Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Der Bundestag stimmt dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre zu. Der Bundespräsident kann Mitglieder des Bundestages zu Parlamentarischen Staatssekretären ernennen. Um die Minister großer Ressorts von Verpflichtungen, insbesondere repräsentativer Art, zu entlasten und die Verbindung zu den Fraktionen, Parteien und Bundestagsausschüssen zu pflegen, sollen ihnen künftig Parlamentarische Staatssekretäre zugeteilt werden. Sie können jederzeit entlassen werden. Die Parlamentarischen Staatssekretäre sind nicht Mitglieder der Bundesregierung. Der Bundestag stimmt nur mit einem Teil der CDU/CSU-Abgeordneten einer Sicherung der Montanmitbestimmung zu, wenn in Betrieben der Montanumsatz die früher festgelegte Grenze unterschreitet.
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
15. März 1967