Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Auf seiner ersten Kundgebung verabschiedet der "Volksbund für Freiheit und Vaterland" in Berlin eine Resolution, in der es u.a. heißt:
Stichtag:
7. Januar 1918
"Solange der Vernichtungswille der Feinde nicht gebrochen ist, muß unser Volk wie an den Fronten so auch in der Heimat in treuer Einigkeit und in Dankbarkeit gegen unsere Brüder im Waffenrock zur Verteidigung des Vaterlandes zusammenstehen, um in äußerster Anspannung aller Kräfte die feindlichen Anschläge zu vereiteln.
Um diese Einigkeit unseres Volkes und die Anspannung seiner Kräfte zu stärken, ist es ein in der Gerechtigkeit wurzelndes Gebot höchster Staatsnotwendigkeit, sofort den eingeleiteten freiheitlichen Ausbau in Reich und Staat fortzuführen, um die Gleichberechtigung aller Staatsbürger und ihre Mitarbeit an den öffentlichen Aufgaben zu sichern. Insbesondere fordert der Volksbund die schleunige Durchführung des gleichen, direkten, geheimen, allgemeinen Wahlrechts für das Abgeordnetenhaus und eine volkstümliche Reform des Herrenhauses in Preußen. ... Nicht minder muß noch während des Krieges im Reich die Koalitionsfreiheit gewährt, das Vereinsrecht gesichert, die Vertretung von Arbeitern und Angestellten in Arbeitskammern gesetzlich geordnet und dementsprechend eine Vertretung der Beamten in geeigneten Körperschaften herbeigeführt werden.
Die freiheitliche Entwicklung im Innern bietet zugleich eine feste Grundlage für eine klare und offene Politik nach außen. Wir lehnen einen Verzichtfrieden ebenso entschieden ab wie einen Gewaltfrieden, der den Keim künftiger Kriege in sich birgt. Wir wollen einen Frieden der Verständigung, der Ehre, Leben und Entwicklung unseres Volkes sichert, unbeschadet etwa zu vereinbarender Grenzverschiebungen, von gewaltsamen Gebietserweiterungen und Kriegsentschädigungen absieht und das Selbstbestimmungsrecht der Völker aufrichtig wahrt."