Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. -
[Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte wird die »Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat« erlassen. Mit dieser Verordnung werden zahlreiche Rechte der Weimarer Verfassung eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt. So z. B. die persönliche Freiheit; die freie Meinungsäußerung; die Pressefreiheit; das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis und das Vereins- und Versammlungsrecht. Für zahlreiche Vergehen bis zum Hochverrat wird die Todesstrafe angedroht.
2. Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. 3., unveränd. Aufl. 1980.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001
Stichtag:
28. Febr. 1933
Diese Verordnung bleibt bis zum Ende der Naziherrschaft bestehen.