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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
27. Aug. 1968

Parteivorstand und Vorstand der Bundestagsfraktion der SPD erklären: Die militärische Besetzung der CSSR gehört zu den schwersten Anschlägen gegen die Bemühungen um den Frieden in Europa und in der Welt seit dem Zweiten Weltkrieg.
Die SPD spricht den Völkern der CSSR, besonders den Opfern der brutalen Gewalt, die herzlichste Anteilnahme an dem schweren Schicksal aus, das ihnen auferlegt worden ist. Mit Schmerz, Scham und Empörung sind wir Zeugen der Bedrückung unseres Nachbarvolkes durch die Machtmittel der Regierungen anderer Nachbarn einschließlich der im anderen Teil Deutschlands herrschenden Machthaber. Die SED-Führer haben durch ihre Teilnahme an dem Einmarsch in die CSSR die von ihnen als unmittelbar geltende völkerrechtliche Verpflichtung hingestellten Potsdamer Abmachungen selbst gebrochen. Wir erklären feierlich und werden uns bis zum äußersten dafür einsetzen, daß die Deutschen der Bundesrepublik nichts tun oder unterstützen werden, was die Souveränität und das Recht auf Selbstbestimmung unseres Nachbarvolkes beeinträchtigen kann.
Das Ziel unserer Politik bleibt unverändert eine Friedensordnung für Europa, die nur mit friedlichen Mitteln erreicht werden kann. An ihrer Verwirklichung werden wir unbeirrt weiterarbeiten.
Für die Bundesrepublik, gerade auch für West-Berlin, zeigt die Besetzung der CSSR erneut, daß der Nordatlantik-Pakt als ausschließlich zur Verteidigung geschaffenes Bündnis auch weiterhin von entscheidender Bedeutung ist.

Der Parteivorstand der SPD beschließt Grundsätze für die Kandidatenaufstellung zur Bundestagswahl 1969. Die Kandidaten sollen unter den Gesichtspunkten ausgewählt werden, politisch urteilsfähig, sachlich arbeitsfähig und in der Lage sein, die sozialdemokratische Politik in der Öffentlichkeit zu vertreten. Mandate als Belohnung für in der Vergangenheit geleistete Arbeit bei nicht voller politischer Leistungsfähigkeit können nicht gegeben werden. Bei mit Ämtern überlasteten Kandidaten soll die Frage der Neuverteilung der Funktionen durch Niederlegung der einen oder anderen bisher innegehabten Funktion geprüft werden. Die Kandidatenaufstellung soll auf die Bedürfnisse der Landespolitik und der Landtagsfraktion Rücksicht nehmen und deren Leistungsfähigkeit nicht gefährden. Doppelmandate in Bundestag und Länderparlamenten können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Parteivorstandes vergeben werden. Doppelmandate dürfen nur gestattet werden, wenn die Notwendigkeit auf die überragende politische Bedeutung und Unentbehrlichkeit des Kandidaten gestützt werden kann.
Bei der Aufstellung von Kandidaten sind Frauen und Kandidaten politisch spezieller Fach- und Sachbereiche zu berücksichtigen. Eine starke Hinzuziehung von Beamten ist zu unterlassen, um den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen einer Vermengung von Legislative und Exekutive entgegenzuwirken. Angestellte der Partei und verwandter Organisationen sind nur in geringer Zahl aufzustellen. Bei Übernahme eines Bundestagsmandats durch einen Angestellten der Partei ist die bisher von dem Mandatsträger innegehabte Stelle durch den zuständigen Vorstand neu zu besetzen. Bei der Aufstellung von Redakteuren von Partei- und parteinahen Zeitungen und Zeitschriften gelten die gleichen Grundsätze.



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net edition fes-library | Juni 2001