Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Der Bundestag verabschiedet mit 384 gegen 100 Stimmen (eine der CDU, 53 der SPD und 46 der FDP) die Entwürfe der Vorsorgegesetzgebung für den Notstand (Notstandsverfassung).
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
30. Mai 1968
Der Bundestag beschließt im Rahmen der Notstandsgesetzgebung auch ein Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldewesens sowie eine Reihe von sogenannten Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzen.
W. Brandt erklärt: Es gibt eine Kritik an der Notstandsgesetzgebung, die ich für reine Demagogie halte, eine andere Kritik, die ich respektiere, die sich sorgt, es könne sich quer durch die Parteien eine »Partei der Ordnung« im Sinn der bloßen Beharrung bilden. Hier tritt das Mißtrauen gegen die demokratische Verläßlichkeit der Parteien zutage. Jeder Versuch zu einem Mißbrauch der Notstandsgesetze wird auf den leidenschaftlichen Widerstand der Sozialdemokratischen Partei stoßen. Wer mit dem Notstand spielt, um die Freiheit einzuschränken, wird die SPD auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden, und dies ist ganz wörtlich gemeint. Im Hinblick auf die Unruhe der jungen Generation sagt W. Brandt, diese Jugend suche nach Werten, die über Wohlstandskategorien hinausgingen. Er sympathisiere mit dieser Jugend. Dennoch müsse man sich fragen, was im Staat nicht stimmt, wenn man dem Wort des anderen nicht mehr glaubt, wenn alle allen alles zutrauen.