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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Online-Suppl. Erweiterung des Berichtszeitraums von Mitte 1977 bis zur Jetztzeit / Autor: Dieter Schuster.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2003 ff

Stichtag:
1. Juli 1977 - [Nachtrag zu Bd. 3]

In Kraft treten:

Das Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts:

Die wichtigsten Neuerungen sind: Die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau in der Ehe im Sinne einer wirklichen Partnerschaft; im Scheidungsrecht der Übergang vom bisherigen Verschuldens- zum Zerrüttungsprinzip; im Scheidungsfolgenrecht eine Unterhaltsregelung allein nach wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten; die Einführung eines Versorgungsausgleichs zur Alterssicherung vor allem der geschiedenen Frau; im Verfahrensrecht die Einführung des Familiengerichts, auf das alle mit der Ehe zusammenhängenden Fragen konzentriert werden. Unterhalt kann nach dem neuen Recht derjenige beanspruchen, der durch die Aufgabenverteilung in der Ehe und den gemeinsamen Lebenszuschnitt in die wirtschaftliche Abhängigkeit vom anderen geraten ist. Der Anspruch besteht so lange, wie diese Abhängigkeit fortdauert. Der Unterhalt soll Hilfe zur Selbsthilfe sein, Hilfe dafür, wieder eine eigenständige Existenz zurückzugewinnen. Die geschiedenen Ehegatten werden an den von ihnen während der Ehe erworbenen Anrechten auf eine Versorgung wegen Alters oder Invalidität gleichmäßig beteiligt. Wer von den Ehegatten an Versorgungsanwartschaften in der Ehe mehr aufgebaut hat als der andere, hat ihm vom überschießenden Betrag die Hälfte abzugeben.

Das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz:

Es begrenzt die hohen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen: Der in der Krankenversicherung der Rentner versicherte Personenkreis wird begrenzt. Ab 1. Juli 1978 werden nur noch die Rentner Mitglieder der Krankenversicherung, die mindestens die Hälfte ihrer Arbeitstätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Alle ärztlichen Leistungen erfordern einen einheitlichen Bewertungsmaßstab (zur Vergleichbarkeit in Punkten), einen Vertrag zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und der Zahntechniker-Innung; das Gesetz ändert das Leistungsrecht bei Kuren, Arzneimitteln, Familienhilfen u.a.; die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen soll gewährleisten, dass sich der Honoraranstieg und die Arzneimittelhöchstbeträge an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung orientieren; ambulante und stationäre Krankenversorgung sollen besser miteinander „verzahnt„ werden.

Das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz):

Damit wird das gesamte Sprengstoffrecht auf Bundesebene vereinheitlicht. Das Gesetz verfolgt den Zweck, die Sicherheit beim Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie bei deren Beförderung zu verbessern. Die Straf- und Bußgeldvorschriften werden verschärft.

Gemeinsame Vorschriften im Rahmen des Sozialgesetzbuches:

Mit ihnen werden wichtige Grundsätze und Begriffe des Sozialversicherungsrechts klargestellt, Vorschriften zum Beitragsrecht zusammengefasst und die Bestimmungen über Verfassung und Verwaltung der Versicherungsträger einschließlich des Selbstverwaltungs- und Aufsichtsrechts vereinfacht bzw. weitgehend vereinfacht.

Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Kriegsopferversorgung werden um 9,9 Prozent erhöht.

Durch eine Rechtsverordnung werden die Leistungen in der Sozialhilfe verbessert.

Die Novellierung des Eichgesetzes bringt den Verbrauchern verbesserten Schutz vor „Mogelpackungen„. Außer den Mengenangabe muss die Packung jetzt auch den Preis je Kilogramm oder Liter aufweisen.

Bund und Länder einigen sich auf eine Neuregelung des Beteiligungsverhältnisses an der Umsatzsteuer für 1978 (67,5 v.H.: 32,5 v.H.).

Der Bundestag beschließt eine Berichtspflicht des Bundestags über die Behandlung von abgebrauchten Brennelementen aus Kernkraftwerken und die Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie die Entsorgung.


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