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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
12. Juni 1969

Der Bundestag stimmt mit 388 gegen 38 Stimmen der vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - einschließlich Krankenhausaufenthalt - bis zu 6 Wochen zu. Für lohnintensive Betriebe wird auf Verlangen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion ein finanzieller Ausgleich geschaffen, um sie durch dieses Gesetz nicht zu stark zu belasten.

Der Bundestag verabschiedet ein Berufsbildungsgesetz, das eine bundeseinheitliche Regelung der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung vorsieht. Das Gesetz regelt die vertraglichen Rechte und Pflichten der Ausbilder und der Auszubildenden, formuliert den Bildungsauftrag, enthält einen Katalog für die persönliche, fachliche und betriebliche Eignung zur Berechtigung des Ausbildens, fundiert die Aus- und Fortbildung der Ausbilder, schafft eindeutige Rechtsgrundlagen für die Anerkennung von Ausbildungsberatern, beachtet die Verzahnung betrieblicher und schulischer Ausbildung, schreibt die Einrichtung eines Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung vor und regelt die Mitwirkung der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der beruflichen Bildung.
Die SPD stimmt nur mit Bedenken dem Gesetz zu, weil im Plenum die gemeinsame Ausschußvorlage auf Initiative der CDU/CSU gegen den Wunsch der SPD verändert wird. Durch diese Änderung bleibt das alte Recht der Handwerksordnung für die Berufsausbildung in Kraft.



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net edition fes-library | Juni 2001