Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Fuldaer Bischofskonferenz fordert in der Auseinandersetzung zwischen christlichen Gewerkschaften und katholischen Fachabteilungen von den gewerkschaftlichen Organisationen, die sich für Katholiken eignen sollen, daß die katholischen Mitglieder in allen das religiöse und sittliche Gebiet berührenden Angelegenheiten des privaten, öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens nicht zu einer Stellungnahme oder Handlungsweise veranlaßt werden, die mit den religiösen und sittlichen Pflichten des katholischen Christen nach dem Urteile des kirchlichen Hirtenamtes unvereinbar ist.
Stichtag:
Dezember 1910
Die gewerkschaftlichen Organisationen haben ihre Tätigkeit auf die praktische Behandlung von Fragen gewerkschaftlichen Gebiets zu beschränken.
Das Urteil darüber, ob Gestaltung oder Wirksamkeit einer gewerkschaftlichen Organisation den kirchlichen Grundsätzen entspreche, bleibt dem kirchlichen Hirtenamt überlassen. Daher haben die katholischen Arbeitervereine wie die christlichen Gewerkschaften sich nicht gegenseitig zu verketzern.