Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Der Reichsausschuß für Kommunalpolitik der SPD verabschiedet die von P. Hirsch vorgelegten kommunalpolitischen Richtlinien der Partei:
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
28./29. Sept. 1928
Die Grundlage des demokratischen Volksstaates bildet die sich selbst verwaltende, an die Gesetze des Staates gebundene, freie Gemeinde. Die SPD fordert die Schaffung einer Reichsgemeindeordnung; eines Reichskommunalisierungsgesetzes und die Reform der Reichssteuergesetzgebung, und zwar unter Aufrechterhaltung des Grundsatzes der zentralen Regelung aller finanziellen Beziehungen der öffentlichen Körperschaften durch das Reich.
Sie fordert weiter: Die reichsgesetzliche Regelung der allgemeinen Schulpflicht einschließlich Berufsschulpflicht vom 6. bis zum 18. Lebensjahr; gesetzlich geregelte Gemeinschaftsarbeit der kommunalen Gesundheitsämter mit den Trägern der Sozialversicherung und den privaten Wohlfahrtsorganisationen; Erlaß eines Reichsenteignungsgesetzes, das die Gemeinden zur Übernahme und zur Umlegung des im Gemeindebezirk gelegenen Grundeigentums ermächtigt; Erlaß eines Reichsstädtebaugesetzes, das die Gemeinden zu Trägerinnen des Städtebaues macht; Erlaß eines Reichswohnungsgesetzes; Ausgestaltung der Wohlfahrtspflege im Geiste sozialer Fürsorge; Festsetzung der sozialen gesetzlichen Mindestleistungen, zu deren Erfüllung die Gemeinden verpflichtet sind; Vereinheitlichung der Angestelltenverhältnisse für alle Gemeindebediensteten mit Ruhegehaltsberechtigung und Fürsorge für Witwen und Waisen.
An die Gemeinden stellt die SPD eine große Anzahl Forderungen, deren Erfüllung im Rahmen der bestehenden Gesetze möglich sei.