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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
30. Januar 1918

Alle Versammlungen werden in Berlin verboten, das Gewerkschaftshaus polizeilich geschlossen, der Arbeiterrat aufgelöst, die Bildung einer neuen Streikleitung untersagt und der "Vorwärts" verboten. Die Generalkommission verhält sich neutral, da nach ihrer Ansicht die Streikbewegung eine rein politische Angelegenheit sei. Es werden infolgedessen keine Streikgelder gezahlt.
Der Parteiausschuß der Sozialdemokratie stellt fest, daß sich der Streik nicht gegen die Landesverteidigung richte, sondern aus einer tiefen Mißstimmung durch die Ernährungsschwierigkeiten und den Druck des Belagerungszustandes entstanden sei. Da alle Warnungen und Ratschläge der Partei ungehört verhallt seien, wäre dieser Ausbruch der Volksstimmung unvermeidlich geworden. Der Eintritt der Abgeordneten beider sozialdemokratischer Fraktionen in die Streikleitung biete die volle Gewähr, die Bewegung in geordnetem Rahmen zu halten und sie rasch, ohne Schäden der Allgemeinheit, zu Ende zu bringen. Die Verantwortung für die Entwicklung der Dinge treffe jene Stellen, die sich vor Ausbruch des Streiks und während seiner Dauer beharrlich geweigert hätten, die Stimme der Vernunft zu hören und deren Politik offensichtlich auf die Erzwingung eines Macht- und Gewaltfriedens gegen die eigene Bevölkerung hinsteuere.
Die Reichsregierung solle sich eindeutig für die ausgiebigere Lebensmittelversorgung, für die rasche Aufhebung des Belagerungszustandes und alle das Vereinsrecht und die Presse einschränkenden Maßnahmen, für die Aufhebung der Militarisierung der Betriebe, die schnellste Durchführung der Wahlrechtsreform in Preußen und für einen allgemeinen Frieden ohne Annexionen und Kontributionen auf der Basis des Selbstbestimmungsrechts der Völker einsetzten.



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