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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
11. Jan. 1957

Der Bundestag verabschiedet mit 389 (CDU/CSU und SPD) gegen 32 Stimmen (FDP) bei 10 Enthaltungen die beiden Neuregelungsgesetze der Arbeiterrenten- und der Angestellten-Versicherung. Die Rentenreform bedeutet die Anpassung des Ruhegeldes, der Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten an die bestehenden Wirtschaftsverhältnisse.
Die von der SPD geforderte automatische Anpassung der Renten wird nicht verwirklicht, sondern eine weitere Erhöhung der Renten kann nur durch einen Beschluß des Bundestages erfolgen, nachdem ein Sozialbeirat eine unverbindliche Empfehlung über das Ob und Wie einer nachträglichen Anpassung der Rentenhöhe vorgelegt hat.
Die SPD stimmt den Gesetzen zu, obwohl nach ihrer Auffassung die Gesetzentwürfe nicht die bereits im Jahre 1955 angekündigte Sozialreform gebracht hätten und dem Bedürfnis nach sozialer Sicherung der selbständig und freiberuflich Tätigen keine Rechnung trügen.



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net edition fes-library | Juni 2001