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1794

5. Februar 1794

Mit dem preußischen "Allgemeinem Landrecht" erfolgt eine durchgehende Regelung des Vereins- und Versammlungsrechts der Gesellen.
Es wird ihnen das Recht abgesprochen, eine "privilegierte Gesellschaft" zu gründen, und sie sind nicht berechtigt, eigenmächtig Versammlungen abzuhalten. Gesellen wird auch untersagt, am "blauen Montag" der Arbeit fernzubleiben, "nur an Sonn- und solchen Festtagen deren Feyer nach den Gesetzen des Staates verordnet ist, mag er die Arbeit unterlassen". Sie dürfen aber Unterstützungseinrichtungen behalten bzw. gründen.
Allein der Staat hat das Recht, "die Erlaubnis zur Anlegung einer Fabrik" zu erteilen.

1796

Mit einer Verordnung wird in Preußen die Ansiedlung und der Betrieb von Gerbereien, Leimsiedereien und Darmsaitenfabriken wegen der für die Gesundheit der Anwohner schädlichen Ausdünstungen eingeschränkt.

1807

9. Oktober 1807

Mit dem Steinschen Edikt über die Bauernbefreiung in Preußen wird die Erbuntertänigkeit der Bauern beseitigt. D.h. u.a. : die persönliche Unfreiheit wird beseitigt, der von den Bauern bewirtschaftete Boden wird ihnen gegen Entschädigung übertragen. Diese für viele Bauern zu hohe finanzielle Belastung führt in der Folgezeit zur Vermehrung des Großgrundbesitzes und vor allem zur Entstehung einer großen Schicht besitzloser Landarbeiter.
In den anderen deutschen Ländern erfolgt dieser Schritt erst in folgenden Jahrzehnten; zum Teil erst 1848.

1808

19. November 1808

Mit der preußischen Städteordnung wird ein begrenztes allgemeines, gleiches, direktes und geheimes Männerwahlrecht erlassen - zur "Belebung des Gemeingeistes und Bürgersinns". Das Wahlrecht setzt aber ein Mindesteinkommen voraus. Außerdem müssen zwei Drittel der Wahlberechtigten Hauseigentümer sein.

1810
1810 / 1811

In Kassel wird die Lokomotivfabrik Henschel, in Oberhausen die Gutehoffnungshütte und 1811 in Essen die Gußstahlfabrik Krupp gegründet.

2. November 1810

In Preußen wird mit dem "Edikt über die Einführung einer allgemeinen Gewerbesteuer" die Gewerbefreiheit eingeführt. Der Gewerbebetrieb wird von der Zugehörigkeit zu einer Zunft oder Innung befreit, die Zünfte bleiben allerdings als freie Körperschaften bestehen. Jeder Bürger kann nun ohne Qualifikationsnachweis einen Betrieb eröffnen, wenn er die Gewerbesteuer bezahlt hat. Mit der Aufhebung des Zunftzwanges wird eine Mobilität der Arbeitskräfte erreicht. Die Zahl der selbständigen Gewerbetreibenden (Handwerk) nimmt stark zu. Die weiter bestehenden Zünfte wehren sich noch lange gegen die Gewerbefreiheit.

7. Dezember 1810

In Sachsen werden alle Versammlungen der Gesellen verboten, ebenso "das Feyern der sogenannten guten oder blauen Montage". Unterstützungskassen bleiben bestehen, werden aber von den Innungen verwaltet und die Beiträge vom Lohn abgezogen.

1815

8. Juni 1815

Mit der "Wiener Kongreßakte" tritt an Stelle des früheren Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation der "Deutsche Bund", eine Föderation von 37 souveränen Fürsten und vier freien Städten unter österreichischer Leitung.
Zweck des Bundes ist "die Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit, die Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen Staaten". Oberste Behörde ist der Bundestag in Frankfurt a. Main, eine Versammlung von Gesandten der Bundesstaaten unter Vorsitz des österreichischen Gesandten. Die Gliedstaaten sind souverän nur gegenüber "ihren Untertanen", nicht gegenüber dem Bund, aus dem sie nicht austreten dürfen und dessen Mehrheitsbeschlüsse für sie bindend sind. Rechtskraft erhalten allgemeine Rechtsordnungen nur durch einzelstaatliche Gesetzgebung. In der "Bundesakte" werden Verfassungseinrichtungen versprochen, aber nicht praktiziert.

1816

23. November 1816

In Bayern rät eine Verordnung den Gemeinden, eine Pflichtkrankenkasse für besitzlose Lohnarbeiter einzuführen. Die bayerischen Städte gebrauchen diese Befugnis.

1819

August 1819

Eine deutsche Ministerkonferenz beschließt in den sogenannten "Karlsbader Beschlüssen" des Deutschen Bundes u.a. eine erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit und die Entlassung "revolutionär" gesinnter Lehrkräfte und eine Überwachung der Universitäten.

1820

Die Ausübung von Gewerben wird in Preußen völlig liberalisiert. Die Erwerbung eines Gewerbescheines entfällt. Es genügt eine einfache Anmeldung bei der Behörde und die Zahlung der Gewerbesteuer.

In Sachsen werden die ersten zwei Dampfmaschinen - in einer Spinnerei und im Bergbau - in Betrieb genommen.

1824 / 1829

In Großbritannien wird das Koalitionsverbot aufgehoben, 1829 werden die ersten Gewerkschaften gegründet.

1828

General von Horn meldet dem preußischen König Friedrich Wilhelm III., daß er wegen der in der Industrie verbreiteten Kinderarbeit und der dadurch verursachten "körperlichen Entartung" der Bevölkerung nicht mehr das erforderliche Truppenkontingent aufbringen könne.

1830

13. Mai 1830

Theodor Yorck wird in Breslau geboren.

1831

1. Januar 1831

Mit einer Kabinettsorder wird die Anlage und der Gebrauch von Dampfmaschinen in Preußen festgelegt.

1832

Februar 1832

Gründung des Deutschen Volksvereins in Paris, der ersten deutschen Verbindung im Ausland, in der sich Flüchtlinge und wandernde Handwerksgesellen zum Kampf für Deutschlands Einheit und Freiheit zusammenfinden. Sein Zweck besteht in der finanziellen Unterstützung politischer Flüchtlinge und in der Herausgabe politischer Flugschriften.

1833

Unter Mithilfe des liberalen Bürgertums entstehen die ersten Bildungsvereine für Arbeiter (Brauereiarbeiter in Erlangen, Buchhandlungsgehilfen in Leipzig).

12. Juli 1833

Jean Baptist v. Schweitzer wird in Frankfurt am Main geboren.

1834

1. Januar 1834

Der deutsche Zollverein tritt in Kraft. Die Zollschranken zwischen 18 deutschen Staaten mit 23 Millionen Einwohnern werden beseitigt. Für den Handel mit den nicht angeschlossenen deutschen Staaten wird ein einheitliches Zollsystem festgelegt. Dem Zollverein schließen sich bald weitere Staaten an. Er fördert die weitere wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands sehr wesentlich.

Im preußischen Staat sind im Handwerk 380.000 Personen beschäftigt, davon 214.000 Meister, 159.000 Gesellen und Lehrlinge sowie 6.500 Hilfskräfte. Auf einen Meister kommen also nur 0,7 weitere Beschäftigte, d.h. ein großer Teil der Handwerker arbeitet allein.

April 1834

In Bern wird der Geheimbund "Junges Deutschland" gegründet. In der Folgezeit entstehen unter seinem Einfluß Handwerkervereine in mehreren Schweizer Städten.

Sommer 1834

Nachdem der "Deutsche Volksverein" in Paris verboten wird, gründen die Vereinsmitglieder den geheimen "Bund der Geächteten". Sie geben die Zeitschrift "Der Geächtete" heraus. Der Bund will nach seinen Statuten "die Befreiung und Wiedergeburt Deutschlands und Verwirklichung der in der Erklärung der Menschenrechte und Bürgerrechte ausgesprochenen Grundsätze" erreichen.

Juli 1834

Unter der Losung "Friede den Hütten! Krieg den Palästen!" erscheint der "Hessische Landbote", eine Flugschrift Georg Büchners. Sie legt die elende soziale Lage des Volkes im Großherzogtum Hessen dar. Das deutsche Volk könne Freiheit und Einheit nur durch völlige Beseitigung der feudalen Reaktion erlangen.

1835

Ende August 1835

Sachsen beantragt beim Bundestag, Vorkehrungen zur Beseitigung der unter den deutschen Handwerksgesellen vorhandenen Verbindungen und Mißbräuche zu treffen. Sachsen behauptet, unter den Handwerksgesellen fast aller deutschen Innungen bestünden Verbindungen, die sich der polizeilichen Aufsicht zu entziehen wüßten und die ihre besonderen sozialen Verfassungen und Kennzeichen hätten. Ihr Zweck gehe zunächst dahin, die Handwerksbräuche und die Zucht aufrechtzuerhalten, aber auch, daß diese Verbindung der Förderung revolutionärer Ideen, die von im Ausland bestehenden Vereinigungen ausgingen, dienstbar gemacht werden können. Die vom Bundestag eingeleitete Untersuchung bleibt erfolglos.

1836

Der "Bund der Geächteten" spaltet sich. Der radikale Flügel organisiert sich im geheimen "Bund der Gerechten". Seine Mitgliederzahl steigt auf 400. Man fordert die Gütergemeinschaft als notwendige Folgerung der "Gleichheit".

Im Auftrag des Bundes verfaßt 1838 Wilhelm Weitling "Die Menschheit wie sie ist und wie sie sein sollte", in dem er dem Proletariat die Aufgabe zuweist, durch revolutionäre Aktionen eine neue Gesellschaft auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums mit gleichen Rechten und Pflichten zu verwirklichen.
Seine Vorstellungen hat W. Weitling 1842 in seinem Hauptwerk "Garantien der Harmonie und Freiheit" noch ergänzt und erweitert.

Alfred Krupp gründet eine Betriebskrankenkasse und beginnt in seinem Betrieb eine systematische betriebliche Sozialpolitik, mit der er einerseits den besonderen Gefährdungen des Arbeiterdaseins entgegenwirken will, andererseits die Arbeiter zur industriellen Arbeit erziehen und deren Integration in den Betrieb fördern will.
Bei der Einführung der Krankenkasse beschäftigt er noch keine 50 Menschen.
Seit dieser Zeit werden in vermehrtem Maße betriebliche Sozialeinrichtungen - Krankenkassen, Altersrenten, Werkswohnungen - geschaffen.

Der Barmer Fabrikant Johann Schuchard veranlaßt durch Schilderung des Kinderelends den rheinischen Landtag zu einer Petition über die Einführung ehrenamtlicher Fabrikinspektoren.

1837

25. April 1837

Im Badischen Landtag bringt der Katholik Franz Josef Ritter von Buß, Professor in Freiburg, einen umfangreichen Antrag zum öffentlichen Arbeiterschutz ein. Er fordert Hilfskassen mit Beiträgen der Fabrikherrn für Kranke und Unfallgeschädigte, ein scharfes Truckverbot - Lohnzahlung in Form von Lebensmittelabgaben -, vierteljährige Kündigungsfrist, Beschränkung der Arbeitszeit für Kinder, Verbot der Nachtarbeit und Kinderarbeit bis zu einer bestimmten Altersgrenze, Beschränkung der Arbeitszeit auf 14 Stunden, Fabrikaufsicht, Unfallverhütungsvorschriften und Fachschulung jugendlicher und erwachsener Arbeiter. Die Badische Kammer verhandelt den Antrag nicht.
1904 schreibt August Bebel, Buß bleibe der Ruhm, der erste parlamentarische Vertreter des Arbeitsschutzes zu sein.

2. November 1837

Der Berliner Magistrat wendet sich gegen die wieder eingerissenen Mißbräuche des blauen Montags und weist auf die Strafbestimmungen des Preußischen Landrechts von 1794 hin.

1838

In Leipzig ergreifen Buchdruckergehilfen die Initiative zur Verbesserung ihrer schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere zur üblichen Praxis der lokalen Druckereibesitzer, statt regelmäßiger Lohnauszahlung nur willkürlich festgesetzte Vorschüsse zu gewähren. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Ausschuß, der in zweijähriger Arbeit einen "Tarifentwurf" mit genauen Entlohnungsrichtlinien aufstellt. Da die Prinzipale jede Verhandlung über den Entwurf ablehnen und den Gehilfen noch keine gewerkschaftlichen Druckmittel zur Durchsetzung ihrer Forderungen zur Verfügung stehen, bleibt diese Aktion zunächst erfolglos.

An der Ruhr wird die erste Montanaktiengesellschaft gegründet.

Für die Firma Krupp wird das Konzept eines "Reglements für die Fabrikarbeiter" entworfen: "Jeder Arbeiter muß treu und unbedingt folgsam sein, sich in- und außerhalb der Fabrik anständig betragen, pünktlich die Arbeitsstunden halten und durch seinen Fleiß beweisen, daß er die Absicht hat, zum Nutzen der Fabrik zu arbeiten. Wer dies befolgt, hat zu erwarten, daß dem Wert der Arbeit nach auch sein Lohn erhöht wird. Wer aus Nachlässigkeit oder bösem Willen sich vergeht, wird bestraft. Branntweintrinken in der Fabrik wird nicht geduldet. Wer ein Stück Arbeit, ein Werkzeug und dergleichen verdirbt oder umkommen läßt, muß dasselbe vergüten. Wer fünf Minuten zu spät nach dem Läuten zur Arbeit kommt, verliert 1/4 Tag, wer 1/4 Tag eigenmächtig fortbleibt, verliert 1/2 Tag, für 1/2 Tag fortbleiben wird 3/4 Tag abgezogen" usw.
Dieses Beispiel - wie zahlreiche in dieser Zeit entstehende Fabrikordnungen - verdeutlicht die Grundsätze eines sehr bewußten Erziehungssystems zur Fabrikarbeit. Bei allen Entscheidungen, auch auf fürsorgerischem Gebiet, tritt der "Herr-im-Hause-Standpunkt" scharf hervor.

1839

9. März 1839

Die erste Arbeitsschutzbestimmung in Preußen, "Das Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter", verbietet die regelmäßige Arbeit in der Fabrik, in Berg-, Hütten- und Pochwerken für Kinder bis zum 9. Lebensjahr. Die Arbeitszeit der noch nicht 16jährigen darf zehn Stunden nicht überschreiten. Jugendlichen unter 16 Jahren, die nicht eine dreijährige Schulzeit nachweisen können, wonach sie die "Muttersprache geläufig lesen" und "einen Anfang im Schreiben gemacht" haben, wird die Fabrikarbeit untersagt, mit Ausnahme von Fabriken, denen eigene Schulen angegliedert sind und die einen Bildungsanspruch gewährleisten. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit für Jugendliche werden verboten. Örtliche Polizei- und Schulbehörden sollen Kontrollfunktionen übernehmen. Gegen "Zuwiderhandlungen" werden Sanktionen angedroht. Die zuständigen Ministerien sollen besondere Verordnungen erlassen, um eine "Einhaltung der Moralität und Gesundheit der Fabrikarbeiter" zu gewährleisten. In Bayern und Baden werden 1840 ähnliche Bestimmungen erlassen, in den anderen Ländern zum Teil erst in den 60er Jahren.

1840

1840er Jahre

In den 40er Jahren werden unter Leitung des Bürgertums zahlreiche Arbeiterbildungs- und Handwerkervereine - z.B. in Berlin 1844, Hamburg 1844/45 und Hannover 1845 - gegründet. Die Mitglieder erhoffen sich vor allem Bildung, Geselligkeit sowie Unterstützung durch das den Vereinen meistens angegliederte Unterstützungskassenwesen. Auch innerhalb des Bürgertums entsteht in dieser Zeit ein sozialkritisches Bewußtsein. In diesen Jahren werden zahlreiche Aufsätze, Broschüren und Bücher zur sozialen Frage oder zum "Pauperismus" veröffentlicht, die eine breite Diskussion auslösen. Die Autoren bleiben durchweg ständisch-christlichen Gesellschaftsmodellen verhaftet, wie z.B. Robert v. Mohl, Wilhelm Heinrich Richl, Franz v. Baader, Karl Biedermann, Victor Aimé Huber, Lorenz v. Stein, Karl Rodbertus, Wilhelm Weitling, Johann Hinrich Wichern, Peter Franz Reichensperger, Franz Joseph Buß und nicht zuletzt Wilhelm Emanuel Freiherr v. Ketteler. Diese Literatur ist gekennzeichnet von einer großen Beobachtungsfülle und nachhaltiger Begriffsprägung. Begriffe wie Proletariat, Klasse, Sozialdemokratie, Sozialpolitik oder Arbeiterbewegung kommen in dieser Zeit auf.

Wandernden Gesellen knüpfen Verbindungen mit den im Ausland bestehenden Organisationen an, auch mit dem "Bund der Gerechten". Der Funktionsverlust der Zünfte und der Niedergang ihres Standes führt zu einem allmählichen Übergang zu einem neuen Problembewußtsein und zu noch stark berufsverbundenen gewerkschaftsähnlichen Solidargemeinschaften mit Forderungen zur Selbstbehauptung, z.B. auch durch von Fall zu Fall gebildete Streikvereine.

Die industrielle Entwicklung führt zu einem Aufschwung der Produktion in Deutschland. Die Kohlenproduktion steigt auf 3,4 Mill. t (1800 - 0,3 Mill. t, 1820 - 1,5 Mill. t), die Roheisenproduktion auf 190.000 t (1800 - 40.000 t, 1820 - 90.000 t). In Sachsen werden von 1822-1835 21 Dampfmaschinen mit 260 PS, von 1836 - 1840 32 Dampfmaschinen mit 536 PS eingeführt. In Preußen steigt die Zahl der Dampfmaschinen zwischen 1837 und 1849 von 423 mit 7513 PS auf 1264 mit 67149 PS. 1835 fährt die erste Eisenbahn auf der Strecke Nürnberg - Fürth; 1840 beträgt die Streckenlänge der Eisenbahn 594 km.

Die Wochenarbeitszeit beträgt in Großbritannien durchschnittlich 69, in Frankreich 78 und in Deutschland 83 Stunden.

7. Februar 1840

In London konstituiert sich der "Deutsche Arbeiterbildungsverein". Auf seinen Mitgliedskarten ist der Satz "Alle Menschen sind Brüder" in zwanzig verschiedenen Sprachen abgedruckt. Ihm folgen bald ähnliche Vereine in Paris, Brüssel und in der Schweiz.

22. Februar 1840

August Bebel wird in Köln-Deutz geboren.

3. Dezember 1840

Nach Streiks im Baugewerbe in den Hansestädten und Schleswig-Holstein verbietet der Deutsche Bund Gesellenwanderungen ins Ausland, und zwar sollen "den Handwerksgesellen, welche sich in einem Bundesstaat, dem sie nicht durch Heimat angehören, derlei Vergehen zuschulden kommen lassen, nach deren Untersuchung und Bestrafung ihre Wanderbücher oder Reisepässe abgenommen, in denselben die Übertretung der Gesetze nebst der verhängten Strafe bemerkt und diese Wanderbücher oder Reisepässe an die Behörde der Heimat des betreffenden Gesellen gesendet werden. Solche Handwerksgesellen sollen nach überstandener Strafe mit gebundener Reiseroute in den Staat, wo sie ihre Heimat haben, gewiesen und dort unter geeigneter Aufsicht gehalten, sonach in keinem anderen Bundesstaat zur Arbeit zugelassen werden. Die Regierungen behalten sich vor, Verzeichnisse der wegen jener Vergehen abgestraften und in die Heimat zurückgewiesenen, sowie der ausnahmsweise zur Wanderung wieder zugelassenen Handwerksgesellen sich gegenseitig mitzuteilen."
Da Preußen eine Gewerbeordnung vorbereitet, übernimmt es diesen Beschluß nicht. Das Verbot kann indessen die Wanderungen nicht verhindern.

1842

Mit dem preußischen Eisenbahngesetz werden die Bauunternehmer "verpflichtet, den erkrankten Erdarbeitern die nötige ärztliche Behandlung zuteil werden zu lassen", wogegen alle Hochbauarbeiter, Handwerker und die in ihrem Solde stehenden Tagelöhner verpflichtet sind, für ihre Behandlung selbst zu sorgen.
Bei den Chausseearbeitern haben auch nur die Erdarbeiter ein Recht auf ärztliche Behandlung. In vielen Fällen werden Arbeiter die "krankenverdächtig" sind, rechtzeitig entlassen, damit ihre medizinischen Ansprüche erlöschen.

31. Dezember 1842

Mit zwei eng miteinander verbundenen Gesetzen "Über die Aufnahme neu anziehender Personen" und "Über die Verpflichtung zur Armenpflege" wird die Verantwortung zur Armenversorgung von der Geburts- auf die Wohngemeinden übertragen und die bisherigen Einschränkungen der Freizügigkeit weitgehend beseitigt.
Diese Regelung wird ab 1870 auch für die anderen deutschen Staaten - mit Ausnahme von Bayern - verbindlich. Die Armenfürsorge bleibt jedoch bis zum Ersten Weltkrieg mit politischen und sozialen Diskriminierungen verbunden.
So sind z.B. die Empfänger öffentlicher Armenhilfe vom Wahlrecht für Kommunen, Landtage und den Reichstag ausgeschlossen.

1844

In Leipzig wird der erste kommunale Arbeitsnachweis eröffnet.

4./6. Juni 1844

In den schlesischen Weberdörfern Langenbielau und Peterswaldau kommt es zu großen Aufständen gegen die absolut unzureichenden Lebensverhältnisse. Der Lohn für eine Tagesarbeit von 14 bis 16 Stunden liegt für die gesamte Familie eines Webers weit unter dem Existenzminimum.

9. Oktober 1844

Liberale Sozialreformer gründen den "Centralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen". Das Centralvereinsprogramm weist den Lokalvereinen die eigentliche praktische Arbeit zu: Sie sollen für die Errichtung von örtlichen Spar- und Prämienkassen, weiterhin von Kranken-, Invaliditäts-, Pension- und Sterbekassen zuständig sein, Fortbildungsschulen für "Fabrikkinder" und Lehrlinge gründen und sich - z.B. durch öffentliche Vorträge - für die "Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse" im Volke einsetzen. Bei diesen Aufgaben will der Verein "die tätige Mitwirkung auch solcher Fabrik- und Handarbeiter, die nicht Mitglied des Vereins sind, bei der Verwaltung der geplanten Institutionen". Als Aufgabe der Provinzialvereine als einer Mittelinstanz ist vor allem die Gründung von Bezirkskassen vorgesehen, in denen die Überschüsse der örtlichen Sparkassen gesammelt werden, um auf diesem Wege größere Kapitalien zu bilden und höhere Zinserträge erwirtschaften zu können.
Mittelpunkt der gesamten Bewegung aber ist der Centralverein, in dem nur Mitglied werden kann, wer mindestens vier Taler Jahresbeitrag zu zahlen bereit ist - der patriarchalische Charakter dieses Lenkungsgremiums ist unübersehbar. Hier sollen sozialreformerische Anregungen aus dem In- und Ausland geprüft, Erfahrungen ausgewertet und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Durch die Propagierung für wirksam gehaltener Mittel zur Bekämpfung des Pauperismus, durch den Ausbau einer finanziellen Basis und durch die Finanzierung von sozialen Experimenten - geplant ist z.B. der Bau von Arbeiterwohnungen, der Ankauf und die Verteilung von Gartenland, die Einrichtung von Gewerbeschulen u.ä. - will sich der Centralverein als Vorhut der gesamten bürgerlichen Sozialreform qualifizieren. Da der preußische Innenminister in ihm eine Bedrohung der staatlichen Autorität und Sicherheit sieht, bleibt der Verein zunächst wirkungslos. Das erzwungene Scheitern führt jedoch zur wachsenden Einsicht bei den gemäßigt liberalen Bürgern, daß politische Veränderungen notwendig sind, wenn man eine drohende soziale Revolution verhindern will.
Kennzeichnend für die bürgerliche Sozialreform ist dabei von Anfang an ein die Klassengegensätze weitgehend ignorierendes Harmoniedenken.
Einer der wenigen, die schon 1844/45 ahnen, daß soziale Gerechtigkeit etwas mit dem Kampf um ökonomische Macht zu tun hat, ist der erst 20jährige Stephan Born, der spätere Begründer der "Arbeiterverbrüderung". Es geht über eine Kritik am Patronatscharakter des Centralvereins erheblich hinaus, als er 1845 in einer anonym erschienenen Auseinandersetzung mit der sozialen Vereinsbewegung die "Arbeiter" auffordert, sich zu einem von den bürgerlichen Arbeiterfreunden unabhängigen Bund zusammenzuschließen und solidarisch ihr Recht einzufordern, das darin bestehe, "im Verhältnis zu ihrer Arbeit auch belohnt (zu) werden".

Mitte der 40er Jahre

Die preußische Wirtschaft ist noch überwiegend vom Kleinbetrieb bestimmt. Auf ca. 550.000 Fabrikarbeiter kommen 470.000 Handwerksmeister und 385.000 Gesellen.
Dabei steigt die Zahl der Fabrikarbeiter (1816 = 100) von 100 auf 243, die der Handwerksgehilfen von 100 auf 212, die der Tagelöhner von 100 auf 167 und die der in der Landwirtschaft Beschäftigten von 100 auf 117.
In der Mitte der 40er Jahre sind Arbeitslosigkeit durch ein Überangebot an Arbeitskräften und Betriebsschließungen an der Tagesordnung. Vor allem im Textilbereich ist die Not groß.

1845

F. Engels Buch "Die Lage der arbeitenden Klasse in England" erscheint. Er übt durch seine sozialkritischen Darstellungen großen Einfluß auf die sozialreformerischen Diskussionen aus.

In Chemnitz wird der erste Arbeiter-Konsumverein gegründet.

17. Januar 1845

Die preußische Gewerbeordnung regelt das Verhältnis zwischen den selbständig Gewerbetreibenden und ihren Arbeitnehmern. Die Bestimmungen schließen neben Gesellen, Gehilfen und Lehrlingen ausdrücklich auch Fabrikarbeiter ein und legen fest, daß jeder selbständig Gewerbetreibende grundsätzlich das Recht hat, Mitarbeiter zu beschäftigen und Lehrlinge auszubilden (§§ 125, 126). Die Lehrlingsausbildung wird allerdings nur denjenigen zugestanden, die einer Innung angehören (§ 131) oder vor der Ortspolizeibehörde einen besonderen Befähigungsnachweis erbracht haben (§ 132).
"Die Festsetzung der Verhältnisse zwischen den selbständig Gewerbetreibenden und ihren Gesellen, Gehilfen und Lehrlingen ist Gegenstand freier Übereinkunft". Beide Vertragspartner haben eine vierzehntägige Kündigungsfrist zu beachten.
Lohn- und Arbeiterschutzbestimmungen finden keinen Eingang in die gesetzlichen Regelungen. Bei Arbeitsstreitigkeiten kommt entweder der zuständigen Innung oder Ortspolizeibehörde die schiedsrichterliche Entscheidung zu. In die Gewerbeordnung wird ein ausdrückliches Koalitionsverbot aufgenommen. Es besagt, daß:
a) den Gewerbetreibenden, die Absprachen über Arbeitseinstellungen, Entlassungen oder Nichteinstellungen treffen oder dazu auffordern, um Gehilfen, Gesellen und Arbeiter oder die Obrigkeit zu Handlungen oder Unterlassungen zu zwingen (§ 181) ebenso wie
b) den Gesellen, Gehilfen und Fabrikarbeitern, die Streiks verabreden oder dazu auffordern oder andere an der Arbeit hindern, Gefängnis bis zu einem Jahr angedroht (§ 182) wird,
c) die Bildung von Verbindungen der Gesellen, Gehilfen, Fabrikarbeiter oder Lehrlinge ohne polizeiliche Genehmigung (§ 183) sowie
d) das eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes (§ 184) unter Strafe gestellt ist.
Damit werden nicht nur Arbeitskampfmaßnahmen, sondern auch die Verabredung sowie die Aufforderung zum Arbeitskampf wie auch umgekehrt die Aussperrung sowie die Verabredung dazu verboten. Staatliche Förderung dagegen sollen bestehende und zu gründende Hilfskassen der Arbeitnehmer (§ 144) erfahren. In den Ortsstatuten von Berlin wird daraufhin angeordnet, "daß wie früher jeder im Weichbilde der Stadt arbeitende Gesell oder Fabrikarbeiter verpflichtet ist, einer der für die verschiedenen Arbeitnehmenden bestimmten Kranken-Kassen beizutreten". Im § 169 werden die Gemeinden ermächtigt, durch ein Statut einen Zwang dahin festzusetzen, daß jeder am Ort beschäftigte Handwerksgeselle oder -gehilfe mit Beitragspflicht der Ortskasse beitreten müsse. Diese Vorschriften bedeuten den Anfang der neuzeitlichen Zwangsversicherung gegen Krankheit. In den Ortsstatuten für die Fabrikarbeiter ist eine Beihilfe zur Krankenpflege von den Arbeitgebern festgesetzt, den Meistern wird dagegen keine Verpflichtung der Beihilfe zu den Gesellen-Kassen auferlegt.
Der Gesundheitsschutz der Arbeiter wird in keinem Paragraphen erwähnt. Nur der § 13b fordert eine "gebührende Rücksichtnahme auf Gesundheit und Sittlichkeit der Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge".
Da die Auflagen des Arbeitsschutzgesetzes von 1839 kaum erfüllt wurden, wird der örtlichen Polizei die Weisung erteilt, darauf zu achten, daß bei der Beschäftigung von Handwerksgesellen und Lehrlingen Rücksicht auf die "Wahrung von Gesundheit und Sittlichkeit" genommen wird. Die Gewerbeordnung hält nur noch im Grundsatz an der 1810 verkündeten Gewerbefreiheit fest, denn sie verlangt wieder für über 40 Gewerbe den Befähigungsnachweis und gestattet die Bildung freiwilliger Innungen.

1846

Kinder zwischen 9 und 14 Jahren stellen knapp 6,5% aller in der deutschen Industrie Beschäftigten, das sind 1,5% aller Kinder dieser Altersgruppe.

1. April 1846

In Berlin wird der Gewerks-Kranken-Verein als Dachverband schon bestehender Krankenkassen gegründet. Hauptaufgabe des Vereins ist es, die Sachleistungen, insbesondere Arzt- und Apothekenleistungen für die Mitglieder der angeschlossenen Einzelkassen zu sichern. Die angestellten Ärzte haben sich der Kranken "gewissenhaft und hilfreich" anzunehmen und die Verabreichung von Hilfsleistungen und Unterstützungsgeldern zu veranlassen bzw. zu befürworten. Damit beginnt die Krankenkontrolle in den Kassen durch die Ärzte, nicht mehr allein durch die Mitglieder.
Zwischen 1848 und 1853 entstehen dem Verein u.a. im "Gesundheitspflegeverein der Berliner Arbeiter-Verbrüderung" Konkurrenz.
1856 gehören dem Verein 67 Krankenkassen mit 42.040 Mitgliedern an, 1863 71 Kassen mit 69.385 Mitgliedern.

Mai 1846

Rund 500 Leipziger Buchdruckergehilfen richten eine Petition an die "hohe Ständeversammlung des Königreichs Sachsen", in der sie fordern, "die regelmäßige Lohnzahlung soll erneut gesetzlich bestimmt werden; in jeder Druckerei sollen Schiedsgerichte gebildet werden, an denen die Gehilfen ’billig vertreten’ werden; auf den Generalsitzungen der Innung soll jede Druckerei durch einen gewählten Abgeordneten der Gehilfen vertreten sein".
Wenig später gründen Gehilfen den "Gutenbergverein", der jedoch nicht genehmigt wird.
Die Eingabe wird in der Kammer erörtert, wobei die Gehilfen in der Entlohnungsfrage teilweise Recht erhalten.

1. August 1846

Die erste Ausgabe der von Leipziger Buchdruckern gegründeten Gehilfenzeitung "Typographia", wöchentliches Organ für Buchdrucker, Schriftgießer, Lithographen, Xylographen, Stahl- und Kupferstecher, Stempelschneider, Pressenbauer, Papier- und Farbenfabrikanten und andere verwandte Kunst- und Geschäftszweige, sowie für Verlags-Unternehmer, erscheint in Leipzig. Obwohl sich die "Typographia" auch als Organ für die Unternehmer bezeichnet, ist sie die erste deutsche Gewerkschaftszeitung.

6. November 1846

In Elberfeld wird unter Beteiligung Adolf Kolpings - er übernimmt im Mai 1847 den Vorsitz - der erste katholische Handwerksgesellenverein gegründet. Von Elberfeld breiten sich diese Gesellenvereine rasch über ganz Deutschland aus. Religiöse Belehrung, berufliche Weiterbildung und familiäre Geselligkeit sind die Ziele dieser Vereine. Die Behandlung politischer Fragen wird ausgeschlossen. In vielen Orten werden Vereinshäuser und Hospize errichtet. 1847 entsteht in Regensburg der erste katholische Arbeiterverein, bald auch in anderen süddeutschen Städten. Diese Vereine stellen ihre Tätigkeit jedoch bald wieder ein.

Der seit 1838 amtierende Ausschuß der Leipziger Buchdruckergehilfen legt einen erneuten Tarifentwurf vor, der nach Genehmigung durch die Prinzipale behördlich sanktioniert werden soll. Auch dieser Vorstoß bleibt ohne Ergebnis.

1847

In Berlin wird die Firma Siemens u. Halske gegründet.

In Preußen bestehen 66 seit 1800 geschaffene Unterstützungskassen der Arbeiter.

In seiner Broschüre "Die öffentliche Gesundheitspflege und das Eigentum" schreibt der Arzt Salomon Neumann, "daß der größte Teil der Krankheiten, welche entweder den vollen Lebensgenuß stören, oder gar einen beträchtlichen Teil der Menschen vor dem natürlichen Ziel dahinraffen, nicht auf natürlichen, sondern auf künstlich erzeugten, gesellschaftlichen Verhältnissen beruhe, bedarf gar keines Beweises".

Frühjahr 1847

An vielen Orten Deutschlands brechen im April und Mai Hungerunruhen und Revolten aus. Sie sind Folge der Mißernten, die zu höheren Lebensmittelpreisen und zu einer Überproduktionskrise in der Industrie führen, was sich katastrophal auf die Lebenshaltung der Handwerker und Arbeiter auswirkt. Die notleidende Berliner Bevölkerung stürmt am 21. April Bäcker- und Fleischerläden sowie Marktstände. Die Notlage wird durch eine allgemeine Handels- und Industriekrise noch verschärft.

Juni 1847

Der "Bund der Gerechten" nennt sich auf einem Kongreß in London um in "Bund der Kommunisten".

29. November / 8. Dezember 1847

Auf dem 2. Kongreß des "Bundes der Kommunisten" werden Karl Marx und Friedrich Engels beauftragt, das "Manifest der Kommunistischen Partei" auszuarbeiten.
Der Kongreß nimmt die Statuten an, dessen Artikel 1 lautet: "Der Zweck des Bundes ist der Sturz der Bourgeoisie, die Herrschaft des Proletariats, die Aufhebung der alten, auf Klassengegensätzen beruhenden bürgerlichen Gesellschaft und die Gründung einer neuen Gesellschaft ohne Klassen und Privateigentum".


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