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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Online-Suppl. Erweiterung des Berichtszeitraums von Mitte 1977 bis zur Jetztzeit / Autor: Dieter Schuster.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2003 ff

Stichtag:
14. Dez. 1978

Der Bundestag berät die künftige Kohle- und Strompolitik. Dabei kommt es zu Kontroversen über den Weiterbau des „Schnellen Brüters„ in Kalkar - vor allem dessen Sicherheit -, denn die dritte Baustufe dieses Versuchskraftwerks soll beginnen. Auf Grund vielfältiger Bedenken und Vorbehalte beschließt die Mehrheit des Bundestages, dass vor Inbetriebnahme des „Brüters„ der Bundestag eine grundsätzliche Entscheidung fällen wird. Diese Entscheidung wird durch eine Kommission vorbereitet. Diese Kommission soll dem Bundestag bei seinen künftigen Entscheidungen über die Kernenergiepolitik Hilfestellung geben, insbesondere über die weitere Entwicklung in der Schnellbrüter-Technologie einschließlich der sich eventuell daraus ergebenden Modifikationen. Diese Enquetekommission besteht je zur Hälfte aus sachkundigen Mitgliedern des Bundestages und qualifizierten Fachleuten außerhalb des Parlaments.

Vor dieser Beratung ist es in der FDP zu heftigen Auseinandersetzungen um den Weiterbau in Kalkar gekommen.

Erst unter der Rücktrittsdrohung der vier FDP-Bundesminister und des Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Mischnick lassen die sechs FDP-Gegner des Schnellen Brüters in Kalkar einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Bonner Koalition zum Weiterbau in Kalkar durch Stimmenthaltung passieren.

Auf die „Erpressung„ durch die vier FDP-Bundesminister und den Fraktionsvorsitzenden aus der FDP antwortet der FDP-Parteivorsitzende H.-D. Genscher , eine Ablehnung des gemeinsamen Koalitionsantrags hätte „unabsehbare Auswirkungen„ für die Zukunft der Partei und der Koalition gehabt. Bei dem Verlangen der sechs Abgeordneten habe es sich um eine Änderung einer „seit Jahren bestehenden Koalitionspolitik während einer Legislaturperiode„ gehandelt.

Der Bundestag bestätigt erneut, an der bisherigen Kernenergiepolitik festzuhalten: Weder national noch international könne auf einen begrenzten Ausbau der Kernenergie verzichtet werden. Dabei habe der Schutz der Bevölkerung Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen. Friedliche Nutzung der Kernenergie setze voraus, dass die Entsorgung sichergestellt werde. Das Atomgesetz verpflichte dazu, diese Entsorgung durch Wiederaufarbeitung der bestrahlten Brennelemente und durch Endlagerung von atomaren Abfällen zu bewältigen. Darauf hätten sich der Bund und die Länder geeinigt.


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