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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
29. Mai 1968

Auf Grund des vom Bundestag gebilligten Entwurfes eines Strafrechtsänderungsgesetzes ist die Einfuhr von in der DDR erscheinenden Presseorganen in die Bundesrepublik für eine befristete Zeit straffrei. Die sogenannten Organisationsdelikte werden künftig auf den Bereich der Bundesrepublik beschränkt. Der landesverräterische Nachrichtendienst wird von einem bloßen Beziehungs- zu einem Tätigkeitstatbestand. Der Begriff des Staatsgeheimnisses wird neu gefaßt. Nicht mehr das »Wohl der Bundesrepublik« oder ihre Stellung gegenüber einer fremden Macht sind maßgeblich für die Geheimhaltungsbedürftigkeit, sondern Staatsgeheimnisse können nur Wesensinhalte sein, die vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik abzuwenden. Der publizistische Landesverrat scheidet aus der Kategorie »Landesverrat« aus. Dieser Tatbestand bezieht sich künftig nur noch auf unmittelbare Konspiration mit einer fremden Macht. Auf Initiative der SPD wird der Tatbestand des Friedensverrates in das Strafgesetzbuch neu eingeführt.


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net edition fes-library | Juni 2001