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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
8. Dezember 1916

In einem Aufruf "An die gewerkschaftlich organisierten Arbeiter und Angestellten Deutschlands!" erläutert die Generalkommission das Hilfsdienstgesetz: "Das Gesetz hat durch Einführung der Arbeitspflicht den festen Boden für die Organisation der Arbeit im Dienste der Nation geschaffen. Aber das Werk kann nicht durch Zwangsarbeit gelingen, sondern muß der Erfolg freiwilliger Mitarbeit des ganzen Volkes aus eigener Ueberzeugung und freudiger Hingabe sein. Namentlich bedarf es für die Arbeiter und Angestellten nicht des Arbeitszwanges, denn ein jeder von ihnen ist von Jugend an in Arbeit aufgewachsen und in Pflichtbewußtsein geschult und wünscht nichts sehnlicher als ausreichende Beschäftigung."
Die Errichtung von Betriebsausschüssen sind ganz erhebliche Verbesserungen des geltenden Rechtszustandes, die ohne die energische Tätigkeit aller Gewerkschaftsgruppen nicht erreicht worden wären. Das Vereins- und Versammlungsrecht für alle im vaterländischen Hilfsdienst beschäftigten Personen ist durch das Gesetz selbst geschützt und darf in keiner Weise beschränkt werden.
"In dem Existenzkampf, den Deutschland um sein Bestehen und seine Zukunft führt, hat sich die Wahrheit glänzend durchgerungen, daß die Arbeiterklasse der bedeutsamste Teil des Volksganzen ist und ohne deren Opfersinn der geregelte Aufbau der Kriegswirtschaft nicht möglich wäre, der für die Selbstbehauptung unseres Volkes in diesem Kriege von entscheidender Bedeutung ist. Aber ohne ihre feste Organisation hätte die Arbeiterschaft auch diese Anerkennung nicht erreicht, und diese Organisation muß nach Beendigung des Krieges dafür sorgen, daß die Wiedergeburt Deutschlands im Zeichen der politischen Gleichberechtigung, der Anerkennung der Arbeiterorganisationen und der Sozialpolitik erfolgt."



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