Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Das Gesetz über Betriebsvertretungen und wirtschaftliche Vereinigungen tritt in Kraft. Die obersten Landesbehörden erhalten das Recht, Betriebsrätewahlen bis zum 30. September auszusetzen. Betriebsratsmitglieder, die in Staats- oder wirtschaftsfeindlichem Sinne eingestellt sind, können durch Reichs- oder Landesbehörden abberufen werden. An deren Stelle werden neue Betriebsratsmitglieder ernannt.
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
4. April 1933
Die Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation (NSBO) wird in Fragen der Rechtsvertretung vor Arbeitsgerichten und der Teilnahme an Betriebsrätewahlen den Gewerkschaften gleichgestellt.