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[Seite der Druckausgabe: 40]

7. Überblick: Wirtschaftliche Fördermaßnahmen für die neuen Bundesländer

Wirtschaftliche Fördermaßnahmen für die neuen Bundesländer

Auszug aus dem Jahreswirtschaftsbericht 1991 des Bundesministeriums für Wirtschaft

  • Zusätzliche steuerliche Begünstigung privater Investitionen durch Verlängerung der 12prozentigen Investitionszulage bis zum 31.Dezember 1991 und der Ausschlußfrist für den Beginn der Investitionen bis zum 31. Dezember 1992. Möglichkeit, Investitionszulage und Sonderabschreibung zu kumulieren. Steuerausfall 1991 für den Bund 400 Mio. DM.
  • Hilfen für die Werften in den neuen Bundesländern; Ausgaben 130 Mio. DM für 1991 und 700 Mio. DM Verpflichtungsermächtigungen
  • Hilfen für Umstrukturierungsberatungen von ehemaligen Kombinaten
  • Investitionszulage zu Anschaffung und Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern in den neuen Bundesländern, die mit den Sonderabschreibungen kumuliert werden können; Zulage vom 1.7.1990 bis 31.12.1991: 12 Prozent, vom 1.1.1992 bis 31.12.1992: 8 Prozent
  • Einbeziehung der neuen Bundesländer in die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", Höchstfördersatz für private Investoren: 23 Prozent (mögliche Überschreitung um max. 10 Prozent-Punkte); Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur: Zuschüsse bis zu 90 Prozent der Kosten
  • Zuschüsse für Regionen in den neuen Bundesländern für Beratung durch qualifizierte in- oder ausländische Unternehmen beim Aufbau wirtschaftsnaher Infrastrukturen und bei der Erstellung von regionalen Entwicklungskonzepten, Haushaltsmittel 1991: 40 Mio. DM
  • Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturvorhaben im Grenzgebiet der neuen Bundesländer. Haushaltsmittel 1990/91: 400 Mio. DM
  • Zinsbegünstigtes Kreditprogramm zur Förderung kommunaler (wirtschaftsnaher Infrastruktur-Investitionen in den neuen Bundesländern. Programmvolumen: 15 Mrd. DM. 1990-1993
  • Zinsbegünstigte ERP-Kredite für Existenzgründungen und Investitionen in den neuen Bundesländern. Kreditvolumen 6 Mrd. DM 1991

BMWi, Jahreswirtschaftsbericht 1991; HSt II/BID 5/1991




[Seite der Druckausgabe: 41]
  • Eigenkapitalhilfeprogramm zur Förderung selbständiger Existenzen in den neuen Bundesländern. Haushaltsmittel für Zinszuschüsse 167 Mio. DM 1991 sowie 1,5 Mrd. DM für zukünftige Haushaltsjahre
  • Maßnahmen zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes und der Freien Berufe, insbesondere Förderung und Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Existenzgründern; Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften; Förderung überbetrieblicher Fort- und Weiterbildungseinrichtungen sowie von Technologietransferstellen; Haushaltsmittel insgesamt rd. 280 Mio. DM 1991
  • Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen zur Stützung von Forschungs- und Entwicklungspotentialen: zur Förderung des Zuwachses an Forschungs- und Entwicklungspersonal, zur Förderung von jungen Technologieunternehmen, zur Förderung der Auftragsforschung und -entwicklung; zur Förderung des Technologietransfers und zur Förderung der sog. Aufholforschung im Rahmen der industriellen Gemeinschaftsforschung; Haushaltsmittel rd. 214 Mio. DM 1991
  • Zinsgünstige Investitionskredite für den Mittelstand von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Deutschen Ausgleichsbank und der Berliner Industriebank
  • Ansparförderung zur Bildung von Eigenmitteln (Existenzförderung):
  • 20 v.H. der Sparleistungen, max. 10.000 DM, wird unter Einbeziehung der Freien Berufe fortgesetzt
  • Kreditermächtigungsrahmen (25 Mrd. DM) und Bürgschaftsermächtigungsrahmen der Treuhandanstalt zur Flankierung der Umstrukturierung und Privatisierung
  • Kreditgarantiegemeinschaften (Bürgschaftsbanken) in neuen Bundesländern, Sicherung von Krediten bis etwa 1 Mio. DM für den kleingewerblichen Mittelstand und Freie Berufe
  • Ausfallbürgschaften der Berliner Industriebank (Kreditbesicherung für mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) in den neuen Bundesländern zwischen
    1 Mio. DM und 20 Mio. DM. 80 Prozent Abdeckung des Ausfalls
  • Bundesbürgschaften für Kredite ab etwa 20 Mio. DM (Bürgschaftsrahmen 30 Mrd. DM) für Projekte, an deren Durchführung ein allgemeines volkswirtschaftliches Interesse besteht von Unternehmen, die nicht oder nicht mehr zum Bereich der Treuhandanstalt gehören
  • Darlehen und Bürgschaften durch die Europäische Investitionsbank, Finanzierung von Investitionsvorhaben in wirtschaftlich schwächeren Regionen der Gemeinschaft


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999

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