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TEILDOKUMENT:




[Seite der Druckausgabe: 32]

6. Angebote und Möglichkeiten der regionalen Wirtschaftsförderung

Für die regionale Wirtschaftsförderung stehen vornehmlich drei Programme zur Verfügung:

  • Gemeinschaftliches Förderkonzept der EG für die neuen Bundesländer und den Ostteil Berlins 1991-1993
  • Gemeinschaftswerk Aufschwung-Ost der Bundesregierung 1991-1992
  • Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"


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Gemeinschaftliches Förderkonzept der EG (GFK)

Die EG-Kommission hat am 13. März das Gemeinschaftliche Förderkonzept (GFK) für den Einsatz der EG-Strukturfonds für das Territorium der ehemaligen DDR verabschiedet. Die Finanzmittel werden für Maßnahmen im Rahmen der drei EG-Strukturfonds bereitgestellt: von dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL).

Für die Wirtschaftsförderung sind besonders folgende zwei Schwerpunkte des Konzepts von Bedeutung:

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Schwerpunkt 1: Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Im Rahmen dieses Schwerpunkts soll die Entwicklung, die Modernisierung und der Ausbau folgender gewerbenaher Infrastrukturen unterstützt werden:

  • Erschließung von Industriegeländen und Wiederherrichtung von Industriebrachen;
  • örtliche Verkehrsanbindungen, insbesondere der Zugang zu Gewerbezonen;

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  • Energie- und Wasserversorgung sowie Müll- und Abwasserbeseitigung/Klärung für die gewerbliche Wirtschaft;
  • Geländeerschließung für den Fremdenverkehr sowie öffentliche Einrichtungen des Fremdenverkehrs;
  • Infrastruktur in kleinem Rahmen einschließlich Unternehmens-, Technologie- und Gründerzentren; Dienstleistungen und Forschungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), um die Gründung von KMU zu fördern; Entwicklung, Verbreitung und Anwendung von technischem Know-how und Entwicklung neuer Erzeugnisse und Verfahren;
  • Bildungsmaßnahmen in Verbindung mit der Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturen.


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Schwerpunkt 2: Unterstützung produktiver Investitionen

Dieser Förderschwerpunkt zielt darauf ab, die Industrieerzeugung zu erneuern und die Entwicklung von insbesonders "produktionsnahen" Dienstleistungen zu stimulieren. Die Verbesserung der Umweltbedingungen und der technologischen Basis sollen im Rahmen dieses Schwerpunktes eines große Rolle spielen.
Im Rahmen dieses Schwerpunktes werden unter anderem folgende Maßnahmen und Investitonsarten gefördert:

  • Errichtung, Erweiterung, Modernisierung und Rationalisierung von Unternehmen;
  • Schaffung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen mit besonderer Bedeutung für die Innovationsfähigkeit der Betriebe, für den Technologietransfer sowie für die Verbreitung und Anwendung neuer Forschungsergebnisse;
  • Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten für den Fremdenverkehr;
  • Erwerb von Fähigkeiten für die Gründung von primär kleinen und mittleren Unternehmen und bäuerlichen Familienbetrieben;
  • Bildungsmaßnahmen zur Einführung und Verbreitung neuer Technologien und zur Beseitigung von Qualifikationsmängeln;
  • Einstellungs- und Existenzgründungsbeihilfen.

Die Fördermaßnahmen sollen Mitte 1991 beginnen; für diesen Zeitpunkt ist auch der Mittelabfluß vorgesehen. Vorgesehen ist für die GFK

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im Zeitraum 1991 bis 1993 ein Gesamtbetrag von 1,5 Mrd. ECU (= 3 Mrd. DM).

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Gemeinschaftswerk Aufschwung-Ost

Die Bundesregierung hat am 08. März 1991 das "Gemeinschaftswerk Aufschwung-Ost" beschlossen. Es ist auf zwei Jahre angelegt und umfaßt ein zusätzliches finanzielles Gesamtvolumen von 24 Mrd. DM, jeweils 12 Mrd. DM für 1991 und 1992.

Ziel dieses Programmes ist die nachhaltige Förderung von Investitionen und Arbeitsplätzen in den neuen Bundesländern. Schwerpunkte sind kommunale Investitionen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Unterstützung privater Unternehmensinvestitionen, regionale Wirtschaftsförderung, Werfthilfen, Umweltschutzmaßnahmen, Wohnungs- und Städtebau sowie Investitionen in den Bereichen Verkehr und Hochschulen.

Für die Umsetzung wird vorgeschlagen, in den neuen Bundesländern auf regionaler Ebene unter der Leitung von Landräten bzw. Oberbürgermeistern Aufbaustäbe zur Begleitung aller Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung einzurichten, sofern es nicht bereits vergleichbare Einrichtungen (z.B. Wirtschaftsförderungsgesellschaften) gibt.

Aufgabe ist u.a., eine Koordination mit den übrigen Maßnahmen der beruflichen Ausbildung, den öffentlichen Infrastrukturinvestitionen und den regionalpolitischen Förderungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Auf die Wirtschaftsförderung zielt insbesondere

  1. die verstärkte Förderung privater Unternehmensinvestitionen. Hier wurde:

    • die Investitionszulage in Höhe von 12 Prozent für Ausrüstungsinvestitionen um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 1991 verlängert;

    • die Frist für die 8-Prozent-lnvestitonszulage für den Beginn des Investitionsvorhabens ebenfalls um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 1992 ausgedehnt;

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    • die Möglichkeiten für Investoren gegeben, die Investitionszulage mit den vorgesehenen Sonderabschreibungen zu kumulieren.

  1. die regionale Wirtschaftsförderung für neue Arbeitsplätze in Problemregionen mit hohem Anteil von Werft-, Bergbau-, Mikroelektronik-, Chemie- und Textilindustrie. Dazu stellt der Bund in den Jahren 1991 und 1992 jeweils 600 Mio. DM für ein Sonderprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsinfrastruktur" zur Verfügung.


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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA)

Ziel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) ist es, einen interregionalen Ausgleich in den Arbeits- und Lebenschancen herzustellen. Vom Ansatz her wachstumsorientiert, versucht die GA, regionale Investitionstätigkeiten zu stimulieren und die dafür erforderliche Infrastruktur zu verbessern.

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Förderbare Vorhaben

Förderbare Vorhaben in diesem Sinne sind nach Abschnitt 2 und 5 des 19. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe:

  1. Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände und die Geländeerschließung für den Fremdenverkehr

    Dazu zählt die Errichtung und der Ausbau von Verkehrsverbindungen, von Energie- und Wasserversorgungsleitungen und Verteilungsanlagen sowie von Anlagen für die Beseitigung von Abwasser und die Entsorgung von Abfall. Erforderlich für die Antragstellung sind:

    • Lageplan
    • Flächennutzungsplan
    • Bebauungsplan
    • Eigentumsnachweis
    • Kostenplan.

    [Seite der Druckausgabe: 36]

    Da die Förderung auf die Schaffung und Bestandssicherung von Arbeitsplätzen abzielt, gelten die genannten Infrastrukturmaßnahmen nur dann als förderungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit Industriestandorten und Gewerbeparks stehen. Deren Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit soll verbessert, ihre Attraktivität für Ansiedlungsvorhaben erhöht werden. Kommunale Sanierungs- und Aufbauprogramme wie z.B. Kanalisationsvorhaben sind damit nicht angesprochen.

  2. Öffentliche Einrichtung von Fremdenverkehrsbüros

    Zusätzlich zu den möglichen finanziellen Hilfen für die Erschließung von Geländen, die dem Ausbau des Fremdenverkehrs dienen können, können auch öffentliche Institutionen zur Fremdenverkehrsinformation, -werbung und -organisation gefördert werden.

  3. Errichtung oder Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten

    Ergänzend zu den Förderungsmöglichkeiten von Qualifizierungseinrichtungen durch die Bundesanstalt für Arbeit und dem Sonderprogramm der EG und des "Aufschwung-Ost" können mit diesem Förderprogramm bis zu 80 % der Investitionen bezuschußt werden. Voraussetzung für die Förderung sind:

    • Nachweis der Gemeinnützigkeit
    • Stellungnahme der Kommune
    • Stellungnahme des Arbeitsamtes
    • Gesellschaftsvertrag.

  4. Errichtung oder Ausbau von Forschungs-, Innovations-, Technologie-, Gründerzentren bzw. -parks

    Wird der Nachweis erbracht, daß Forschungs-, Innovations- und Technologiezentren ihre räumlichen Kapazitäten für einen bestimmten Zeitraum technologieorientierten Existenzgründern zur Verfügung stellen, dann gelten sie bis zu 90 % als bezuschussungsfähig. Als Keimzellen für die Entwicklung von neuen Produkten bis hin zu ihrer

    [Seite der Druckausgabe: 37]

    Produktionsreife kann von ihnen ein beschäftigungswirksamer Effekt in Verbindung mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze ausgehen.

Förderungsfähige Unternehmen und Förderhöhen

Förderbar sind alle gewerblichen Unternehmen im Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbereich, die einen überregionalen Absatz nachweisen können. Die Bedingungen für die Anerkennung eines überregionalen Absatzes sind erfüllt, wenn der Aktionsradius des Unternehmens die 50 km-Grenze erreicht und 50 % des Umsatzes in diesem Rahmen erzielt werden.

Nach Auffassung eines Vertreters der Bezirksverwaltungsbehörde Frankfurt erweist sich diese Regelung in der Praxis als problematisch, da Förderungsbedingung und Förderungszielsetzung zueinander im Widerspruch stehen. Im Zentrum der regionalen Wirtschaftsförderung steht die Unterstützung eines sich herausbildenden und entwickelnden Mittelstandes. Gerade aber diese Unternehmen können die Absatzverpflichtung in der Regel nicht erfüllen, da für sie in der Anfangsphase die Etablierung auf dem lokalen Markt Vorrang hat und erst nach und nach eine Öffnung und Hinwendung zur Region erfolgen kann.

Im einzelnen sind förderungsfähig:

  • Produktionsunternehmen
  • Handwerksbetriebe mit Serienfertigung
  • Zulieferer für Produktionsunternehmen
  • lmport-/Exportgroßhandelsunternehmen
  • Speditionsbetriebe
  • Verlage
  • Beratungsunternehmen
  • Labore.

Besondere Regelungen gelten für den Fremdenverkehr. Ausgeschlossen von der Förderung sind Gaststätten und Pensionen unterhalb einer bestimmten Bettenkapazität (8 Betten). Als förderungsfähig gelten:

  • Beherbergungsbetriebe mit 30 % Umsatz durch Übernachtung
  • Fremdenverkehrsbetriebe als Nebenerwerb in der Landwirtschaft

[Seite der Druckausgabe: 38]

  • Campingplätze als Einrichtungen mit Übernachtungsangeboten mit hoher Personenfluktuation.

Grundsätzlich gelten folgende Förderhöhen:

  1. Betriebserrichtungen

    23% (Erwerb stillgelegter oder von Stillegung bedrohter Betriebe)

  2. Betriebserweiterungen 20%

  3. Umstellung und grundlegende Rationalisierung

    15%

    (wesentliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, nennenswerte Stückkostensenkung)

Ausgeschlossen von der Förderbarkeit sind Freiberufler und Land-, Forstwirtschafts- und Fischereibetriebe. Weiterhin stehen auf der Negativliste:

  • Baugewerbe
  • Bergbau
  • Energie- und Wasserversorgung
  • Eisen- und Stahlverarbeitung (EG-Vorbehalt)
  • Kfz-lndustrie
  • Molkereiproduktionsstätten
  • Synthesefaserindustrie (teilweise)
  • Einzelhandel
  • Großhandel mit Konsumgütern
  • Pensionsbetriebe mit einer Kapazität unter 8 Betten
  • Gaststätten.

Kritiker dieser Liste wenden ein, daß sie zwar mit gutem Grund Branchen- und Unternehmensbereiche benennt, die durch andere Förderprogramme angesprochen werden, aber dennoch notwendige, zeitlich befristete Anschubförderungen wie z. B. für die Baubetriebe unmöglich macht.

[Seite der Druckausgabe: 39]

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Bewilligungs- und Umsetzungshürden

Als problematisch erweist sich nach Meinung eines Ressortleiters einer Bezirksverwaltungsbehörde die wirtschaftspolitische Arbeitsteilung und Kompetenzzuweisung zwischen den Wirtschaftsinitiativen der Länder und dem "heimlichen Wirtschaftsministerium" Treuhand in Berlin. Das Verhältnis von Zentralität und Dezentralität, also von zentraler Entscheidungsbefugnis und Vor-Ort-Einflußmöglichkeiten kann konstruktiv nur durch Stärkung der kommunalen/regionalen Akteure weiterentwickelt werden. Die Bildung von Beiräten bei den örtlichen Niederlassungen der Treuhand ist ein richtiger Schritt in diese Richtung. Dadurch können Zeitverluste abgebaut, lange Wege verkürzt und Lösungen aufgrund der Problemnähe konkret erarbeitet werden. Dennoch geht immer noch zuviel Energie und Zeit durch Kompetenzschwierigkeiten und Hin- und Hergeschiebe von Verantwortung zwischen den Niederlassungen der Treuhand und der Zentrale verloren.

Damit die Mittel effektiv und gezielt eingesetzt werden können, ist eine Beschleunigung der Mittelvergabe dringend geboten, da die haushaltsjahrgebundenen Gelder (Aufschwung-Ost; EG-Mittel) bei Nichtausschöpfung ersatzlos verfallen. Ein gravierendes Hindernis für Investitionen bildet die oft ungeklärte Eigentumsfrage. Solange Kommunen nicht in der Lage sind, im Rahmen ihrer Wirtschaftsförderungsanstrengungen für ansiedlungswillige Unternehmen rechtsgültig abgesicherte Gewerbegebiete auszuweisen, können keine Investitionsentscheidungen getroffen und somit auch keine finanziellen Zuschüsse beantragt und bewilligt werden. Hier müssen Prioritäten zugunsten der Investitionsförderung gesetzt und praktische Interimslösungen gefunden werden.

Dennoch lassen sich vorzeigbare Ergebnisse vorweisen: Innerhalb von 3 Monaten konnten in der Region Frankfurt/Oder 33 Förderanträge im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe bewilligt werden. Das damit verbundene Investitionsvolumen von 63,4 Mio. DM soll für die Schaffung und Erhaltung von 825 Arbeitsplätzen genutzt werden. Aus der Gemeinschaftsaufgabe wurden dafür 13,9 Mio. DM als Investitionszuschüsse zur Verfügung gestellt.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999

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