Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Generalversammlung des Verbandes der Bergarbeiter in Bochum beschließt eine "Gehaltsskala" für die Verbandsangestellten, nachdem sich deren Gehalt nach Dienstjahren richtet.
Stichtag:
21./26. Mai 1911
"Angestellten, welche große Nachlässigkeit zeigen, oder sich verschiedene Verstöße zuschulden kommen lassen, kann durch Beschluß des Gesamtvorstandes die Gehaltssteigerung verweigert werden.
Jeder Angestellte und Lokalbeamte ist gegen Krankheit, Invalidität und Unfall zu versichern.
In Krankheitsfällen ist das Gehalt auf die Dauer von drei Monaten weiter zu zahlen.
Jedem Angestellten stehen nach Ablauf des Probejahres jährlich 14 Tage Ferien zu.
Wenn ein Angestellter im Dienste des Verbandes Freiheitsstrafen erleidet, so hat er Anspruch auf Selbstbeschäftigung und Beköstigung aus Verbandsmitteln."
Neu gebildet wird ein Aktionsausschuß, der die Aufgabe hat, gemeinsam mit dem Vorstand taktische und sonst wichtige Fragen innerhalb des Verbandes zu beraten. Der Ausschuß wird gebildet aus direkt von den Mitgliedern gewählten Delegierten, aus den Bezirksleitern und dem Gesamtvorstand nebst den Redakteuren. Der Aktionsausschuß ist vom Gesamtvorstand zu berufen, wenn es sich handelt: um Aufstellung eines Aktionsprogramms für den Verband, sowie für einzelne Branchen oder Reviere;
um Streitigkeiten über die Taktik, namentlich bei größeren Streiks und Aussperrungen, die Taktik im allgemeinen und bei der Agitation.
Die Generalversammlung hält erneut ein Reichsberggesetz für dringend erforderlich.
Der Vorsitzende H. Sachse wird bestätigt, zum 2. Vorsitzenden wird Fritz Husemann gewählt.