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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
10. Dez. 1976

Nach heftigen Protesten in der SPD und FDP sowie der Öffentlichkeit revidiert die Bundesregierung ihre Rentenvereinbarung vom 8. Dezember. Es bleibt bei der vor der Bundestagswahl versprochenen Erhöhung der Renten ab 1. Juli 1977 um 9,9 Prozent.

Zum »Tag der Menschenrechte« bekräftigt W. Brandt für die deutschen Sozialdemokraten, gäbe es die Menschenrechte nicht, wenigstens als Ziel, als Hoffnung, dann würde es Nacht. Wir Sozialdemokraten wollen den Kampf gegen die individuelle Verletzung der Menschenwürde ebenso zu unserer Aufgabe machen wie die soziale Verwirklichung der Menschenrechte. Diese Überzeugung macht für uns an keiner Grenze halt.

Der Parteivorstand der SPD beschließt bei der Aufstellung der Kandidaten für die ersten Europa-Wahlen, die 1978 stattfinden sollen, für eine Bundesliste einzutreten. Im Wahlgesetz soll festgelegt werden, daß das Wahlvorschlagsrecht nur den Parteien zusteht.

Der Parteivorstand der SPD beschließt, Grundlagen für die Tätigkeit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Städtebau- und Wohnungspolitik sind die Ziele und Grundsätze der Partei. Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist keine Gliederung im Sinne des Organisationsstatuts der SPD. Sie unterliegt den Grundsätzen für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften der SPD. Der Bundesarbeitsgemeinschaft können Mitglieder der SPD angehören, die im Bereich des Städtebaus, des Wohnungs- und Bauwesens politisch, ehrenamtlich oder beruflich tätig sind. Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglied der SPD sind, ist auf Beschluß der betreffenden Arbeitsgemeinschaft möglich. Antragsrecht, Stimmrecht, aktives und passives Wahlrecht steht nur Mitgliedern der SPD zu.
Die zentrale Aufgabe der Bundesarbeitsgemeinschaft ist die praktische Umsetzung der sozialdemokratischen Städtebau- und Wohnungspolitik innerhalb und außerhalb der Partei durch: Darstellung und Erläuterung der wohnungs- und städtebaulichen Vorstellungen der SPD im Fachbereich gegenüber Funktions- und Mandatsträgern der Partei und insbesondere gegenüber Nichtparteimitgliedern. Informations- und Kontaktpflege sowie Mitgliederwerbung im Fachbereich. Stärkung und Unterstützung der traditionell sozial und demokratisch orientierten Institutionen der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Mietervertretungen. Mitarbeit und Vertretung sozialdemokratischer Vorstellungen in anderen wohnungs- und städtebaupolitischen Verbänden und Vereinigungen. Fachspezifische Beratung und Zusammenarbeit mit anderen Fachgremien der SPD. Erarbeitung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zu aktuellen Problemen der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie zu Fragen der Wohnungs- und Städtebaupolitik.

Der Parteivorstand der SPD beschließt für die Arbeitsgemeinschaft für Sozialdemokraten im Bildungsbereich gleichlautende Richtlinien. Der Arbeitsgemeinschaft können diejenigen Mitglieder der SPD angehören, die im Erziehungs- und Bildungswesen tätig sind oder sich mit Erziehungs- und Bildungsfragen beschäftigen. Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist es, im Bereich des Erziehungs- und Bildungswesens für die Ziele des demokratischen Sozialismus einzutreten und an ihrer Verwirklichung mitzuwirken; die im Erziehungs- und Bildungsbereich Tätigen oder die sich mit Erziehungs- und Bildungsfragen Beschäftigenden mit den Zielen und der Politik der Partei vertraut zu machen und zu ihrer Willensbildung beizutragen; die Interessen und Forderungen der in den Bereichen des Bildungs- und Erziehungswesens Tätigen oder der sich mit Erziehungs- und Bildungsfragen Beschäftigenden in der politischen Willensbildung der Partei zur Geltung zu bringen und die Organisationsgliederungen der Partei in bildungspolitischen Fragen zu beraten. Die Bundeskonferenzen sind für beide Arbeitsgemeinschaften das höchste Organ. Sie haben die Aufgabe, den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegenzunehmen, den Bundesvorstand zu wählen und über vorliegende Anträge zu beschließen.


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net edition fes-library | Juni 2001