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Vorbemerkung

Bank- und Versicherungsprodukte haben in den modernen Dienstleistungsgesellschaften eine immer wichtigere Bedeutung. Sie sind aus dem alltäglichen Leben der Menschen nicht mehr wegzudenken. Dies beginnt beim Girokonto, ohne das die Abwicklung des alltäglichen Zahlungsverkehrs nahezu ausgeschlossen ist, und endet bei komplizierten Individualverträgen zum Vermögensaufbau oder der Absicherung jedweder Risiken.

Die Liberalisierung der nationalen Finanzmärkte und die Schaffung des EU-Binnenmarktes haben im Bereich der Bank- und Versicherungsprodukte einen wahren Innovationsschub ausgelöst. Die Produktvielfalt im Bereich Finanzdienstleistungen und die Zahl der konkurrierenden Anbieter hat einen neuen Höchststand erreicht. Moderne Finanzinnovationen wie Optionsscheine und komplizierte Derivatgeschäfte stehen heute auch dem Durchschnittkunden offen, das gute alte Sparbuch hat längst ausgedient. Neue Wettbewerber und Vertriebsformen haben das traditionelle Hausbanken- und Hausversicherungssystem aufgebrochen. Finanzdienstleistungsunternehmen, die statt aufwendiger Filialen auf kostengünstigen Direktvertrieb und Telefonmarketing setzen, haben einen erstaunlichen Zulauf.

Die Schaffung des europäischen Finanzmarktes hat zu einer erheblichen Veränderung des regulatorischen und wettbewerblichen Umfelds in Deutschland geführt. Eine Entwicklung, die den Konsumenten dienen sollte. Doch der neue Wettbewerb hat auch Nachteile:

Produktvielfalt und Fülle der Anbieter haben die Verunsicherung der Verbraucher gegenüber dem schwer überschaubaren Angebot und den für den Laien kaum bewertbaren Produkten verstärkt. Vor diesem Hintergrund hat der Verbraucherschutz an Bedeutung zugenommen. Analog zur Ausbildung des intensivierten Wettbewerbs hat auch die Zahl der Beschwerden der Verbraucher über unsachgemäße oder gar fehlerhafte Beratung bis hin zum Vorwurf unlauterer Praktiken von Banken und Versicherungen zugenommen. Weder die Gesetzgebung, die den Schutz der Verbraucher durch eine Reihe von Gesetzen verbessern wollte, noch die Versuche der Banken, aufkommenden Problemen durch freiwillige Selbstverpflichtungen oder

Schlichtungssysteme wie dem Ombudsmann des privaten Bankgewerbes Herr zu werden, haben die Flut der Beschwerden reduziert. Ganz im Gegenteil: Noch nie gab es so viele Beschwerden zum Komplex Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen - aus Sicht von Verbraucherschützern ein eindeutiges Indiz dafür, daß es sich nicht um individuelle Probleme Einzelner mit ihrer Bank oder ihrer Versicherung handelt, sondern um strukturelle Defizite der Branche. So wachsen die Zweifel, ob der bestehende gesetzliche Rahmen zum Schutz der Verbraucher in Deutschland angesichts des gewandelten Marktes für Finanzdienstleistungen noch ausreichend ist.

Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Friedrich-Ebert-Stiftung am 9. Dezember 1996 in München die Tagung Ohnmacht der Verbraucher gegenüber Banken und Versicherungen?, an der Mitglieder der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD, Vertreter der Ministerien, Vertreter der Aufsichtsämter für das Kredit- und das Versicherungswesen, Verbraucherschützer, Wissenschaftler, Vertreter von Banken und Versicherungen sowie ihre Interessenverbände, Gewerkschafter und Unternehmer teilnahmen. Schwerpunkte der Tagung waren Analyse und Bewertung der Position der Verbraucher in der Kredit- und der Versicherungswirtschaft sowie die Vorstellung und Diskussion von Reformvorschlägen zur Stärkung des Verbraucherschutzes gegenüber Banken und Versicherungen. Zu Beginn der Veranstaltung wurden Thesen zum Reformbedarf im Banken- und Versicherungswesen referiert. In drei Foren wurden anschließend die Situation und der Reformbedarf im Bankwesen und in der Versicherungswirtschaft analysiert sowie die Positionen und Forderungen der politischen Parteien, der Banken und Versicherungsunternehmen kontrovers diskutiert.

Die vorliegende Broschüre faßt die Referate und Diskussionsbeiträge der Tagung thematisch gegliedert zusammen. Für Konzeption und Durchführung der Veranstaltung zeichnete Diplom-Ökonomin Hannelore Hausmann vom Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung verantwortlich, mit der Organisation war Ilona Reuter betraut. Den Tagungsbericht erstellte Thomas Schmidt, Politologe aus Meckenheim.

Bonn, Juni 1997


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Januar 2001

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