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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Online-Suppl. Erweiterung des Berichtszeitraums von Mitte 1977 bis zur Jetztzeit / Autor: Dieter Schuster.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2003 ff

Stichtag:
1. Aug. 1979

Mit großer Besorgnis nimmt die Bundesregierung die in Kraft getretenen Strafdrohungen der DDR zur Kenntnis. „Sie richten sich in erster Linie gegen kritische Intellektuelle in der DDR und ihre Kontakte zu westlichen Journalisten und Medien und können darüber hinaus ganz allgemein die Kontakte zwischen den Menschen in beiden deutschen Staaten belasten. Die Bundesregierung übersieht nicht, dass die neuen Bestimmungen auch dazu benutzt werden können, das in der Journalistenvereinbarung vom 8. November 1972 niedergelegte Recht unserer Korrespondenten in der DDR zur freien Information weiter zu erschweren. Das widerspricht der Schlussakte von Helsinki. Die Bundesregierung erwartet, dass sich die Verantwortlichen in der DDR an die eingegangenen Verpflichtungen halten und alles unterlassen, was die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten im Sinne des Grundlagenvertrages belastet.

In Kraft treten:

Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes. Es wird durch einen konsequenten Ausbau der Leistungen die Chancen für eine den Eignungen und Neigungen entsprechende Wiedereingliederung gerade der Schwervermittelbaren und längerfristig Arbeitslosen verbessern. Dies geschieht durch die Förderung der beruflichen Bildung, durch geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten und durch die Förderung der Arbeitsaufnahme.

Die Zugangsvoraussetzungen zur beruflichen Bildung werden insbesondere für jüngere Arbeitnehmer und für Frauen, die ihre berufliche Tätigkeit wegen der Kindererziehung unterbrochen haben, wesentlich erleichtert. Die Übernahme von Tätigkeiten, in denen ein Mangel an Arbeitskräften besteht, wird verstärkt gefördert. Die Höhe der Einarbeitungszuschüsse wird angehoben, um die Arbeitgeber stärker zu bewegen, schwer vermittelbare Arbeitslose einzustellen und betrieblich zu qualifizieren. Gleichzeitig werden die Stellung der Betriebsräte sowie die Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit gestärkt.

Das arbeitsmarktpolitische Programm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen. Es soll in den Regionen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit (1978 mehr als 6 Prozent) -niedersächsisches Zonenrandgebiet, Ostbayern, Ostfriesland, Ruhrgebiet und Saarland - dazu dienen, dass diese Gebiete mit zusammen 23 Arbeitsamtbezirken nicht weiter abgleiten, sondern möglichst bald wieder Anschluss an die allgemeine Konjunkturentwicklung finden.

Ein Schwerpunkt des Programms sieht erhöhte finanzielle Leistungen an Arbeitgeber von Betrieben mit Anpassungs- und Umstellungsprozessen vor, die der beruflichen Qualifizierung ihrer Arbeitnehmer sowie der Einstellung ungelernter und längerfristig Arbeitsloser dienen. Nach einem weiteren Schwerpunkt werden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste und der sozialen Infrastruktur in diesen Arbeitsamtsbezirken durch Übernahme von Lohnkosten und pauschalierten Qualifizierungszuschüssen gefördert. Die Förderung der Einstellung von Arbeitslosen im Bereich der sozialen Dienste richtet sich vor allem an arbeitslose Frauen und ganz besonders an diejenigen, die eine Teilzeitbeschäftigung suchen. Das Programm hat ein Volumen von 900 Millionen DM.

Die 6. Novelle zum Bundesausbildungsförderungsgesetz, mit dem der Besuch des Berufsgrundbildungsjahres und der Klasse 10 der Berufsfachschulen uneingeschränkt in den Förderungsbereich des Bundesausbildungsförderungsgesetzes einbezogen werden.

Das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebau (Beschleunigungsnovelle).



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