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4. Regulierung der Informationsgesellschaft als gewerkschaftspolitisches Leitprinzip

Zweifellos haben die empirischen Bestandsaufnahmen, zukunftsorientierten Prognosen und praktischen Anwendungen bewiesen, daß der Weg in die Informationsgesellschaft unumkehrbar ist, aber noch nicht soweit beschritten worden ist wie häufig angenommen wird. Je nachdem, welcher empirische Maßstab an die Beschreibung des Standes der Informationsgesellschaft angelegt wird, kann ihr Entwicklungsgrad unterschiedlich interpretiert werden. Dennoch markieren schon jetzt neue Arbeitsformen und Berufsfelder, veränderte Arbeitsinhalte und Qualifikationsanforderungen sowie labilere Beschäftigungsverhältnisse ein gesellschaftliches Umfeld, daß durch arbeits- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen gestaltbar ist. Dieses muß in der durchaus noch zur Verfügung stehenden Vorlaufzeit auch gestaltet werden, denn die alten Regelungen werden zunehmend brüchig und verlieren in der Informationsgesellschaft teilweise schon ihre Systemkonformität. Das zeigen besonders weitgehende Zukunftsvisionen, in denen eine digitalisierte Arbeitsgesellschaft aus einem Heer von Telearbeitern und selbständig Tätigen bestehen würde.

Zwar trifft die Informationsgesellschaft in ihrem gegenwärtigen Stadium noch nicht den Zentralnerv der Gewerkschaften. Nach Auffassung der DAG steht für die wirtschaftliche, soziale (und auch ökologische) Modernisierung Deutschlands und Europas die Ausgestaltung des Weges in die Informationsgesellschaft durch die Gewerkschaften aber bereits schon jetzt auf der Tagesordnung. Vor allem geht es wie eingangs bereits aufgezeigt auch darum, daß der Weg in die Informationsgesellschaft die Verwirklichung der Ziele von Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs-, Sozial und Umweltpolitik einschließt. Dazu müssen auch die Gewerkschaften im Rahmen eines sozialen Dialogs angemessen an der Ausgestaltung der Informationsgesellschaft beteiligt werden und als Architekten der Informationsgesellschaft auf den Plan treten können.

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Was fehlt und worauf die Gewerkschaften hinarbeiten müssen, ist sowohl ein nationaler als auch ein europäischer und globaler Regulierungsrahmen für die sich verändernden Arbeits- und Sozialstrukturen. Zu diesem gehört ebenfalls eine Politik, die der politischen, sozialen und ökologischen Dimension der Entwicklung genauso viel Beachtung schenkt wie ihren technischen und ökonomischen Aspekten.

Die Reise durch die Zukunft der Informationsgesellschaft hat an mehreren Panoramapunkten einen Ausblick verschafft, wo gewerkschaftlicher Handlungs- und Gestaltungsbedarf besteht.

Die luK-Techniken werden hauptsächlich als Rationalisierungs- und Organisationstechniken eingesetzt, die die Arbeitsproduktivität steigern. Das haben die Beispiele aus dem M+K-Sektor und die Erfahrungen mit Telearbeitsformen gezeigt. Wie die Prognosen zum Medien- und Kommunikationssektor nachweisen konnten, ist es dagegen aber eher ungewiß, ob sich im Zuge einer breiteren Diffusion bzw. Anwendung neuer luK-Techniken auch eine positive beschäftigungspolitische Bilanz einstellen wird. Nicht nur der menschengerechten Gestaltung von Arbeitssystemen und Organisationsstrukturen, sondern auch besonders der Absicherung sozialer Risiken in flexibilisierten internen und externen Arbeitsmärkten kommt daher eine zentrale Bedeutung im gesellschaftlichen Innovationsprozeß zu. In der Informationsgesellschaft sollte darüber hinaus der Versuch unternommen werden, in der gesamten Wertschöpfungskette der informations- und kommunikationstechnischen Anwendungen neue Arbeitsplätze entstehen zu lassen.

Weiteren gewerkschaftlichen Gestaltungsbedarf unterstreichen einige der wesentlichsten Entwicklungstrends, die bereits auf die Stolpersteine auf dem Weg in die Informationsgesellschaft hinweisen. Die Individualisierung der Arbeit, die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, die Dezentralisierung der Arbeitsstätten und die Virtualisierung der Unternehmen, wie aber auch die Globalisierung der Arbeitsmärkte können das klassische Normalarbeitsverhältnis untergraben (oder haben dieses teilweise im Bereich der Normalarbeitsbio-

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graphie bereits getan) und damit die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretungen gefährden. Die Teleheimarbeit zeigt beispielsweise schon im kleinen die eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten der Betriebs- und Personalräte in ergonomischen Fragen der Arbeitsplatzgestaltung (arbeitsschutzrechtsgemäße Gestaltung der häuslichen Arbeitsplätze) und der Arbeitszeitkontrolle (Einhaltung gesetzlicher bzw. durch Tarifvertrag geregelter Arbeitszeit) auf. Besonders deutlich wird dies noch einmal, wenn sich die traditionellen Formen der Unternehmen und Betriebe als stabile, festgefügte Organisationsformen und räumliche Einheiten auflösen und internationale, unternehmensübergreifend kooperierende strategische Netzwerkstrukturen von weltweit agierenden Konzernen entstehen, in denen die derzeitigen Mitbestimmungsmöglichkeiten zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen nicht mehr ausreichen. Damit müßte auch die Bildung von betriebs- und unternehmensübergreifenden Interessenvertretungen realisiert werden: d.h. die Mitbestimmung der Interessenvertretungen bei dezentralisierten Arbeitsplätzen. Rechtliche Beteiligungsstrukturen hinken in der Regel noch den fortgeschrittenen technischen und organisatorischen Veränderungen in den Betrieben und Dienststellen und damit den eigentlichen Gestaltungserfordernissen hinterher.

Die Grauzone der (neuen und zum Teil aufgezwungenen) Selbständigkeit und der prekären Arbeitsverhältnisse zeugt ebenfalls von neuem Regelungsbedarf durch das Sozial- und Arbeitsrecht. Auch die neuen Selbständigen sind größtenteils schutzbedürftig. Noch verhindert das traditionelle Bild des finanzstarken Freiberuflers deren sozialpolitische Absicherung. Aus gewerkschaftlicher Sicht drängt sich allerdings die Frage auf, ob es in diesem Zusammenhang sinnvoll ist, Subkulturen, die durch Scheinselbständigkeit und atypische Arbeitsformen entstehen, mit neuen gesonderten Schutzrechten zu versehen. Dafür gibt es gute Gründe.

Auch wenn es in der Praxis noch nicht massiv in Erscheinung tritt, wird z.B. die Telearbeit nicht selten als Rutschbahn von abhängiger in selbständige Arbeit bezeichnet, da sie die organisatorischen und rechtlichen Vorausset-

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zungen für eine neue Selbständigkeit auf dem Dienstleistungsmarkt schafft. Wenngleich sie das Einfallstor für eine neue Selbständigkeit sein kann, so zeigt dieses Beispiel auf, daß die Rechtsform, in deren Rahmen Telearbeit ausgeübt wird, ausschlaggebend für die soziale Absicherung der Telebeschäftigten ist. Ein Beispiel sind hier auch die sogenannten free-lancer, die sich nicht - wie z.B. feste freie Mitarbeiter im Medienbereich - auf Arbeitsvertragsverhältnisse bzw. Tarifverträge und soziale Absicherungen (z.B. durch die Künstlersozialkasse) stützen können. Nach gewerkschaftlichen Bemessungskriterien sollte deshalb der Regelfall der Beschäftigungsverhältnisse bei diesen neuen Arbeitsformen das abhängige Arbeitsverhältnis und damit der (zu erhaltende) Arbeitnehmerstatus (mit all seinen Schutzrechten) sein.

Das lebenslange Lernen, der Verfall der wirtschaftlichen Verwertbarkeit von Fachwissen und die künftige Gemeinschaft der Hochqualifizierten in der Informationsgesellschaft stellt ein nicht zu unterschätzendes gesellschaftspolitisches Problem dar. Die Strukturen der Informationsgesellschaft könnten durchaus dazu geeignet sein, ein survival of the fittest (der jungen und qualifizierten Menschen) und neue Polarisierungen in der Gesellschaft zu befördern. Indizien dafür liefern nicht nur Scheinselbständigkeit und atypische Arbeitsverhältnisse, sondern auch die entstehenden Berufs- und Tätigkeitsfelder in der Multimediabranche. Damit ist eine weitere Aufgabe umrissen. Die Aufgabe von Gesetzgeber wie auch Tarif- und Betriebsparteien besteht nicht nur darin, auf der Grundlage von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Folgeabschätzungen arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards zu formulieren und bestehende tarifvertragliche Regelungen weiterzuentwickeln, sondern sie besteht auch darin, arbeitsmarktpolitische Auffangbecken für weniger qualifizierte, ältere oder leistungsgeminderte Arbeitnehmer zu schaffen.

Die Diskussion über die Informationsgesellschaft legt zudem besonders Stichworte wie Internationalisierung und Globalisierung nahe. Die Informatisierung macht nicht vor Ländergrenzen halt, sie können auf der Datenautobahn zügig passiert werden. Wie der europäische Vergleich zum Potential von Telearbeit bewiesen hat, ist diese neue Arbeitsform unterschiedlich ver-

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breitet und auch die Diffusion neuer luK-Techniken unterschiedlich vorangeschritten. Mit Telearbeit können durch die Dezentralisierung der Organisation und der räumlichen Auslagerung von Arbeitsvollzügen durchaus auch internationale Konkurrenzsituationen entstehen. Die absehbare Konkurrenz zwischen den Arbeitskräften in Europa ist ein weiterer Grund, warum es auch europaweit gültiger arbeits- und sozialrechtlicher wie tarifvertraglicher Regelungen bedarf.

Die Globalisierung der Märkte verstärkt darüber hinaus den weltweiten Wettbewerb bei Waren und Dienstleistungen, durch die Informatisierung kann Arbeit weltweit anders verteilt werden und das heißt auch von den Hochlohn- zu den Niedriglohnländern. In diesem Licht muß auch ein globaler Regulierungsrahmen für Arbeit, Qualifikation, Sozial- und Arbeitsstandards geschaffen werden, um einem Sozialdumping vorzubeugen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Wirtschaften aufrechtzuerhalten und zu stärken.

Tragfähige gewerkschaftliche Handlungsstrategien kommen allerdings nicht umhin, zwischen der europäischen und der globalen Aktionsebene zu unterscheiden, denn die Regulierungschancen, die sich europa- oder weltweit anbieten, sind qualitativ recht unterschiedlich. Das ureigenste Regulierungsinstrument der Tarifparteien ist die Tarifpolitik. Sie ist aus gewerkschaftlicher Sicht der zentrale Ansatzpunkt zur Steuerung der Informationsgesellschaft. Eine grenzüberschreitende Tarifpolitik steckt aber in Europa derzeit noch in einem frühen Entwicklungs- bzw. Diskussionsstadium. So betont ein Vertreter des Bundesverbandes deutscher Arbeitgeberverbände sicher nicht zu Unrecht, daß in der Frage der Entwicklung einer internationalen Tarifpolitik weder der BDA und noch der DGB von ihren Mitgliedern ein Mandat dazu haben.

Auf dem Weg zur europäischen Integration, der zugleich in eine europäische Informationsgesellschaft führt, müssen die Arbeitsbeziehungen trotzdem europäisch geregelt werden. Das dies keineswegs so leicht gelingen wird, belegt das teilweise komplizierte Unterfangen, einen gewerkschaftlichen Konsens

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über Ländergrenzen hinweg zu etablieren. Bereits ein oberflächlicher Blick auf die Vielfalt der industriellen Beziehungen in Europa deutet auf die Schwierigkeiten hin, gemeinsame tarifrechtliche Absprachen zu treffen. Einheitsgewerkschaften (wie in Deutschland) stehen pluralistischen Richtungsgewerkschaften (wie in Frankreich) gegenüber, die Vertretungsrechte können wie hierzulande gesetzlich vorgeschrieben sein oder durch Gewohnheitsrecht und Tarifverträge geregelt sein. Sind die Managementstrategien bei der informationstechnischen Rationalisierung der Betriebe eher universalistisch, so sind die gewerkschaftlichen Handlungsstrategien in Europa im Ergebnis mehr partikularistisch. Mehr Bewegungsfreiheit wird erst die Stärkung der europäischen Gewerkschaftsbewegung verschaffen. Hier entsteht ein enormer Handlungsbedarf für eine international abgestimmte Koordination der Gestaltung von Arbeitsbeziehungen.

Dennoch gibt es erste beispielhafte Ansätze für europäische Regulierungsmöglichkeiten. Die Einrichtung von europäischen Betriebsräten ist, obwohl für diese Interessenvertretung keine echten Mitbestimmungsrechte vorgesehen sind, ein Schritt in die richtige Richtung, um zu europäischen Spielregeln zu gelangen. Ein Instrument dazu ist der Artikel 118b des EU-Vertrages über den sozialen Dialog zwischen den Sozialpartnern. Ein Beispiel für Absprachen und Vereinbarungen auf der Gemeinschaftsebene ist hier der Elternurlaub, auch wenn es sich in diesem Fall zunächst noch mehr um eine „Übungswiese" handelt. Ein solcher Dialog könnte aber auch auf Fragen der europäischen Regulierung von neuen Arbeitsformen ausgedehnt werden.

International wird die Regulierung der Informationsgesellschaft allerdings noch schwieriger werden. Die DAG sieht momentan vor allem in den grundlegenden Völkerrechtsnormen einen Hebel, um die Internationalisierung der Handelsbeziehungen mit Verbesserungen der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer zu unterfüttern. Zu ihnen zählen die IAO-Übereinkommen:

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  • zur Vereinigungsfreiheit (Übereinkommen 87)
  • zum Recht auf Kollektivverhandlungen (Übereinkommen 98)
  • zum Schutz der Arbeitnehmervertreter im Betrieb (Übereinkommen 135)
  • zum Verbot der Zwangsarbeit (Übereinkommen 29 und 105)
  • zum Verbot der Kinderarbeit (Übereinkommen 138)
  • zum Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Übereinkommen 111)
  • zur Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte bei gleichwertiger Arbeit (Übereinkommen 100).

Zu einer wirksamen Tarifpolitik würde darüber hinaus auch das Streikrecht der Gewerkschaften gehören - ein auf der internationalen Ebene äußerst umstrittener Punkt. Die völkerrechtlichen Normen besitzen weiterhin keinen Verbindlichkeitscharakter. Ihre Wirkung ist begrenzt. Trotz berechtigter Zweifel an ihrer internationalen Durchsetzungsfähigkeit können die genannten Normen dennoch zumindest das Zielspektrum eines internationalen Regulierungsrahmens abgeben.

Der gewerkschaftliche Standpunkt zur breiteren Regulierung der nationalen, europäischen und globalen Informationsgesellschaft, so wie er exemplarisch von der DAG vertreten wird, findet natürlich nicht bei allen Akteuren uneingeschränkte Zustimmung. Arbeitgebervertreter erkennen beispielsweise in den deutschen arbeitsrechtlichen Vorschriften schon eine Tendenz zur Überregulierung, die eine Anpassung an die europäischen Entwicklungen eher behindert. Zweifel an der Übertragbarkeit des „Deutschen Modells" werden laut. Die Individualisierung der Arbeitsverhältnisse und die vermehrten individuellen Interessenaushandlungsprozesse erfordern in diesem Verständnis vielmehr eine Überprüfung der traditionellen Felder, auf denen bislang Kollektivverhandlungen geführt und Kollektivregelungen umgesetzt worden sind. Kollektive Regelungen werden danach z.B. schon der offenen, sehr individualistischen Arbeitsform Telearbeit nicht mehr gerecht. Gegen diese Argumentation kann natürlich angeführt werden, daß kollektive Regulierungen (z.B. über die Höhe von Arbeitslöhnen) den Wettbewerb insgesamt auch berechenbarer

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machen, individuelle Interessenaushandlungen dagegen eher zu einem Verlust an Vertrags- und damit auch unternehmerischer Planungssicherheit beitragen.

Vor dem Hintergrund derartiger Diskussionsstränge, die charakteristisch für die Debatte über die Informationsgesellschaft sind, hat der DAG-Bundeskongreß im Herbst 1996 zentrale Prinzipien zur sozialverträglichen Gestaltung der Informationsgesellschaft formuliert. Leitbild sollte danach eine aufgeklärte Gesellschaft sein, die das Wissen der Menschheit und die moderne Informations- und Kommunikationstechnik nutzt, um in Frieden, in Demokratie und sozialer Gerechtigkeit sowie im zukunftsträchtigen Umgang mit der Natur zu leben. Dieses Leitbild für eine demokratische und sozialstaatliche Informationsgesellschaft werde insbesondere bestimmt durch:

  • Achtung der Menschenwürde, das Recht auf Arbeit und soziale Sicherheit,
  • das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen,
  • Erhaltung, Schutz und Förderung der Gesundheit,
  • Gleichstellung und Gleichbehandlung der Geschlechter,
  • für alle Menschen erschwinglichen, diskriminierungsfreien Zugang zu Informationen und Netzen,
  • das Recht auf umfassende, allgemeine und berufliche Bildung,
  • Medienstrukturen, die Kommunikations- und Kooperationsrechte sowie Meinungsvielfalt sichern,
  • engagierte Nutzung gewerkschaftlicher Rechte zur Gestaltung humaner Lebens- und Arbeitsbedingungen.

Die Umsetzung dieser Grundanforderungen an die Informationsgesellschaft erfordert sicher ein erhebliches Engagement der Gewerkschaften, und das vor allem auch auf der internationalen Ebene mit dem Ziel, den tiefgreifenden Wandel in der Arbeitswelt, den universellen Einsatz der Informationstechnik und die Globalisierung des wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes zu gestalten. Gerade in Umbruchszeiten ist es die Aufgabe der Gewerkschaften, Solidarität (wieder) herzustellen.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Oktober 2000

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