zur privaten Alters versorge reicht. Weite Bereiche der wirtschaftlichen Existenz des Verbrauchers sind heute eng mit seiner Bank verknüpft. Entsprechendes gilt für den Versicherungsbereich. Hier verfügt der durchschnittliche Kunde über eine Fülle von Versicherungen von der Haftpflicht- und KfZ-Versicherung bis zur Lebensversicherung. Aus der Fülle der Geschäftsbeziehungen ergibt sich nach Einschätzung eines Vertreters einer Verbraucherschutzorganisation zwangsläufig, daß das Schicksal des einzelnen heute immer stärker bank- und versicherungsgeprägt ist. Das Potential, in dem sich die Macht der Finanzdienstleistungsunternehmen auswirken kann, sei so groß wie noch nie. Verständlich, daß die Klagen über die Machtfülle der Finanzdienstleistungsunternehmen vor diesem Hintergrund erheblich zugenommen haben.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Januar 2001

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