Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die neue Reichsregierung wird gebildet. Ph. Scheidemann, A. Gröber (Zentrum) und M. Erzberger (Zentrum) werden mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Staatssekretärs beauftragt und bilden zusammen mit dem Reichskanzler, dem Vizekanzler F. Payer (liberal) und R. Friedberg (nationalliberal) das engere Kabinett. Die sozialpolitische Abteilung des Reichswirtschaftsamtes wird zu einem selbständigen Reichsarbeitsamt umgestaltet; Gustav Bauer, der 2. Vorsitzende der Generalkommission, dessen Leiter. Der Leiter des Zentralarbeitersekretariats Rudolf Wissell übernimmt den stellvertretenden Vorsitz der Generalkommission, ohne jedoch formelles Mitglied der Generalkommission zu werden. Die Vertreter der Verbandsvorstände erklären sich einmütig mit der Berufung von G. Bauer zum Staatssekretär einverstanden.
Stichtag:
4. Oktober 1918
Die neue Regierung einigt sich u.a. auf folgende Ziele:
Uneingeschränktes Bekenntnis zu der Entschließung des Reichstages vom 19. Juli 1917.
Einwandfreie Erklärung über Wiederherstellung Belgiens und Verständigung über Entschädigung.
Bisher geschlossene Friedensverträge dürfen kein Hindernis für den allgemeinen Friedensschluß bilden.
Unverzügliche Durchführung der Wahlrechtsreform in Preußen. Gleiches Anstreben solcher Reform in denjenigen Bundesstaaten, die sie noch entbehren.
Einheitlichkeit der Reichsleitung; Berufung von Regierungsvertretern aus dem Parlament zur Durchführung einer einheitlichen Reichspolitik; strenge Einhaltung aller verfassungsmäßigen Verantwortlichkeiten; Beseitigung aller militärischen Einrichtungen, die der politischen Beeinflussung dienen.