Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Auf einer Bundesausschußsitzung des ADGB wird von Th. Leipart und den Verbandsvertretern festgestellt: Die Gewerkschaften haben ein Recht auf den Schutz des Staates. Sie haben es um so mehr, als ihre politische Haltung und ihre Tätigkeit zu gewalttätigem Vorgehen gegen sie keinerlei Veranlassung bot. Die Gewerkschaften sind des Glaubens, daß jede deutsche Regierung die nationale Wirksamkeit der Gewerkschaften anerkennen müßte, auf die wir unseren Stolz setzen. Einer Vereinheitlichung des deutschen Gewerkschaftswesens würde der ADGB um so bereitwilliger zustimmen, als er selbst schon in früherer Zeit wie auch in den letzten Jahren dahingehende Bestrebungen unterstützt und selbst angeregt habe. Er würde jederzeit bereit sein, an dieser großen Aufgabe mitzuwirken. Die Gewerkschaften erwarten von ihren Mitgliedern, daß sie der Organisation die Treue wahren und sich durch die Ungewißheit über die künftige Gestaltung des Gewerkschaftsrechts nicht beirren lassen. Die Arbeiter können darauf bauen, daß der Bundesvorstand und die Vorstände der Verbände nichts unversucht lassen, um die Rechte der Arbeiterschaft zu sichern. H. Schlimme, Vorstandsmitglied des ADGB, dokumentiert in einem ausführlichen Brief an den Reichspräsidenten die zahlreichen Besetzungen von Gewerkschaftshäusern, Demolierungen der Büros und Mißhandlungen von Gewerkschaftlern. Er appelliert an P. v. Hindenburg, »alles einzusetzen, um Recht und Gerechtigkeit in Deutschland wieder zur Geltung zu bringen«.
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
5. April 1933
Der Bundesausschuß stellt fest: »Es besteht noch keine Klarheit über die zukünftige Organisationsform der Gewerkschaften und die Abgrenzung ihrer Befugnisse.«