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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
1. Juli 1976

In ihrer Antwort auf eine Erklärung der UdSSR vom 22. Mai 1976 stellt die Bundesregierung fest: Die in den 70er Jahren erreichte Verminderung der Spannungen in Europa wäre ohne die Verbesserung des Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion nicht möglich gewesen. Dadurch ist heute der Frieden, dem sich die Bundesrepublik mit allen ihren verantwortlichen politischen Kräften seit ihrer Gründung verschrieben hat, gefestigt worden. Die stetige Verbesserung der Beziehungen ist der erklärte Wunsch aller im Bundestag vertretenen Parteien. Es ist deshalb nicht förderlich, wenn die sowjetische Erklärung versucht, die Teilnehmer der internen politischen Diskussion in der Bundesrepublik in Gut- und Böswillige einzuteilen. Die Entspannungspolitik der Bundesregierung ist fest in die gemeinsame Politik der Bündnispartner eingebettet. Es ist der Entspannung auch nicht förderlich, wenn eine Seite beständig nur die eigenen Verteidigungsanstrengungen als friedensdienlich, die der anderen Seite dagegen als friedensgefährdend hinstellt und sie der Aggressivität bezichtigt. Die Bundesregierung und ihre Partner im Bündnis beobachten ihrerseits die Rüstungsanstrengungen der Staaten des Warschauer Paktes mit Sorge.
Die Bundesregierung betrachtet das Abkommen über Berlin als ein wesentliches Element der Entspannung in Europa. Wichtig für die Lebensfähigkeit der Stadt sind die Vertretung der Interessen der Stadt nach außen durch die Bundesrepublik im Rahmen des Abkommens, die für den Verkehr und die Besuche getroffenen Regelungen und die im Abkommen besonders bestätigten Bindungen zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik, welche nach dem Abkommen »aufrechterhalten und entwickelt werden« sollen.
Die Bundesregierung steht fest zu der von Bundeskanzler W. Brandt und Generalsekretär L. Breschnew am 21. Mai 1973 festgelegten übereinstimmenden Auffassung, »daß die strikte Einhaltung und volle Anwendung dieses Abkommens eine wesentliche Voraussetzung für eine dauerhafte Entspannung im Zentrum Europas und für eine Verbesserung der Beziehungen zwischen den entsprechenden Staaten, insbesondere zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion« ist. Sie geht davon aus, daß auch die Sowjetunion weiterhin an dieser Erklärung festhält.
Die Politik der Bundesregierung in bezug auf Berlin (West) entspricht voll dem Viermächte-Abkommen. Alle Unterzeichner der Schlußakte von Helsinki sollten sich bewußt sein, daß die Glaubwürdigkeit der Entspannungspolitik auch von der Verwirklichung der Konferenzbeschlüsse abhängt.
Auch die Bundesregierung glaubt, daß die Möglichkeiten für einen weiteren Ausbau der vertraglichen Zusammenarbeit bei weitem noch nicht ausgeschöpft sind. Probleme bestehen vor allem in der noch nicht erreichten Einigung über die befriedigende Einbeziehung von Berlin (West) in diese Zusammenarbeit gemäß dem Viermächte-Abkommen.
Die Bundesregierung unterstützt alle sinnvollen Vorschläge, die geeignet erscheinen, den weltweiten Rüstungswettlauf einzudämmen, konkrete Schritte der Abrüstung einzuleiten und gleichzeitig die internationale Sicherheit zu festigen. Konkrete Fortschritte würden erleichtert, wenn alle Beteiligten eine positive Haltung zur Frage wirksamer internationaler Kontrollen einnähmen.

Bundesarbeitsminister W. Arendt erklärt im Bundestag: Die Rentenversicherung hatte in der Weltwirtschaftsrezession eine schwere Belastungsprobe durchzustehen. Dies wird sich infolge der verzögerten Rentenanpassung auch noch 1976 und ebenfalls 1977 auswirken. Weniger Beitragszahler, mehr Rentner und hohe Rentenanpassungen aus hohen Lohnsteigerungen der früheren 70er Jahre umschreiben die Lage. Die Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten haben jedoch ein solides finanzielles Polster.
Es besteht derzeit überhaupt nicht der geringste Anlaß zu irgendwelchen Eingriffen in das Rentenrecht; dies gilt für die Beitragsseite, und das gilt auch genauso für die Leistungsseite. Besonders im Hinblick auf manche Verunsicherungskampagnen möchte ich an dieser Stelle noch einmal sehr nachdrücklich betonen: Die bruttolohnbezogene dynamische Rente hat sich bewährt und darf nicht angetastet werden. Die finanzielle Entwicklung der Krankenversicherung gab Anlaß dazu, besorgt zu sein. Meine Grundthese war aber immer: Die Eigenverantwortung aller Beteiligten in der gesetzlichen Krankenversicherung muß sich auf dem Gebiet der Kostenentwicklung bewähren. Überall wird jetzt die Einsicht der Selbstverwaltung gepriesen, weil Kassen und Ärzte einen verantwortungsbewußten Abschluß getätigt haben. Kein Gesetz hätte so schnell den Kostenzuwachs eindämmen können, wie diese Art der Selbstverwaltung, der wir den Weg bereitet haben.



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net edition fes-library | Juni 2001