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[DIGITALE BIBLIOTHEK DER FES]
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Katalogisierung im Schlafrock? : Stand der Einführung von Telearbeit in der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung / Annette Quaedvlieg ; Rüdiger Zimmermann. - [Electronic ed.]. - 21 Kb, Text
Erschien in: Buch und Bibliothek. - 52 (2000), 3, S. 222 - 226
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2000

© Friedrich-Ebert-Stiftung


INHALT




Katalogisierung im Schlafrock?

Stand der Einführung von Telearbeit in der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Annette Quaedvlieg und Rüdiger Zimmermann


Die Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) mit ihren 31 Beschäftigten bildet einen wichtigen Teil im breiten Aufgabenspektrum der FES, das aus den Bereichen Politische Bildung, Internationale Zusammenarbeit, Wissenschaftliche Beratung und Verwaltung besteht. Die insgesamt rund 600 MitarbeiterInnen nehmen die vielfältigen Aufgaben in der Bonner Zentrale, der FES in Berlin, den FES-Büros im Ausland, den Bildungs-Akademien und den FES-Büros in den einzelnen Bundesländern wahr.

Stürmische Entwicklung

Innerhalb der letzten Jahrzehnte hat die FES, wie viele andere Betriebe, eine immense technologische Entwicklung vollzogen. EDV-Einsatz in allen Arbeitsbereichen, E-mail und Internet-Anschluss für alle sind heute eine Selbstverständlichkeit. Die Planungen für einen umfassenden EDV-Einsatz in der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung begannen im Jahre 1992 relativ spät. Bei der Einführung der neuen Medien wurde jedoch ein beachtliches Tempo eingeschlagen: "Grundlage der Veränderung bildete die Überzeugung, dass die Printmedien auch weiterhin von zentraler Bedeutung seien, die Rolle der Leitmedien zukünftig jedoch mit den digitalen Medien teilen werden. In bester reformistischer Tradition wurde das Alte nicht durch das Neue ersetzt, sondern erweitert." [ Hermann Rösch: Von der klassischen Bibliothek zum multifunktionalen Informationszentrum. Die Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung in der Informationsgesellschaft. In: Das gedruckte Gedächtnis der Arbeiterbewegung. Festschrift zum 30-jährigen Bestehen der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung. Bonn, 1999. (Veröffentlichungen der Bbibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung; 8), S. 56.]

Die EDV-Entwicklung wurde von Beginn an durch intensive Mitwirkung, Innovation und Mitbestimmung seitens des Betriebsrates begleitet. Schon im Jahre 1984 wurde auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung ein paritätisch besetzter Ständiger Gemeinsamer Ausschuss [ Betriebsvereinbarungen und protokollarische Vereinbarungen für die Friedrich-Ebert-Stiftung. 4., neubearb. u. erg. Aufl. 1996, S. 154 ff. Der Band enthält auch alle anderen Übereinkommen, die neben den bestehenden gesetzlichen Regelungen die Arbeitsbeziehungen innerhalb der Stiftung regeln.] aus Arbeitgebervertretern und Betriebsratsmitgliedern gebildet, in dem alle EDV-Vorhaben von der Planung bis zur Duchführungsphase gemeinsam erörtert und beschlossen werden. Diese Form der Mitbestimmung hat sich im Laufe der Jahre sehr bewährt.

Die Geschäftsführung der FES gehörte jedoch bisher nicht (vielleicht wegen ihrer Nähe zur traditionellen Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung) zur Speerspitze der Bewegung zur Einführung neuer, ungewohnter Arbeitsformen. So verwundert es nicht, dass die Idee der Einführung von Telearbeit nicht den Köpfen der Geschäftsführung entsprang. Es waren vielmehr einzelne Kolleginnen und Kollegen, die mit der Frage und dem Wunsch nach Teleheimarbeit an den Betriebsrat herantraten.

Schon bald war für den Betriebsrat klar, dass er einer individuellen Genehmigung einzelner Teleheimarbeitsplätze nicht zustimmen würde. Diese Arbeitsform könnte sinnvollerweise nur auf der Grundlage einer Rahmen-Betriebsvereinbarung zunächst in einer Pilotphase erprobt werden.

Der Betriebsrat trat deshalb in Phase 1:

Die Informationsphase.

Auf einer Betriebsversammlung im Herbst 1998 berichtete Gisela Schamann von der Deutschen Postgewerkschaft sehr anschaulich darüber, welche positiven und negativen Erfahrungen sie in verschiedenen Betrieben bei der Einführung von Teleheimarbeit gemacht hat. Im Oktober 1998 nahmen etliche Betriebsräte an einem Seminar "Telearbeit und Telearbeitsplätze, Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmungsfragen für Betriebs- und Personalräte" in der Gustav-Heinemann-Akademie in Freudenberg teil. [ Margarete Weisskirchen: Modellversuch zur Teleheimarbeit geplant. In: Betriebsrats-Info/Betriebsrat der Friedrich-Ebert-Stiftung. 26 (1998), 4, S. 19.]

Drei Referentinnen erläuterten die verschiedenen Aspekte der Telearbeit. Barbara Stiegler vom Forschungsinstitut der FES machte darauf aufmerksam, dass Telearbeit nicht zu einer weiteren Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben beitragen darf. Marita Matthes von der Technologieberatungsstelle Bielefeld erläuterte die Vielzahl von Einzelfragen, angefangen von "A" wie Arbeitsplatzgestaltung bis "Z" wie Zugangsregelungen zur Wohnung, die zu klären sind. Christel Luithlen, Personalratsvorsitzende des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA), berichtete über die Erfahrungen in ihrem Ministerium mit einem Modellversuch zur Teleheimarbeit. Zugelassen werden dort nur Kolleginnen und Kollegen, die familienbezogene Gründe (z. B. Erziehung von Kindern, Pflegebedürftigkeit von Familienangehörigen) geltend machen können.
Eindringlich wies sie jedoch darauf hin, dass die Vorstellung, gleichzeitig zu Hause arbeiten und die Kinder betreuen zu können, irrig ist. Man sei zwar flexibler in der Arbeitszeitgestaltung, die Betreuung der Kinder müsse jedoch gewährleistet sein. Bewährt haben sich dort v. a. Formen der alternierenden Teleheimarbeit, d. h. wöchentlich wird an einigen Tagen zu Hause und an einigen im Büro gearbeitet.

Der Weg, den das BMA gegangen ist, zunächst in einem Modellprojekt Teleheimarbeit zu erproben, deckte sich mit den Vorstellungen des FES-Betriebsrates. Nach intensiver Überzeugungsarbeit signalisierte die Geschäftsführung schließlich ihre Bereitschaft, die Initiative des Betriebsrates zu unterstützen und eine Vereinbarung über ein Pilotprojekt für eine kleine Zahl von Kolleginnen und Kollegen abzuschließen. Nach dessen Abschluss müssten die Ergebnisse ausgewertet werden, um dann weitere Schritte zur Umsetzung einzuleiten.

Der Betriebsrat beschritt also Phase 2:

Die Erstellung der Rahmen-Betriebsvereinbarung zum Modellversuch Teleheimarbeit.

Die Inhalte der Vereinbarung wurden in enger Kooperation mit fachkundigen ExpertInnen erarbeitet. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten und sichert vergleichbare Arbeitsbedingungen bei allen Beteiligten. Im Sommer 1999 wurde sie der Geschäftsführung vorgelegt.
[- Günther Schultze: Modellversuch "Telearbeit" geplant. In: Betriebsrats-Info/Betriebsrat der Friedrich-Ebert-Stiftung. 27 (1999), 2, S. 13.
- Vergl. auch: Betriebsvereinbarung über einen Modellversuch zur Einführung von alternierender Telearbeit in der Friedrich-Ebert-Stiftung]

Die Eckpunkte der Betriebsvereinbarung sind:

  • Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der/die Bewerber/in mindestens halbtags arbeitet und mindestens seit einem Jahr bei der FES beschäftigt ist.
  • Für die Teilnahme ist eine schriftliche Bewerbung erforderlich. Dabei sind die Gründe darzulegen. Familiäre Gründe, wie z. B. Kinderbetreuung werden besonders berücksichtigt.
  • Bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Modellversuchs ist auf die Gleichbehandlung zu achten. Personalabteilung und Betriebsrat verständigen sich über die Teilnahme der Bewerberinnen und Bewerber.
  • Die Beschäftigung auf alternierenden Telearbeitsplätzen erfolgt nach dem Prinzip der Freiwilligkeit. Andererseits besteht aber auch kein Anspruch auf Teilnahme am Modellversuch.
  • Das Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin bleibt in seiner bestehenden Form unberührt. Lediglich Ort und Zeit der Arbeitsleistung werden geteilt. Der/die Beschäftigte hat seine/ihre Arbeitsleistung sowohl zu Hause als auch in der FES zu erbringen.
  • Nur alternierende Formen von Teleheimarbeit sind zulässig. In der Regel soll nicht mehr als die Hälfte, höchstens jedoch 60 % der Arbeitszeit zu Hause erbracht werden. Die Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Wochentage und während eines Tages soll weitgehend den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
  • Alle tarifvertraglichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen gelten auch weiterhin für Teleheimarbeiter/innen.
  • Berufliche Nachteile und die Übertragung geringerwertiger Aufgaben sind auszuschließen. Eine niedrigere Eingruppierung ist unzulässig.
  • Eine spezielle Leistungs- und Verhaltenskontrolle wird nicht durchgeführt.
  • Die Friedrich-Ebert-Stiftung stattet den Arbeitsplatz des/der Beschäftigten mit den erforderlichen Arbeitsmitteln aus. Die private Nutzung des zur Verfügung gestellten PC ist nicht gestattet. Die Gestaltung des häuslichen Arbeitsplatzes muss den gesetzlichen Vorschriften (Arbeitsschutz etc.) entsprechen. Vor allem die ergonomische Gestaltung muss die in der Stiftung üblichen Standards einhalten.
  • Die in der FES geltenden Regelungen zum Datenschutz gelten ebenso bei der Telearbeit zu Hause.
  • Eine Haftung für FES-eigene Arbeitsmittel besteht nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung.
  • Der Modellversuch dauert ein Jahr, und nur aus wichtigen Gründen kann das einzelne Telearbeitsverhältnis vorzeitig abgebrochen werden.
  • Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen mit Teleheimarbeit ausgewertet werden.

Die Betriebsvereinbarung ist in dieser Form von der Geschäftsführung akzeptiert und soll unterzeichnet werden, sobald der genaue Beginn der Pilotphase feststeht.

Der Beginn der Phase 3:

Die Umsetzungsphase

Die Umsetzungsphase ist für ca. April/Mai 2000 vorgesehen. Somit kann leider noch nicht über praktische Erfahrungen berichtet werden.

Die Bibliotheksleitung steht einer Einbeziehung in den geplanten Modellversuch positiv gegenüber. Sie möchte die EDV-Gruppe in das neue Experiment einbeziehen. Im engen Kern besteht die "Gruppe" aus zwei Personen: EDV-Systemverwaltung und Internetredaktion der Bibliothek. In diesem Arbeitsbereich gibt es eine Fülle von Aufgaben, die die Arbeitsbereiche für einen solchen Modellversuch geeignet erscheinen lassen.

Das in der Bibliothek eingesetzte Programmpaket ALLEGRO bietet erheblichen Spielraum für programmtechnische Anpassungen. Diese Programmierungen werden sämtlich von der EDV-Systemverwaltung der Bibliothek geleistet. Hinzu kommt die Programmierung von WWW-Schnittstellen zu ALLEGRO-Datenbanken. [ Die ganze Bandbreite der Aufgaben wird deutlich im Beitrag des Systemverwalters Walter Wimmer: Multimedia-Angebote im Bibliothekskatalog. Neue Möglichkeiten durch das ALLEGRO-Programm ALCARTA. In: Das gedruckte Gedächtnis der Arbeiterbewegung. Festschrift zum 30-jährigen Bestehen der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung. Bonn, 1999. (Veröffentlichungen der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung; 8), S. 135-140.] Über diese sogenannten CGI-Programme werden jetzt schon vielfältige Angebote, auch für andere Abteilungen des Hauses realisiert.
Als Beispiele seien ein Bestellsystem für Publikationen oder ein Veranstaltungskalender genannt. Durch neue Projekte der Bibliothek ist eine erhebliche Ausweitung solcher web basierter Dienste zu erwarten. Vor allem die Einbeziehung der Bibliothek in das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Projekt "Verteilte Digitale Fachbibliothek" (Digitalisieren von Pressediensten) stellt die MitarbeiterInnen vor neue Aufgaben. Zudem ist geplant, einen Teil der bisher mit ALLEGRO realisierten Anwendungen auf ORACLE zu portieren.

Alle diese angesprochenen Programmiertätigkeiten können natürlich sehr gut in Telearbeit geleistet werden, sobald die entsprechende Arbeitsumgebung auf dem häuslichen PC erst einmal hergestellt ist.

Die Aufgaben, die im Bereich der Internetredaktion der Bibliothek anfallen, sind vielfältig. Die Kollegin hat die Aufgabenbereiche an anderer Stelle umfassend beschrieben. [ Ruth Großgart: Die Digitale Bibliothek der FES - alles online, alles anders? In: Das gedruckte Gedächtnis der Arbeiterbewegung. Festschrift zum 30-jährigen Bestehen der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung. Bonn, 1999. (Veröffentlichungen der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung; 8), S. 140-146.]

Die Friedrich-Ebert-Stiftung "produziert" als "virtueller Gesamtverleger" weltweit pro Jahr knapp 800 Veröffentlichungen. [ Der Jahresband 1998 der Bibliographie der Veröffentlichungen/Friedrich-Ebert-Stiftung, Hrsg.: Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, weist 779 Titel nach.]

Ziel des Projektes "Digitale Bibliothek" ist es u. a., die Veröffentlichungen der Stiftung, die selbstverständlich weiterhin in Papierform gesammelt, erschlossen und archiviert werden, ergänzend auch online im Internet als digitale Volltexte anzubieten. Die Internetredaktion verwandelt die digital vorliegenden Publikationen mit einer Konvertierungssoftware in HTML- oder PDF-Formate um.

Darüber hinaus digitalisiert die Bibliothek auf Anforderung eigener Abteilungen vergriffene konventionelle Broschüren mittels OCR um und fungiert damit faktisch als "elektronischer Reprintverlag".

Im geringen Umfang ist die Bibliothek auch selbst als elektronischer Verleger tätig und legt umfangreiche wissenschaftliche Manuskripte im Netz auf, die aus Kostengründen nicht (oder nicht in dieser Form) publiziert werden können.
Hierbei fallen erhebliche redaktionelle Arbeiten an den vorliegenden digitalen Dokumenten an, die häufig für die Internet-Präsentation neu strukturiert werden müssen. Ein weiterer neuer Arbeitsschwerpunkt entsteht durch die Sammlung digitaler Dokumente aus dem WWW. Zu bestimmten Sammelschwerpunkten der Bibliothek werden diese Dokumente nach Klärung von Urheberrechtsfragen redaktionell überarbeitet und zu WWW-Präsentationen zusammengefasst. Auch dies sind Tätigkeiten, die sich hervorragend in Telearbeit erledigen lassen.

Telearbeits-Erfahrungen mit freien Mitarbeitern

Erste Erfahrungen bei der Telearbeit konnten indes außerhalb der eigentlichen Arbeitsbeziehungen mit freien Mitarbeitern gesammelt werden.

Im Herbst 1999 unterstützte die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung (HBS) durch ein dreimonatiges Praktikumsentgelt die Online-Dokumentation "Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / von Dieter Schuster". Die HBS erklärte sich mit einem "Heimarbeitsprojekt" einverstanden. Für das Editionsvorhaben konnte ein früherer Praktikant [ Seine Praxiserfahrungen finden sich in dem Festschriftbeitrag Hubert Woltering: Metamorphose einer Bibliothek - Einblicke in die Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung als Student, Historiker, Praktikant und Bibliothekar. In: Das gedruckte Gedächtnis der Arbeiterbewegung. Festschrift zum 30-jährigen Bestehen der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung. Bonn, 1999. (Veröffentlichungen der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung; 8), S. 149-154.] als wissenschaftlicher Bibliothekar im Rahmen eines Werkvertrages zur Anfertigung von Register-Dateien für das konventionell mehr als 1.000 Manuskriptseiten umfassende Werk gewonnen werden.

Ein Personen-, Orts- und Branchenregister sollen künftig die Chronik erschließen, die von gewerkschaftseigenen Verlagen aus ökonomischen Gründen in den frühen neunziger Jahren nicht mehr aufgelegt werden konnte. Hubert Woltering konnte die Registerarbeiten komplett an seinem häuslichen PC in Münster durchführen. Die so entstandenen Register-Dateien, die für alle aufgeführten Registereinträge die "Links" auf die betreffenden Textstellen der Veröffentlichung beinhalten, wurden mittlerweile per E-mail an die Bibliothek gesendet und sind in die Gesamtarchitektur (insg. 55 HTML-Dateien!) des Werkes eingegliedert worden.

Die positiven Erfahrungen bei diesem ersten Experiment haben die Bibliotheksleitung in ihrer Auffassung bestärkt, das Wagnis "elektronische Heimarbeit" einzugehen.

Da auch Teile der eigentlichen Systemverwaltungsarbeiten im Bibliotheksnetz, wie Erteilung von Zugriffsrechten u. ä., von zu Hause aus erledigt werden könnten, könnte mit Ausnahme der direkten Benutzerbetreuung, von Besprechungen und Arbeitsgruppen und umfangreicheren Reorgnisationsmaßnahmen an Datenbanken ein Großteil der Arbeiten in diesem Arbeitsbereich in Telearbeit geleistet werden.

Telearbeit und Globalisierung

Die Einführung von Telearbeit in einer globalen Welt ist alles andere als unkompliziert.
Direktanrufe ostasiatischer Dienstleister, die die Bibliotheksleitung überzeugen möchten, ganze Aufgabenbereiche auszulagern, sind heute keine Seltenheit mehr. Restriktive Abschottung von der "arbeitsteiligen Weltarbeit" (möglichst hinter der Mauer des Beamtenrechts) verspricht auf Dauer keine Lösung des Problems.

Auch öffentliche Arbeitgeber werden - aller Lippenbekenntnisse zum Trotz - auf Verbilligung der Ware Information drängen.

Auf der anderen Seite ist der hinreichende Schutz der Beschäftigten im eigenen Land ein hohes Gut. Dafür haben Generationen von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern gestritten.

Die Zukunft scheint darin zu liegen, dass die hochqualifizierte fachliche bibliothekarische Arbeit "im virtuellen eigenen Haus" zu erledigen ist. Das "virtuelle eigene Haus" schließt die Arbeit am herkömmlichen Arbeitsplatz wie die Telearbeit außerhalb der traditionellen Bibliothek ein. Für beide Arbeitsplätze müssen die gleichen sozialen und rechtlichen Standards gelten. Bei den vielfältigen Aufgaben in der Informationsgesellschaft sollte auch ein gewandeltes Berufsbild in Bibliotheken und Dokumentationseinrichtungen bestehen können. Ob im gleichen Umfang, das wird die Zukunft zeigen.

Massenkonversion von bibliographischen Daten und Massenretrodigitalisierungsprojekte werden künftig nicht mehr im eigenen Haus zu bewerkstelligen sein. Dies wird weder durch Telearbeit noch durch Arbeit in der eigenen Bibliothek zu realisieren sein. Diese Erkenntnis bedeutet auch Abschied von der Vorstellung, auf die Arbeitsbedingungen außerhalb des eigenen Hauses entscheidend Einfluss nehmen zu können. In der Dialektik, verändern, was man verändern kann, und hinnehmen, was man nicht ändern kann, scheint auch die Zukunft von Telearbeit zu liegen.


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