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[Seite der Druckausgabe: 25]

III. Erfahrungen und Probleme in den neuen Bundesländern - Beispiele aus den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie dem Freistaat Sachsen

12. Gewerbeflächen und Altlasten im Land Brandenburg

Im Land Brandenburg gibt es 351 Gewerbegebiete mit einer Fläche von ca. 8985 ha.

Von diesen Gewerbegebieten liegen 132 in unmittelbarer Nähe zur Autobahn, 231 in einer Entfernung von weniger als 10 km sowie 271 in einer Entfernung unter 20 km.

Die Institution Treuhand verfügt allein über 5,9 Mio. ha Fläche, davon ca. eine Million Hektar Objekte und ca. fünf Million Hektar Flurstücke.

Ursprünglich war eine Kopplung von Verkauf der Immobilien und Nutzung der Mittel für Flächensanierung angedacht worden. Dieser Weg ist aber nicht gegangen worden.

An den Beispielen der Privatisierung verschiedener Unternehmen im Land Brandenburg zeigen sich für die Umwidmung altindustrieller Flächen besondere Schwierigkeiten durch

  • Altlastenbelastung
  • fehlende Landesentwicklungs- und Regionalplanung als notwendige Voraussetzungen im Logistikbereich,
  • Wirksamkeitsvorbehalte durch das Kartellrecht.

Bei der Reaktivierung und Umwidmung von Industrie- und Gewerbeflächen stellen die Altlastenverdachtsflächen ein besonderes Problem dar. Einerseits besteht hier ein hoher Handlungsbedarf aus ökologischen Gründen, andererseits ist ihre Bearbeitung mit hohen finanziellen Aufwendungen und mit langen Zeiträumen verbunden.

[Seite der Druckausgabe: 26]

Im Vorschaltgesetz zum Landesabfallgesetz des Landes Brandenburg vom 20.1.1992 sind Altlasten und Altstandorte definiert (§ 25). [ Fn.4: Im § 25 des Gesetzes heißt es:" (1) Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, sofern von diesen nach den Erkenntnissen einer Im einzelnen Fall vorausgegangenen Untersuchung und einer darauf beruhenden Beurteilung durch die zuständige Behörde eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht. (2) Altlastenverdachtsflächen sind Altablagerungen und Altstandorte, soweit ein hinreichender Verdacht besteht, daß von ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht oder künftig ausgehen kann. (3) Altablagerungen sind stillgelegte Anlagen zum Ablagern von Abfällen, sonstige stillgelegte Aufhaldungen und Verfüllungen, auf sonstigen Flächen vor dem 1. Juli 1990 abgelagerte Abfälle. (4) Altstandorte sind a) Grundstücke stillgelegter Anlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, soweit es sich um Anlagen der gewerblichen Wirtschaft oder im Bereich öffentlicher Einrichtungen gehandelt hat. ausgenommen der Umgang mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen im Sinne des Atomgesetzes. b) Grundstücke, auf denen insbesondere im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen einschließlich ehemaliger militärischer Liegenschaften sonst mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen der Umgang mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen im Sinne des Atomgesetzes, das Aufbringen von Abwasser, Klärschlamm, Fäkalien oder ähnlichen Stoffen und von festen Brennstoffen, die aus oberirdischen Gewässern entnommen worden sind, sowie das Aufbringen und Anwenden von Pflanzenbehandlungs- und Düngemitteln."]

Die Verteilung der bis 31.10. 1992 ermittelten Altlastenverdachtsflächen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten des Landes Brandenburg ergibt folgendes Bild (vgl. Tab.4):

[Seite der Druckausgabe: 27]

Tab. 4: Anzahl der Altstandorte und Altablagerungen im Land Brandenburg


Kreis

Altstandorte

Altablagerungen

Brandenburg Stadt

43

29

Cottbus Stadt

63

50

Eisenhüttenstadt Stadt

60

5

Frankfurt/Oder

152

46

Potsdam Stadt

254

15

Schwedt

16

18

Angermünde

290

108

Bad Freienwalde

62

121

Bad Liebenwerda

364

107

Beeskow

55

45

Belzig

451

182

Bernau

14

80

Brandenburg Land

43

100

Calau

236

109

Cottbus Land

386

299

Eberswalde

109

78

Eisenhüttenstadt Land

60

25

Finsterwalde

47

135

Forst

50

80

Fürstenwalde

140

47

Gransee

231

68

Guben

59

66

Herzberg

15

126

Jüterbog

11

70

Königs Wusterhausen

236

283

Kyritz

105

132

Lübben

122

103

Luckau

160

140

Luckenwalde

184

158

Nauen

20

95

Neuruppin

106

32

Oranienburg

248

56

Perleberg

150

17

Potsdam Land

356

85

Prenzlau

64

141

Pritzwalk

582

256

Rathenow

320

100

Seelow

102

96

Senftenberg

252

170

Spremberg

256

222

Strausberg

63

148

Templin

169

126

Wittstock

201

120

Zossen

85

177

Quelle: Umweltbericht 1992 des Landes Brandenburg, Potsdam 1992, S.61.

Da die landesweite Erfassung der Verdachtsflächen noch nicht abgeschlossen ist, ist ein Vergleich nur bedingt möglich . Ferner wurden bis September 1992 aufgrund

[Seite der Druckausgabe: 28]

einer militärischen Nutzung 373 Altlastenverdachtsflächen aus Rüstungsaltlasten und weitere Flächen auf den bisher 42 durch das Bundesverteidigungsministerium begutachteten ehemaligen NVA-Liegenschaften ermittelt. Von hoher Bedeutung ist eine einheitliche Erfassung der gefährdeten Flächen, da bei der hohen Anzahl von Altlastenverdachtsflächen eine Prioritätensetzung notwendig ist. Sie bildet letztlich die Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln sowie für die Anordnung und Durchführung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen.

1991 wurden mit Fördermitteln des Landes Brandenburg in Höhe von 45 Mio. DM insgesamt 515 Gefährdungsabschätzungen, 138 Sicherungs- und 24 Sanierungsmaßnahmen für Altlastenflächen in Auftrag gegeben. Eine besondere Bedeutung haben bei diesen Förderprojekten die Modellvorhaben "Flächenrecycling Erkner" und "Flächenrecycling Oranienburg", die sich mit der Wiedernutzung sanierter Flächen befassen. Im Rahmen der Vorhaben wird das Gefährdungspotential aller entscheidenden Belastungsquellen bestimmt, um auf dieser Grundlage Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen abzuleiten.

Für den gesamten Bereich der Altlasten besteht ein sehr hoher Finanzbedarf, den das Land Brandenburg nicht allein decken kann. Ein besonderes Problem stellt die Haftungsfreistellung dar.

Bis Oktober 1992 sind 9050 Anträge auf Freistellung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten eingegangen. Da Finanzierungszusagen des Bundes fehlten, hatte die Landesregierung Brandenburgs im Haushalt 1993 bereits Mittel in Höhe von 25 Mio. DM vorgesehen, um die wichtigsten und dringendsten Freistellungsanträge von Klein- und Mittelbetrieben mit geringen Sanierungsaufwendungen realisieren zu können.

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13. Technopark Henningsdorf - Beispiel für Synergieeffekte von Städtebau und Wirtschaftsförderung

Die Stadt Henningsdorf verfügt über ca. 400 ha Industrie- und Gewerbefläche. Die Kernbereiche sind das LEW [ Fn.5: LEW = Lokomotivbau Elektrotechnische Werke] und das Stahlwerk, wobei das ehemalige Stahlwerk schwieriger umzugestalten ist, da es eine dichte Bebauung aufweist. Als Zeitrahmen für die Umgestaltung des Stahlwerksgelände sind sieben Jahre vorgesehen. Die nicht betriebsnotwendigen Flächen sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden.

[Seite der Druckausgabe: 29]

Henningsdorf schließt unmittelbar an den Stadtrand im Nordwesten Berlins an. Sowohl Reinickendorf im Süden Henningsdorf mit Flughafen Tegel (5 km), BAB 111 (2 km) als auch Spandau mit dem künftigen Intercity-Bahnhof nach Hamburg und Hannover sowie die Hafenanlagen am schiffbaren Oder-Havel-Kanal, der für Europa-Lastkähne ausgebaut wird, stellen eine Infrastruktur besonderer Qualität dar. Die durch die Grenze 1961 unterbrochene S-Bahnverbindung wird voraussichtlich 1995/96 wieder geschlossen und im Jahre 2000 bis Neuruppin als kombinierte S-/Regionalbahn in Betrieb genommen. Am Rand der Stadtlage befinden sich zwei Industriegebiete von je 2000 ha, die als industrielle Kernbereiche für eine Neuentwicklung erhalten bleiben sollen.

Die Anbindung und Vernetzung der Gleisanlagen ist schon aufgrund der Großbetriebe Stahlwerk und LEW/AEG vorzüglich und soll auch für zukünftige Entwicklungen bestehen bleiben.

Im Umfeld Berlins gibt es nur im Süden mit dem Großraum Potsdam/Teltow vergleichbare Bedingungen für eine innovative Industrie/Gewerbeentwicklung, die auch die notwendigen Wohnungsbaustandorte mit Dienstleistungs- und Freizeitangebot ermöglichen und für die historisch gewachsene sowie planungsrechtlich eindeutige Flächennutzungen bestehen. Darüber hinaus verfügen sie auch über eine Anzahl hochqualifizierter Facharbeiter in der Elektro-, Metallverarbeitungs- und Baubranche.

Der Standort Technopark befindet sich auf dem Nordabschnitt des ehemals 200 ha großen Betriebsgeländes der AEG/LEW und umfaßt ca. 12 ha Grundstücksfläche. Entsprechend der Konzeption werden ca. 8 ha Grundstücksfläche für die Bebauung vorgesehen. Davon stellt der Eigentümer umfangreiche Flächen für öffentliche Einrichtungen zur Verfügung, so daß in 2-3 geschossiger Bauweise ca. 80000 m2 BGF entstehen. Die kleinsten Einheiten werden ab etwa 100 m2 Interessenten angeboten. Der unmittelbare räumliche Zusammenhang zur AEG, die diesen Standort als zukünftigen Entwicklungs- und Produktionsstandort des Schienentriebfahrzeugbaus vorsieht, ergeben auch Synergieeffekte in Forschung, Entwicklung und Produktion/Dienstleistung.

Begünstigende Faktoren zur Entwicklung des Technoparks sind vor allem:

  • Entscheidungen verantwortlicher Mitarbeiter der LEW 1990/91, die schon frühzeitig den Kernbereich der zukünftigen Entwicklung definierten und damit nichtbetriebsnotwendige Flächen einer Umnutzung zur Verfügung stellten.

[Seite der Druckausgabe: 30]

  • Es ist ein planungsrechtlich ausgewiesener Industrie-, Gewerbestandort in der Entwicklungskonzeption der Stadt, des Kreises und des Landes.

  • Eine sehr gute Infrastruktur, die sich auch relativ einfach von dem anderen Betriebsgelände trennen ließ.

  • Eine konstruktive Haltung des Betriebsrates und der THA zur weiteren Entwicklung. Die Technopark GmbH hat sich verpflichtet, 500 Arbeitnehmer in die anzusiedelnden Unternehmen zu vermitteln.

  • Das Baurecht nach § 34 BauGB, Art und Maß der Bebauung entsprach den abzureißenden Gebäudeteilen und den städtebaulichen Erfordernissen.

  • Das Interesse eines kompetenten Unternehmens mit Erfahrung in der Errichtung von Gewerbeparks und der Finanzkraft aus privatem Kapital, ohne auf öffentliche Fördermöglichkeiten angewiesen zu sein.

  • Die Technopark GmbH war aufgrund der kommunalen Wünsche bereit, bestimmte kommunale Einrichtungen mit zu errichten und der Kommune zur Verfügung zu stellen und das über den Bereich des Technoparks hinaus, z.B. Feuerwehr.

Aber natürlich gab es auch behindernde Faktoren. Von ihnen seien besonders genannt:

  • Einrichtungen auf diesem Grundstück, die mit den kommunalen Ansprüchen der Stadt und des Kreises behaftet sind,

  • Ungeklärte Altlastenverhältnisse einschließlich Kostenzuordnung,

  • Forderungen der Stadt in Gestalt kostenintensiver Baulösungen, z.B. Tiefgaragen für 600 Stellplätze unter schwierigen Grundwasserbedingungen,

  • partiell komplizierte Bodenverhältnisse mit der Folge geringer Bebaubarkeit,

  • fehlende Regionalplanung des Landes, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrsverhältnisse, zur noch besseren Anbindung an das Umfeld (Straßen- oder Bahnverbindung nach Spandau),

[Seite der Druckausgabe: 31]

  • Durchführung von weiteren Investitionen im Gewerbe- und Wohnungsbau bei gleichzeitiger Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur (Abwasser, Straßenanbindung) zur Komplettierung der Funktionsfähigkeit des Technoparks.

Synergieeffekte sind zu sehen in:

entwicklungs- und produktionsbedingten Verbindungen zwischen der AEG und weiteren sich ansiedelnden Unternehmen,

  • der Einbeziehung der ca. 500 m weiter entstehenden Zentrumsbebauung der Stadt Henningsdorf sowohl in der Abstimmung der Gewerbe- und Dienstleistungsbereiche als auch in der verkehrstechnischen Anbindung,

  • gemeinsamen Verkehrslösungen mit der AEG und der Stadt zu regionalen und punktuellen Anbindungen,

  • der Förderung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen mit der AEG zur Sanierung des Walter-Rathenau-Viertels und des Rathenau-Parks als Abgrenzung des Industrie- und Gewerbestandortes zur Wohnbebauung der Stadt,

  • umfangreicher Wohnbebauung nach Bebauungsplan sowohl im Miet- als auch im frei finanzierten Wohnungsbau mit öffentlicher Infrastruktur.


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14. Revitalisierung des SKET-Geländes in Magdeburg

Zunächst einige Anmerkungen zur Unternehmensgeschichte. Am Anfang der SKET-Unternehmensentwicklung stand die Gründung der Firma Hermann Gruson im Jahre 1855, mit der gleichzeitig der Aufbau der metallurgischen Industrie dieser Region einsetzte.

Durch die Fusion mit dem Essener Unternehmer Friedrich Krupp entstanden 1893 die Krupp-Gruson-Werke, die als Hersteller von Mangan-Hartstahl-Guß im 19. Jahrhundert zum internationalen Marktführer wurden.

Aus den Krupp-Gruson Werken entstand 1954 der VEB Schwermaschinenbaukombinat "Ernst Thälmann", der sich in den Folgejahren als einer der wichtigsten Investitions- und Exportgüterproduzenten zu den Leistungsträgern der DDR-Wirtschaft entwickelte.

[Seite der Druckausgabe: 32]

Nach der Wende wurde im Mai 1990 aus dem Kombinat die branchenorientierte Unternehmensholding der SKET Maschinen- und Anlagenbau AG mit Sitz in Magdeburg gebildet. Das gezeichnete Stammkapital befindet sich seitdem im Besitz der Treuhandanstalt.

Unter dem Dach der Holding kooperieren acht der vormals 18 Tochterunternehmen mit anfänglich 19000 Beschäftigten (Stand Anfang 1990) im Bereich der Produktion von Anlagen und Ausrüstungen

  • für den Walzwerksbau,
  • für die Kabel- und Drahtindustrie,
  • für die Zement- und Baustoffindustrie,
  • zur Speiseölherstellung,
  • zur Umweltschutztechnik,
  • für Schwerlastkrane
  • und für metallurgische Erzeugnisse.

Ein von der Unternehmensberatung McKinsey ausgearbeitetes Entwicklungskonzept sieht vor, bis Ende 1993 die acht Geschäftsbereiche durch Privatisierung und Übernahme neuer Investoren auf maximal fünf zu verringern. Die Grundzüge des Konzepts lauten:

Konzentration auf das Kerngeschäft, Ausgliederung von Tochterunternehmen und Verwertung der nicht betriebsnotwendigen Flächen.

Für den Magdeburger Betriebsteil verlangte das Konzept eine Reduzierung von 10000 auf zunächst 6300 Beschäftigte. Bis Mitte 1992 reduzierte sich die Beschäftigtenanzahl auf ca. 3500.

Zur Begleitung dieses Prozesses wurde u. a. die Gemeinnützige Gesellschaft für Innovation, Sanierung und Entsorgung mbH (GISE) gegründet. Hier sollten im Rahmen von AB-Maßnahmen und -projekten sowohl Mitarbeiter des Einsatzbetriebs, als auch betriebsexterne Arbeitslose eingesetzt werden. GISE ist als eigenständige Rechtspersönlichkeit mit Unternehmensanbindung zu betrachten.

Die Verantwortung der drei Geschäftsführer ist den Sparten

A) Realisierung, Finanzierung und Controlling,

B) Projektmanagement und

C) Organisation und Recht

zugeordnet.

[Seite der Druckausgabe: 33]

Als zentrales Gremium der Vernetzung der GISE-Aktivitäten in das Unternehmen und nach außen fungiert der Beirat, besetzt mit sieben Mitgliedern :

  • Arbeitsdirektor der SKET SMM [ Fn.6: SKET SMM = SKET Schwermaschinenbau Magdeburg ] GmbH und Vorstandsmitglied der SKETAG;
  • Betriebsratsvorsitzender der SKET SMM GmbH;
  • Bezirksleiter der IG-Metall Hannover, stellv. Vorsitzender der Aufsichtsräte der SKETAG und der SKET SMM GmbH;
  • 1. Bevollmächtigter der IG-Metall Magdeburg und Aufsichtsratsmitglied der SKET SMM GmbH;
  • Direktor des Arbeitsamtes Magdeburg;
  • Beauftragter der Kreishandwerkerschaft Magdeburg.

Die Tätigkeitsfelder der Gesellschaft sind:

  • Erschließung von Gewerbeflächen
  • Sanierung von Grundstücken und Industriegebieten
  • Sanierung von Hallen und Bauten
  • Aufbau von Recycling-Technologien
  • Abriß nicht sanierungsfähiger Bauten
  • Aufbereitung und Entsorgung von kontaminierten Flächen.

Die unternehmensbezogenen Arbeiten der GISE konzentrieren sich bis Ende 1993 auf die Realisierung des Industrieparks Magdeburg:

  • Demontage und Abriß der im Juni 1991 stillgelegten Stahlgießerei,
  • Demontage und Ausgliederung weiterer stillgelegter Produktions- und Verwaltungsbereiche,
  • Sanierung und Entsorgung nicht mehr benötigter Freiflächen mit dem Ziel, den erforderlichen Deponieanteil zu minimieren,
  • Schrottaufbereitung und Weiterverarbeitung des anfallenden Bauschutts in der genannten Bauschuttrecyclinganlage.

Im Zuge dieser Arbeiten wird dieser Teil des nicht mehr benötigten Unternehmensgeländes in über 50000 m2 sanierte Industrie- und Gewerbefläche umgewandelt, die dann zur Ansiedlung vorwiegend klein- und mittelständischer Betriebe zur Verfügung steht.

[Seite der Druckausgabe: 34]

Die Finanzierung des für 1992 bestätigten Leistungsumfanges setzt sich aus folgenden Fördermitteln zusammen:

Bundesanstalt für Arbeit

37,4 Mio. DM

43,7 %

Fördermittel des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt

33,4 Mio. DM

39,1 %

Zinsloses Darlehen der Treuhandanstalt Berlin

8,8 Mio. DM

10,3%

Bundesmittel aus dem Gemeinschaftswerk "Aufschwung Ost"

5,9 Mio. DM

6,9 %

Insgesamt

85,5 Mio. DM

100%

Quelle: H. Peinemann, Beschäftigungsgesellschaften im Netzwerk der Akteure, Berlin 1992, S. 41.

Vom jährlichen Sachkostenanteil in Höhe von 56 Mio. DM sind knapp 32 Mio. DM für direkte Vergabeleistungen an Handwerks- und mittelständische Betriebe der Region Magdeburg unter der Bedingung vorgesehen, daß die Erledigung der Aufträge in Arbeitsteilung mit ABM-Kräften der GISE realisiert werden.

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15. Sächsischer Altlastenfonds und Nutzungskonzepte im Freistaat Sachsen

Im Haushaltsplan 1992 des Freistaates Sachsen wurden in der Titelgruppe 1003/86 unter dem Begriff "Sächsischer Altlastenfonds" erstmals Maßnahmen zur Erfassung, Erkundung, Gefährdungsabschätzung, Sanierung und Überwachung im Bereich Altlasten, Boden und Abfallwirtschaft vorgesehen. Entsprechend der Rahmenkonzeption der Altlastenbehandlung in Sachsen ist bei der großen Zahl von Altlastenverdachtsfällen (mehr als 17000) eine stufenweise Bearbeitung des Problems vorgesehen. Für die Jahre 1991/92 bedeutete das vornehmlich eine formale Erstbewertung der Verdachtsfälle zwecks Prioritätensetzung. Diese grundlegenden Untersuchungen wurden besonders gefördert (Fördersatz: bis 100%). Bei Fällen mit erhöhtem Gefährdungspotential wurden technische Erkundungen sowie Gefahrenabwehr- bzw. Sicherungsmaßnahmen gefördert (Fördersatz : 60-80%).

[Seite der Druckausgabe: 35]

Tab. 5: Zuwendungen aus dem Sächsischen Altlastenfonds (Angaben in TDM) Stand: 04.11.1992

Regierungspräsidien des Landes Sachsen

Formale Erstbewertung Liste 1

Historische Erkundung Liste 2

Technische Erkundung Liste 3

Sicherung/ Dekontamination Liste 4

Summe

Dresden

11,9

1778,0

129,3

198,0

2117,2

Chemnitz

160,3

1348,7

711,6

1679,2

3899,8

Leipzig

3,5

744,8

1728,6

733,7

3210,6

Summe gesamt

175,7

3871,5

2569,5

2610,9

9227,2

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung.

Für ökologische Altlasten, von denen Unternehmen des Treuhandbereichs betroffen sind, wird im Rahmen der Umsetzung der Freistellungsklausel des Umweltrahmengesetzes eine gesonderte Finanzierung aus Mitteln der Treuhandanstalt und des Freistaates angestrebt.

Angesichts der knappen verfügbaren Mittel ist für die Zukunft vorgesehen, die Bewilligung auf der Basis einer landesweiten Prioritätenliste vorzunehmen. Die erforderlichen methodischen Vorarbeiten für eine fachgerechte Altlastenbewertung sind abgeschlossen.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Oktober 2000

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