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Hornig, Alfred (1882 - )

Geboren am 27. September 1882 als Sohn eines Sozialdemokraten, der während des Sozialistengesetzes mehrfach seinen Wohnsitz wechseln mußte. Erlernte nach der Volksschule in Sorau den Beruf eines Modelltischlers. [1901] Militärdienstzeit, [1902-1907] freiwilliger Dienst als Soldat in den deutschen Kolonien in Südwestafrika. Rückkehr nach Deutschland 1907. Trat als Versorgungsanwärter (Ansprüche aus der Militärdienstzeit)

im gleichen Jahr als Kanzlist in den Dienst der Berliner Feuerwehr.

Wechselte am 1. Oktober 1911 als Hilfsgefangenenaufseher beim Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit in den Justizdienst. Mitglied des 1910 gegründeten "Bundes der Gefängnis-, Straf-; und Erziehungsanstalts-Aufsichtsbeamten und -Beamtinnen Deutschlands", der sich vom "Bund der Justizunterbeamten Preußens" abgespalten hatte. 1912 Festanstellung. [1914-1918] Kriegsdienst. Nach dem Kriege widmete sich Hornig vor allem den Fragen der Justizreform, vertrat im Mai 1919 die Vorstellungen der Berliner Ortsgruppe für einen humanen Strafvollzug. Am 22. November 1919 in Luckau zum Bezirksvorsitzenden (Kammergerichtsbezirk Berlin) seiner Organisation gewählt, die sich nach der Novemberrevolution dem "Deutschen Beamtenbund" angeschlossen hatte. Im Dezember 1919 Mitglied des Beamtenbeirates beim Oberlandesgericht Berlin. Auf dem 6. Bundestag vom 13. bis 15. Mai 1920 in Berlin zum 3. Vorsitzenden des "Bundes der Gefängnis, Straf- und Erziehungsanstalts-Aufsichtsbeamten und -Beamtinnen Deutschlands" gewählt. Der nachfolgende Verbandstag vom 19. bis 21. Mai 1921 vertraute dem Moabiter Gefängnisaufseher das Amt des 2. Vorsitzenden an. Als Vorsitzender der Kommission zur Strafvollzugsreform hatte Hornig sein Tätigkeitsfeld gefunden, um berufliche und gewerkschaftliche Positionen miteinander zu verbinden. Mitglied der Kommission, die auf Beschluß des Rechtsausschusses des Preußischen Landtages vom 12. Januar 1921 einen Entwurf für eine Dienst- und Vollzugsordnung aufstellen sollte. Nahm an den Beratungen bis zum 3. März 1922 teil, blieb indes mit seinen Vorstellungen in der Minderheit. Unterstützte als Vorstandsmitglied im April 1922 auf dem 8. Bundestag seiner Beamtengewerkschaft den Loslösungsprozeß vom "Deutschen Beamtenbund", dem er vorwarf, die Interessen der unteren Justizbeamten nur unzulänglich zu vertreten. Wiederwahl im April 1922 zum 2. Vorsitzenden. Mitinitiator des am 18. Juni 1922 in Leipzig gegründeten freigewerkschaftlichen "Allgemeinen Deutschen Beamtenbundes" (ADB).

Teilnehmer auf der 1. Bundesausschußtagung des ADB am 9. Februar 1923; auf der Tagung als Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden Thiele in den Vorstand der jungen Beamtenorganisation gewählt. Nach dem Rücktritt des amtierenden Vorsitzenden unmittelbar nach dem 9. Bundestag auf einer Bundesausschußsitzung zum Vorsitzenden der Aufsehergewerkschaft gewählt. Gleichzeitig Rücktritt vom Amt des Berliner Bezirksvorsitzenden. Wiederwahl zum Vorsitzenden des "Bundes der Gefängnis-, Straf- und Erziehungsanstalts-Aufsichtsbeamten und -Beamtinnen Deutschlands" auf allen weiteren Bundestagen bis 1932. 1922 Beförderung zum Strafanstaltsoberwachtmeister, 1928 zum Strafanstaltshauptwachtmeister. Auf dem 1. Bundeskongreß des "Allgemeinen Deutschen Beamtenbundes" vom 12. bis 14. Januar 1925 in Berlin als unbesoldetes Ersatzmitglied in den Vorstand der freigewerkschaftlichen Beamtengewerkschaft gewählt. Der Sozialdemokrat hielt während seiner Weimarer Amtszeit an der freigewerkschaftlichen Zugehörigkeit seiner Organisation fest. Nur die freie Gewerkschaftsbewegung - so Hornig - vertrete einen modernen Strafvollzug. Seine Prämisse: "Sozialpolitik ist die beste Kriminalpolitik." Hornig mußte allerdings - wie alle anderen Vorsitzenden freigewerkschaftlicher Beamtengewerkschaften auch - einen Erosionsprozeß seiner Organisation erleben (1925: 8.455 Mitglieder, April 1932: 6.893 Mitglieder). 1922 verweigerte der Landesverband Bayern den Anschluß an den ADB, blieb allerdings kooperatives Mitglied. 1926 konnte Hornig auf einem außerordentlichen Kongreß noch ein Votum von 97 : 3 aller Ortsgruppenvorsitzenden für seine gewerkschaftspolitischen Vorstellungen gewinnen. Wahl als ehrenamtliches Vorstandsmitglied auf dem 2. Bundeskongreß des "Allgemeinen Deutschen Beamtenbundes" vom 12. bis 14. September 1927 in Berlin.
Zu Beginn des Jahres 1928 zog der Geschäftsführende Vorstand des ADB über mehrere Monate Hornig zur Mitarbeit heran, um eigenständige Positionen zur anstehenden Besoldungsreform zu erarbeiten. Mit dem Erstarken des Nationalsozialismus schwenkten allerdings ganze Ortsgruppen aus dem freigewerkschaftlichen Lager der Strafvollzugsbeamten ab (1932 die Ortsgruppe Hannover). Delegierter auf dem 3. Bundeskongreß des "Allgemeinen Deutschen Beamtenbundes" vom 28. bis 30. September 1930 in München, auf dem Kongreß Mitglied der Besoldungskommission. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung versuchte der Berliner vergeblich durch Verhandlungen mit dem "Deutschen Beamtenbund" den Fortbestand seiner Organisation zu retten, wegen "marxistischer Weltanschauung" wurde der Vorstand der Aufseherorganisation am 2. Mai 1933 abgesetzt. Verzog [1934] aus Berlin.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | September 1998

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