Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Der Parteivorstand legt Richtlinien für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in der SPD fest. Zur Durchführung besonderer Aufgaben können Arbeitsgemeinschaften gebildet werden. Sie stellen Beratungsgremien für die verantwortlichen Körperschaften der Partei dar; daneben haben sie bestimmte Aufgaben der Partei wahrzunehmen, um stärkeren Einfluß auf die einzelnen Gesellschaftsgruppen auszuüben. Die Tätigkeit in den Arbeitsgemeinschaften ist Teil der Parteiarbeit. Ihre verantwortlichen Vertrauensleute bedürfen für ihre Tätigkeit der Bestätigung der zuständigen Parteikörperschaften. Die Arbeitsgemeinschaften sind keine Gliederungen im Sinne des Organisationsstatuts. Die Bildung von neuen Arbeitsgemeinschaften bedarf der Zustimmung des Parteivorstandes.
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
9. Febr. 1957